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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Wem gehört denn dann das Boot???? Mir ?????
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#27
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Zitat:
Da die harte Tour gefahren wird, läßt sich auch dagegen vorgehen. Zumal ja offensichtlich nicht vorsätzlich sondern fahrlässig (bin kein Jurist, ist meine Meinung) gehandelt wurde. Es wurde ja der Fakt nicht verschwiegen oder verschleiert. Das Ding ist nur, ein Anwalt wird aus einem Busgeld wahrscheinlich eine Verwarnung machen und kassiert dann sein Honorar. Was dann am Ende billiger ist??? Einen Einspruch ohne anwaltlichen Beistand kann man sich schenken, da dann ein Verfahren eröffnet wird (nehm ich an, bin kein Jurist) und ein Richter entscheidet ... und dann wird wieder ein Anwalt benötigt. Erstmal abwarten was denn kommt. Bei 100€ oder so würde ich das als Erfahrung abtun und zur Bank gehen. Gruß blaupap
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#28
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Ich verstehe nicht warum hier immer gleich so schnell auf die Wasserschutzpolizei geschimpft wird?
Ich habe diese bisjetzt immer als höflich und hilfsbereit kennen gelernt und ich glaube auch, dass sie - wie ihre Kollegen auf dem Land - letztendlich nur ihren Job erledigen. Vorsatz oder Langeweile bei irgendwelche Kontrollen zu unterstellen, ist meiner Meinung nach, überzogen! Aber vielleicht ist es ja auch so, dass die "Jungs" bei uns einfach nur netter sind oder wir uns mehr an die Regeln halten....
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#29
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Der Fehler liegt hier ganz eindeutig in der Ehrlichkeit von HaVaNa, denn hätte er den Beamten nicht gesagt das er das Boot schon vor zwei Monatn gekauft hat, sondern einfach so getan als hätte er sich das Boot bei einem Bekannten (der Verkäufer) ausgeliehen, wäre nix passiert, das es ja ordnungsgemäß angemeldet und versichert (hoffe ich) ist.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#30
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Moin!
Quelle ADAC.de Das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen ohne oder mit ungültigem Kennzeichen oder mit ungültigem Internationalen Bootsschein wird mit einem Bußgeld bis zu 160,-- € belegt (KlFzKVBinSchV). Verantwortlich für die Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen ist der Bootseigner.
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***PetriHeil wünscht Kai*** |
#31
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Zitat:
meiner Meinung nach ist es genau andersherum. Ihm gehört das Boot uneingeschränkt, sollte die Probefahrt nicht das gewünschte Ergebnis bringen, wird der Kaufvertrag rückwirkend aufgelöst. Also hätte er ummelden müssen: Da es ja keinen Fahrzeugschein gibt, in dem eventuelle Vorbesitzer eingetragen sind, hat davon auch keiner einen Nachteil. Viele Grüße Volker
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Gruß Volker |
#32
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Hallo Volker Sch,
da wir beide nicht wissen was im Kaufvertrag steht ist eben alles Spekulation, ich hätte das Boot auch nicht umgemeldet bevor ich genau wüßte ob ich es behalte oder zurück gebe, ich hätte der WSP natürlich nicht auf die Nase gebunden das ich möglicherweise der Besitzer bin, solange es auf den Vorbesitzer angemeldet ist besteht doch auch kein echter Handlungsbedarf
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#33
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Wenn er von D`dorf her bei km 695 gedreht hat (und die Strömung hat ihn bestimmt nicht nach oben gedrückt), ist er ja wohl nicht im Sperrgebiet gewesen. Für eine Anmeldung muß ein gültiger Kaufvertrag vorgelegt werden. Wenn der Vertrag wegen einer Klausel noch nicht gültig ist, ist er auch noch nicht Eigner des Bootes und fährt also mit einem geliehenen Boot. Dafür braucht er die Papiere und die (anzunehmende) Erlaubnis des Noch-Eigners. Einem Verfahren würde ich unter diesen Umständen gelassen entgegensehen.
Ich habe aber noch nachzutragen, daß ich die Waschpo ebenfalls als vernünftige und zugängliche Leute kennengelernt habe. Wenn die, wegen dieser sehr misslichen Situation auf dem Rhein etwas ungeduldiger als sonst sind, kann ich das verstehen. Also mal zu deren Stützpunkt hindackeln und fragen, ob das denn alles so wild wird, das kann vielleicht nicht schaden.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen Geändert von huebi (28.03.2007 um 12:48 Uhr) |
#34
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Zitat:
ich meine doch das ein Handlungsbedarf besteht. Ich denke hierbei an die Versicherung. Im übrigen hast du natürlich Recht, das wir nicht wissen, was im Vertrag drinsteht, aber meiner Meinung nach sind bei dem Ausdruck " Rückgabeklausel" nicht sonderlich viele Fallgestaltungen denkbar. Mit freundlichen Grüßen Volker
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Gruß Volker Geändert von Volker Sch (28.03.2007 um 17:10 Uhr) |
#35
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Na,ja.... also wenn ab km 695 gesperrt ist ,wäre es vielleicht vernüftiger gewesen schon 1 - 2 Kilometer vorher abzudrehen.Du hast ja die Kontrolle geradezu herausgefordert.Wenn die Herren mal da sind ,finden Sie halt meistens was.Immer schön unauffällig bleiben.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ Geändert von nordic (28.03.2007 um 18:03 Uhr) |
#36
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internationaler Bootsschein : stimmt so nicht!
Zitat:
Es kommt sicher drauf an wie der Bootsschein ungültig wurde. Wenn sich Daten geändert haben ist es richtig, ist aber nur die Zeit abgelaufen, gilt er im Binnenbereich weiter. Zumindest hat man es mir so erklärt! cu ANdy |
#37
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Versicherung
Zitat:
Cu ANdy |
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