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  #26  
Alt 06.06.2007, 13:46
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boneman boneman ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Ein Seeschiff ist kein Sportboot.
Und das Flaggenrechtsgesetz ist weit umfangreicher als der oben zitierte Ausschnitt.

Lesen bildet halt doch.

Grüße

Matthias.
Nun, ich habe leider keinen Kommentar zu dem Flaggenrechtsgesetz hier, aber das die Bußgeldvorschriften bei der Klärung des Geltungsbereiches nicht weiterhelfen, dürfte wohl klar sein.

"Ein Seeschiff ist kein Sportboot" und um es mit Uli Hoeness zu sagen, "der Weihnachtsmann war noch nie der Osterhase".

Meines Erachtens gibt es keine Legaldefinition eines "Sportbootes", so dass man hier tatsächlich mal einen Blick ins Gesetz werfen sollte.

Ausgeschickt möchte ich erwähnen, dass es sich bei dem Kram um das Recht handelt, eine Flagge zu führen, nicht um eine Pflicht.
In § 3 wird genannt, wie die Berechtigung nachzuweisen ist. Für den größten Teil der User (die Sportboote) wird d) wohl relevant sein:

Zitat:
Die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge wird
a) ... c)

d)für Seeschiffe, deren Rumpflänge, gemessen zwischen den äußersten Punkten des Vorstevens und des Hinterstevens, 15 Meter nicht übersteigt, wahlweise durch das Flaggenzertifikatnachgewiesen.


Daraus könnte man jetzt schliessen, dass man ein Flaggenzertifikat braucht, wenn da nicht § 4 wäre:

Zitat:
(1) Vor der Erteilung der in § 3 genannten Ausweise darf die Berechtigung nicht ausgeübt werden; dies gilt nicht in den Fällen des § 1, wenn für das Seeschiff keine Pflicht zur Anmeldung im Schiffsregister besteht.
Aha. §1, soso. Da nehme ich auch mal das wesentliche für die User hier heraus :

Zitat:
(1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.
Na, da haben wir es doch. Der User ist Deutscher und wohnt in Deutschland und sein Schiff ist kleiner 15 m und nicht in einem Register eingetragen, dann darf er die Bundesflagge führen. Von Pflicht kann also für diesen Skipperkreis auf Basis des FlaggRG keine Rede sein.

Was aber nicht heißt, dass es noch irgendwelche andere Gesetze und Verordnungen gibt, die zum Beispiel beim Einfahren in deutsche Hoheitsgewässer die Beflaggung verlangen.

Just my 2 Cents

Andreas

*Edit : ich war zu lahm*
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  #27  
Alt 06.06.2007, 14:00
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Nils Nils ist offline
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Flaggenrechtsgesetz.... . Was soll man dazu noch sagen? Man kann also wirklich für alles Gesetze verfassen. Und: man tut es (zumindest hierzulande) auch!
Krass. Aber es ist eigentlich auch keine große Überraschung, schließlich ist auch die Form und das Gewicht des "Norm-Kots" sowie die durchschnittlich dazugehörige Menge Klopapier (12 Blatt) hierzulande genormt (was man nicht oft genug erwähnen kann ).... .
__________________
Gruß
Nils
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  #28  
Alt 06.06.2007, 14:27
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Eddi II Eddi II ist offline
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auch die Form und das Gewicht des "Norm-Kots" sowie die durchschnittlich dazugehörige Menge Klopapier (12 Blatt) hierzulande genormt (was man nicht oft genug erwähnen kann ).... .[/quote]

12 Blatt !!! Is ja krass .
Hätt ich nicht gedacht.

Aber wir wolln ja nicht abschweifen.
__________________
Jörg
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  #29  
Alt 06.06.2007, 14:38
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Zitat:
Zitat von Eddi II Beitrag anzeigen
auch die Form und das Gewicht des "Norm-Kots" sowie die durchschnittlich dazugehörige Menge Klopapier (12 Blatt) hierzulande genormt (was man nicht oft genug erwähnen kann ).... .
12 Blatt !!! Is ja krass .
Hätt ich nicht gedacht.

Aber wir wolln ja nicht abschweifen.[/quote]

... und so einiges davon findet man am Grund der Yacht-Häfen wieder ...
__________________
Gruß Lars
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  #30  
Alt 06.06.2007, 15:01
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Moin,

mich hat die WaschPol in Travemünde angehalten (mit dem Sportboot), weil ich ohne Flagge unterwegs Rtg Ostsee war. Wurde mündlich verwarnt.
Begründung: ich könnte internationales Gewässer anlaufen...

Gruß Torben
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  #31  
Alt 06.06.2007, 15:17
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Moin,

mich hat die WaschPol in Travemünde angehalten (mit dem Sportboot), weil ich ohne Flagge unterwegs Rtg Ostsee war. Wurde mündlich verwarnt.
Begründung: ich könnte internationales Gewässer anlaufen...

Gruß Torben

Tolle Begründung.
Wahrscheinlich werde ich morgen wegen einem fehlendem D-Schild am Trailer verwarnt: Ich könnte ja ins Ausland fahren

Ganz nebenbei: Der Feudel liegt bei mir auch im Boot. Manchmal hängt das Ding auch am Heck manchmal nicht wenn ich mal wieder einen Lappen gebraucht habe und nichts anderes gefunden habe
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #32  
Alt 06.06.2007, 15:53
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
...
Na, da haben wir es doch. Der User ist Deutscher und wohnt in Deutschland und sein Schiff ist kleiner 15 m und nicht in einem Register eingetragen, dann darf er die Bundesflagge führen. Von Pflicht kann also für diesen Skipperkreis auf Basis des FlaggRG keine Rede sein.
...
Das ist meiner Meinung nach nicht richtig.
Ausschlaggebend ist lediglich der von Dir zitierte § 1 Abs. 1.

Zitat:
(1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.
Da das Flaggenrecht keine Unterscheidung zwischen Berufs- und Sportbooten macht, muss also auch ein zur See fahrendes Sportboot die Bundesflagge führen.
Mit § 3 wird lediglich geregelt, wodurch ein Nachweis zum Recht der Flaggenführung erbracht werden kann (z. B. im Ausland). Das hat aber erstmal nichts mit der Pflicht zur Führung der Bundesflagge zu tun, die sich aus § 1 ergibt.

Visara.
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  #33  
Alt 06.06.2007, 16:26
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boneman boneman ist offline
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Hi,

das mag durchaus sein, das Du Recht hast.
In Ermangelung einer Definition des "Seeschiffes" im Gesetz, kann es sein, dass alles was auf der See schwimmt, ein Schiff im Sinne dieses Gesetzes ist. Dazu bräuchte man allerdings Kommentare oder die Regierungsbegründung zu dem Gesetz. Da ich beides nicht besitze, habe ich meine Auffassung aus dem Kontext hergeleitet.

Was gegen Deine Auffassung spricht, ist der Nachweis der Berechtigung. Man kann mE nicht einerseits eine Pflicht erzeugen und dann den Nachweis der Berechtigung verlangen. Das ist paradox.

Ich bleibe daher dabei, dass sich aus §4 (1) ergibt, dass es sich um registerpflichtige Schiffe (und eben nicht Boote oder Luftmatrazen) handeln muß.

Zitat:
[...]dies gilt nicht in den Fällen des § 1, wenn für das Seeschiff keine Pflicht zur Anmeldung im Schiffsregister besteht.
Dein Argument, dass man im Ausland seine Berechtigung nachweisen kann, gilt auf keinen Fall, weil es einen zB. Kroaten recht wenig juckt, wie in D das Recht zur Flaggenführung geregelt ist. Wenn ich daran denke, werde ich meine Juristin beim nächsten Besuch in Universitätsbibliothek um eine Kopie des Kommentars bitten.

Gruß

Andreas
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  #34  
Alt 06.06.2007, 17:12
Visara Visara ist offline
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Andreas, das Flaggenrecht kennt sowohl eine Pflicht ( § 1), als auch eine Berechtigung (§ 2) zum Führen der Bundesflagge.
Die Paragraphen 3 und 4 regeln die möglichen Nachweise zur Berechtigung zum Führen der Flagge.
Absatz 1 des § 4 besagt doch lediglich, dass man, sofern man ein der in § 3 genannten Ausweise beantragt hat, diesen aber noch nicht besitzt, sehr wohl die Flagge führen darf, wenn für das Schiff keine Anmeldung im Schiffsregister erforderlich ist.
Wie schon gesagt: das hat nichts mit der in § 1 genannten Pflicht zum Führen der Bundesflagge zu tun.

Gruß Visara.
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  #35  
Alt 06.06.2007, 17:25
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Moin,

Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Wenn ich daran denke, werde ich meine Juristin beim nächsten Besuch in Universitätsbibliothek um eine Kopie des Kommentars bitten.
Du hältst Dir eine eigene Juristin? Aha...

Mal ganz pauschal in die Runde gefragt: Wieso sträuben sich eigentlich so viele von Euch, die deutsche Flagge spazieren zu fahren?
Muß einem das als deutschem Staatsbürger peinlich sein (aus irgendwelchen historischen oder welchen anderen Gründen auch immer)oder geht es nur um die vermeidbare Ausgabe von 4,50€ für das Tuch oder ist das einfach nur eine Art von "ich bin dagegen, weil es alle anderen machen und es somit spießig ist" - Attitüde?

Ich bin ganz sicher auch kein Freund von übertriebenem "Lokalpatriotismus" in jeder Form, aber ich habe in diesem Fall auch kein Problem damit, anderen zu zeigen wo ich herkomme oder zugehöre. (Nichtmal mit dem -Wimpel).

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #36  
Alt 06.06.2007, 17:31
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boneman boneman ist offline
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Du hältst Dir eine eigene Juristin? Aha...
Und die sieht auch noch gut aus.

Zu Deiner Frage: Ich sträube mich nicht, die Nationale zu führen. Ist auch bei mir im "Binnenhafen" nicht zu beobachten. Wenn Eigner an Bord ist, wird Adenauer rausgehangen, egal ob gefahren wird oder nicht.

Ich konnte allerdings noch niemanden beobachten, der bei Sonnenaufgang gehisst hat und bei Sonnenuntergang wieder reingeholt hat.
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  #37  
Alt 06.06.2007, 18:23
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Und die sieht auch noch gut aus.


Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Zu Deiner Frage: Ich sträube mich nicht, die Nationale zu führen. Ist auch bei mir im "Binnenhafen" nicht zu beobachten. Wenn Eigner an Bord ist, wird Adenauer rausgehangen, egal ob gefahren wird oder nicht.
Meine zweite Frage war ja auch mehr an den "verweigernden" Teil des BF gerichtet, nicht gegen Dich. Ich halte das übrigens genau so wie Du.

Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Ich konnte allerdings noch niemanden beobachten, der bei Sonnenaufgang gehisst hat und bei Sonnenuntergang wieder reingeholt hat.
Naja, man kann alles übertreiben. Flaggenparade am Steg mit strammstehender Crew habe ich erst ein einziges Mal erlebt, und soweit ich mich erinnere, waren das Amerikaner, wobei Daddy wohl ein hier stationierter GI war und die Kids die Flagge eingeholt haben. (hab auch nie rausgefunden, ob die das jeden Tag so gemacht haben, oder ob es nur ein Joke der Kiddies war).

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
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  #38  
Alt 06.06.2007, 19:04
loddar loddar ist offline
Captain
 
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Ich habe gerade am Samstag die theoretische Prüfungen zum SKS (Sportküstenschifferschein) gemacht und habe deshalb vorher intensiv die Fragen gelernt.

In der Frage Nr. 100 des Bereiches Schifffahrtsrecht heißt es:

Wann und wo wird die Bundesflagge gesetzt?
------------------------------------------
Die korrekte Antwort darauf lautet:

Auf in Betrieb befindlichen Yachten während der Flaggzeit in den Küstengewässern, auf See und im Hafen am Flaggstock am Heck, auf segelnden mehrmastigen Yachten auch im Topp des hintersten Mastes (nicht am Achterstag).

Anmerkung:
Küstengewässer = 12 sm-Zone

Lothar
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  #39  
Alt 06.06.2007, 19:45
Benutzerbild von Frank C.
Frank C. Frank C. ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Moin,

mich hat die WaschPol in Travemünde angehalten (mit dem Sportboot), weil ich ohne Flagge unterwegs Rtg Ostsee war. Wurde mündlich verwarnt.
Begründung: ich könnte internationales Gewässer anlaufen...

Gruß Torben
Das kann ich bestätigen.Den Grund haben die bei mir auch genannt.
__________________


Gruß
Frank
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  #40  
Alt 06.06.2007, 21:48
Teddy Teddy ist offline
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Standard Flaggenführung

Hallo,

ich hab auch noch was. Im Buch "Seemannschaft" Seite 15 unter Faggenführung steht, daß eine Yacht, die an einer Regatta teilnimmt keine Nationalflagge führen darf. Sie gilt als Zeichen, dass die betreffende Yacht, den Wettkampf aufgegen hat.
Wie will eine armer Polizist unterscheiden, wer an einer Regatta teilnimmt?

MfG

Bodo
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  #41  
Alt 06.06.2007, 22:17
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von loddar Beitrag anzeigen
Ich habe gerade am Samstag die theoretische Prüfungen zum SKS (Sportküstenschifferschein) gemacht und habe deshalb vorher intensiv die Fragen gelernt.

In der Frage Nr. 100 des Bereiches Schifffahrtsrecht heißt es:

Wann und wo wird die Bundesflagge gesetzt?
------------------------------------------
Die korrekte Antwort darauf lautet:

Auf in Betrieb befindlichen Yachten während der Flaggzeit in den Küstengewässern, auf See und im Hafen am Flaggstock am Heck, auf segelnden mehrmastigen Yachten auch im Topp des hintersten Mastes (nicht am Achterstag).

Anmerkung:
Küstengewässer = 12 sm-Zone

Lothar
Daraus ergibt sich aber keine Pflicht, sondern nur die Beschreibung der Anordnung auf Yachten. Und jetzt definieren wir noch den Begriff "Yacht". Ich hab keine.

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #42  
Alt 06.06.2007, 22:31
formula 311 formula 311 ist offline
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erstmal danke für die vielen antworten,allerdings so ganz schlau bin ich immer noch nicht,ging eigentlich darum wenn man sie mal vergessen hat!

können und dürfen ist ja lange noch nicht müssen und wenn einer von der wsp aussagt man könne ja ins ausland fahren ist das der größte quatsch!

na ja werde sie bei meinem ostsee urlaub mal dranstecken und hoffen das sie eine weile hält.

gruß
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  #43  
Alt 07.06.2007, 07:44
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von formula 311 Beitrag anzeigen
erstmal danke für die vielen antworten,allerdings so ganz schlau bin ich immer noch nicht,ging eigentlich darum wenn man sie mal vergessen hat!
...
Schade aber auch. Hättest Du die Antworten und evtl. das Flaggenrecht gelesen, wärst Du jetzt schlauer.
Nochmal schade: Das Gesetz nimmt tatsächlich keine Rücksicht auf Vergesslichkeit; man kann eben nicht alles haben.

Visara.
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  #44  
Alt 07.06.2007, 07:50
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Eddi II Eddi II ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Daraus ergibt sich aber keine Pflicht, sondern nur die Beschreibung der Anordnung auf Yachten. Und jetzt definieren wir noch den Begriff "Yacht". Ich hab keine.

Gruß Ecki
Ecki, gibs auf. Was ist so schlimm daran, den Lappen raus zu hängen. Ist doch kein Ährenkranz mehr drin .

V.G.
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Jörg
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  #45  
Alt 07.06.2007, 08:23
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Moin tosomen!

Wer bei uns im Elbtief / Nordsee ohne Flagge fährt wird mit 10 Euro OWI bergrüsst.

Wer Seeschifffahrtsstrassen befährt oder kreuzt hat sein Heimatland kenntlich zu machen.

Ziel ist es das jeder ( u.a. deutsche Behörde ) den Heimathafen mit den dementsprechenden Rechten und Pflichten / Obliegenheiten erkennen kann.
Die sind nämlich je nach Nation anders.
Beliebtes Beispiel: Zolleinfuhr, Befähigungsnachweise usw. d.h. ein Gastlandschiff wird vermutlich gezielter durch die Behörde besucht als ein Heimisches. Selektiert wird im Vorfeld mit dem DF( Fernglas), wäre doch schlimm, wenn jedes Boot von WaPo / Zoll angelaufen werden müsste um dann festzustellen, dass es sich doch um Einheimische handelt, weil es keine Flagge zeigt.

Die ganze Sache ist also auch ein bisschen Selbstschutz!

Rechtsgrundlage ist momentan mein Gehirn ( meine Ausbildung ist schon ein paar Tage alt ), aber nächsten Freitag habe ich meine Skatrunde und ein Kartenkumpel ist Zolli ( mit ordentlich Fritten auf der Jacke).


Gruss
Jörg von der Freibeuter
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #46  
Alt 07.06.2007, 08:40
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
...
Rechtsgrundlage ist momentan mein Gehirn ( meine Ausbildung ist schon ein paar Tage alt ), aber nächsten Freitag habe ich meine Skatrunde und ein Kartenkumpel ist Zolli ( mit ordentlich Fritten auf der Jacke).
...
Ich bin Steuerzahler. Von diesen Steuern werden u. a. Menschen bezahlt, die sich für so klug halten, dass sie Gesetze schaffen dürfen, die dann als Rechtsgrundlagen dienen. Alles für die Katz?!
Mama, hilf .
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  #47  
Alt 07.06.2007, 09:19
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Rechtsgrundlage mein Gehirn

Wollte nicht Klugschei..., sondern wollte bloss Mitteilen, dass ich bzw. jeder der ein See Schein besitzt die entsprechende Lehrstunde hatte.

Mir liegt es fern zu behaupten, irgendjemand macht seine Gesetze selber, sollte auch nicht so rüber kommen.

Ich habe auch bis jetzt keinen gefragt.

Ich habs halt im Kopf, dass ich das mal so gelernt habe und mir ist bekannt, dass Leute schon zahlen mussten.

Ich habe bloss gesagt, dass ich jemanden mit Sachverstand fragen werde, von dem ich ausgehe das er es genau weiss.


Ich persönlich freue mich in einem Rechtsstaat wie Deutschland leben zu dürfen, andere haben es garantiert schlechter...!
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #48  
Alt 07.06.2007, 09:28
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wer Seeschifffahrtsstrassen befährt oder kreuzt hat sein Heimatland kenntlich zu machen.
Wo steht das denn nun geschrieben?

fragt sich

Matthias.
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  #49  
Alt 07.06.2007, 09:43
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Kistenmann01 Kistenmann01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Teddy Beitrag anzeigen
Wie will eine armer Polizist unterscheiden, wer an einer Regatta teilnimmt?
1. Wieso "armer Polizist"

2. Ab wann ist eine Regatta eine solche Gibt es da eine Definition Oder genügt es schon, wenn mein Kumpel und ich mit 2 Booten um die Wette fahren
Das ist doch wohl albern, weil man doch wohl weiß, ob da ne Regatta stattfindet oder nicht, weil die doch wohl angemeldet ist....so von wegen Bürokratie und so
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Gruß, Ingo
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  #50  
Alt 07.06.2007, 09:45
Benutzerbild von Kistenmann01
Kistenmann01 Kistenmann01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
...sondern wollte bloss Mitteilen, dass ich bzw. jeder der ein See Schein besitzt die entsprechende Lehrstunde hatte.
Also mein SBF-See ist noch nicht solange her und ich kann mich an keine Lehrstunde erinnern, die das beinhaltete. Habe auch gerade mal mein Buch hierzu durchgeblättert und auch keinen Hinweis dazu gefunden
__________________
Gruß, Ingo
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