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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Wenn Nachmittags in einem vollen Hafen die Sucherei nach Liegeplätzen in vollem Gange ist, weiß nach drei Runden im Hafen keiner mehr wer rein oder raus will.
Somit ist die gängige Regelung in den Hafenordnungen, dass raus vor rein geht in meinen Augen quatsch |
#27
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Zitat:
Ich wäre aber auch interessiert, ob es hierfür eine niedergeschriebene Regel gibt. edjm.
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#28
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Okay, nach dem Zitat der KVR von Mirko in #25 gibt es dazu keine allgemeine Regel auf See, sondern es gibt immer lokale Vorschriften.
Klaus, überfragt |
#29
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Moin
Die KVR gilt immer und kann durch lokale Vorschriften ergänzt werden. Gerade vor dem Hintergrund des von EDJM gesagten erlaube ich mir mal einen Hinweis auf die Seemannschaft und dem dadurch gebotenen Studium der Seehandbücher. Als Beispiele nenne ich mal alle Häfen an der polnischen Ostseeküste zwischen Kolberg und Hel sowie Simrishamn in Südschweden. Dort ist bei auflandigem Wind ab 5 Bft eine Grundsee, die sich gewaschen hat. Da drehst du auch nicht mehr um, wenn doch mal einer kommt. Das wäre Lebensgefährlich auch für etwas größere Boote. Ist man dort in den Einfahrten, muss man auch durch. Hier weisen die Handbücher darauf hin, sich mit dem Hafenmeister in Verbindung zu setzen und um Ein- oder Auslauferlaubnis zu bitten. In Polen ist das sogar Vorschrift, nur leider halten sich gerade die Deutschen nicht daran. Man sieht also, das ganze ist schon ein Thema, lässt sich aber mit gesundem Menschenverstand und seemännischer Sorgfalt lösen. Das von Andreas zu Grunde gelegte Beispiel Maasholm ist ja zumindest theoretisch durch die Hafenordnung geregelt.
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Gruß und gute Fahrt Kapitaenwalli
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#30
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Zitat:
Zitat : §8 Fahrregeln und Verhalten im Hafen a) Fahrzeuge mit laufendem Motor haben anderen Fahrzeugen auszuweichen. Maschinen dürfen im Hafen nur in kleinster Fahrstufe gefahren werden. Wellenschlag ist unbedingt zu vermeiden. b) Einlaufende Fahrzeuge haben Vorfahrt. Fahrzeugführer auslaufender Fahrzeuge haben sich davon zu überzeugen, dass durch ihre Fahrzeuge die Manöver einlaufender Fahrzeuge nicht nicht behindert werden. c) Der Aufenthalt von Fahrzeugen in der Hafeneinfahrt ist verboten. Unnötiges Kreuzen im Hafenbecken und vor der Hafeneinfahrt ist zu vermeiden. d) Die Slipanlage ist freizuhalten. Sie darf nur mit Erlaubnis des Hafenmeisters benutzt werden. e) Toiletten in den Sportbooten dürfen während der Liegezeit im Hafen nur benutzt werden, wenn Sie einen separaten Fäkalientank installiert haben. f) Hunde müssen im gesamten Hafengebiet an der Leine geführt und so gehalten werden, dass niemand belästigt oder behindert wird. Die Hundehalter haben die Notdurft ihrer Hunde zu beseitigen und dem Restmüll zuzuführen. g) Das Betanken der Boote ist ausschließlich an der Wassertankstelle gestattet. Für leichtsinnig oder mutwillig verursachte oder durch Unachtsamkeit entstandene Schäden haftet der Verursacher. h) Das Fischen und Baden im Hafenbecken und in der Hafeneinfahrt ist verboten! i) Aus Sicherheitsgründe ist das Befahren des Hafens mit Ruderbooten/Schlauchbooten/Kajak nur mit Genehmigung des Hafenmeisters erlaubt.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus |
#31
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Stahl vor Holz und Kunststoff.
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Gruss Robert
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#32
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Im City Sportboothafen Hamburg ist es ebenfalls so, dass einlaufende Boote Vorfahrt haben
Das ist am Hafen selbst durch ein Schild gekennzeichnet und steht natürlich auch in der Hafenbetriebsordnung. Dort bezieht man sich übrigens auf die Seeschifffahrtsstraßenordnung. Grüße Daniel
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#33
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Moin,
die Frage des TE ist nur theoretisch, oder ? In der Praxis habe ich noch nie erlebt, daß hier ein Problem entstanden wäre, welches sich zwischen Schwarz - Blau nicht mit ordentlich fuchteln und schimpfen zur beiderseitigen Unzufriedenheit aufgelöst hätte ... LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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#34
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Zitat:
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Gruß Mirko
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#35
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Zitat:
Grüße Daniel
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#36
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#37
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Unsere Hafenordnung (Spreestudio Hafen)
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