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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
so kurze Infos wie du geschrieben hast reichen schon
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#27
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Hallo Werner - Du sagst da aber jetzt nicht wirklich Neues, was im Gegensatz zu dem vorher geschriebenen steht (oder, wie Du es sagtest, darüber hinaus geht).
Denn bei allen Dingen steht "kann", "könnte", "...muss vorher vereinbart werden" usw. Und genau das ist es, was ich oben geschrieben habe! Das Ganze Thema ist ja nur dann überhaupt ein Thema, wenn Schlepper und Geschleppter, resp. Zu-Bergender und Bergender sich uneins sind und das Ganze nachher vor Gericht geht. Das steht - wie ich schon sagte - vor der Aufgabe, zu entscheiden, ob es Bergung oder 'normale' Hilfe war. Da es (das Gericht) nicht dabei war, muss es sich an Indizien halten - und da zählen nun einmal die angegebenen Dinge dazu. Wenn aber zufälligerweise der Skipper auf dem Klo war und kurzfristig nicht steuerte (nach dem Motto: Halte mal kurz...), wenn an Bord keine vernünftige Leine war, weil vergessen und so weiter und wenn das vielleicht auch noch durch Zeugenaussagen belegt wird, dann ist das eben alles hinfällig und überhaupt nicht aussagekräftig und demzufolge auch nicht einklagbar - zumindest bei uns. Rote Signalrakete aber ist und bleibt das Seenot-Rettungssignal und da kann man dann schon objektiv davon sprechen, dass eine Bergung angefordert wurde. Zum Thema: 'Man muss zu Hilfe eilen' hatte ich eine interessante Diskussion mit mehreren sehr hohen Offizieren (Admirale und/oder sehr hohe Kapitäne) am Rande einer Tagung, wie es sich verhält, wenn ich im Roten Meer SOS (für Funkscheininhaber: Mayday) von mir gebe (z.B. wegen Piraten). Antwort: man kommt nur, wenn der Auftrag es gestattet! Kann also sein, dass eine deutsche Yacht droht, von Piraten versenkt zu werden, die Passagiere getötet und/oder vergewaltigt und die deutsche Marine kommt NICHT zur Hilfe, weil sie gerade Patrouille fahren muss, um BinLaden zu fangen! gruss Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#28
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Es ist wirklich beeindruckend, was da so alles als "Recht" durch die Gegend geistert. Dazu mal ein paar Informationen:
1. Die Bergung ist gesetzlich im Achten Abschnitt des HGB (§§740 - 753a) geregelt. 2. Diesem Gesetz läßt sich nicht entnehmen, daß es Binnen grundsätzlich nicht gelten würde. Die Bergung eines Seeschiffes oder durch ein Seeschiff in Binnengewässern ist ausdrücklich im Gesetz aufgeführt. 3. Es ist eher schnuppe, ob die eigene oder eine fremde Schleppleine genutzt wird. Die Höhe des Bergelohnes richtet sich nach HGB §743 und nicht nach irgendwelchen abstrusen Märchen. 4. Wenn ich einen Berger ans Steuer lasse gebe ich damit das Fahrzeug keineswegs auf. Das ist ein Ammenmärchen ohne Rechtsgrundlage. 5. Vorsicht ist generell in fremden Hoheitsgewässern angesagt. Die Regeln können erheblich von den deutschen abweichen. |
#29
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Zitat:
Ich halte den Punkt aber für den Wichtigsten, da das HGB in den allermeisten Ländern nicht gilt! |
#30
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Moin Moin,
ich für meinen Teil wurde vom Frank auf dem Mosel-Törn schon in den rettenden Hafen geschleppt. Das hab ich mir gut gemerkt. Wenn ich jetzt jemanden aus so ner schiet Situation helfen kann, mach ich das sofort. Und wenn da ein Schubi angebrummt kommt, ist mir das mir vollkommen wurscht, ob der seine oder eine von meinen Schleppleinen nimmt >> Hauptsache beide raus aus der Gefahrenzone... Gruß ALF
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... Wasserwandern macht auch Spaß - schönes Abenteuer ... |
#31
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Zitat:
Gruß Dennis
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Der Winter ist das Grauen !!!! (Bayliner 2450 5,0 V8 OMC) http://www.bayliner-club.de |
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