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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 24.11.2020, 11:05
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Das war die letzte Diskussion zum Thema:
https://www.boote-forum.de/showthrea...t=Radar+nutzen

Da ging es allerdings ein wenig durcheinander ...
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  #27  
Alt 24.11.2020, 11:27
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Oh jaaa, an die Diskussion im Januar erinnere ich mich auch noch ...

Aber mal Butter bei die Fische, war schon mal jemand binnen selbst betroffen oder kennt jemanden, der wirklich bestraft wurde?
Wer braucht binnen schon radar?
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  #28  
Alt 24.11.2020, 11:29
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wer braucht binnen schon radar?

Hey Volker, das war nicht die Frage.

Ich möchte wissen, wer eines fährt und deswegen schon Probleme mit den Behörden hatte.
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Alex
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  #29  
Alt 24.11.2020, 11:34
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Ich möchte wissen, wer eines fährt und deswegen schon Probleme mit den Behörden hatte.
Ich kenne niemand.

Trotzdem bleibt die Frage: ist ein moderens Radarrandom (wie zum Beispiel
mein Simrad 4G Radar) ein Radar im Sinne von § 4.06 BinSchStrO oder ist
es nur ein "Technikspielzeug" was unter keine Vorschrift zum Einbau und Betrieb fällt?
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  #30  
Alt 24.11.2020, 11:40
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ich kenne niemand.

Trotzdem bleibt die Frage: ist ein moderens Radarrandom (wie zum Beispiel
mein Simrad 4G Radar) ein Radar im Sinne von § 4.06 BinSchStrO oder ist
es nur ein "Technikspielzeug" was unter keine Vorschrift zum Einbau und Betrieb fällt?
Ist ein radar und lt. 4.06 nicht zulässig binnen...
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  #31  
Alt 24.11.2020, 11:40
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Trotzdem bleibt die Frage: ist ein moderens Radarrandom (wie zum Beispiel
mein Simrad 4G Radar) ein Radar im Sinne von § 4.06 BinSchStrO oder ist
es nur ein "Technikspielzeug" was unter keine Vorschrift zum Einbau und Betrieb fällt?

Bist ein Fuchs.

Vermutlich wäre ein Radar, welches als solches nicht anerkannt wird, ein Störstrahler?
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Alex
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  #32  
Alt 24.11.2020, 11:55
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Dann müssten ja auch andere "Störer" verboten werden.

Ich könnte mein Spielzeug-Radar "unfachmännisch" selbst aufs Dach schrauben - niemand
interessiert es.
Ich habe in den Unterlagen vom Hersteller auch keinen Hinweis auf irgendwelche
Vorschriften finden können.
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  #33  
Alt 24.11.2020, 12:08
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Installiere dir doch ein Bildgebendes Funk Entfernungs und Richtungsmessgerät für Vergnügungzwecke Alles eine Frage der Definition
Wenn man nicht mit drehenden Balken durch die Gegend fährt würde das wohl kaum auffallen. Ärger könnte es geben wenn einen die WSP bei dichten Nebel auf dem Fluß aufgreift und man sagt man hätte ja alles auf seinem Technikspielzeug gesehen.
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Gruß
Jörg
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  #34  
Alt 24.11.2020, 12:11
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Dann müssten ja auch andere "Störer" verboten werden.

Ich könnte mein Spielzeug-Radar "unfachmännisch" selbst aufs Dach schrauben - niemand
interessiert es.
Ich habe in den Unterlagen vom Hersteller auch keinen Hinweis auf irgendwelche
Vorschriften finden können.
Es gibt vieles zu kaufen was man dran Schrauben kann und trotzdem nicht erlaubt ist... ich nehm nur mal als beispiel navigstionslichter... da gibt es so viele ohne Zulassung... kann man alle kaufen und es steht in keiner das man es nicht nutzen darf
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Gruß Volker
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  #35  
Alt 24.11.2020, 12:14
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Zitat:
Zitat von Jörg
Ärger könnte es geben wenn einen die WSP bei dichten Nebel auf dem Fluß aufgreift und man sagt man hätte ja alles auf seinem Technikspielzeug gesehen.
Das muss Ärger geben, da ich ja in dem Fall verbotener Weise (Binnen) bei unsichtigem Wetter unterwegs bin.
Aber wenn mein "Hilfs-Radar" zum Beispiel nachts mitläuf, um mehr zu erkennen und sicherer unterwegs zu sein, das zu verbieten, dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage.

Geändert von Fronmobil (24.11.2020 um 12:22 Uhr)
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  #36  
Alt 24.11.2020, 12:19
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Ich sehe da eigentlich auch keine Gefahren warum man ein Technikspielzeug nicht einschalten sollte. Ich vermute mal die Vorschriften Ersteller hatten die Dinger garnicht auf dem Schirm und beziehen sich da nur Ausrüstungpflichtige Geräte und Radarfahrten.
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Gruß
Jörg
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  #37  
Alt 24.11.2020, 12:27
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Ich sag Tommi bescheid, wenn ihr nicht sofort aufhört
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Martin
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  #38  
Alt 24.11.2020, 12:29
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Ich sehe da eigentlich auch keine Gefahren warum man ein Technikspielzeug nicht einschalten sollte. Ich vermute mal die Vorschriften Ersteller hatten die Dinger garnicht auf dem Schirm und beziehen sich da nur Ausrüstungpflichtige Geräte und Radarfahrten.
Danke.

Versuchen wir es nochmal mit Logik.

Warum hat der Gesetzgeber § 4.06 in die BinSchStrO geschrieben?

Aus meiner Sicht aus zwei Gründen:
a. weil solche Profigeräte richtig eingebaut und sicher betrieben werden müssen
b. weil man nur damit Fahrten bei unsichtigem Wetter (Binnen) gestatten will

Beides trifft auf unser technisches Spielzeug in Form von modernen und strahlungsarmen Yachtradargeräten nicht zu.
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  #39  
Alt 24.11.2020, 12:56
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Ich sehe da eigentlich auch keine Gefahren warum man ein Technikspielzeug nicht einschalten sollte. Ich vermute mal die Vorschriften Ersteller hatten die Dinger garnicht auf dem Schirm und beziehen sich da nur Ausrüstungpflichtige Geräte und Radarfahrten.
Das Radar auf Sportbooten soll (darf) nicht eingeschaltet werden, weil es das Radar der Berufsschiffahrt stören kann. Als diese Verordnung gemacht wurde, gab es noch kein Quantum u.ä., da haben die Sportboot Radare mit 2-4 KW in der Gegend rumgepustet, waren genügend vorhanden gab (gibt) es Probleme.
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  #40  
Alt 24.11.2020, 13:13
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Also bei uns habe ich auf dem Fluß ständig ein Vielfaches an Beruflern mit laufenden Radarbalken in Sichtweite als überhaupt Sportboote, festgemachte in der Marina mal ausgenommen. In der Kieler Bucht an einem Sonnigen Nachmittag ist das wohl anders, aber da zählt die Einschränkung ja nicht.
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Gruß
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  #41  
Alt 24.11.2020, 13:22
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Das kannst Du ja mal mit dem Gesetzgeber diskutieren.
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  #42  
Alt 24.11.2020, 13:26
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Danke.

Versuchen wir es nochmal mit Logik.

Warum hat der Gesetzgeber § 4.06 in die BinSchStrO geschrieben?

Aus meiner Sicht aus zwei Gründen:
a. weil solche Profigeräte richtig eingebaut und sicher betrieben werden müssen
b. weil man nur damit Fahrten bei unsichtigem Wetter (Binnen) gestatten will

Beides trifft auf unser technisches Spielzeug in Form von modernen und strahlungsarmen Yachtradargeräten nicht zu.
ich glaub auch das hatte ich im Januar schon mal geschrieben - vergleich doch mal die Vorschriften aus §4.06 und §4.07 BinSchStrO miteinander. Dabei fällt einem auf, daß es für nicht ausrüstungspflichtige Fahrzeuge bei aktivem AIS die Wahlmöglichkeit gibt, welche der drei möglichen man installiert (nur ausrüstungspflichtige Schiffe müssen Inland-AIS verwenden), im Bereich Radar aber explizit nur zulassungspflichtige Geräte erlaubt sind. Und der Grund dafür dürfte darin zu finden sein, daß es keine äquivalente Normierung für nicht den Binnenschiffahrtsnormen entsprechende Geräte gibt, sprich, da ist es sowohl dem Hersteller als auch dem Betreiber ziemlich freigestellt, was er sich da als Radaranlage auf sein Schiff baut. Das könnte tatsächlich dazu führen, daß man einen Störstrahler mit negativen Einflüssen auf Binnenschiffsradaranlagen produziert (insbesondere, wenn man sich die relevanten Normen für Binnenschiffsradare mal etwas genauer anschaut - die gehen tatsächlich extrem tief ins Detail, z.B. gibt es eine dedizierte EMV-Norm nur für Binnenschiffsradaranlagen und jede einzelne Anlage benötigt eine Typzulassung). Bei aktivem AIS geht das relativ einfach - es gibt Class-A und Class-B, die ursprünglich für den Betrieb auf See gedacht sind und Inland-AIS für den Binnenbereich, aber alle Varianten sind genormt und bekannt, damit läßt sich die Verträglichkeit ermitteln. Im Radarbereich sieht das deutlich anders aus, und bevor man potentielle Störungen auf einem der wichtigsten Navigationshilfsmittel riskiert untersagt man dann sinnvollerweise alle nicht explizit genehmigten Geräte.

lg, justme
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Alt 27.12.2023, 15:28
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Zitat:
Zitat von der Kiel Beitrag anzeigen
Moin an die Forumgemeinde,
ich liebäugel mit einem Radar Raymarine Radome RD 218 18“ 2kW. Hätte mehrere Fragen.
Wird dieses Gerät noch hergestellt oder ist es schon älter?
Wo kann man die Qualität einstufen?
Lohnt es so ein Gerät zu kaufen?
Kann man das Gerät in SeaTalk NG intergrieren?

Bedanke mich schon mal im Vorfeld für eine Antwort.

MfG
War das nicht einmal der Ursprung der Frage! Nicht was erlaubt oder Verboten ist!
Ich möchte die erste Frage noch einmal aufwärmen. Kann dazu einer technische Bemerkungen machen?
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LG
Lothar
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Alt 27.12.2023, 21:57
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Zitat:
Zitat von canoman Beitrag anzeigen
War das nicht einmal der Ursprung der Frage! Nicht was erlaubt oder Verboten ist!
Ich möchte die erste Frage noch einmal aufwärmen. Kann dazu einer technische Bemerkungen machen?
Die Frage wurde in #3 schon vor 3 Jahren beantwortet.
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