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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.05.2007, 20:40
Leisure22 Leisure22 ist offline
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Boot: Leisure 22
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Standard Papiere, Versicherung und ganz viele Fragen

Hallo...

ich bin neu hier und habe gleich ein paar Fragen. Und zwar habe ich mir für dieses Jahr vorgenommen unser Boot (eine Leisure 22) mal wieder ins Wasser zu setzen, nachdem es viele Jahre (glaub 8) nur in der Scheune lag, weil es dafür schliesslich zu schade ist. Meinen Sportbootführerschein See hab ich vor 5 Jahren gemacht. Darf ich also auch fahren ;) Eigentlich wollte ich das Boot nächsten Samstag wässern, aber jetzt habe ich doch einige Bedenken, wegen dem ganzen Papierkram...

Das Revier wäre Elbe von Hamburg bis maximal Helgoland und für den Sommerurlaub evtl. die Ostsee mit Dänemark.

Habe bei einer Versicherung (Pantenius) angefragt und einen Kostenvoranschlag bekommen. Da wir da früher einmal waren bekomm ich auch wieder 40%. Ist es sinnvoll zusätzlich zu der Haftpflicht und Kasko-Versicherung noch eine Insassenunfall- und eine Rechtschutz-Versicherung mitabzuschliessen? Ist die Versicherung zu empfehlen oder gibt es welche, die die gleichen Leistungen bieten für weniger Geld? Jetzt stell ich mir aber die Frage, was die dann für Papiere von mir wollen? Ich habe für unser Boot nur einen Kaufvertrag gefunden... Nix was so ähnlich wie ein KFZ-Brief/-Schein aussieht. Ist es ein Problem, wenn ich jetzt die Versicherung beantrage, wo der Vertrag auf meinen Vater ausgestellt ist? (Mein Vater ist leider verstorben) Falls es ein Problem ist, was müsste unternommen werden?
Muss das Boot noch irgendwo zugelassen werden? (vgl. Straßen-Verkehrsamt?)

Hab mit dem Hafenmeister unseres alten Heimathafens telefoniert und der meinte es sei kein Problem wieder einen Platz zu bekommen. Muss es aber noch konkret klären. Brauch ich da irgendwas? Versicherungsnachweis, Führerschein etc?

Jetzt habe ich noch bei Euch gelesen, das man ein Flaggenzertifikat oder ein Bootsbrief sich holen kann. Ist das Pflicht oder wo wird es Pflicht? Was brauch ich alles, wenn ich ins Wasser gehe?
Soweit ich weiß, haben wir sowas nicht gehabt und auch kein Nummernschild oder sowas... Einfach nur Bootsname und Hafen hinten drauf. (Damals hat mich das aber auch noch nicht so interessiert, weil ich zu jung war)
Was verlangt ein Wasserschutzpolizist von einem, wenn er einen kontrolliert? Will ja kein Ärger bekommen...

Bitte entschuldigt meine Unwissenheit! Möchte nur alles möglichst ohne Probleme und fix über die Bühne bringen...
Gruß und vielen Dank im vorraus!
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  #2  
Alt 13.05.2007, 21:38
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
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Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
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Hallo und Herzlich willkomen im Forum

Du mußt Dein Boot anmelden zb. WSA oder ADAC
Du solltest eine Versicherung abschließen .. Frag mal den Norman hier aus dem Forum ( http://www.boote-forum.de/member.php?u=799) der Makelt auch Bootsversicherungen !!

Ansonsten viel Spaß beim alten Hobby
__________________

By Karsten

Geändert von Karlsson (13.05.2007 um 21:42 Uhr)
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  #3  
Alt 13.05.2007, 22:11
Leisure22 Leisure22 ist offline
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hmm aha. geht das dann so wie beim auto? muss ich mir dann bei der versicherung ne deckungskarte holen und damit dann zur wsa oder sonst wohin rennen und dann gehts los oder wie?
was ist mit dem kaufvertrag von damals auf meinen vater ausgestellt? ein problem?
den genauen verlauf kurz erklärt wär klasse! blick da nich so richtig durch leider...

dabei fällt mir noch was ein: un zwar haben wir noch ein funkgerät an bord, aber ich hab dafür kein schein... muss das dinges solang rausfliegen?
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  #4  
Alt 13.05.2007, 22:30
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo,

Du musst Dein Boot nur anmelden wenn Du auch auf den Binnenschiffahrtsstraßen fahren willst. Fährst Du ausschließlich auf der See und den Seeschiffahrtsstraßen, genügt der Bootsname und der Heimathafen (Wohnort).

Alles Wissenswerte findest Du hier: http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...dem-Wasser.pdf

Eine Versicherungspflicht besteht in D nicht. Eine Haftpflichtversicherung solltest Du aber unbedingt abschließen. Rechtsschutz V. nur für Boote halte ich für überflüssig. Insassen V. würde ich ebenfalls nicht abschliessen. Muß aber jeder selbst wissen. Ist m.E. nur notwendig wenn Du ständig Familienangehörige mitnimmst.
In Versicherungsfragen berät Dich sicher gern "Blaue Elise" hier aus dem Forum. Schick ihm mal ne PN.
__________________
Charly
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  #5  
Alt 13.05.2007, 22:33
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
Du mußt Dein Boot anmelden zb. WSA oder ADAC
Hallo und willkommen!

Warum muß man sein Boot anmelden? Das beschriebene Revier ist ausschließlich Seegewässer, dafür ist eine Anmeldung nicht vorgeschrieben. Dafür allerdings die Deutschlandflagge...

Gruß Torben
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  #6  
Alt 13.05.2007, 22:46
Leisure22 Leisure22 ist offline
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ja genau Revier sind ausschließlich Seegewässer... den SBF-Binnen hab ich auch gar nich. Das Seegewässer fängt ja bei Hamburg an und auch NOK usw sind ja damit kein Problem...

Deutschlandflagge ist natürlich auch an Bord ^^

Aber immerhin habt ihr mir schon mal ein wenig Anspannung genommen, da es ja anscheinend doch weniger "Plichtpapierkram" ist als angenommen.
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  #7  
Alt 13.05.2007, 23:04
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marsvin marsvin ist offline
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Anmeldung ist nicht erforderlich, wenn du aber ein Papier für das Boot haben willst, kannst du es beim WSA anmelden oder dir einen IBS (Internationalen Bootsschein) beim DSV oder ADAC ausstellen lassen. Dazu benötigst du nur die Bootsdaten und einen Eigentumsnachweis, es solte also der alte Kaufvertrag und ein Erbschein oder die Sterbeurkunde deines Vaters genügen. Das Funkgerät muss von Bord, ich fürchte, du wirst es auch nicht mehr angemeldet bekommen, da sich die technischen Standards, bzw. Kanalbelegungen geändert haben. Darüber kann dir aber die Bundesnetzagentur, Aussenstelle Hamburg, genaueres sagen.
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #8  
Alt 14.05.2007, 06:13
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Ray Ray ist offline
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Moin so-ziemlich-Nachbar!

Du hast einen SBF, ein Boot, einen Liegeplatz. Das genügt schon einmal, um das Teil auf Seeschiffahrtsstraßen zu bewegen.

Der Eigentumsnachweis in Form des Kauffvertrages Deines Vaters genügt. Du brauchst KEINE Sterbeurkunde oder dergleichen: wer den Kaufvertrag in den Händen hält, ist Eigentümer! Daher diesen niemals als Original mitführen, sondern nur als Kopie.

Anmelden - wurde schon gesagt - ist nicht notwendig. Es sei denn, Du willst im Ausland eine fremdsprachliche Diskussion über den Inhalt des Kaufvertrages vermeiden. Und das ist sinnvoll. Dies aber einfach als Flaggenzertifikat. Das ist mehrsprachig und international. Finden di eDänen und Schweden (ggf. Dein Urlaubsrevier) jedenfalls prima. Bekommst Du ohne Voranmeldung beim BSH in Hamburg (Kaufvertrag mitnehmen).

Versicherung: der hier aktive Norman ("Blaue Elise") ist sicherlich eine gute Adresse. Haftpflicht unbedingt (das Ramming eines anderen Bootes in der Mio-Klasse verschluckt schon als Kratzer Tausende ...), Insassen-Unfall ebenfalls (Verletzungsgefahr von Gästen an Bord ist ungemein hoch!).

Deine Funke solltest Du - wie schon gesagt - bei der RegTP (glaube ich) bezüglich der Zulassung prüfen lassen. Ich wüsste aber nicht, warum das problematisch sein sollte. @Marsvin, warum? Wir wissen doch nicht, wie alt die Funke ist und was daran anders sein solte, als heute, oder habe ich etwas übersehen? Die Kanäle sind doch seit 40 Jahren gleich, oder?

WaschPO will sehen:
SBF-See
Eigentumsnachweis (mit MwSt!!)
Funkzeugnis (mit DSC bei Funke mit DSC)
Zulassungsurkunde der RegTP der Funke

Bei Fahrten Elbe-aufwärts auch, wieviel Allohol von Helgoland unverzollt in der Bilge liegt ... seeeehr beliebtes Spiel!

Bei Fahrt durch den NOK brauchst Du nur € 10,-- und die Kenntnis, wo die Schleusenkarte zu kaufen ist und wo der Scheusenmeister sitzt ...

Viel Spaß mit den Teil, willkommen in der Segler-Gemeinde und vielleicht sieht man sich auf dem Baltic Ocean ...

Gruß
Ray
__________________
******
An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ...
******
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  #9  
Alt 14.05.2007, 08:20
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von Ray Beitrag anzeigen
....
Versicherung: der hier aktive Norman ("Blaue Elise") ist sicherlich eine gute Adresse. Haftpflicht unbedingt (das Ramming eines anderen Bootes in der Mio-Klasse verschluckt schon als Kratzer Tausende ...), Insassen-Unfall ebenfalls (Verletzungsgefahr von Gästen an Bord ist ungemein hoch!).
....
Hallo Ray,

mit der Insassen Unfallversicherung bin ich anderer Meinung.

Du hast recht, das Unfallrisiko ist hoch. Aber warum soll das der Bootseigner absichern (außer es sind Familienangehörige)?
Wer bei irgendwem mitsegeln will kann doch selbst vorsorgen, z.B. mit einer privaten Unfallversicherung.

Und wenn der Skipper an einem Unfall mit Insassenschaden Schuld hat, zahlt die Haftpflicht.
Zahlt die Haftpflicht nicht, braucht auch der Skipper nichts zu bezahlen.
__________________
Charly
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  #10  
Alt 14.05.2007, 08:29
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hey klasse! vielen dank für die vielen Antworten...

also der Kauf damals (1991) war ein Privatkauf, kein Händlerkauf, da sollte sich das doch ähnlich verhalten wie bei Auto-Privatkäufen heutzutage oder? also alles ohne MwSt oder? weil mit MwSt existiert da nix oder ich habs übersehen...
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  #11  
Alt 14.05.2007, 09:13
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nini nini ist offline
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Hallo
wie alt ist das Boot? Vor 1984 braucht es keine MwSt.So ist es wenn ein Schiff aus einem nicht EU Land eingefürhrt wird.
Gruss Edi
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  #12  
Alt 14.05.2007, 09:16
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Das mit der Insassenunfallversicherung sehe ich auch so wie Charly.
Ich habe eine normale (bzw. sehr umfangreiche) Unfallversicherung für mich und meine Familie, die leistet rund um die Uhr weltweit (nicht nur beim Boot) und alle, die bei mir mitfahren, sind ohnehin über meine Bootshaftpflicht abgedeckt.
Natürlich hat jede Versicherung irgendwie ihre Daseinsberechtigung und wenn man sie nicht bezahlen müsste, wäre ich gegen alles versichert, was es so gibt, aber Versicherungsbeiträge für fremde Leute (Insassenunfallversicherung) zu zahlen, ist nicht unbedingt jedermanns Sache. Meine auch nicht.

Gruß
Norman
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  #13  
Alt 14.05.2007, 11:21
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marsvin marsvin ist offline
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Hallo Ray,
wenn das Boot 8 Jahre in der Scheune stand, ist das Funkgerät vermutlich noch nicht mit DSC ausgerüstet, zumindest müsste der Kanal 70 gesperrt sein, da er für DSC reserviert ist, ausserdem sind in der Zwischenzeit zwei Kanäle für AIS reserviert worden, deshalb sind alte Funkgräte heute nicht mehr zulassungsfähig, es besteht allerdings Bestandsschutz für angemeldete Altanlagen,
Siggi
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  #14  
Alt 14.05.2007, 16:42
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Also das Boot ist Baujahr 1974... demnach brauch ich also auch keine MwSt... schön
Aber hab heute den Außenboarder zur Inspektion gebracht, weil ich mal denke nach der Zeit ist das wohl mal wieder nötig... Sagt der doch glatt zu mir vor Pfingsten wird das nichts mehr
wird also nichts mit nächstes Wochenende zu Wasser lassen... :-/ naja bin ja im grunde selber schuld hätte mich früher drum kümmern müssen...

Wenn die Haftpflicht schon Personenschäden abdeckt, warum gibt es dann überhaupt eine Insassen-Versicherung bzw. was leistet sie mehr? Aber ich denke mal es werden hauptsächlich Freunde und Bekannte sein mit den ich segeln gehe, also Familie nur weniger...
Dann hab ich hier noch gesehen, das die mir empfohlen haben eine Trailer-Haftpflicht-Versicherung abzuschliessen... Das ist doch ausgemachter Schwachsinn oder? Das ist ein 6Km/h Trailer, den ich wohl nicht mal selber zum slippen oder kranen fahren werde...

@ blaue-elise: Bekommst später noch eine Mail mit Telefonnummern von mir! Such grade mal alle Infos zusammen...


Gruß, Ulf
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  #15  
Alt 14.05.2007, 17:36
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von Leisure22 Beitrag anzeigen
...Wenn die Haftpflicht schon Personenschäden abdeckt, warum gibt es dann überhaupt eine Insassen-Versicherung bzw. was leistet sie mehr? Aber ich denke mal es werden hauptsächlich Freunde und Bekannte sein mit den ich segeln gehe, also Familie nur weniger...
Dann hab ich hier noch gesehen, das die mir empfohlen haben eine Trailer-Haftpflicht-Versicherung abzuschliessen... Das ist doch ausgemachter Schwachsinn oder? Das ist ein 6Km/h Trailer, den ich wohl nicht mal selber zum slippen oder kranen fahren werde...
Hallo Ulf,

die Insassenunfallversicherung zahlt eine zusätzliche Summe bei dauerhafter Invalidität und Todesfall, oder auch ein Krankenhaustagegeld. Diese Leistungen werden zusätzlich erbracht, sind in der Regel bei Insassenunfallversicherungen im Vergleich zu einer echten Unfallversicherung nur nicht ausreichend, um die finanziellen Folgen einer Invalidität wirklich abzufedern. Auch bringt sie nichts, wenn der Unfall z.B. im Straßenverkehr, auf der Arbeit, oder zuhause oder beim Sport passiert.
Unfallversicherungen leisten unabhängig von der Verschuldensfrage, Haftpflichtversicherungen nur bei einer Haftung des Schädigers (Verschulden).

Die Trailerhaftpflicht ist keineswegs Schwachsinn, sondern spätestens seit der Gesetzänderung in 2002 notwendig. Da wurde für alle Arten von Anhängern nämlich klammheimlich die Gefährdungshaftung eingeführt. Das Bedeutet, dass man seit dem jetzt auch schon haftbar zu machen ist, wenn gar kein Verschulden vorliegt, rein aus der Gefährdung durch den Besitz eines Anhängers. Zum Beispiel wenn spielende Kinder den ordnungsgemäß abgestellten Hänger in Bewegung setzen.
Bei vernünftigen Bootshaftpflichtversicherungen ist die Trailerhaftpflicht aber meistens kostenlos enthalten.

Gruß
Norman

Geändert von blaue-elise (14.05.2007 um 17:42 Uhr)
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  #16  
Alt 14.05.2007, 19:54
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Wegen der MwSt. musst Du noch einmal nachprüfen.Ich habe geschrieben "bei einem Import von einem nicht EU Land muss keine MwSt. bezahlt werden, wenn das Schiff vor 1984 gekauft wurde". Aber das Schiff wurde ja nicht Importiert. Meine erste Antwort war eingentlich als Anregung für weiter Antworten gedacht. Vielleicht weiss jemand im Forum etwas mehr.
Gruss Edi
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  #17  
Alt 15.05.2007, 10:05
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@ Ray
Die RegTP heißt jetzt Bundesnetzagentur, wie marsvin im Beitrag direkt vor Deinem schon geschrieben hat.

Die dortigen Ansprechpartner für den Seefunk können genaue Auskunft zur Zulassungsfähigkeit der Funke geben.


Zitat:
Zitat von Leisure22 Beitrag anzeigen
...
dabei fällt mir noch was ein: un zwar haben wir noch ein funkgerät an bord, aber ich hab dafür kein schein... muss das dinges solang rausfliegen?
Ohne Schein muss das Gerät auf jeden Fall raus.
Bestandsschutz fällt weg, wenn keine Frequenzzuteilung mehr vorhanden ist/ bezahlt wurde.

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 15.05.2007, 12:10
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wen kann ich denn da wegen der MwSt. fragen oder wer hat da Ahnung von? Aber irgendwie versteh ich da nicht den Unterschied zu einem Privatkauf bei einem Auto z.B.. Da beazahlt man ja auch keine MwSt. wenn man es von einer Privatperson kauft...

Muss ich die Funke dann ganz rausschmeißen oder reicht das nicht auch wenn ich die einfach vom Bordnetz abklemme? Und was würde einem blühen, wenn damit jemand ein Problem hat?

Gruß
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  #19  
Alt 15.05.2007, 12:42
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marsvin marsvin ist offline
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Die muss raus, das hatten wir hier schon des Öfteren, wenn eine Funke an Bord ist muss sie betriebsbereit sein und es muss die Frequenzzuteilungsurkunde und das Sprechfunkzeugnis vorhanden sein,
Siggi
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  #20  
Alt 31.05.2007, 15:56
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hmm also die funke kommt dann raus! weiß einer noch was wegen der Mwst?

@ blaue-elise: also ich würde mich echt über einen Kostenvoranschlag freuen! daten müsstest du ja jetzt alle haben...

Oder weiß einer ob Norman im Urlaub ist?

Gruß
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  #21  
Alt 31.05.2007, 16:30
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boneman boneman ist offline
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Boot: Rinker Fiesta Vee 242
3.822 Danke in 1.697 Beiträgen
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Hi,

das mit der USt (MWSt) und dem Alter des Bootes ist mE nicht richtig. Es mag aber sein, dass es mal eine Zeit gab, in der Boote nicht der USt unterlagen.
Aber heutzutage kannst Du gerne auch die Mayflower vom Händler kaufen und musst USt darauf bezahlen. Das ist übrigens das Wesentliche, gewerblicher Kauf. Solange Du von Privat an Privat verkaufst, hat man -genau wie beim Autoverkauf- keine Last damit. Und selbst wenn Dir ein Gewerblicher ein Boot "privat" verkauft, ist das mit der USt nicht Dein Problem, sondern seins.

Also KV (deutscher Verkäufer, deutscher Käufer) in der Tasche = alles bestens.

Gruß

Andreas

Zitat:
Quelle :
ADAC e.V. Grenzverkehr & Sportschifffahrt - Am Westpark 8 - 81373 München


Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU
Seit 1. Januar 1993 ist eine "Umsatzsteuer-Übergangsregelung im EU-Binnenmarkt" in Kraft.
Für den privaten Kauf von Waren in einem anderen Land der EU gilt seitdem generell das
"Kauflandprinzip", wonach die Mehrwertsteuer grundsätzlich dort zu zahlen ist und dort
bleibt, wo der Kauf stattfindet.

Neufahrzeuge
Die einzige Ausnahme von dieser Regel betrifft Neufahrzeuge, genauer:
- motorgetriebene Landfahrzeuge über 48 ccm Hubraum oder 7,2 Kilowatt,
- Wasserfahrzeuge über 7,5 m Länge,
- Luftfahrzeuge.
Als neu nach EU-Definition gilt ein Boot, wenn die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des
Erwerbs noch nicht länger als 3 Monate zurückliegt oder wenn es noch nicht mehr als 100
Betriebsstunden auf dem Wasser eingesetzt worden ist. D.h. gebraucht im steuerlichen
Sinne ist es erst dann, wenn es mehr als 3 Monate in Betrieb war und mehr als 100 Stunden
auf dem Wasser gefahren wurde.
Für diese Neufahrzeuge gilt das "Bestimmungslandprinzip", das heißt, die Mehrwertsteuer
ist dort zu zahlen, wo das Fahrzeug neu - nach vorstehender Definition - in Betrieb
genommen wird. Eigner, die ihr Boot in Deutschland fahren wollen, müssen also 19 %
Mehrwertsteuer bei ihrem Finanzamt entrichten, die Mehrwertsteuersätze der anderen EULänder
entnehmen Sie bitte der Tabelle.

Beispiel: Auf einer Bootsmesse in Großbritannien kauft ein Deutscher ein neues Boot eines
niederländischen Anbieters, das in den Niederlanden eingesetzt werden soll:
Ist das Boot länger als 7,5 m, also nach EU-Definition ein "Fahrzeug", wird der Käufer beim
Kauf keine, dafür aber in den Niederlanden 19 % Mehrwertsteuer entrichten müssen, weil in
diesem Fall das "Bestimmungslandprinzip" gilt.
Ist das Boot kürzer, würde es wie jede andere privat gekaufte Ware nach dem
"Kauflandprinzip" behandelt, die Mehrwertsteuer wäre also beim Kauf in Großbritannien
fällig.


Gebrauchtboote
Für gebrauchte Boote - nach oben geschriebener Definition - gilt die steuerliche
Sonderbehandlung nicht!
Wer in einem anderen Land der EU ein gebrauchtes Boot bei einem Händler kauft, zahlt an
diesen die landesübliche Mehrwertsteuer - siehe Rückseite. Wenn der Händler jedoch im
Auftrag eines Kunden einen Käufer für das Boot sucht, gilt das gleiche wie beim Kauf von

Privat an Privat: Der Handel bleibt mehrwertsteuerfrei.


Geändert von boneman (31.05.2007 um 16:50 Uhr) Grund: Noch recherchiert & Ergebnis nachgetragen
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  #22  
Alt 22.06.2022, 09:04
Goedeking Goedeking ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 25.07.2020
Beiträge: 2
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Bis zu einer bestimmten Grösse der Segelfläche sind Segelboote in der Berufshaftpflichtversicherung, die in der Regel auch die private Haftpflichtversicherung abdeckt, schon versichert.
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  #23  
Alt 22.06.2022, 09:16
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.220
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.166 Danke in 20.712 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Goedeking Beitrag anzeigen
Bis zu einer bestimmten Grösse der Segelfläche sind Segelboote in der Berufshaftpflichtversicherung, die in der Regel auch die private Haftpflichtversicherung abdeckt, schon versichert.
Meinst das dies nach 15 Jahren noch irgendjemand interessiert?
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #24  
Alt 22.06.2022, 11:27
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Ort: Rheinland a.d.NG
Beiträge: 3.301
Boot: Holl.Stahlbau
5.410 Danke in 2.172 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Goedeking Beitrag anzeigen
Bis zu einer bestimmten Grösse der Segelfläche sind Segelboote in der Berufshaftpflichtversicherung, die in der Regel auch die private Haftpflichtversicherung abdeckt, schon versichert.
Gut das dieses jetzt geklärt wurde, da hat der Eigner bestimmt die letzten 15 Jahre mächtig bammel gehabt ob er versichert war........
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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