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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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#27
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Also ich würde auf Barem bestehen und es direkt in der Bank übergeben und prüfen lassen und dann gleich einzahlen. Soweit ich weiss, MUSS die Bank nicht melden, wenn du hier zB lange bekannter Kunde bist. Sie kann auf jeden Fall. Aber...was soll´s?
LZB Schecks sind ok, aber bei nem Griechen...??? Nur das Bare ist das Wahre. |
#28
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leben wir nicht INET-Zeitalter resp. gibt es in GR kein Online-Banking?
von hier aus ran an das Konto in GR, Blitzüberweisung ausfüllen und abschicken. Die paar € Gebühren würde ich sogar noch zahlen. Soweit mir bekannt ist, geht die Überweisung nicht wenn das Konto keine Deckung aufweist. Wenn er das nicht kann, nur Barzahlung direkt auf der Bank. Ich würde das Geld nicht in die Finger nehmen. Heinz, der das schon mal mit nem Auto praktiziert hat. Geändert von bootpik7 (17.09.2007 um 16:42 Uhr) Grund: tippfehler
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#29
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Gibt es eigentlich die telegrafischen Geldanweisungen nicht mehr? Servus Paul[/quote] Gibt es nach wie vor: Blitzgiro innerhalb von 12 Stunden aus dem Ausland hierher möglich, theortetisch auch innerhalb von 10 Minunten. Wird aber mit griechischer Bank wohl nicht klappen. @ Knochenmann: Mann, wir sind ja mal einer Meinung !!! |
#30
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Dass es das noch mal gibt, kaum zu glauben.
Und Du hast nicht mal in Deinem Posting jemandem vors Schienbein getreten |
#31
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Zitat:
Siehste, bin doch ganz friedlich................. |
#32
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Klar gibt es die "telegraphische" Anweisung, wird zwar nicht mehr
telegraphisch gemacht, aber heißt eben noch SWIFT. Das ist auch das gebräuchliche Verfahren im Interbanken Handel. Und es gibt bankbeglaubigte Verrechnugsschecks, das ist eine gängige Praxis bei deutschen Banken bzw. es ist eben ein Verrechnungsscheck von deinem Konto mit einem Schreiben deiner Bank, dass der Scheck gedeckt ist. Unterschrieben von Filialleiter und Stellvertreter. Allerdings würde ich nichts mit Schecks und Ausland machen. Griechenland ist EU und somit ist eine günstige Online-Überweisung möglich, ansonsten geht auch ein SWIFT (ca. 35 Euro) Mit der Bank abklären wie es mit der Wertstellung aussieht. Andere Möglichkeit ist, der Käufer zahlt den Betrag bei einer Western Union Filiale in GR ein und du kannst es dann hier mit einem Kennwort abheben, wenn ihr euch über den Deal einig seid. Wenn nicht, holt er sich das geld in GR einfach wieder auf sein Konto zurück. Western Union ist zwar durch die ganzen Betrügereien bei mobile.de etc. in Verruf geraten, hat aber nichts mit dem Service selbst zu tun. Das ist die einzige unproblematische Möglichkeit Bargeld weltweit zu transferieren, da es auch nicht auf Konten auftaucht. Ihr versteht ?? Diese Bargeld-Deals finde ich eine Zumutung für den Käufer, das ist pures Mittelalter und mit erheblichen Risiken verbunden. Ich würde nie ein Auto/Boot etc. kaufen, bei dem ich Bargeld durch ganz Europa schleifen muß. Würde ich auch nie von einem Käufer verlangen, im Gegenteil, ich sage jedem, nicht mit solchen Bargeldbeträgen unterwegs zu sein. Ich denke viele unterschätzen da die Risiken von Überfall, Unfall, Raub, schlichtes stehenlassen des Koffers, Betrügerische Absichten des Verkäufers usw.... Günther |
#33
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Definitiv! Ich schätze mal 60er oder 70er Jahre, weiß es aber auch nicht mehr genau. Paul |
#34
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Erst kürzlich war ein Fall in der BOOtE in dem über Scheckbetrug berichtet wurde.Bei Siegel und Tibus wurden hat auch schon selbst große Firmen mit bankbeglaubigten Schecks reingelegt.(glaube das waren holländische Banken,ohne Wertung der Nation!!)Und das sind leute die öfter damit zu tun haben..Sorry,nur Bargeld und das Geschäft in der Bank ! und umbedingt einen Zeugen mitnehmen!
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#35
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@Günter..und warum wird bei ibaä und mobile. de immer vor Western Union Transfers gewarnt?
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Zitat:
Zitat:
Auch wenn vielleicht der Herr Filialleiter einer dörflichen Volksbank sich nicht scheut, so ein Schreiben auszustellen. Man ist ja schliesslich wer. Aber kein vernünftiger Mensch läßt ein Schreiben vom Stapel, der einem Scheck eine Deckungszusage erteilt. Was machst den der Filialleiter, wenn der Scheck nach ein paar Tagen zur Einlösung vorgelegt wird, aber zwischenzeitlich das Konto gepfändet worden ist ? Gruß Andreas
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#37
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Hallo Leute,
solche Handelsgeschäfte würde ich AUSSCHLIEßLICH mit einem "Letter of Credit" abwickeln. Das ist im Grunde das gleiche, wie Tom schon gesagt hat: Kunde überweist auf Bank. Diese bestätigt Deiner Bank ("Letter") Dann übergibst Du Ware und bestätigst Deiner Bank die Auslieferung. Du erhältst das Geld gut geschrieben. Sinn: Zwei Banken haben das Geld während der Abwicklung quasi als Treuhänder. So sind BEIDE geschützt. Mache ich zehn Jahren ohne je ein Problem gehabt zu haben. Außer, dass häufig schon Kunden nie das Geld eingezahlt hatten (= kein Stress für mich) ... Gruß Ray
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****** An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ... ****** |
#38
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Zitat:
Western Union machen, die dann der Empfänger irgendwo auf der Welt, meist ohne sich auszuweisen, nur mit dem Kennwort abholt. Wie gesagt das hat mit dem Service nichts zu tun, sondern mit der Art der Abwicklung. Der Service eignet sich nur bei bekannten Personen, oder wenn man eben mit der anderen Person vor Ort ist. Im vorliegenden Fall geht der Käufer zuhause zu einer Western Union Filiale und zahlt das Geld ein, dann fliegt er nach Deutschland und besichtigt mit der Verkäufer das Boot. Sind sich beide einig, gehen sie zu Western Union, das ist in der BRD die Postfiliale, er gibt ihm das Kennwort und der Käufer erhält sein Geld. Günther |
#39
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Zitat:
Praxis ist auch bei grösseren Banken. Vor allem im Autohandel, wo man aus Sicherheitsgründen einfach erst bezahlt, wenn man das Auto übernommen hat und nicht schon vorher. Habe mein letztes Auto auch so bezahlt und es war ein hoher Betrag, also nix peanuts Günther |
#40
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Zitat:
zum tragen kommt und die Bank nach Ausgabe der Letter of Credit einen Pfändungsbeschluß auf alle Konten des Käufers erhält ??? Dann ist sie sicher auch verpflichtet ein Treuhänderkonto zu sperren. Günther |
#41
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Hej,
ich habe nicht die Erfahrung mit größeren Scheckbeträgen, aber ich kann die Bedenken von Torsten nur unterstreichen. Letzte Woche kam ein Bericht im Fernsehprogramm zum gleichen Thema. Dort hat jemand seinen VW Touareg verkauft und der Scheck war nicht mehr gedeckt. Das Auto war weg. Es wurde dort eindeutig gesagt, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis ein ausländischer Scheck geprüft wurde!!! Keine Ahnung warum das so ist, aber diese Masche läuft gerade wieder!! Viel Glück gjedde.
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Der Weg ist das Ziel. |
#42
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Zitat:
Da die Bank entweder den Gegenwert bereits mit eigenen Rechten belastet hat oder das Kreditrisiko sehenden Auges in Kauf genommen hat, bleibt der LoC für den Kontrahenten werthaltig. Gruß Andreas
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#43
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Es gibt zwar bankbeglaubigte Schecks, dennoch, die Bank übernimmt keine Haftung und bei Schecks kann es bis zu 5 Tage dauern für deutsche Schecks, bis er geprüft und eingelöst wird. Für ausländische dauert es sogar bis zu 4 wochen. Wenn der Scheck dann nicht gedeckt ist, dann wird das Geld nicht gut geschirben.
Erst kürzlich kam die darüber ein Bericht, dass jemand ein Auto (Touareg) nach Holland verkauft hat. Er fuhr mit dem scheck zur Bank und der bankbedienstet versicherte ihm, das der Scheck gedckt sei. Die Gutschrift wurde nie getätigt. Ende des Liedes, kein Touareg, kein Geld. Man warnt immer wieder davor, von fremden Geld in Form von Schecks anzunehmen, oder auch über das Western Union Geld hinzu überweisen. Daher in dem Fall, nur Bares ist wahres. Ich jedenfalls mache nur Geschäfte in Form von Schekcs, wenn ich mit den Unternehmen schon lange arbeite. Gruss Klaus |
#44
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Manchmal könnte man echt denken, dass die Leute hier in einer fremden Sprache posten...
Zitat:
Gruß Andreas |
#45
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Zitat:
Guten Abend zusammen Selbstverständlich kann kein Angestellter ( auch kein Vorstand oder Eigentümer einer Bank) einen eigenen Scheck bestätigen, da die auf dem Scheck angedruckte Bank ja selbst Bezogener ist. Den Scheck einer fremden Bank wird eh niemand bestätigen. In der Praxis gibt es deshalb neben dem LZB-Scheck ( inzwischen sehr umständlich wegen dem Rückzug der LZB aus der Fläche)das folgende Verfahren: Der Kunde erteilt den schriftlichen, unwiderruflichen Auftrag zur Einlösung eines bestimmten Schecks und die Bank blockiert intern den Betrag / die Kreditlinie in entsprechender Höhe. Danach erstellt sie eine Bestätigung der Einlösung ( Erfüllungsvertrag gegenüber dem Scheckaussteller) innerhalb einer Vorlagefrist. Somit bestätigt sie nicht den Scheck selbst!!! ( Was ja auch gar nicht möglich ist). Der Kunde kann dann bei dem Zustandekommen des Geschäftes den Scheck ausstellen und mit der Bestätigung dem Käufer übergeben. Grüße Joachim Geändert von elba (17.09.2007 um 22:03 Uhr)
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#46
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Hi,
Einspruch war doch nicht nötig. Wie Du schreibst, der Scheck wird ja nicht bestätigt. Im Prinzip wird ja hier das Zahlungsversprechen auf das Schreiben verlagert. Guter Trick, kannte ich noch nicht. Bin aber auch schon einige Jahre aus dem Geschäft raus. Viele Grüße Andreas |
#47
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die einzahl automaten an der bank können das geld auch prüfen... aber er kann doch einfach sein limit aufheben und das geld vorort abheben...innerhalb der eu kost das doch nichts mehr oder?? und wenn das geld usm automaten kommt ist es garantiert i.o
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde) In dubio pro navis |
#48
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um wieviel zaster gehts da 3000 mille euro?? 15 .ooo euros gehen in ein briefkuvert wenn das zuviel verlangt ist ,so viel zu tragen ich halte es so >da geld da ware > nix geld nix bootfahren
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liebe grüsse aus wien franz |
#49
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Zitat:
(Seit ich Barzahlung oder Bezahlung mit Traveller Schecks erbeten habe ist übrigends Funkstille...) Gruß Lars
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Gruß Lars Geändert von XLars (18.09.2007 um 09:00 Uhr) |
#50
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uuuups...
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Immer auf der richtigen Seite des Strandes bleiben! |
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