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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 21.12.2007, 17:21
Benutzerbild von osten
osten osten ist offline
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Standard Schengengrenze/Polen

Da nach dem Schengenbetritt von Polen keine Grenzkontrollen mehr
stattfinden,muß man nach der Gesetzenslage,dieses Grenzboot nicht
mehr ansteuern.
Gleichwohl kann der polnische Grenzschutz im Einzelfall eine Kontolle
durchführen.
Dann wird wie weltweit üblich,die Besatzung dem Bootsführer ein deutliches
Zeichen geben längsseits anzulegen ,oder das Kontrollboot setzt
die Beamten auf das zu kontrollierende Schiff/Boot über.
Gruß
Peter
Vermerk
Wer mit dem Boot (Oder) tanken fahren will,kann die Oder jetzt an jeder Stelle Richtung
Polen und zurück passieren.

Geändert von osten (21.12.2007 um 17:30 Uhr)
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  #27  
Alt 21.12.2007, 17:24
heliberlin heliberlin ist offline
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Hmm,

ich versuche mal als Fragesteller zusammenzufassen:
Signalwaffen: keine Änderung; aber ich habe erhellende Details erfahren.

Ein-Auklarieren nicht mehr notwendig; Kontrollen des Entenschutzes natürlich wie immer möglich.

Gilt jetzt mal für die Fahrt Berlin-Ostsee. Wenn man dann ins internationale Gewässer aufbricht muß ich natürlich weiterhin ausklarieren (zumindest in der Theorie) und kommend einklarieren - aber nicht mehr Oder oder Haffseits nochmal aus und einklarieren.

Das finde ich schon mal ziemlich toll udn freue mich auf die nächste Fahrt.

Es sei denn es widerspricht hier jemand ??

Dem BF-Forum schöne Weihnachten und schönen Dank für die Infos.

Gruß
Jochen
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  #28  
Alt 21.12.2007, 17:35
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
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Geh auf die Seite der Bundespolizei See . Dort steht ausführlich, was ich schon zusammenfassend geschrieben habe. Wieso manche das als falsch bezeichnen weiß ich nicht. Ich denke wenn es so von der Behörde veröffentlicht wird , kann man sich danach richten.
Bundespolizei See-Küstenwache
Aktuelles / Sportschifffahrt
Abschnitt FAQ- Grenzpolizeiliche Fragen.
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Gruß Karl-Heinz

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Geändert von nordic (21.12.2007 um 17:44 Uhr)
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  #29  
Alt 21.12.2007, 18:00
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jannie jannie ist offline
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Moin,
eigentlich hat sich nichts wirklich geändert, ausser das Polen jetzt so wie Dänekark(zB) behandelt wird. Nachzulesen (Stand Dez 07) bei der Bundespolizei: http://www.bundespolizeiamt-see.de/A...ootverkehr.pdf

gruesse
Hanse
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  #30  
Alt 21.12.2007, 18:05
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
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Registriert seit: 28.07.2006
Ort: Nord-Baden
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10.301 Danke in 2.752 Beiträgen
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Genau darauf bezogen sich meine Beiträge. Wurden aber als Mutmaßung abgetan.
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  #31  
Alt 21.12.2007, 18:29
Benutzerbild von Paul Petersik
Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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1.388 Danke in 630 Beiträgen
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Für den Grenzübertritt von Deutschland nach Polen scheint nun alles geklärt zu sein. Mal sehen, wie sich das in der Praxis so einläuft.
Wundern tut mich das ganze schon etwas. Ohne Anmeldung weiß kein Land mehr, wie viele Schiffe sich aus welchen Ländern in seinen Gewässern aufhalten.

Wer kann etwas dazu sagen, ob das z.B. für Frankreich und Slowenien eben so gilt. In Italien war es schon immer schwierig einzuklarieren, d.h. niemand wollte etwas davon wissen. Auch schon vor Schengen.

Ich weiß aber von Freunden, dass die Franzosen z.B. bei Ankunft aus Italien nach wie vor das Ausfüllen des "fiche d' escale" verlangen.

Servus

Paul
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  #32  
Alt 22.12.2007, 08:13
heliberlin heliberlin ist offline
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Beiträge: 42
10 Danke in 9 Beiträgen
Standard

und hier nochmal die beiden wichtigen Punkte aus den links von Karl-Heinz und Hanse:
...
c) Reisen, die ausschließlich Häfen der Mitgliedsstaaten umfassen,
die das Schengenrecht voll anwenden – das sind für den Bereich der
Ost- und Nordsee
3 derzeit Deutschland, alle skandinavischen
Staaten, Polen, Litauen, Lettland, Estland, die Niederlande, Belgien
und Frankreich – werden die Ein- und Ausreise als

Binnengrenzverkehr
gewertet. Damit muss für diese Reisen keine

zugelassene Grenzübergangsstelle mehr angelaufen werden. Einer
Grenzerlaubnis bedarf es in diesen Fällen
nicht mehr.
Kontrollen können in Einzelfällen dennoch erfolgen.
d) Für Reisen nach und von allen anderen Staaten – unter anderem
Russland, Großbritannien und Irland – ist weiterhin das Anlaufen
eines als Grenzübergangsstelle zugelassenen Hafens (siehe
Nummer 5 und 10) vorgeschrieben. Sollen andere Häfen für die Einund
Ausreise genutzt werden, bedarf es auch weiterhin der
vorherigen Beantragung und Ausstellung einer Grenzerlaubnis.
Sollte ein aus diesen Staaten einlaufendes Wasserfahrzeug in
besonderen Fällen einen nicht als Grenzübergangsstelle
zugelassenen Hafen anlaufen müssen (Nothafen), ist dies von der

Schiffsführung unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden.
....

Super und Danke
Jochen

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