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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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...Also falls eingestellte oder eingelagerte Sachen irgendwann auf den Verieter übergehen....Ich habe noch jede Menge Platz...Aber bitte nur hochwertige und erstklassig konservierte Sachen mit garantiertem Wertzuwachs....
Grüße an alle Jäger und Sammler Ingo |
#27
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Zitat:
Sachen lagern und die Leute nachher "blitzen" (oder wie heißt das noch, was die Außerirdischen machen, damit man sich nicht mehr an sie erinnert )
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Gruß, Ingo |
#28
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Hallo,
stell das Teil doch irgendwo draußen in den Garten und baue ein Tisch draus.Ihr habt ja bestimmt nicht abgemacht in welchen Zustand der Motor später abgeholt werden soll Gruß Frank
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Gruß Frank |
#29
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So,
Die Sache ist geklärt. Habe einen ehemaligen bekannten von dem Typ erreicht. Der hatte doch tatsächlich eine Email Adresse. Habe dann eine Email verschickt mit der bitte den Motor binnen einer Woche abzuholen. Gehört habe ich nichts und der Motor ist noch da. Jetzt wird er vertickert. Brauch noch jemand einen BMW 3,o CSI Motor aus dem 70ern?
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#30
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...ich wäre noch vorsichtig, denn nach 10 Jahren Lagerzeit ist die Frist etwas kurz, die Du ihm zur Räumung gesetzt hast. Weise bitte die Fristsetzung nach (schriftlich)!
Tut sich dann nichts, dann verkaufe den Motor und lege den Erlös (abzüglich nachweisbarer Veräußerungskosten - z: B: Anzeige zum Verkauf) auf ein Verwahrkonto. So hast Du deinen Platz wieder, denn das wolltest Du ja. Denke daran, dass der Erwerber des Motors nicht Eigentümer wird, weil Du als "Besitzer" (und nicht Eigentümer) ihm das Eigentum nicht "verschaffen" kannst. Das wäre sonst Hehlerei! Und vergiss Gefälligkeiten für windige Typen in Zukunft. Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#31
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Schön mal wieder den Unterschied zwischen moralischen Rechtsempfinden und geltendem Recht zu lesen .
Der Motor befindet sich noch im Eigentum deines Bekannten. Du hast ihn nur in Obhut genommen, und auf Grund der Lagerzeit wird er nicht automatisch zu deinem Eigentum. Du solltest dokumentieren können, dass du auf verschiedene Wege versucht hast, den Eigntümer herauszufinden: Stichwort Arbeitgeber, bekannte Adresse, Telefonauskunft, Email, u.s.w.. Hebe die Korrespondenz gut auf. Das mit der Email war doof. Auch ich habe einige private accounts, in die ich vielleicht nur alle zwei Jahre mal reinschaue. Trotzdem, verlängere die Frist auf - ich würde sagen - 4 Wochen zum Abholen. Nach Fristverstreichung würde ich Fotos, falls wirtschaftlich sinnvoll, evtl. sogar ein Kurzgutachten von einem Kfz-SV erstellen lassen, damit der Wert des Motors festgehalten wird. Für den Fall der Fälle. So habe ich das für ein etwas größeres Unternehmen gehandhabt, auf dessen Parkplätzen ständig Schrottautos oder "vergessene Fahrzeuge" (teilw. sogar zugelassen und versichert) abgestellt wurden; wobei dort der Sachverhalt etwas anders lag -> Aufgabe des Eigentums. Dann würde ich das Ding verkaufen. Ein Aufrechnungsanspruch gegen eine Mietzins hast du m.E. nicht, da du keinen Mietzins vereinbart hast. Du musst damit rechnen, dass er in einem Jahr das Ding als gestohlen meldet und dann wirst du Schwierigkeiten bekommen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#32
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Zitat:
Gruß Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge)
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#33
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Von Rechtsverdeher zu Rechtsverdreher
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#34
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Danke für die Blumen.
Gut, dann schmeiß ich dein Halbwissen mit in den Ring und komme zu folgendem Schluss: 1. Ein Motor, der bei mir 10 Jahre in der Ecke liegt, ist plötzlich mein Eigentum. 2. Ich kann ihn einfach so vertickern, wie ich lustig bin 3. Wenn der Motor verkauft ist, sage ich dem "ehemaligen" Besitzer, falls er wieder auftaucht, er kann sich zum Teufel scheren. 4. Falls der Bekannte sich nochmal medet, stelle ich ihm Unterstellgebühren von X EUR für 120 Monate in Rechnung Glückwunsch! Schau mal in den Palandt....
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha Geändert von Flybridge (30.07.2007 um 12:19 Uhr)
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#35
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Aquacan, dass kannst du dir nicht bieten lassen...
Aquacan... du bist dran. Beeil dich bitte mit dem Schreiben, gleich kommt ein Kunde. Anscheinend zwei Juris die in den Infight gehen...cooooool...und ich dachte der Tag wird langweilig.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#36
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Zitat:
Die rechtlichen Gesichtspunkte wurden in den obigen threads angesprochen und schon mal was vom Tatbestand der Eigentumsaufgabe gehört ? Und auch schon mal was von Nutzungsentschädigung für Inanspruchnahme von Grundfläche bzw. Lagerraum gehört ? Bei den hier geschilderten Umständen wird kein Staatsanwalt auch nur daran denken, ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Unterschlagung einzuleiten, wenn der Eigentümer auf diese Weise einfach abtaucht, wie hier geschildert. Der hat den Motor bei Licht betrachtet beim Forumskollegen nicht abgestellt sondern entsorgt. Also Herr Kollege, mal etwas Praxis nah überlegen . Dazu gehört auch die Beweisnot des alten Eigentümers zu allen Punkten in Betracht zu ziehen. Schon mal darüber nachgedacht, dass für den alten Eigentümer die Prozeßkosten weit höher ausfallen würden als der Motor noch wert ist ? So entspannt wie der Forumskollege mit dem aufgedrängten Motor kann man selten theoretischen Rechtsstreitigkeiten entgegensehen. Gruß Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge)
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#37
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Aua, dass sass Flybridge!
Oder? Ellbogen zusammen. Deckung hoch und mit kurzen Jabs wehren. Du stehst mit 2 zu 1 Runden hinten..
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#38
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Das war der "seltsamste" erste Beitrag, den ich je gelesen habe...
Trotzdem "Moin", Namenloser ! |
#39
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Ist ja nur ein Showkampf... Ich hab einen heimlichen ( Schreib-)Favoriten, ob er Recht hat ist egal. Hab auch schon ´nen Euro gesetzt..
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#40
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Na denn mal los ...
Geändert von xtw (02.09.2008 um 10:10 Uhr) |
#41
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damit alle ne Chance haben, mitzudenken und -diskutieren
Zitat:
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#42
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Hallo Interessierte.
Ist ja wunderbar und wie im echten Leben. 4 Anwälte haben mindestens 6 Meinungen Wenn dann die holde Gerichtsbarkeit dazukommt wächst alles im Quadrat. Mal schauen (und ich bin gespannt) wie es ausgeht. |
#43
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nur ganz kurz:
mE kommts hierauf an Zitat:
und an dieser Willenserklärung ("ich gebe hiermit mein Eigentum an dem Motor auf") fehlt es mE. Die WE bei Ablieferung des Motors lautete vielmehr "kannst du den mal bei dir unterstellen". Da ist nix mit Eigentumsaufgabe. So seh ich das
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#44
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Zitat:
Igitt wie fies....!
Ist der Palandt nicht in so einer kryptischen Schrift verfasst, dass man dort als Außenstehender richtig überlegen muss? Wäre allerdings noch noch fieser gewesen.. Hab ich als ich eben draussen war, die Rundenmädels verpaßt?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#45
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genau der ist das
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#46
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Jetzt gebe ich auch noch meinen Senf dazu : Verkaufe den Motor zu nachweisbar marktüblichen Konditionen und Ende. Falls der Vogel jemals wiederkommt, gibst Du ihm die Kohle + Zinsen.
Gruß vom Pragmatiker. |
#47
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Zitat:
wenn sich der Eigentümer aber 10 Jahre - also eine unverhältnismäßig - lange Zeit überhaupt nicht um sein Eigentum kümmert, dann hat er nachträglich -spätestens nach 5 Jahren - unmißverständlich und konkludent dem unmittelbaren Besitzer kundgetan, dass er kein Interesse mehr an dem Motor hat und es ihm wurscht ist, was damit passiert. Das ist insbesondere deshalb daraus zu schließen, da bei der ursprünglichen Besitzübergabe - gefälligkeitshalber das Teil mal eben unterstellen - die Beteiligten von einer kurzfristigen Aufbewahrung ausgingen bzw. ausgehen durften , zumal der Motor auch nicht einen solch hohen und zeitlosen Wert repräsentiert, und er allein durch Zeitablauf kontinuierlich an Wert verliert. Es kann doch im Ergebnis nicht sein, dass der Besitzer des aufgedrängten Motors und womöglich noch seine Erben sich auf Ewigkeit mit dem Trum rumschlagen und einen Platz auf ihre Kosten vorhalten müssten. Den Einliefer auf Abholung verklagen - notfalls über öffentliche Zustellung- und auf eigene Kosten im Wege der Ersatzvornahme irgendwo auf Ewigkeit kostenpflichtig fremd einlagern , wäre theoretisch die andere Alternative, die im Ergebnis aber so unbillig wäre, dass in einem Fall wie diesen in der Praxis jedes Gericht Einsehen mit dem Aufbewahrer hätte. Im worst case müsste der Aufbewahrer allenfalls den erzielten Veräusserungserlös abzüglich entstandener Kosten und fiktiven Lagerkosten aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung an den alten Eigentümer auskehren. Und damit könnte ich als Betroffener notfalls auch noch leben. Gruß Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge)
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#48
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das ganze wär ne lustige (Teil-) Aufgabe einer Hausharbeit an der Uni
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#49
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Der juristisch sichere Weg wäre, wie ich finde, eine Klage, evtl über die öffentliche Zustellung.
Alles andere ist mit einem gewissen Risiko behaftet alle anderen Varianten würde ich mit dem Mandanten durchsprechen und ihm dann die Entscheidung überlassen. Und wenns mich privat betreffen würde, würde ich (wie du auch schon geschrieben hast) den Knilch unter der letzten bekannten Anschrift anschreiben (evtl EMA-Anfrage), Frist zur Abholung mit der Androhung des freihändigen Verkaufs setzen und dann wech damit. Geld lieber zurücklegen Sparbuch) und warten
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#50
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Ja, aber hier isses einfach besser aufgehoben.....es haben viel mehr Leute was davon
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MfG Eric Allet wird jut... |
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