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  #26  
Alt 06.01.2025, 14:53
kurz kurz ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Was ist der A-Schein für einer?
A-Schein / D-Schein sind die normalen Motorboot/Segelbootscheine für die CH-Seen.

Wie gesagt, die Prüfung war von 9 bis 14h, alles nur reine Theoriefragen.
Die Meilentörns (Segeln 1000 Seemeilen) sind einfach Erfahrungsmeilen. Muss einfach jemand unterschreiben, der den Schein hat. Was da gemacht wird, kann keiner kontrollieren.
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  #27  
Alt 06.01.2025, 14:54
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Geht doch. Das durchschnittliche Monatsgehalt in der Schweiz beträgt ja mehr als das Doppelte von einem deutschen Gehalt.

Totti
Das ist ein deutsches Märchen. Es gibt auch hier viel zu viele working poor.
Eine Vollzeitstelle (ca. 42-45 Std/Woche) bei Lidl oder Aldi wird mit ca. CHF 4100,- vergütet.
Davon geht AHV und BVG und ALV weg.

EK-Steuer und Krankenkasse muss selbst bezahlt werden. Dazu Mieten, dass die Augen tränen. Leben in der CH musss man sich leisten können, es ist nicht einfach.
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  #28  
Alt 06.01.2025, 15:03
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
A-Schein / D-Schein sind die normalen Motorboot/Segelbootscheine für die CH-Seen.

Wie gesagt, die Prüfung war von 9 bis 14h, alles nur reine Theoriefragen.
Die Meilentörns (Segeln 1000 Seemeilen) sind einfach Erfahrungsmeilen. Muss einfach jemand unterschreiben, der den Schein hat. Was da gemacht wird, kann keiner kontrollieren.
Du hast den Hochseeschein? Wenn ja, seit wann?
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  #29  
Alt 06.01.2025, 15:05
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Hallo Gerd,
wie viel bleibt dann bei bei dem Beispiel nach Abzug der "normalen" Abzüge (ohne Miete) , also netto dem Einzelnen übrig?
Kommt es letztlich nicht auf ungefähr im Vergleich auf das Selbe aus?
Wäre nett wenn Du mal dazu etwas sagst.
P.S. Ich kenne weder die Abgaben in der Schweiz, noch die Mieten...
Die Mieten in Großstätten in D sind aber auch gesalzen und für Ottonormalverbraucher, bzw. mit kleinem Gehalt auch schon kaum bezahlbar, im Verhältnis zu seinem Gehalt.
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Thomas

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  #30  
Alt 06.01.2025, 15:06
kurz kurz ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-CH Beitrag anzeigen
Du hast den Hochseeschein? Wenn ja, seit wann?
Das muss 2011 gewesen sein. Hochseeschein Segeln. Für Hochseeschein Motor müsste ich wohl noch ein paar Meilen machen. Wie gesagt, das Ganze ist sehr dehnbar. Ich könnte jetzt bei meiner 26Fuss den Mast zu Hause lassen, im Fahrzeugbrief Motorboot eintragen, mit einem Kumpel eine grössere Runde unter Motor fahren. Fertig.
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  #31  
Alt 06.01.2025, 15:12
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Das muss 2011 gewesen sein. Hochseeschein Segeln. Für Hochseeschein Motor müsste ich wohl noch ein paar Meilen machen. Wie gesagt, das Ganze ist sehr dehnbar. Ich könnte jetzt bei meiner 26Fuss den Mast zu Hause lassen, im Fahrzeugbrief Motorboot eintragen, mit einem Kumpel eine grössere Runde unter Motor fahren. Fertig.
Wie hast Du das mit den Meilentörn gelöst?
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  #32  
Alt 06.01.2025, 15:16
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Was ist mit Meilentörn gemeint?
Nur eine Unterschrift, dass man xxx Meilen gefahren ist?

Grüße

Totti
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  #33  
Alt 06.01.2025, 15:29
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Hallo Gerd,
wie viel bleibt dann bei bei dem Beispiel nach Abzug der "normalen" Abzüge (ohne Miete) , also netto dem Einzelnen übrig?
Kommt es letztlich nicht auf ungefähr im Vergleich auf das Selbe aus?
Wäre nett wenn Du mal dazu etwas sagst.
P.S. Ich kenne weder die Abgaben in der Schweiz, noch die Mieten...
Die Mieten in Großstätten in D sind aber auch gesalzen und für Ottonormalverbraucher, bzw. mit kleinem Gehalt auch schon kaum bezahlbar, im Verhältnis zu seinem Gehalt.
Gesetzlich ist:
AHV 5.3 % (Pension 1. Säule)
ALV 1.1 % (Arbeitslosenvers.)
Der Arbeitgeber zahlt nochmals das Gleiche davon.
Dann kommt meist ein Beitrag für die Unfallversicherung (ca. 1 %)
Dann kommt die BVG (Pension 2. Säule), irgendwas zwischen 5-10 % je nach Arbeitgeber und Alter des Versicherten)
Freiwillige Krankentaggeldversicherung 0.5- ca. 2% je nach Arbeitgeber.

Der Rest ist netto. Davon dann die obligatorische Krankenversicherung und das was man an Eink.steuer zahlen muss.
Die Steuer ist stark abhängig ob man verheiratet ist, Kinder hat, wenig oder viel verdient und vor allem von der Wohngemeinde und dem Kanton.
Krankenvers. ist für alle gleich, ob arm oder reich und wird jedes Jahr deutlich mehr.
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  #34  
Alt 06.01.2025, 15:53
kurz kurz ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Was ist mit Meilentörn gemeint?
Nur eine Unterschrift, dass man xxx Meilen gefahren ist?

Grüße

Totti

so ungefähr. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gibt es ein Formular (Der Verein hiess damals CCS, heute bestimmt online abrufbar), da musste man das alles rudimentär ausfüllen. Auch so mit ein paar GPS-Punkten.

Da ich mein Segelboot schon hatte, habe ich es ans Meer getrailer, und ein Freund, der jeweils auf die Törns mitkommt, hat das Formular dann ausgefüllt und unterschrieben. Fertig Amen.


PS: zu CH-Lebenskosten: Man MUSS übrigens für JEDES Familienmitglied eine Krankenkasse zahlen... Man rechne...
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  #35  
Alt 06.01.2025, 16:31
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
so ungefähr. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gibt es ein Formular (Der Verein hiess damals CCS, heute bestimmt online abrufbar), da musste man das alles rudimentär ausfüllen. Auch so mit ein paar GPS-Punkten.

Da ich mein Segelboot schon hatte, habe ich es ans Meer getrailer, und ein Freund, der jeweils auf die Törns mitkommt, hat das Formular dann ausgefüllt und unterschrieben. Fertig Amen.
Geht bei uns für SKS, SSS, SHS auch formlos, eine Excel Tabelle reicht.
Es gibt so kleine Meilenbücher aber auch zu kaufen. Muss nur jemand gegenzeichnen.
Habe meines sogar noch.

Grüße

Totti
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  #36  
Alt 06.01.2025, 17:00
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Zitat:
Zitat von Gerd-CH Beitrag anzeigen
Gesetzlich ist:
AHV 5.3 % (Pension 1. Säule)
ALV 1.1 % (Arbeitslosenvers.)
Der Arbeitgeber zahlt nochmals das Gleiche davon.
Dann kommt meist ein Beitrag für die Unfallversicherung (ca. 1 %)
Dann kommt die BVG (Pension 2. Säule), irgendwas zwischen 5-10 % je nach Arbeitgeber und Alter des Versicherten)
Freiwillige Krankentaggeldversicherung 0.5- ca. 2% je nach Arbeitgeber.

Der Rest ist netto. Davon dann die obligatorische Krankenversicherung und das was man an Eink.steuer zahlen muss.
Die Steuer ist stark abhängig ob man verheiratet ist, Kinder hat, wenig oder viel verdient und vor allem von der Wohngemeinde und dem Kanton.
Krankenvers. ist für alle gleich, ob arm oder reich und wird jedes Jahr deutlich mehr.

Ich habe mal von Deinen Angaben die Höchstdaten genommen und komme auf 3353,...
Ich weiß nicht wie hoch die GKV ist und die Steuer...
Letzlich erscheint es mir aber so, als ob das letztliche Netto immer noch etwas höher liegt, als bei der "Aldi Dame" in D.
Also so schlecht kann es den Schweizern nicht gehen....
Freunde von mir (Schweizer wohnhaft in Zürich mit einem höheren Ausbildungsstand und entsprechender Beschäftigung) leben erheblich auf einem anderen Niveau, als wir in der vergleichbaren Situation.
__________________
Thomas

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  #37  
Alt 06.01.2025, 17:45
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Ich habe mal von Deinen Angaben die Höchstdaten genommen und komme auf 3353,...
Ich weiß nicht wie hoch die GKV ist und die Steuer...
Letzlich erscheint es mir aber so, als ob das letztliche Netto immer noch etwas höher liegt, als bei der "Aldi Dame" in D.
Also so schlecht kann es den Schweizern nicht gehen....
Freunde von mir (Schweizer wohnhaft in Zürich mit einem höheren Ausbildungsstand und entsprechender Beschäftigung) leben erheblich auf einem anderen Niveau, als wir in der vergleichbaren Situation.
Man zahlt je nach Wohnort deutlich weniger Einkommenssteuer als in DE.
Bei der Krankenversicherung ist auch zu beachten, dass die für jeden obligatorische Krankengrundversicherung noch mit deutlichen Zuzahlungen verbunden ist wenn man ihre Leistungen beansprucht. Es gibt auch immer einen in Stufen wählbaren Eigenanteil, der pro Jahr im Leistungsfall zu übernehmen ist. Fängt bei 300 CHF an und hört bei 2500 auf. Je mehr Eigenanteil, umso niedriger werden die Kosen für die Grundversicherung. Nahezu jeder hat hier auch Zusatzversicherungen, die z. Bsp. Krankentransporte absichern. Alles was mit Zahn zu tun hat (ausser Unfall) wird nicht von der Grundversicherung übernommen. Hierfür braucht man teure Zusatz Versicherungen, die sich für allem für Kinder lohnen. Einmal zum Zahnarzt zum Loch flicken mit Anesthesie geht so ab 500 Franken los. Wurzelbehandlung so um die 1500.
Meine Tochter hat eine Zahnspange. Wird für die 3 Jahre zwischen 7-8 TCHF kosten. Einer der wenigen Fälle wo sich die Zahnzusatzversicherung, die ab Geburt abgeschlossen wurde, mal bezahlt macht.
Dafür ist jetzt wieder der Sprit billiger als in DE.
Die wenigsten Firmen geben mehr als 25 Tage Ferien pro Jahr. Die Dichte an Feiertagen ist geringer als in DE, die Wochenarbeitszeit höher und wenn man mal was Akademisches gelernt hat, sind in der Regel Mehrstunden mit dem Salär abgegolten.
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  #38  
Alt 06.01.2025, 18:07
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Sehr interessant, dennoch schleicht sich bei mir der Gedanke ein, dass Vieles ähnlich ist, wie z.b. Urlaub und Überstundenregelung.
Wenn du in D in einer höheren Position bist, steht in der Regel auch, dass Überstunden bis zu einer .... unentgeltlich zu leisten sind.
Auch Zuzahlungen bei "bestimmten Leistungen" müssen selbst, bzw. privat abgesichert werden.
O.K. ich denke wir lassen es hier die Diskussion, bzw. Austausch zu machen, da es natürlich Themen fremd ist.
Schade das wir den Informationsaustausch nicht bei einem Bier machen können um die Ecke
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  #39  
Alt 06.01.2025, 19:15
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Sehr interessant, dennoch schleicht sich bei mir der Gedanke ein, dass Vieles ähnlich ist, wie z.b. Urlaub und Überstundenregelung.
Wenn du in D in einer höheren Position bist, steht in der Regel auch, dass Überstunden bis zu einer .... unentgeltlich zu leisten sind.
Auch Zuzahlungen bei "bestimmten Leistungen" müssen selbst, bzw. privat abgesichert werden.
O.K. ich denke wir lassen es hier die Diskussion, bzw. Austausch zu machen, da es natürlich Themen fremd ist.
Schade das wir den Informationsaustausch nicht bei einem Bier machen können um die Ecke
Hat alles mit der Fragestellung de Threads nichts zu tun.
Bitte beim Thema bleiben!
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  #40  
Alt 06.01.2025, 19:55
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Danke für die Zurechtweisung.
Wenn Du lesen kannst, was ich bei Dir voraussetze, solltest Du auch genau lesen, was ich geschrieben habe zum Ende meiner Bemerkung.
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Thomas

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  #41  
Alt 07.01.2025, 07:37
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Danke für die Zurechtweisung.
Wenn Du lesen kannst, was ich bei Dir voraussetze, solltest Du auch genau lesen, was ich geschrieben habe zum Ende meiner Bemerkung.
Stimmt!
Aber dann benutze Deine Lesefähigkeit und summiere einmal das, was Du zu einem Thema geschrieben hast, das wirklich nichts mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun hat

Und was ich geschrieben habe, war ein Hinweis. Wenn Du das als "Zurechtweisung" interpretierst, dann...
Und das Wort bitte findet sich auch in meinem Post.
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Geändert von Aggsl (07.01.2025 um 08:49 Uhr)
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  #42  
Alt 08.01.2025, 11:39
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habe zum ersten Mal gerade gesehen:

RYA Day Skipper

wäre auch ein anerkanntes Diplom zum Chartern...

Habs nur zufällig gesehen, keine eigene Info oder Erfahrung, ausser dass ich bei RAY den SRC-Schein gemacht hatte (welcher ein Bruchteil so teuer war wie das Ganze in CH zu machen...).
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  #43  
Alt 08.01.2025, 12:34
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Da wäre ich vorsichtig! So, wie ich das interpretiere, ist das eine reine Charterbefähigung und kein Bootsführerschein. Diese Befähigung kann wohl jeder machen, egal welcher Staatsbürger. Schon von daher kann das kein amtliches (staatliches) Dokument sein.

Mir erscheint das als Gimmick, welches man einem Vercharterer vorzeigen kann, damit er erkennt, dass man kein Neuling ist und entsprechende Kurse (auch Praxis) absolviert hat. Ist vielleicht ähnlich einem ADAC Praxiskurs auf einem der Verkehrsübungsplätze. Das ersetzt auch keinen Führerschein.
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  #44  
Alt 09.01.2025, 10:57
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Da wäre ich vorsichtig! So, wie ich das interpretiere, ist das eine reine Charterbefähigung und kein Bootsführerschein. Diese Befähigung kann wohl jeder machen, egal welcher Staatsbürger. Schon von daher kann das kein amtliches (staatliches) Dokument sein.

Mir erscheint das als Gimmick, welches man einem Vercharterer vorzeigen kann, damit er erkennt, dass man kein Neuling ist und entsprechende Kurse (auch Praxis) absolviert hat. Ist vielleicht ähnlich einem ADAC Praxiskurs auf einem der Verkehrsübungsplätze. Das ersetzt auch keinen Führerschein.
ganz im Gegenteil - der "Day Skipper" ist die erste Qualifikationsstufe für einen Schiffsführer im britischen Ausbildungssystem (darunter gibt es z.B. auch explizite Qualifikationslevel für Mannschaften und Rudergänger). Da in UK für private Nutzung keinerlei Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist handelt es sich strenggenommen nicht um einen Bootsführerschein - vom Qualifikationslevel ist das aber eine gute Ecke über einem SBF-Inhaber, insbesondere auf praktischer Seite (weil die Ausbildung zum Day Skipper typischerweise mehrere Tage praktische Ausbildung auf einem entsprechenden Fahrzeug beinhaltet).
Und selbstverständlich kann das jeder machen - auch die großen Scheine im britischen System (RYA Yachtmaster in den drei verschiedenen Stufen) kann jeder Staatsbürger machen, die werden sogar (nach RYA-Standards) in Deutschland ausgebildet (weil weltweit die RYA-Qualifikationen zu den am höchsten angesehenen überhaupt gehören).

lg, justme
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  #45  
Alt 10.01.2025, 06:26
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Also ist es auch kein echter Bootsführerschein, den irgendein Land auf diesem Erdball anerkennen muß. Genau das habe ich ja vermutet. Zeig das Dokument bei einer kontrolle in der Deutschen Bucht. Da wirst Du ein Problem haben.
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  #46  
Alt 10.01.2025, 09:24
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Moin moin,

Zitat:
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Also ist es auch kein echter Bootsführerschein, den irgendein Land auf diesem Erdball anerkennen muß. Genau das habe ich ja vermutet. Zeig das Dokument bei einer kontrolle in der Deutschen Bucht. Da wirst Du ein Problem haben.
in der Deutschen Bucht brauchst Du gem SpFV als deutscher Staatsbürger eine Fahrerlaubnis nach eben dieser Verordnung - bist Du kein Deutscher brauchst Du idR ein ICC gemäß ECE Resolution Nr. 40.
Und wenn Du dieses von der RYA bekommen möchtest (weil Du UK Resident bist) brauchst Du normalerweise dafür genau dieses Qualifikationslevel:

Zitat:
An RYA Day Skipper Shorebased or higher Course Completion Certificate can be used to validate the coastal waters category only. A shorebased certificate on its own is not sufficient. You must also provide evidence of your competence for at least one of the type of vessel categories.
Die in Deutschland übliche Regelung mit 'amtlichen' Fahrerlaubnisregelungen ist nicht überall auf der Welt so üblich, die entsprechenden Nachweise kann es auch von den damit beauftragten Verbänden geben (so wie es früher in Deutschland auch der Fall war).

lg, justme
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  #47  
Alt 10.01.2025, 19:33
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Na dann viel Spaß damit im Mittelmeer. Da will der TE ja fahren.
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  #48  
Alt 13.01.2025, 10:54
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Moin moin,

Zitat:
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Na dann viel Spaß damit im Mittelmeer. Da will der TE ja fahren.
korrekt - und vor allem will er das a) als Schweizer Staatsbürger und b) auf gecharterten Booten in (verschiedenen?) Anrainerstaaten desselben.

Dafür benötigt er formal in mehreren dieser Staaten (z.B. Kroatien) ein ICC nach ECE Resolution No 40, plus ggf. die Anforderungen, die Vercharterer noch haben (für Segelboote z.B. gerne ein zusätzlicher Qualifikationsnachweis, im Falle von deutschen Scheinen beispielsweise der SKS).

Was er nun braucht ist erstmal eine Möglichkeit, ein ICC mit der Berechtigung zur Küstenfahrt zu bekommen - da fällt die Schweizer Variante vermutlich aus, weil die Schweiz selbst dieses nur an Inhaber eines Schweizer Hochseeausweises ausstellt. Die RYA Day Skipper-Qualifikation erfüllt zwar die Kriterien (insbesondere auch aus fachlicher Sicht) für ein ICC, die RYA als ausstellende Organisation stellt dieses aber nur an UK Residents aus, das hilft also auch nicht.
Bleiben noch die Möglichkeiten, einen anderweitig anerkannten Schein für die formale Qualifikation zu machen - das wären z.B. der deutsche SBF See oder aber das kroatische Küstenpatent, je nachdem was in dem beabsichtigten Land anerkannt wird und sich einfach erreichen läßt.
Den Day Skipper würde ich für den Fall, daß ein Vercharterer zusätzlich einen weiterqualifizierenden Schein verlangt (oder aber generell, wenn man wirklich ordentlich Boot fahren lernen will) als sinnvolle Qualifikation erachten - er funktioniert für non-UK residents halt nur nicht als formale Qualifikation).

lg, justme
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  #49  
Alt 13.01.2025, 16:32
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Zum kroatischen Küstenpatent habe ich ihm schon in #4 geraten. Insbesondere, weil da die Seefunkbefähigung gleich mit dabei ist.
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  #50  
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Der Aufwand für den CH B-Schein ist wirklich übertrieben im Vergleich zum SBF See in Deutschland - mit dem man auch alle Weltmeere nach Belieben befahren kann.

Ich kann verstehen, wenn man sich den Aufwand nicht antun will, um im Mittelmeer ein bisschen an der Küste rumzudüsen.

Die Frage ist halt, wie unterschiedliche Länder (und insb. Kroatien) das sehen, wenn ein Ausländer mit einer Lizenz ankommt, die er nicht im befahrenen Revier und nicht in seinem Heimatland erworben hat. Und wie die Versicherungen das sehen.

Der kroatische Schein sorgt im Ausland ja auch nur für wissendes Schmunzeln, wenn er nicht von einem Kroaten vorgelegt wird.

bis denn,

Uwe
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