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  #26  
Alt 20.07.2007, 10:32
detour detour ist offline
Deckschrubber
 
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Beiträge: 3
1 Danke in 1 Beitrag
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Hallo martev

genau dieses Szenario habe ich durch.

Situation: Deutscher lebt sehr lange mit Eltern in GB, erwirbt dort den KFZ-Führerschein nach aktuellstem EU-Muster, Wohnortwechsel zurück nach D. Kauft sich Auto, will KFZ-Führerschein auf deutschen umschreiben: geht nicht, nicht erforderlich, EU-Schein hat hier dauerhaften Bestand.

Person macht SBF Binnen. Führerschein als Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht akzeptiert!!!

Person musste Führungszeugnis Muster O beantragen.

Auseinandersetzung mit Prüfungsausschuss und DMYV. Ihr Verhalten ist gemäss Sportbootführerscheinverordnung okay, sie sind sich durchaus der Rechtsproblematik bewusst und arbeiten dran.

Kosten für Führungszeugnis Muster O sind 13,50 €.

Grundsätzlich empfehle ich eine Anfrage beim Vorsitzenden des von Dir gewünschten Prüfungsausschusses.

Grüße
Dieter
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  #27  
Alt 20.07.2007, 10:42
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
1. Genau! Dafür ist das Führungszeugnis oder der Führerschein, wurde jemand im Strassenverkehr auffällig und man ist zu dem Entschluss gekommen dass er ein Fahrzeug nicht sicher führen kann, so wird diese Person auch nicht zur Prüfung für den SBF zugelassen.

2. Stimmt nicht, bei einem KFZ-Vergehen wird der SBF nicht mit eingezogen.
Es wird auch bei einer Kontrolle der WSP nicht überprüft ob der KFZ-Führerschein entzogen wurde.
Wird einem jedoch durch die WSP der SBF entzogen, so ist der KFZ-Lappen auch gleich mit weg.

Ich habe auchmal gehört dass man nach einem Entzug des SBF diesen nicht mehr wiedererlangen kann. Einmal weg, immer weg.
Aber das nur vom hören-sagen....
Hallo pderskipper

sicher wird der SBF mit eingezogen. Wenn du in einer Polizeikontrolle wegen Überhöter geschwindigkeit angehalten wirst und deinen Führerschein gleich abgeben mußt und die sehen in deinen Papieren auch den SBF können sie dir untestellen unfähig zu sein ein Fahrzeug zu Führen unddiesen gleich mit einziehen (es kommt natürlich auf das vergehen an). Also niemals den SBF gemeinsam mit dem Autoführerschein aufbewahren.

Es is aber derzeit geplant die beiden Register zu verbinden damit bei SChweren vergehen festgestellt werden kann ob noch weitere Führerscheine bestehen.
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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  #28  
Alt 20.07.2007, 13:01
Benutzerbild von PderSkipper
PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hallo pderskipper

sicher wird der SBF mit eingezogen. Wenn du in einer Polizeikontrolle wegen Überhöter geschwindigkeit angehalten wirst und deinen Führerschein gleich abgeben mußt und die sehen in deinen Papieren auch den SBF können sie dir untestellen unfähig zu sein ein Fahrzeug zu Führen unddiesen gleich mit einziehen (es kommt natürlich auf das vergehen an). Also niemals den SBF gemeinsam mit dem Autoführerschein aufbewahren.
Sicher nicht, ich hab das hinter mir.

Die Beamten werden ganz sicher nicht in meiner Brieftasche rumwühlen,
da kannst du einen drauf lassen.
Wer so schlau ist und den Herren unaufgefordert seinen SBF unter die Nase reibt.....no comment.
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If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
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  #29  
Alt 20.07.2007, 13:37
denni1078 denni1078 ist offline
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Das mit dem Führerschein entziehen ist ne merkwürdige Sache! Eigentlich sollte es so sein wenn der eine Schein weg ist ist auch der andere weg. ABER da meist die Herren auf der Strasse (Polizei, Strassenverkehrsamt ...) nichts von dem SBF wissen wird der meist auch nicht eingezogen. Umgekehrt da die meisten den Autoführerschein abgeben als Zuverlässigkeitsnachweis ist hier bekannt das du einen weiteren Führerschein besitzt und schon ist der andere Lappen mit weg.

P.S. Wie sieht das eigentlich mit dem Führerschein ab 17 aus? Das Stück Papier müsste doch als Zuverlässigkeitsnachweis auch ok sein oder?
__________________
wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein.

Grüße Daniel
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  #30  
Alt 20.07.2007, 14:38
Benutzerbild von Spobo
Spobo Spobo ist offline
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Beiträge: 12
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Man muss das ja auch im Verhältnis sehen. Ich schätze mal, dass über 90% der SBF Besitzer auch einen KFZ-FS haben. Aber wie viel Prozent der KFZ-FS Besitzer haben einen SBF???
Ich vermute mit anderen Befähigungszeugnissen wie Flugschein und so siehts auch nicht anders aus.

Gruß, Spobo
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  #31  
Alt 20.07.2007, 17:37
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hallo pderskipper

sicher wird der SBF mit eingezogen. Wenn du in einer Polizeikontrolle wegen Überhöter geschwindigkeit angehalten wirst und deinen Führerschein gleich abgeben mußt und die sehen in deinen Papieren auch den SBF können sie dir untestellen unfähig zu sein ein Fahrzeug zu Führen unddiesen gleich mit einziehen (es kommt natürlich auf das vergehen an). Also niemals den SBF gemeinsam mit dem Autoführerschein aufbewahren.

Es is aber derzeit geplant die beiden Register zu verbinden damit bei SChweren vergehen festgestellt werden kann ob noch weitere Führerscheine bestehen.
Nein stimmt nicht! Und auch andersherum liegt es im ermessen des Richters und nicht automatisch!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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