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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 28.09.2009, 12:48
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
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Offiziell brauchst du mit neuem Motor eine CE dieses Motors zusätzlich zu der des Bootes.
Bei der Anmeldung interessiert das jedoch niemanden.

Falls das Boot wirklich bereits CE hat, bekommt man oft für geringes Geld beim Generalimporteur dieser Marke die Unterlagen neu ausgestellt.

Die CE Unterlagen sind bei den Amis meist in der 1 Seite der Bedienungsanleitung des Bootes zu finden.

Zur Anmeldung eines Bootes nach BJ98 bruachst du AUF JEDEN FALL die Konformitätserklärung.

Bernd
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Bernd
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  #27  
Alt 28.09.2009, 22:00
Maas-Skipper Maas-Skipper ist offline
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Hallo Thorsten, da wir alle nicht wollen, daß wir mit unseren Booten vor Zulassung zum TÜV o.ä. müssen, sollten wir uns an so eine Kleinigkeit wie die CE gewöhnen. Kauf das Boot nicht ohne die Bescheinigung. Eine allgemeine Erklärung aus der Betriebsanleitung reicht zum Anmelden des Bootes nicht. Lass den Eigentümer das Ding besorgen bevor Du bezahlst. Eine Ummeldung auf Deinen Namen ist ohne CE unmöglich!

Jörg
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  #28  
Alt 28.09.2009, 23:09
mattiju mattiju ist offline
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In Berlin bekommt man ohne CE keinerlei Zulassung. Egal ob das vorher Zugelassen war oder nicht. Die CE erkennt man auch an der Rumpfnummer. Die gibts nämlich neu mit CE. Zumindest bei nachträglicher Zertifizierung. Auf jeden Fall muß irgendwo im Boot die CE angebracht sein.

Bei Händlerimporten ist die CE in der Bedienungsanleitung auf Seite 2 (glaub ich).

Wenn Du den ursprünglichen Kaufvertrag vom Besitzer bekommst (Dort ein offizieller Händler drin) solltest Du die Bescheinigung allerdings vom Händler bekommen.

Ansonsten würd ichs lassen.

Gruß
Matthias
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  #29  
Alt 29.09.2009, 08:57
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Zitat:
Zitat von Maas-Skipper Beitrag anzeigen
Eine allgemeine Erklärung aus der Betriebsanleitung reicht zum Anmelden des Bootes nicht.
Schonmal ein amerikanisches Boot in den Händen gehabt?
Dort ist die CE Konformitätserklärung mit Rumpfnummer und allem in der Gebrauchsanweisung auf Seite 1. Und die reicht zum anmelden!

Bernd
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Bernd
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  #30  
Alt 29.09.2009, 09:26
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So wie ich hier raus lese, wissen einige nicht was
CE für eine Bedeutung hat!
Wenn man das weiß, ist einiges viel verständlicher

Die CE-Kennzeichnung drückt aus, dass spezifische
gesetzliche Vorgaben bei der Herstellung eingehalten
werden/wurden.

Diese CE-Kennzeichnung ist dann für die gesamte EU
gültig, man kann ihn auch als Reisepass ansehen.

Alle Hersteller, die in Europa ansässig sind, müssen
die CE-Kennzeichnung kraft nationaler Gesetze anbringen.

In vielen Fällen darf der Nicht-EU-Hersteller die
CE-Verfahren auch im Ausland erledigen.

Er muss dies dann dem Importeur schriftlich bestätigen
und ggfs. einige Unterlagen mitliefern.

Jetzt gibt es ja ganz schlaue, die sagen, ich kaufe
mir ein CE Aufkleber und gut ist Ist aber nicht so
Das CE-Kennzeichen bedeutet, dass der Hersteller,
egal wo die Firma ansässig ist, allen seinen Verpflichtungen
zum europäischen Warenverkehr nachgekommen ist.
Diese Verpflichtungen sind technisch, organisatorischer
Art und nicht zu vergessen, die Lieferung einer Betriebsanleitung
in Landessprache beim Verkauf!


Also ist es doch logisch, dass wenn ich den Motor austauschen
( 3 l Motor raus, 7,4 l Motor rein), die CE erlischt!

Gruß
UWE
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dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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Alt 29.09.2009, 11:02
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Wenn das Boot eine WSA oder ADAC Zulassung hat oder hatte, kriegst Du es problemlos zugelassen, zumindest beim ADAC. Zur Zulassung beim ADAC musste ich dieses Frühjahr keine CE vorlegen, es reichte die alte WSA Zulassung.

Der Versicherung ist CE meines Erachtens egal, zumindest war es bei mir so, frag mal Norman hier im BF.
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Herbert alias prokulus



Ich habe keine Angst zu sterben, ich habe nur Angst, ich habe nicht genug gelebt.
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  #32  
Alt 29.09.2009, 11:16
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Zitat:
Zitat von prokulus.de Beitrag anzeigen
Wenn das Boot eine WSA oder ADAC Zulassung hat oder hatte, kriegst Du es problemlos zugelassen, zumindest beim ADAC. Zur Zulassung beim ADAC musste ich dieses Frühjahr keine CE vorlegen, es reichte die alte WSA Zulassung.
.
Erst einmal ist das keine Zulassung,
sondern lediglich ein Papier für die Zuteilung eines Kennzeichens.
Zum zweiten wäre man schön dumm, sich so einen evtl. "Schwarzen Peter" zu kaufen.
Spätestens wenn man es wieder verkaufen möchte,
beginnen erneute Probleme.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #33  
Alt 29.09.2009, 11:21
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Zitat:
Zitat von prokulus.de Beitrag anzeigen
Wenn das Boot eine WSA oder ADAC Zulassung hat oder hatte, kriegst Du es problemlos zugelassen, zumindest beim ADAC. Zur Zulassung beim ADAC musste ich dieses Frühjahr keine CE vorlegen, es reichte die alte WSA Zulassung.
Welches Baujahr ist dein Boot? Bei deinem 91er ist das ja klar.
Der ADAC will, genauso wie der WSA, ab Baujahr 98 verpflichtend ein CE Konformitätserklärung!

Bitte lest doch mehr als die Überschrift vor dem Antworten...
Bernd
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Bernd

Geändert von Bernd (29.09.2009 um 12:08 Uhr) Grund: Jahreszahl verwechselt
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  #34  
Alt 29.09.2009, 12:13
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Boot ist BJ 2004, hat keine CE und hat trotzdem Kennzeichen von WSA und ADAC erhalten. Ich kann euch nur sagen, wer einmal in der EU ein Kennzeichen bekommen hat, kriegt immer wieder eins. Die EU ist weit und nicht überall hocken Bürokarten wie in D, zudem gibt das EU / CE Gesetzblatt keine klare Aussage darüber, wenn es von Privat an Privat oder von Privat in nicht EU Land gekauft und dann als Privat in D benutzt.

@checki:

hast recht, O.K. Zulassung stimmt nicht, ist das Kennzeichen
Wiederverkauf, hast u. U. auch recht, zumindest Stand EU / CE Recht heute. Denke, wenn Verkauf oder Kommission an Händler wird schrierig bis unmöglich Stand heute.
Hab auch nicht vor das Boot die nächsten Jahre zu verkaufen und wer weiß was in den Jahren noch kommt.
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  #35  
Alt 29.09.2009, 12:18
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Zitat:
Zitat von prokulus.de Beitrag anzeigen
Boot ist BJ 2004, hat keine CE und hat trotzdem Kennzeichen von WSA und ADAC erhalten. Ich kann euch nur sagen, wer einmal in der EU ein Kennzeichen bekommen hat, kriegt immer wieder eins. Die EU ist weit und nicht überall hocken Bürokarten wie in D, zudem gibt das EU / CE Gesetzblatt keine klare Aussage darüber, wenn es von Privat an Privat oder von Privat in nicht EU Land gekauft und dann als Privat in D benutzt.
Stimmt absolut nicht - ich habe es gerade hinter mir, und voll bezahlt - Ist sogar Strafbar, wenn Du sowas in EU verkaufst .

Ohne diese Drecks CE kannst das Boot nur noch außerhalb EU fahren oder selbst weiterbenutzen!

Das ist Fakt...
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  #36  
Alt 29.09.2009, 12:41
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Zitat:
Zitat von prokulus.de Beitrag anzeigen
zudem gibt das EU / CE Gesetzblatt keine klare Aussage darüber, wenn es von Privat an Privat oder von Privat in nicht EU Land gekauft und dann als Privat in D benutzt.
Wieder falsch:
SeeSpbootV §3
Zitat:
Soweit Sportboote, die nach dem 15. Juni 1998 erstmals auf den Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelangen, zugleich gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 4 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten vom 18. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1936) kennzeichnungspflichtig sind, dürfen sie nur in Betrieb genommen werden, wenn sie mit der CE-Kennzeichnung im Sinne des § 4 Abs. 1 und 2 der vorgenannten Verordnung versehen sind.
Vielleicht solltest du mal die Beiträge zu diesem Thema hier im BF lesen.
Bernd
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  #37  
Alt 29.09.2009, 14:35
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Hallo.

Ich habe gestern zu diesem Thema einige Gespräche geführt.

Zunächst mit jemanden, der diese Zertifizierungen durchführt. Der sagte mir, dass Boote mit Baujahr 1999 in einer Grauzone liegen. Ich solle mal beim zuständigen WSA nachfragen, was die dazu sagen, eventuell bräcuchte man für ein solches Boot keine CE.

Zweiter Anruf also beim WSA. Dort wurde meine Vermutung bestätigt, dass man ab Baujahr 1998 (Monat Juni - glaube ich) ohne CE keine Zulassung erhält. Das war eine klare Aussage.

Dann Anruf bei der Gothaer Versicherung. Aussage eines Fachberaters. Die Versicherung macht keine Unterschiede, ob CE oder nicht. Das Boot erhält den Versicherungsschutz, wenn es angemeldet ist. Somit liegt das Problem bei der Anmeldung.

Für mein aktuelles Boot habe ich die Kennzeichnung über den Internationalen Bootsschein beim Deutscher Motoryachtverband e.V.

Also Anruf dort. Aussage: CE ist zur Ausstellung des Bootsscheins nötig, es sei denn, dass das Boot nachweisbar bereits in der EU angemeldet war, dann ist die Ausstellung kein Problem und funktioniert auch ohne CE.

Zusatzfrage: Wo genau liegt der Unterschied zwischen der Ausstellung des IBS und einer Anmeldung beim WSA?

Aufgrund der weiteren Aussagen hier, ist es meiner Meinung nach besser man kauft sich ein Boot mit CE - dann ist man in jedem Falle auf der sicheren Seite, Was einem nachdenklich macht, dass selbst die oben angesprochenen Institution zunächst mal bei allen Aussagen unsicher sind. Die einzig klare Antwort war die des WSA - geht nicht.

Das Ärgerliche beim Gebrauchtbootkauf ist meiner Meiner Meinung nach Folgendes. Das Nichtvorhandensein einer CE-Zertifizierung ist meines Erachtens nach preismindernd. Dadurch , dass sich viele Interessenten mit diesem Thema noch gar nicht befasst haben, kaufen die so ein Boot ohne CE - sicherlich auch durch die Aussagen der Verkäufer - und das habe ich des öfteren erlebt - , dass diese CE Sache gar kein Problem darstellt. Vielleicht sehe ich das aber auch völlig falsch und eine CE-Zertifizierung rechtfertigt heutzutage einen Preisaufschlag in Höhe der Nachzertifizierung.

Interessant ist die Sache mit dem "strafbar machen", wenn ich als Privatperson ein Boot ohne CE verkaufe. Gibt es da irgendwelche Quellen. Wenn man bei ebay verfolgt, wieviele Boote dort ohne CE verscherbelt werden, macht das einen doch nachdenklich.

Normalerweise bin ich kein ängstlicher Typ - legt man aber eine ordentliche fünfstellige Summe auf den Tisch des Herrn, möchte man schon sicher sein, dass sich der ganze Kauf nicht als absolutes Ärgernis erweist, wobei ein Restrisiko immer bleiben wird.

Grüße und nochmals danke für die bisherigen Antworten

Thorsten
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  #38  
Alt 29.09.2009, 14:50
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Und nun kommt noch eine andere Veranstaltung ins Spiel:

Es wird ja laut nachgedacht, dass die Kennzeichnungspflicht auf Binnenwasserstr. entfallen soll. Auf Seeschifffahrtsstraßen galt die Pflicht noch nie! Jetzt kommts, von irgendwelchen Verbänden wurde gemosert, dass nun keiner mehr CE-Konformität überprüft. Bei Zuteilung eines Kennzeichens wird das ja bekanntermassen durch die Verbände und größtenteils durch die WSAs überprüft.

Wir können jede Wette eingehen, dass sich irgendein Verband sich in den Vordergrund drängelt, um dass Vorhandensein einer Konformitätsbescheingung zu überprüfen. Und das Lückenlos

Jetzt könnte man sich durchmogeln und seinen Kahn nur auf Ost-/Nordsee oder Unterelbe,-weser -ems betreiben. Aber wenn die Hütte verkauft wird? Was dann? Wenn die Oberkontrolleties sich durchgesetzt haben?
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #39  
Alt 29.09.2009, 14:56
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prokulus prokulus ist offline
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@Style
Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Stimmt absolut nicht - ich habe es gerade hinter mir, und voll bezahlt - Ist sogar Strafbar, wenn Du sowas in EU verkaufst .

Ohne diese Drecks CE kannst das Boot nur noch außerhalb EU fahren oder selbst weiterbenutzen!

Das ist Fakt...
Wenn ich es jemals verkaufen sollte werde ich mich darum kümmern ob ich es brauche oder nicht. Mich würde nur interessieren wer nun in der Herstellerhaftung laut CE ist, Du als Privatperson geht ja wohl nicht. Der Hertsteller wird es nachträglich wohl nicht übernehmen.

@Bernd
Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Vielleicht solltest du mal die Beiträge zu diesem Thema hier im BF lesen.
Bernd
Ich habe mich eingehend mit dem Thema innerhalb und außerhalb des BF befasst. Es gibt dazu die verschiedensten Meinungen und Interpretationen, allen voran weil es ein Hersteller Zertifikat ist und ich eine Privatperson.

Jungs, im Prinzip habt ihr recht und ich gebe Euch auch recht - o.k.

Die Realität und Praxis in der EU sieht halt anders aus, und dabei möchte ich es auch von meiner Seite zu diesem Thema auch belassen.
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Herbert alias prokulus



Ich habe keine Angst zu sterben, ich habe nur Angst, ich habe nicht genug gelebt.
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  #40  
Alt 29.09.2009, 15:07
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Offiziell brauchst du mit neuem Motor eine CE dieses Motors zusätzlich zu der des Bootes.
Bei der Anmeldung interessiert das jedoch niemanden.
Bernd
Einspruch: Das stimmt so nicht für alle Gewässer. Auf dem Bodensee ist die CE-Norm gerade für den Motor sehr wohl relevant. Habe nämlich gerade das Problem mit einem Honda AB von 2006. Der hat zwar eine CE-Konformitätserklärung, aber eben nicht die, die für den Bodensee benötigt wird.

Zitat LA Bodenseekreis:
Zitat:
Ottomotoren bis einschließlich 74,0 kW Leistung (100 PS) müssen für die Neuzulassung oder den Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder der EU-Sportbootrichtlinie für 4-Takt-Motoren erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Abgastypenprüfzertifikates oder eine CE-Konformitätserklärung.
Hinweis: Es ist nicht irgendeine, sondern die in Bezug auf die Vorschrift 2003/44/EC.

Ciao Thomas
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Infos zur Beneteau First 235 und zum Bodensee: mein-bodensee.com
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  #41  
Alt 29.09.2009, 19:28
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Wie weise ich die Sache nach wenn ich keine alte Zulassung für das Boot habe, aber das Boot Baujahr 1991 ist?

Papiere habe ich logischerweise auch keine. Die Rumpfnummer ist das Datum des ersten Bautages.
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Gruß
Frank
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  #42  
Alt 29.09.2009, 21:14
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von havanna Beitrag anzeigen
Einspruch: Das stimmt so nicht für alle Gewässer. Auf dem Bodensee ist die CE-Norm gerade für den Motor sehr wohl relevant. Habe nämlich gerade das Problem mit einem Honda AB von 2006. Der hat zwar eine CE-Konformitätserklärung, aber eben nicht die, die für den Bodensee benötigt wird.

Zitat LA Bodenseekreis:
Hinweis: Es ist nicht irgendeine, sondern die in Bezug auf die Vorschrift 2003/44/EC.

Ciao Thomas
Bodensee ist eh die Ausnahme.

Oben hab ich gelesen, dass einer befürchtet es gäbe bald nen TÜV für Boote.

Das ist am Bodensee schon seit ich denken kann(45 Jahre) so.
Gasprüfung ist falls Gas vorhanden auch nachzuweisen.
Seit geraumer Zeit wird über einen "elektrik-TÜV" philosophiert......

Die Kennzeichnungs- bzw Zulassungspflicht mag auf dem ganzen Planeten fallen, aber niemals am BS.

CE ist nicht das Argument für nen Motor am BS, sondern mindestens die Einhaltung der EU-Motorenrichtlinie (bezügl. Abgas etc.). Die Einhaltung der zugrundegelegten Normen ist natürlich in der CE aufgeführt, wenn die notwendige nicht dabei ist geht´s halt net auf den Bodensee.
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #43  
Alt 29.09.2009, 21:24
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
So wie ich hier raus lese, wissen einige nicht was
CE für eine Bedeutung hat!

Also ist es doch logisch, dass wenn ich den Motor austauschen
( 3 l Motor raus, 7,4 l Motor rein), die CE erlischt!

Gruß
UWE
Ursprüngliche CE erlischt.

Der Motor müßte aber mit einer "Herstellererklärung" der Konformität geliefert werden (vorbehaltlich bestimmungsgemässer Verwendung etc....).

Der der ihn einbaut stellt dann eine neue "Konformitätserklärung" (CE) aus.

Im Ernst: Das kann ich selber sein, gehe dann halt in die volle Haftung falls mir einer (wenn was passiert ist) nachweist, dass ich gegen eine Norm verstossen habe.

das ist im Grunde ein bürokratisches Konstrukt, völlig unausgegoren.
Wobei ich den Sinn durchaus verstehe und begrüße (wie auch den Boots-TÜV am Bodensee übrigends.....gibt so nen kleinen Kick mal nach den Rettungsmitteln usw zu schauen )

aber es "verselbstständigt" sich irgendwie in all den Ämtern....
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Viele Grüße Fränkie

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  #44  
Alt 29.09.2009, 22:13
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
So wie ich hier raus lese, wissen einige nicht was
CE für eine Bedeutung hat!
Wenn man das weiß, ist einiges viel verständlicher

Die CE-Kennzeichnung drückt aus, dass spezifische
gesetzliche Vorgaben bei der Herstellung eingehalten
werden/wurden.

Diese CE-Kennzeichnung...............................

Gruß
UWE

Führerscheininhaber haben gelernt:

"CE-Kennzeichnung sagt aus, daß die Sicherheitsanforderungen der EU an Bau und Ausrüstung bei Inbetriebnahme des Bootes erfüllt worden sind."

Ich denke das sollte ausreichen, um der Zertifizierung und deren Nachweis nicht negativ gegenüber zu stehen.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass uns die Vorschrift einer solchen "serienmäßige Abnahme" eine Einzelüberprüfung z.B. bei Ummeldung erspart hat.

Jörg
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  #45  
Alt 29.09.2009, 22:34
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Zitat:
Zitat von Maas-Skipper Beitrag anzeigen
Führerscheininhaber haben gelernt:

"CE-Kennzeichnung sagt aus, daß die Sicherheitsanforderungen der EU an Bau und Ausrüstung bei Inbetriebnahme des Bootes erfüllt worden sind."
.........
echt jetzt

Habe ich nicht lernen müssen
Vielleicht sollte ich noch einmal die
Bootsführerscheine machen

Gruß
UWE
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Alt 29.09.2009, 23:09
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Führerschein vor '98 gemacht? Ich hab das nämlich auch nicht gelernt.
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  #47  
Alt 29.09.2009, 23:12
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Zitat:
Zitat von prokulus.de Beitrag anzeigen
@Style


Wenn ich es jemals verkaufen sollte werde ich mich darum kümmern ob ich es brauche oder nicht. Mich würde nur interessieren wer nun in der Herstellerhaftung laut CE ist, Du als Privatperson geht ja wohl nicht. Der Hertsteller wird es nachträglich wohl nicht übernehmen.

@Bernd


Ich habe mich eingehend mit dem Thema innerhalb und außerhalb des BF befasst. Es gibt dazu die verschiedensten Meinungen und Interpretationen, allen voran weil es ein Hersteller Zertifikat ist und ich eine Privatperson.

Jungs, im Prinzip habt ihr recht und ich gebe Euch auch recht - o.k.

Die Realität und Praxis in der EU sieht halt anders aus, und dabei möchte ich es auch von meiner Seite zu diesem Thema auch belassen.
Ein Nachbar in unserem Hafen hat sein Boot nachträglich zertifizieren lassen (von sehr bekannter Firma für CE). Er wurde persönlich als Hersteller eingetragen und ist somit für die Sachen verantwortlich. Umgebaut wurde am Boot gar nix. Es kam eine neue Seriennummer ans Boot und er bezahlte eine fette Rechnung über 1500 Schlappen. Ich frage mich, ob das wirklich alles so passt!? Ist das die Vorstellung von EU- Recht?
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Alt 30.09.2009, 10:37
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Zitat von the_outlaw Beitrag anzeigen
Ein Nachbar in unserem Hafen hat sein Boot nachträglich zertifizieren lassen (von sehr bekannter Firma für CE). Er wurde persönlich als Hersteller eingetragen und ist somit für die Sachen verantwortlich. Umgebaut wurde am Boot gar nix. Es kam eine neue Seriennummer ans Boot und er bezahlte eine fette Rechnung über 1500 Schlappen. Ich frage mich, ob das wirklich alles so passt!? Ist das die Vorstellung von EU- Recht?
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dies ist aber ungewöhnlich. Ich habe mein Boot auch nachträglich zertifizieren lassen. Der Auftraggeber ist in der Tat der Zertifikathalter, aber die Bootsbeschreibung ist eindeutig.
Ich hab mal das Zertifikat reingehängt.

Gruß
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  #49  
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat von the_outlaw Beitrag anzeigen
Ein Nachbar in unserem Hafen hat sein Boot nachträglich zertifizieren lassen (von sehr bekannter Firma für CE). Er wurde persönlich als Hersteller eingetragen und ist somit für die Sachen verantwortlich. Umgebaut wurde am Boot gar nix. Es kam eine neue Seriennummer ans Boot und er bezahlte eine fette Rechnung über 1500 Schlappen.
Klar, genau so wird es gemacht. Normalerweise vom Hersteller für eine ganze Baureihe. Wenn man halt geiz-ist-geil selber rumbastelt, geht es nur über eine Einzelabnahme.
Bei Auto nichts anderes, aber irgendwie denken alle, auf dem Wasser keine Regeln befolgen zu wollen...
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Bernd
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  #50  
Alt 30.09.2009, 12:44
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Kannst ja mal versuchen ein Boot ins Ami-Land einzuführen.
Das fängt von der Zertifizierung des Motors an und endet bei dem Scheißxxxxx

Da ist mit billig mal rüber auch nichts.
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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