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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 17.05.2010, 10:09
Benutzerbild von hartmut2801
hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
der kasus kaktus ist "gegen Entgeld", damit ist das als gewerblich einzustufen. wer sich da darüber hinwegsetzt und es passiert was, kommt in teufels küche. irgendein fahrgast verklagt dich garantiert . dazu kommen noch reihenweise gesetzwidrigkeiten deinerseits. kein entsprechender schein, nicht ausreichende ausrüstung des bootes (wer hat schon zig schwimmwesten in der kiste), von der versicherung ganz zu schweigen, usw..
so verlockend das auch ist, besser die finger davon lassen !!!

Zitat:
Zitat von toni_bln Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe auch noch mal eine Frage zum Verchartern von Sportbooten auf deutschen Wasser- und Schifffahrtsstraßen. Wir haben uns ein 14,9m großes Boot gekauft, was als Sportboot geführt und eingetragen ist. Das Sportboot hat eine Bootszulassung und Abnahmeprotokoll, wo drin steht das bis zu 30 Leute auf das Boot dürfen.

Jetzt meine Frage: Kann man das Boot denn per Chartervertrag für einen festen Mietpreis (nicht pro Person/Stunde) an Personen verchartern? Sofern kein Sportbootführerschein vorhanden ist, würden wir einen Bootsführer stellen. Mir wurde mehrmals gesagt das das so kein Problem sein sollte, da alles über den Chartervertrag geregelt ist. Das Wasser- und Schifffahrtsamt in Berlin hat dazu auch nichts weiter gesagt. Was ich mich aber frage ist, ob es ein Problem mit den 30 Leuten Besatzung gibt? Laut Sportbootführerschein kann man ja nur 8 Leute auf einem Boot transportieren. Eine Beförderungsbescheinigung ist ja nicht notwendig, da wir keine Fahrgastschifffahrt ausüben wollen.

Eventuell kann mir jemand hierbei helfen und weitere Infos geben.

Wir möchten das Boot in den nächsten 2 Wochen in Berlin anmelden und möchten hierbei natürlich auf Nummer Sicher gehen. Versicherungen wurden bereits für alles abgeschlossen und sind leider auch um einiges höher als eine Versicherung für ein privates Sportboot.

Freue mich über Feedback.

lg toni
dir sage ich nur siehe oben. sobald du einnahmen hast bist du fällig.

ich mache so was höchsten mit meinen kumpels, die betriebsstoffe usw. zahle ICH, die fressalien und das gesöff löhnen die anderen. so hast du eine 1a trennung der kosten und alles wird gut.

bis denn
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rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #27  
Alt 17.05.2010, 12:48
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Antaris Antaris ist offline
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Sportbootvermietungsverordnung:

http://elwis.de/Freizeitschifffahrt/...rmV/index.html

das Bootszeugnis wird z.b. vom Germanischen Loyd ausgestellt,
ist aber nicht billig.
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Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
www.wyce.de
www.dmyv.de
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  #28  
Alt 17.05.2010, 13:02
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Zitat:
Zitat von hartmut2801 Beitrag anzeigen
moin,
der kasus kaktus ist "gegen Entgeld", damit ist das als gewerblich einzustufen.
Ich denke, da muß man differenzieren.
Es ist etwas völlig anderes das Boot gewerblich zu vermieten oder gewerblich Personen (Fahrgäste) zu befördern.
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  #29  
Alt 17.05.2010, 13:34
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen

das Bootszeugnis wird z.b. vom Germanischen Loyd ausgestellt,
ist aber nicht billig.
Das Bootszeugnis wird ausschließlich vom WSA ausgestellt.
Ein Abnahmeprotokoll des Germanischen Lloyd ist dafür nur erforderlich, wenn das Boot keine CE-Konformitätsbescheinigung hat.
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  #30  
Alt 18.05.2010, 10:53
toni_bln toni_bln ist offline
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Ein CE-Konformitätsbescheinigung für den Katamaranrumpf besitzen wir, genauso wie ein Abnahmeprotokoll für den Schiffskörper. Das Abnahmeprotokoll ist durch die CE-Bescheinigung aber hinfällig.

Also heißt uns fehlt noch ein Bootszeugnis vom WSA. Hat jemand hier Ahnung auf was es genau ankommt und wie lange eine solche Ausstellung dauert?
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  #31  
Alt 19.05.2010, 15:31
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Nach der BinSch-SportbootVermV reicht die CE-Bescheinigung als Nachweis der Fahrtauglichkeit (§5) und damit für die Ausstellung des Bootszeugnis (§4). Das Bootszeugnis ist dann so lange gültig wie die CE-Bescheinigung.

Die Dauer der Bearbeitung wird Dir, außer dem zuständigen WSA, keiner sagen können.

Gruß Lutz
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  #32  
Alt 20.05.2010, 09:10
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hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
ein fahrgastschiff braucht eine zulassung. also geh los zum wsa und frage da mal nach den voraussetzungen. solas und den ganzen kecks.

bis denn
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  #33  
Alt 20.05.2010, 14:10
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mloeschner mloeschner ist offline
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Ich kann hier mal analog aus der Fliegerei berichten, wie das dort gehandhabt wird.

Wenn man privat als PPLer ein Lfz chartert und gegen Entgeld Passagiere mitnimmt, so wird dies geduldet, wenn:
  • das Lfz nicht mehr als 4 Sitze hat
  • die Erlöse die Selbstkosten nicht überschreiten
  • keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt
Eine gewerbliche Tätigkeit kann auch dann vorliegen, wenn keine Gewinnerziehlungsabsicht vorliegt, aber eine gewisse Regelmäßigkeit zu beobachten ist. Also, wer jedes Wochenende fliegt, zieht die Aufmerksamkeit der gewerblichen Luftfahrtbetriebe und der Landesluftfahrtbehörde auf sich.
__________________
MfG, Marty.
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  #34  
Alt 20.05.2010, 14:12
atlas atlas ist offline
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Standard Fahrgastschiff

Moin moin,
wer auf Seite 2 im Schiffsattest folgende Eintragungen hat:
1. Name des Fahrzeuges: z.B. Deutschland
2. Art des Fahrzeuges: Tagesausflugschiff
3. Amtliche Schiffsnummer. 04032810 = Europanummer = Zollfrei!!!

Folgendes Patente bzw. Befähigungen je nach Wasserstrasse:
"Grosses Patent" früher Rheinschifferpatent
Schifferpatent A oder B
C 1 oder C 2
Ersthelfer in der Fahrgastschifffahrt
Sachkundiger in der Fahrgastschifffahrt (im Moment nur auf dem Rhein)
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Karmineke

P.S.
Bitte Fahrgebiete unterscheiden:
Rheinschifffahrt
Binnenschifffahrt
Landeswasserstrassen
Seeschifffahrt
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  #35  
Alt 20.05.2010, 23:35
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
das setzt aber voraus, dass das Fahrzeug überhaupt der Attestpflicht unterliegt.
Soweit ich weiß streiten sich da die Rechtsgelehrten und die WSD´en noch drüber, ob ein Fahrzeug, welches der Bauart eines Sportfahrzeuges entspricht und für die Vermietung zugelassen ist, mit dem "gemieteten" Schiffsführer zum Fahrgastschiff wird.
Das nimmt teilweise zu kuriosen Zügen. So ist es z.B. immer noch möglich, dass ein Charterboot von einem angemieteten Schiffsführer mit Sportbootführerschein geführt werden kann, wogegen z.B. bei Taxi-Booten min. das C1 Patent verlangt wird.

Im Moment besteht da noch eine Rechtslücke, die aber irgendwann hoffentlich geschlossen wird.

Bis dann

Dominic
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www.binnenschifferforum.com
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  #36  
Alt 21.05.2010, 00:09
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nightforce nightforce ist offline
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1.122 Danke in 685 Beiträgen
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ME wird bei Charter/Vermietung noch unterschieden, wozu der Charterer/Mieter das Boot nutzt.
Eigennutzung ist ohne Patent möglich, das schließt auch nicht aus, die zulässige Personenanzahl an Freunden und Bekannten mit zu befördern, dies ist keine gewerbliche Nutzung.
Auch die entstehenden Unkosten können durchaus gemeinschaftlich getragen werden.
Nur, man darf keine Fahrscheine verkaufen, dann wird die Sache eine gewerbliche Nutzung zur Gewinnerziehlung und somit allgemeiner öffentlicher Personentransport, und dann ist ein Patent notwendig.
__________________
Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #37  
Alt 21.05.2010, 09:42
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen

So ist es z.B. immer noch möglich, dass ein Charterboot von einem angemieteten Schiffsführer mit Sportbootführerschein geführt werden kann, wogegen z.B. bei Taxi-Booten min. das C1 Patent verlangt wird.
So kenne ich das auch.
Verchartert er Bareboot, so gibt es sicher keine Probleme. Die Vercharterung des kompletten Fahrzeugs an einen Mieter, mit Stellung eines Schiffsführers, wird nach meiner Kenntnis auch als "Nutzung zu Sport- und Freizeitzwecken" toleriert.

Fahrscheine verkaufen geht mit Sicherheit nicht. Da braucht es dann ein Schiffsattest und ein Patent.
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