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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 26.06.2007, 15:36
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
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Also in UNSEREM Hafenamt in Rovinj schaut die nur kurz drauf, ob ein Führerschein vorhanden ist, aber speichert die Daten nicht.
Der Name auf dem FS war ihr total wurscht (ist nämlich ein anderer als das Boot). Mehr weiß ich nicht.
Bernd
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Bernd
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  #27  
Alt 26.06.2007, 15:50
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Als Besitzer eines SBF Binnen handelt er schonmal nicht fahrlässig. Schützt jedoch vor Strafe nicht. Bernd
Stimmt - der handelt nämlich grob fahrlässig , unter Umständen sogar vorsätzlich !

Bei einem Unfall -und damit muß man eben nunmal rechnen- wird das u.U. für beide ein haarige Angelegenheit.
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (26.06.2007 um 15:55 Uhr)
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  #28  
Alt 26.06.2007, 16:03
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Als André mal für mich das Permit gelöst hat, benötigte er eine NOTARIELL BEGLAUBIGTE Vollmacht, ohne Shoyz! Ich musste extra hier in der Nachbarschaft zu nem Notar laufen, dass das möglich wurde.
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  #29  
Alt 26.06.2007, 16:25
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Barracuda Barracuda ist offline
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Also ich hab mal im Hafenbüro von Rab bei meinem "Vorsteher" erlebt, daß es ganz schön schwierig ist, ein Boot anzumelden, wenn man nicht per Kaufvertrag oder Bootsschein das Eigentum nachweisen kann. Also ob das dann auf unserem Fomi angemeldet werden kann-ich würd mich da nicht drauf verlassen. Und selbst wenn dem so sein sollte, dann ist der Fomi doch wohl der verantwortliche Schiffsführer und somit sicherlich mit von der Partie wenn der Kumpel Probleme kriegt. Ich würds an Deiner Stelle nicht tun-ich bin auch Handwerker und hab die Scheine trotzdem geschafft
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Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #30  
Alt 26.06.2007, 16:45
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Skipper85 Skipper85 ist offline
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Ich würde es auch mal so sehen:

Mag ja sein, dass er sein Boot gut beherscht,
aber gerade in Kroatien gibt es viele Untiefen mit spitzem, felsigem Untergrund.
Wenn man da die Seezeichen nicht kennt,
kann es schnell gefährlich werden.
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  #31  
Alt 26.06.2007, 17:02
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
A benötigte er eine NOTARIELL BEGLAUBIGTE Vollmacht,

Stimmt. Und wer sie nun in D ausfertigen lässt, der kann sich auch gleich vom Landgerichtspräsidenten eine Apostille holen in welcher bestätigt wird, dass der Notar Notar ist.

Theoretisch kann das sogar bei einer Kontrolle passieren wenn der Eigner nicht mit von der Partie ist.

Gruß
Martl
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  #32  
Alt 26.06.2007, 19:02
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Wie oben schon geschrieben kann man 2 Boote anmelden oder nicht ?
Diese Frage wurde bisher nicht wirklich beantwortet.
Die Anwort ist ein klares Ja !

(telef. Auskunft in Medulin eingeholt)
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Gruß Fred
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  #33  
Alt 26.06.2007, 19:34
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Hallo ,
anmelden kann man soviele Boote, wie man will, alles nur ne Frage von Geld.
Soviel zur eigendlichen Frage.
Nun aber mein eindringlicher Hinweis.
Der, der in Kroatien ein Boot angemeldet hat, gilt in Kroatien als Bootseigner.
Übergibt ein Bootseigner sein angemeldetes Boot einem anderen Bootsführer, so hat sich der Bootseigner die gültigen Papiere des Bootsführers zur Einsicht (evtl Kopie erstellen) aushändigen zu lassen (für das Fahrgebiet gültiger Führerschein), ansonsten darf er das Boot nicht verleihen, auch nicht ohne Geldwert an einen guten Kumpel.
Dazu ist die Bootsanmeldung dort auch eigendlich gedacht, um eindeutich einen Bootseigner/Halter zu bestimmen.
Deshalb auch das Bimbularum mit dem Notar, wenn jemand anders anmelden will.
Lässt du also einen Bootsführer ohne gültigen Führerschein auf dem von dir angemeldeten Boot fahren, dann bist du als Bootseigner/Halter mit am Ar..., wenn die Kontrolle des betreffenden Bootes ergibt, daß dort kein gültiger Führerschein vorliegt.
Ich würd mal sagen, 800,-€ der Bootsführer, und gleiche Summe der Verleiher.
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Gruß Frank
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  #34  
Alt 26.06.2007, 19:35
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Die Anwort ist ein klares Ja !

(telef. Auskunft in Medulin eingeholt)
Danke Fred, aber er kann das Boot seines Bekannten ja nur mit notarieller Vollmacht anmelden, aber jetzt ist noch nicht geklärt ob eine Person ohne gültigen Seeschein sein eigenes Boot anmelden kann
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Gruß Jörg
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  #35  
Alt 26.06.2007, 19:38
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Ich würd mal sagen, 800,-€ der Bootsführer, und gleiche Summe der Verleiher.
Das sind aber dann die Mindestsummen
z.B. fahren ohne Permit 3000-10000kn, also 420-1400€, ich musste damals zum Glück nur die 3000kn bezahlen
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  #36  
Alt 26.06.2007, 19:44
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen

Das sind aber dann die Mindestsummen
z.B. fahren ohne Permit 3000-10000kn, also 420-1400€, ich musste damals zum Glück nur die 3000kn bezahlen
Ja Jörg,
ich hab mal nen netten Kontakt und keine Ausfälligkeiten mit der Wasserpolizei vorrausgesetzt, und hier mal nur die gängige Summe bei Kontakt ohne Stress angegeben.
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  #37  
Alt 26.06.2007, 19:58
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
Danke Fred, aber er kann das Boot seines Bekannten ja nur mit notarieller Vollmacht anmelden, aber jetzt ist noch nicht geklärt ob eine Person ohne gültigen Seeschein sein eigenes Boot anmelden kann
Wahrscheinlich gebe ich jetzt einen Tip, den ich eigentlich nicht geben sollte, weil er gegen meine persönliche Einstellung ist :

Ich würde, da bis Sept. noch viiiieell Zeit ist, für das zweite Boot einen Proforma Kaufvertrag schreiben und das Boot auf den Inhaber des SBF beim ADAC oder DMYV anmelden - kostet gerade mal 19,00 Euro .......

Ich weise aber trotzdem nochmal darauf hin, daß gerade dann beim überlassen des Bootes an einen Nicht-Führerscheininhaber keine grobe Fahrlässigkeit mehr eintritt (im Ernstfall), sondern sogar Vorsatz !!
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Gruß Fred
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  #38  
Alt 26.06.2007, 20:06
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
Danke Fred, aber er kann das Boot seines Bekannten ja nur mit notarieller Vollmacht anmelden, aber jetzt ist noch nicht geklärt ob eine Person ohne gültigen Seeschein sein eigenes Boot anmelden kann
Das geht natürlich auch, als Bootseigner muß ich nicht unbedingt den für das Fahrgebiet gültigen Führerschein nachweisen, ich muß allerdings dann einen Bootsführer mit gültigem Führerschein angeben, der dann dort ausschließlich als Bootsführer des Bootes vermerkt wird.
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  #39  
Alt 26.06.2007, 20:13
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
ich muß allerdings dann einen Bootsführer mit gültigem Führerschein angeben, der dann dort ausschließlich als Bootsführer des Bootes vermerkt wird.
Und dann wäre Fomi schon wieder derjenige der bei Problemen eins auf den Deckel bekommt weil er als Bootsführer das Boot jeman´den übergeben hat der keinen Schein hat
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  #40  
Alt 26.06.2007, 20:21
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
Und dann wäre Fomi schon wieder derjenige der bei Problemen eins auf den Deckel bekommt weil er als Bootsführer das Boot jeman´den übergeben hat der keinen Schein hat
Das ist auf jeden Fall so - egal wie man es dreht und wendet !
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Alt 26.06.2007, 20:40
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Zitat:
Zitat von Fomi Beitrag anzeigen
ne Du, mein Bekannter ist Handwerker... Der zahlt lieber ne Strafe als zu büffeln Und wenn der Stoff auch noch so einfach ist
Wenn ich dritte Zähne hätte, wären mir die gerade glatt
ausse Schnute gefallen
  1. Das ist nicht nur fahrlässig sondern grob fahrlässig
  2. Egal welcher Versicherer - viel Spaß bei der Schadenrückzahlung
  3. Dir und deinem Bekannten viel Spass beim Betrugsverfahren
Du riskierst Haus und Hof für den Bekannten ???

Nun gut -> er zahlt ja alles

Gruß
Frank
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  #42  
Alt 26.06.2007, 21:05
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
Und dann wäre Fomi schon wieder derjenige der bei Problemen eins auf den Deckel bekommt weil er als Bootsführer das Boot jeman´den übergeben hat der keinen Schein hat

Entschuldige, daß ich dich kritisiere, Fomi wäre Bootseigner/Halter des Wasserfahrzeuges, wer bei MoBo am Lenker steht ist Bootsführer.
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Gruß Frank
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  #43  
Alt 26.06.2007, 21:12
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Was möchtest Du damit zum Ausdruck bringen ?
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  #44  
Alt 26.06.2007, 21:16
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Entschuldige, daß ich dich kritisiere, Fomi wäre Bootseigner/Halter des Wasserfahrzeuges, wer bei MoBo am Lenker steht ist Bootsführer.

Ne ich meinte wenn Halter der Bekannte (Eigentümer des Bootes ohne Schein ) und er als Bootsführer mit Schein Fomi angibt
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  #45  
Alt 26.06.2007, 21:20
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Dann dürfte damit nur Fomi fahren, übergibt er das Boot dann an den Eigentümer ohne Fahrerlaubniss, sind wieder beide drann.
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  #46  
Alt 26.06.2007, 21:22
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Dann dürfte damit nur Fomi fahren, übergibt er das Boot dann an den Eigentümer ohne Fahrerlaubniss, sind wieder beide drann.
Genau so meinte ich das ja
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  #47  
Alt 26.06.2007, 21:23
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Was möchtest Du damit zum Ausdruck bringen ?
Fred, es sind zwei Wege, gehen aber in die gleiche Richtung.
Der fingierte Bootsverkauf ändert nichts an der Gesamtsituation.
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  #48  
Alt 26.06.2007, 22:40
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Natürlich nicht - das hatte ich ja auch extra geschrieben.
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  #49  
Alt 27.06.2007, 08:13
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Naja, vom Pseudo-Bootsverkauf werden die Kroaten wohl kaum was mitbekommen. Ob die beiden aber im Schadenfall auch daheim noch Freunde bleiben?????

Gut dass wir uns hier Gedanken machen. Fomi liest schon gar nicht mehr mit und hat die Lösung seines Problems seit 2 Seiten.

Mit uns "Bedenkenträgern" hat er sicherlich gerechnet und sich schon vorher über jedwedes Risiko Gedanken gemacht .

Gruß
Martl
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Alt 27.06.2007, 11:11
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Hallo,
der Besitzer kann sein Boot selbst anmelden, er braucht nur jemanden
bei der Anmeldung dabei zu haben der eine gültige Fahrerlaubnis hat und dieser wird als Skipper namentlich eingetragen. Selbst schon so gemacht im Hafenamtin Trogir bei ähnlichem Problem in 2005
(Zeit für den SBF See war damals zu knapp)
Allerdings war dieser Skipper auch dann immer an Bord. Hab dann Kroatisches Patent gemacht und Skipper ändern lassen. War wirklich kein Problem und Aufwand.
Hab dann aber trotzdem nach dem Urlaub SBF See hier gemacht.
Boot fahren in Kroatien ist ein Virus, einmal infiziert....
Was für rechtliche Konsequenzen es ohne den Skipper haben kann
ist ja schon ausführlich beschrieben worden. Mir wäre es zu heiß.

Gruß Jürgen
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