|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
moin,
der kasus kaktus ist "gegen Entgeld", damit ist das als gewerblich einzustufen. wer sich da darüber hinwegsetzt und es passiert was, kommt in teufels küche. irgendein fahrgast verklagt dich garantiert . dazu kommen noch reihenweise gesetzwidrigkeiten deinerseits. kein entsprechender schein, nicht ausreichende ausrüstung des bootes (wer hat schon zig schwimmwesten in der kiste), von der versicherung ganz zu schweigen, usw.. so verlockend das auch ist, besser die finger davon lassen !!! Zitat:
ich mache so was höchsten mit meinen kumpels, die betriebsstoffe usw. zahle ICH, die fressalien und das gesöff löhnen die anderen. so hast du eine 1a trennung der kosten und alles wird gut. bis denn
__________________
theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#27
|
||||
|
||||
Sportbootvermietungsverordnung:
http://elwis.de/Freizeitschifffahrt/...rmV/index.html das Bootszeugnis wird z.b. vom Germanischen Loyd ausgestellt, ist aber nicht billig.
__________________
Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#28
|
||||
|
||||
Zitat:
Es ist etwas völlig anderes das Boot gewerblich zu vermieten oder gewerblich Personen (Fahrgäste) zu befördern. |
#29
|
|||
|
|||
Zitat:
Ein Abnahmeprotokoll des Germanischen Lloyd ist dafür nur erforderlich, wenn das Boot keine CE-Konformitätsbescheinigung hat. |
#30
|
|||
|
|||
Ein CE-Konformitätsbescheinigung für den Katamaranrumpf besitzen wir, genauso wie ein Abnahmeprotokoll für den Schiffskörper. Das Abnahmeprotokoll ist durch die CE-Bescheinigung aber hinfällig.
Also heißt uns fehlt noch ein Bootszeugnis vom WSA. Hat jemand hier Ahnung auf was es genau ankommt und wie lange eine solche Ausstellung dauert? |
#31
|
||||
|
||||
Nach der BinSch-SportbootVermV reicht die CE-Bescheinigung als Nachweis der Fahrtauglichkeit (§5) und damit für die Ausstellung des Bootszeugnis (§4). Das Bootszeugnis ist dann so lange gültig wie die CE-Bescheinigung.
Die Dauer der Bearbeitung wird Dir, außer dem zuständigen WSA, keiner sagen können. Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#32
|
||||
|
||||
moin,
ein fahrgastschiff braucht eine zulassung. also geh los zum wsa und frage da mal nach den voraussetzungen. solas und den ganzen kecks. bis denn
__________________
theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#33
|
||||
|
||||
Ich kann hier mal analog aus der Fliegerei berichten, wie das dort gehandhabt wird.
Wenn man privat als PPLer ein Lfz chartert und gegen Entgeld Passagiere mitnimmt, so wird dies geduldet, wenn:
__________________
MfG, Marty. |
#34
|
|||
|
|||
Fahrgastschiff
Moin moin,
wer auf Seite 2 im Schiffsattest folgende Eintragungen hat: 1. Name des Fahrzeuges: z.B. Deutschland 2. Art des Fahrzeuges: Tagesausflugschiff 3. Amtliche Schiffsnummer. 04032810 = Europanummer = Zollfrei!!! Folgendes Patente bzw. Befähigungen je nach Wasserstrasse: "Grosses Patent" früher Rheinschifferpatent Schifferpatent A oder B C 1 oder C 2 Ersthelfer in der Fahrgastschifffahrt Sachkundiger in der Fahrgastschifffahrt (im Moment nur auf dem Rhein) Mit freundlichen Grüßen Rolf Karmineke P.S. Bitte Fahrgebiete unterscheiden: Rheinschifffahrt Binnenschifffahrt Landeswasserstrassen Seeschifffahrt |
#35
|
|||
|
|||
Hallo,
das setzt aber voraus, dass das Fahrzeug überhaupt der Attestpflicht unterliegt. Soweit ich weiß streiten sich da die Rechtsgelehrten und die WSD´en noch drüber, ob ein Fahrzeug, welches der Bauart eines Sportfahrzeuges entspricht und für die Vermietung zugelassen ist, mit dem "gemieteten" Schiffsführer zum Fahrgastschiff wird. Das nimmt teilweise zu kuriosen Zügen. So ist es z.B. immer noch möglich, dass ein Charterboot von einem angemieteten Schiffsführer mit Sportbootführerschein geführt werden kann, wogegen z.B. bei Taxi-Booten min. das C1 Patent verlangt wird. Im Moment besteht da noch eine Rechtslücke, die aber irgendwann hoffentlich geschlossen wird. Bis dann Dominic |
#36
|
||||
|
||||
ME wird bei Charter/Vermietung noch unterschieden, wozu der Charterer/Mieter das Boot nutzt.
Eigennutzung ist ohne Patent möglich, das schließt auch nicht aus, die zulässige Personenanzahl an Freunden und Bekannten mit zu befördern, dies ist keine gewerbliche Nutzung. Auch die entstehenden Unkosten können durchaus gemeinschaftlich getragen werden. Nur, man darf keine Fahrscheine verkaufen, dann wird die Sache eine gewerbliche Nutzung zur Gewinnerziehlung und somit allgemeiner öffentlicher Personentransport, und dann ist ein Patent notwendig.
__________________
Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#37
|
|||
|
|||
Zitat:
Verchartert er Bareboot, so gibt es sicher keine Probleme. Die Vercharterung des kompletten Fahrzeugs an einen Mieter, mit Stellung eines Schiffsführers, wird nach meiner Kenntnis auch als "Nutzung zu Sport- und Freizeitzwecken" toleriert. Fahrscheine verkaufen geht mit Sicherheit nicht. Da braucht es dann ein Schiffsattest und ein Patent. |
Themen-Optionen | |
|
|