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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#27
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Da gibt' s mehrere Typen und viele Baujahre.
Etwas hilfreicher wäre z.B. ein Bild oder Typenbezeichnung. Sollte für einen ITler in wenigen Minuten machbar sein. Wenn das Thema wirklich interessiert. Oder z.B. ein Link zum Verkäufer. Geändert von sporty (23.01.2021 um 20:43 Uhr)
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#28
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Wie schon gesagt, ich bin neu auf dieser "Bühne", und diesem Markt.
Ich bin mal so frei und spreche aus was ich gerade denke. Wäre es klug das Objekt der Begierde hier zu verlinken? Auch Fronmobil gab (im seinem verlinkten Tread) alle Fakten erst nach vollzogenem Kauf bekannt! Zitat:
Da habt ihr mir sehr viel vorraus. Andererseits wie soll ich es sonst lernen! Bin ich jetzt zu vorsichtig (Paranoia)? Uwe, der schwankt zwischen Wissensdurst und Schutzmassnahmen |
#29
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Exkurs:
Ich liebe diese Filme: "Jagd auf Roter Oktober", oder "The Rock". Zig mal gesehen. @Fronmobil bezüglich Deines Account-Bildes: Ich tippe das ist aus der Szene wo er mit seiner Tochter auf der Bank sitzt, und Nicolas Cage ihn wieder einfangen will?! Geändert von Aba_Kus (24.01.2021 um 00:34 Uhr)
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#30
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Hi Uwe,
gerade bei solchen Schiffen bin ich neugierig wie ein Waschweib. Dennoch würde ich Dir dringend raten, hier nicht zu verlinken, bevor Du ein Gebot auf das Schiff abgegeben hast bzw. in echten Ankaufverhandlungen bist. Fragen allgemeiner Natur zum Ablauf des Ankauftrajektes werden Dir hier sicher gerne beantwortet, ebenso wie Besonderheiten des niederländischen Marktes (um den es bei einer Doggersbank zu 90% geht). Ebenso steht es Dir frei, Dich mit Fragen zum konkreten Objekt hier an "die üblichen Verdächtigen" per PN zu wenden. Die behalten das für sich, da bin ich sicher.
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Gruss, Dirk |
#31
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Hi Uwe
Paranoia würde ich jetzt nicht direkt unterstellen. Eine gewisse Vorsicht bei nach Meinung guten Angeboten kann ich nachvollziehen. Ein Bild oder eine Angabe zum Typ des Bootes kann allerdings dabei helfen eine Vorstellung davon zu bekommen um was es eigentlich geht. Wenn Du die Zeit findest, hier zu schreiben, kann es "trotz Zeitloch"daran doch nicht scheitern?
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#32
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Ich sehe keine Doggersbank mit 2,00 m Tiefgang ... da stimmt doch was nicht!
@Uwe: Ohne direkt zu verlinken kannst du aber das Modell benennen. |
#33
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Moin Uwe,
der Tiefgang von max 1,25m ist ein wirklich wichtiges Kriterium, sonst fällt die Mecklenburgische Seenplatte weg und das ist eines der schönsten Binnengewässer . @all F...83 kann er ja sein, weil der ja schon ein Boot hat und jetzt im Stress ist, weil er mal etwas umsetzen muss, anstelle Fragen zu stellen, bei denen er die Antworten schon kennt Grüße Detlef
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#34
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...also, wenn da nachträglich nix gelöscht wurde, hat der TE nie was von 2m Tiefgang (oder irgendeinem anderen Tiefgang) geschrieben, soweit ich das jetzt grad sehe. Vielleicht hat hier irgendwer (Fehl-)Info von einer Diskussion in die nächste Verschleppt?
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#35
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Der TE schrieb was von einem Motorsegler um die 15m - und da wurde mit dem Tiefgang gerätselt. Motorsegler sind halt meist nicht so platt untenrum.
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Gruß Ewald
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#36
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OK. Das scheint bei Doggersbank allerdings nicht der Fall zu sein. Die sehen, trotz Hilfsmast und -segel, "untenrum" wie andere holländische Stahlverdränger aus. Zumindest auf den paar entsprechenden Bildern, die man im Netz sehen kann. Ich würde den Tiefgang also eher bei 1,25m-1,50m ansetzen...
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#37
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Also, der TE fragte ja nach den notwendigen Schritten und auch nach der Reihenfolge dieser Schritte.
Dann möchte ich ihm hier auch mal dazu antworten: Das erste ist sicher der Eigentumsübergang, der durch Unterzeichnung des Kaufvertrages und die Bezahlung des Kaufpreises vonstattengehen. Vorher braucht man weder zu einer Behörde noch zu einer Versicherung, es sei denn, man möchte sich informieren. Ab einem Kaufpreis von 50.000 € empfiehlt sich sicher ein offizieller Gutachter, in Holland ist das wohl sowieso Standard. Ich selbst hatte für mein 35 K Euro Bötchen lediglich einen versierten Bootsmechaniker- Gesellen mitgenommen, dem ich für das mal kritisch Anschauen des Bootes 50 € in die Hand gedrückt habe. Hat sich bisher wohl auch bewährt, hätte aber im Falle eines später auftretenden Schadens natürlich keinerlei Verbindlichkeit. Noch vor Übergang des Eigentums wäre zu klären, was mit dem Boot unmittelbar nach dem Eigentumsübergang passiert. Soll es zunächst noch am bisherigen Liegeplatz bleiben? Ist das gestattet? Falls ja: Wie lange? Kostet das extra? Falls nein: Wann wird es von wem auf welchem Weg wohin gefahren? Wie sieht es am neuen Liege-Ort mit Liegeplatz und Liegeplatz-Vertrag aus? Mit Übergang des Eigentums sollte auch sofort eine Versicherung abgeschlossen werden. Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in vielen Häfen Vorschrift. Eine Kaskoversicherung würde ich auch in jedem Fall vorschlagen (bei Gebrauchtboot empfiehlt sich die sogenannte Allegefahrgutsdeckung und eine feste Taxe). Nix blöder, als wenn man das Boot kauft und sich mit der Versicherung noch ein paar Tage Zeit lässt, der Dampfer dann kurz darauf Feuer fängt oder absäuft … Hat es alles schon gegeben. Zur Frage der Registrierung: Einfachstes Verfahren: WSA Kennzeichen beantragen. Information: alle WSA haben unterschiedliche Anfangsbuchstaben zwischen einem und drei Buchstaben . Es ist völlig unerheblich, wo man sein Boot registriert, das kann man völlig frei wählen. Das bedeutet, man kann sich schon durch die Wahl der WSA Stelle eine schöne Buchstabenkombination raussuchen, dann eventuell ergänzt um ein Wunschkennzeichen aus Buchstaben und Zahlen nach dem Bindestrich. Da mein Boot “MY Saint-Ex II“ heißt, habe ich das Boot beim WSA Münster, Außenstelle Rheine registriert, weil die dort mit ST anfangen (ehemals Wasser- und Schifffahrtsamt Steinfurt), nach dem Bindestrich kam dann noch EX und 2. Damit passt dieses amtliche Kennzeichen fast eins zu eins zum Bootsnamen. Aber das wird natürlich nicht immer so gelingen. Im Internet kann man eine Liste googeln nach allen WSA und ihren jeweiligen Kennzeichen, um sich zu orientieren. Beim WSA kostet die Registrierung 18 € und gilt lebenslang, solange man das Boot dort nicht abmeldet. Die WSA Registrierung wird binnen in ganz Europa anerkannt, in vielen EU-Ländern auch buten. Alternativ Option: einen internationalen Bootsschein beim ADAC, beim deutschen Seglerverband oder beim Deutschen Motoryachtverband. Die internationale Gültigkeit ist hier jeweils auf zwei Jahre begrenzt, binnen spielt das wohl keine Rolle. Dritte Variante: Flaggenzertifikat. Das kostet irgendwo um die 80 €, gilt acht Jahre und wird weltweit als offizielle Registrierung anerkannt. Über die entsprechenden FZ Regularien bin ich nicht wirklich informiert, Steht alles im Internet beim BSH . Aber da kann man auch mal anrufen. Das für Sportboote sicher ungewöhnlichste Verfahren ist der Eintrag im Seeschiffsregister. Auch dazu kann ich nichts sagen, denke aber, dass das nicht unbedingt der Weg der Wahl ist. Eine Überführungsfahrt von Holland, egal ob binnen oder buten ohne Schiffsfunkgerät an Bord, würde ich in keinem Fall empfehlen. Deshalb ist es sicher klug, ganz ganz schnell den Funkschein zu machen und dann muss natürlich das sich an Bord befindliche Gerät auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden . Das kostet zunächst nichts* und geht in der Regel auch recht schnell (*man bekommt irgendwann nach 2 bis 3 Jahren eine Abrechnung für die Funk Nutzung, die in der Regel im zweistelligen EURonen-Bereich liegt) . Wichtig ist, dass das Funkgerät zulassungsfähig ist. Ob ein in Holland zugelassenes Funkgerät ohne weiteres in Deutschland zulassungsfähig ist, wäre zu prüfen. Das wären a.m.S. mal die ersten/wichtigsten Schritte vor beziehungsweise unmittelbar nach Kauf und für die Überführung. Tipp: Bevor man mit dem Schiff auf große Fahrt geht, unbedingt nicht nur einen Gutachter, sondern auch einen Motorenmechaniker hinzuziehen, um alle Verschleißteile zu erneuern oder zumindest zu prüfen (Impeller, Keilriemen, Kraftstofffilter, Kraftstoff-Vorfilter, Starterbatterie, Navigationsbeleuchtung …) Zum Thema Hässlichkeit des Kennzeichens: Sicher schön, sich für sein Boot einen für einen selbst und für das Boot passenden Namen zu suchen. Mit einem schön gestalteten Namenschild an Steuerbord und Backbord kann man da schon mal einen optischen Akzent setzen, der, welches Kennzeichen auch immer, dieses sicher deutlich überstrahlen kann. Wenn dann das Kennzeichen durch kluge Wahl des entsprechenden WSA vielleicht sogar noch irgendwie zum Bootsnamen passt, sollte eigentlich auch nichts gegen ein WSA Kennzeichen sprechen. Ich habe mein WSA-Kz jeweils am Backbord Bug und am Steuerbord Bug UND am Heck angebracht (so NICHT vorgeschrieben!), weil ich erlebt habe, dass die Wasserschutzpolizei Sportboote in Fahrt auch schon zur Kontrolle angefahren sind, weil sie nicht gleich bemerkt hatten, dass das Kennzeichen am Heck angebracht war, vom Dinghy auch noch leicht überdeckt. Solche Unterbrechungen der Seefahrt kann man sicher ersparen. Nur meine Meinung (wie Rob immer sagt). Anbei ein Foto von meinem Bötchens, bei dem man auch das optische Verhältnis zwischen WSA Kennzeichen und Bootsname gut erkennen kann. Lg, Saint-Ex von Bord der MY SAINT-EX-II im verschneiten “Winterhafen“ Oberwinter Das Foto hatte Tommi (T-Technik) vor 2 Jahren auf der Mosel von uns geschossen. Danke dafür!
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) Geändert von Saint-Ex (24.01.2021 um 13:05 Uhr) |
#38
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Zitat:
Eine Übernahme kostet 50 €, eine Neuerteilung 51 € - dafür bekommt man dann auch (in beiden Fällen) eine neue Urkunde ausgestellt und zugeschickt ... |
#39
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Zitat:
Gesendet von meinem SM-N960F mit Tapatalk
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) |
#40
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Zitat:
Es mag zwar etwas Spitzfindig klingen, könnte einem aber unter Umständen einige Probleme ersparen... Hier mal ein Zitat eines Anwaltes zu diesem Thema : Zitat: "Wie Eigentum übergeht: Wie das Eigentum an einer beweglichen Sache (das sind Sportboote, solange sie nicht beim Amtsgericht im Schiffsregister eingetragen sind) übergeht, ist im Grundsatz in § 929 BGB geregelt. Zum besseren Verständnis der Problematik ist zunächst zu betrachten, was für den Eigentumsübergang grundsätzlich nicht ausreicht: Nicht ausreichend ist der Abschluss eines Kaufvertrages. Nicht ausreichend ist die Zahlung des Kaufpreises. Nicht ausreichend ist die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, dass das Eigentum übergehen soll. Nicht ausreichend ist es sogar, wenn alle diese Umstände gemeinsam vorliegen. Wichtig ist, dass die Kaufpreiszahlung nach deutschem Recht nichts mit dem Eigentumsübergang zu tun hat. Vielmehr bestimmt § 929 BGB (der Käufer heißt hier “Erwerber”, weil Eigentum auch auf anderer Grundlage als einem Kauf übertragen werden kann, z. B. bei einem Geschenk): Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums. Dies bedeutet: Einerseits müssen sich beide darüber einig sein, dass das Eigentum übergehen soll. Andererseits muss es tatsächlich zu einer Übergabe der Sache kommen. Wie die Übergabe zustandekommt: Wie kommt nun diese Übergabe zustande? Literatur und Rechtsprechung sind sich hierzu seit über 80 Jahre aus guten (rechtssystematischen) Gründen über Folgendes einig (eine Erläuterung würde hier den Rahmen sprengen): Der Erwerber muss den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz erlangen.... Der Veräußerer muss außerdem seine besitzrechtliche Position vollständig aufgeben, insbesondere darf er auch keinen mittelbaren Besitz zurückbehalten (ständige Rechtsprechung, nur als Beispiel aus jüngerer Zeit: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2010, II ZR 286/07). Was allerdings genügt, ist der Wechsel des mittelbaren Besitzes zwischen Veräußerer und Erwerber...." Wen das mehr interessiert kann auch hier mal nachlesen... https://maor.de/bootskauf-und-eigent...es-verkaeufers
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Gruß Berni |
#41
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... und bei Kauf in NL kommen noch zwei Besonderheiten dazu, damit man wirklich
neuer Eigentümer wird! |
#42
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Zitat:
Zu Booten wie Doggersbank habe ich nen Spruch gelesen => die laufen glatt 7 Knoten - 3 nach vorne + 4 zur Seite Grüße, Reinhard
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#43
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Hallo
Erstmal vielen Dank für alle Infos. Ich bin begeistert. Viele meiner Fragen werden nun "leichter" und klären sich auf! Es bildet sich langsam ein "Roter Faden" von dem was auf mich zukommt . Zitat:
Zitat:
Und was die Mecklenburgische Seenplatte betrifft, ist es komplizierter. Ja es ist ein sehr schönes Gebiet! Da gibt es unangenhme "Altlasten". Mein Vater hatte dort ein kleines wunderschönes Ferien-Holz-Häuschen gebaut. Er ist dort bei einem Segelunfall tödlich verunglückt. Ist 20 Jahre her. Aber ich muss da nicht wirklich unbedingt hin :-( Uwe
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#44
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Off-Topic-Frage zum Forum:
Gefühlt sporadisch, aber zum zweiten mal bekam ich nun beim Absenden eines Posts vom Forum die Meldung, dass das Posting von einem Mod freigegeben werden muss. Ist das normal? |
#45
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Zitat:
Willst Du genaueres wissen? Kurze PN an die Mods, im Moment meist Heinz. Die sind da sehr hilfsbereit. Hat jedenfalls nichts mit Dir zu tun. @all: ich hatte kurzen PN Austausch mit Aba_Kus: Der meint das ernst! Jedenfalls gehört er nicht zu den Newbies, die hier mal kurz durch die Drehtür gehen... Mal schauen, wie´s weitergeht...
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Gruss, Dirk
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#46
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Das hängt irgendwie damit zusammen, dass du "frisch" registriert bist, das gibt sich mit der Zeit ...
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#47
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Prima, wenn Uwe es ernst meint,
Hallo Uwe, dann noch der Hinweis dazu, dass bei einer Eintragung ins Biinenschiffsregister (>15t binnen verpflichtend ), das Ganze über einen Notar laufen muss. Die Eintragung ins Binnenschiffsregister erfolgt zusätzlich zur WSA/ADAC/... Registrierung. Grüße Detlef
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#48
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Zitat:
Zitat "In das Binnenschiffsregister können unter anderem Binnenschiffe eingetragen werden, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wenn ihre Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens fünf Kubikmeter beträgt. Somit können Sportboote mit einer Wasserverdrängung von fünf Kubikmetern im Binnenschiffsregister eingetragen werden. Der Eigner hat ein Wahlrecht, ob er sein Sportboot eintragen lässt oder nicht. Dagegen besteht für den Eigentümer eines Binnenschiffes, welches nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und dessen Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens zehn Kubikmeter beträgt, die Pflicht zur Eintragung im Binnenschiffsregister. Dabei sollte bedacht werden, dass die Ausstellung eines IBS durch den DMYV im Vergleich dazu günstiger, schneller und weniger aufwendig ist. Das Schiff ist in das Schiffsregister seines Heimathafens oder seines Heimatortes einzutragen. Die Eintragung erfolgt auf Grund der Anmeldung. Näheres zur Anmeldung und zur Eintragung regelt die Schiffsregisterordnung." Quelle: DMYV Wahrscheinlich ist dein Schiff als Binnenschiff eingestuft. Ich bewege 16 t mit einem ganz normalen WSA-Kennzeichen. |
#49
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Zitat:
-wer stuft denn in D eine Yacht/Sportfahrzeug in die Kategorien See/Binnen ein? Wir können das aber gerne in separatem Trööt weiterführen; ich möchte hier Aba_Kus´Trööt nicht mit langer Diskussion verfremden (die ich nicht begonnen habe), aber die Frage scheint mir im Anschluss Deines Zitates relevant.
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Gruss, Dirk
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#50
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Zitat:
paar mehr Anforderungen gestellt. https://www.deutsche-flagge.de/de/fl...oraussetzungen Geändert von Fronmobil (24.01.2021 um 18:31 Uhr) |
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