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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
merksamkeit zu lesen, wenn man beim ersten Mal etwas völlig Unsinniges herausgelesen hat. Belem |
#27
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...und ich hab mich immer gefragt wer sich solche fragen ausdenkt....
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#28
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... siehste wieder was dazu gelernt.
BTW: Wenn ich so genau lesen muss um den Sinn einer Frage zu verstehen, dann darf ruhig an Fragestellung gezweifelt werden. Nicht jeder kann / will sich mit "Beamtendeutsch" in seiner Freizeit auseinandersetzen. Hier geht es ja um Freizeitbeschäftigung... Ich für meinen Teil halte nichts von künstlicher Wichtigtuerei nur um einen einfachen Sachverhalt möglichst unverständlich / kompliziert zu erklären. Nichts anderes ist das hier. Wie gut, dass ich das nicht mehr lernen muss Gruß Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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#29
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ich stell mal eine frage in den raum:
ist der inhaber eines ukw-sprechfunkzeugnisses für den seefunkdiesnt berechtigt, am binnenschiffahrtsfunk teilzunehmen? ..ich bin so gespannt... |
#30
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Nein, => UBI für Binnen.
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Gruß vom Oberrhein. |
#31
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Wenn ich aber noch das alte
"Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst" und dazu das alte "Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker" habe, darf ich doch zumindest mit letzterem auch am Binnenfunk teilnehmen - oder? Deshalb soll ich die Dinger ja nicht umschreiben, hat man mir gesagt, weil sonst der Binenfunk rausfällt. Bestandsschutz ist ja weiter gegeben, denn die Dinger sind ja weiterhin gültig Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#32
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Zitat:
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Gruß Kai
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#33
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die gestellte frage war die prüfungsfrage nr. 122. ich zitiere mal komplett: Frage 122: Ist der Inhaber eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Seefunkdienst berechtigt, am Binnenschifffahrtsfunk teilzunehmen? Antwort: Ja, wenn es sich um ein gültiges UKW-Sprechfunkzeugnis handelt Es dürfte kaum zu bestreiten sein, dass ein gültiges SRC unter den Begriff "ein gültiges UKW-Sprechfunkzeugnis " zu subsumieren ist. Trotzdem mache ich gerade zusätzlich das UBI. Jetzt kann man natürlich viel drüber diskutieren, was mit "gültig" gemeint sein könnte oder auch nicht, aber sollten nicht insbesondere PRÜFUNGSFRAGEN soweit nachvollziehbar sein, dass sich eine stundenlange Diskussion üder deren Inhalt erübrigt? Und letzendlich: welchen Sinn macht so etwas? Ich meine nicht den Sinn für den, der durch das Verfassen dieses Fragenkataloges seinen Arbeitsplatz unentbehrlich zu machen versucht. Ich meine in erster Linie den Sinn für die Sicherheit des Schiffsverkehrs, darum ging es ja angeblich am Anfang mal. |
#34
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http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...sse/index.html
Ich habe noch eines der "letzten" BZ I `er gemacht. Damals lernte man das ab 2003 (?) die Zeugnisse zweigeteilt würden: SRC für buten, UBI für binnen. Mit SRC dürfe binnen nicht mehr gefunkt werden und umgekehrt. Noch ältere UKW -Sprechfungzeugnisse behalten wohl ihre Gültigkeit aber bei diesen fiele und fällt die DSC/GMDSS -Berechtigung aus. Oben im Link sind noch einige amtliche Ideen zu all diesen Fragen.
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Gruß Kai
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#35
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hm, ich habe vor kurzem den RYA Funkschein gemacht, wenn der in D nicht anerkannt wird, dann segel da halt nicht
bin normalerweise kein " in D ist alles ******** typ" aber bei den Segelscheinen sind die Inseltypen meiner Meinung nach tatsächlich praxis näher. Habe mir die Fragen des deutschen SRC angeschaut, das ist reines Kuzzeitgedächtnis zeugs, das jeder halbwegs intelligente Mensch an einem Abend lernen kann und dann auch wieder vergessen hat. Reiner Prüfungsstoff, nix mit dem sicheren Betrieb eines Funkgerätes zu tun. Auf meinem letzten Törn mit einem Yachtmaster Instructor an Bord habe ich mich lange über die beiden Scheine YM offschore und SSS unterhalten, er war erstaunlich objektiv, aber ich bin zu dem Schluss gekommen lieber den Yachtmaster als den SSS anzustreben. Alleine die Zulassung zu dem YM ist mE praxisrelvanter als einfach 1000 Meilen. Aber dazu brauche ich noch ein paar Meilen, Tage auf See und legs über 60 Meilen..aber dann Wer Scheine hat kann scheinbar segeln...aber schaden tut es wohl nicht VG mad |
#36
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Also soweit ich die Geschehnisse mitverfolgt habe, wurde das BSH beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, inwieweit die Inhalte des britischen mit dem deutschen Funkzeugnis übereinstimmen.
Ich denke mir, daß sich die Aussage von R Dreyer darauf beruht, daß das BSH zu einem Negativ-Urteil gekommen sein mag. Es sind aber etlichen Klagen dagegen anhängig, und ich gehe davon aus, daß diese erfolgreich sein werden. Ich habe übrigens kurz vor der Umstellung der Funkscheine vor ein paar Jahren noch das Allg. Betriebszeugnis gemacht. Hätt ich bloß den Pyro-Schein auch noch gemacht ... Pura Vida |
#37
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Zitat:
Frage: Warum hast Du das britische Zeugnis erworben, obwohl seit Juli letzten Jahres klar war, dass es vielleicht Anerkennungsprobleme geben würde? Zitat:
was der merkwürdige Mensch aus Dresden angeboten hat. Belem |
#38
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Zitat:
Aber das ganze ich mal wieder typisch deutsch. Man ist so katholisch das man dem Papst noch das beten beibringen will. Für mich wird bei der ganzen Geschichte mal wieder versucht, unter dem Deckmantel der Sicherheit, die eigenen (finanziellen) Pfründe zu sichern und hat dabei keine Skrupel gegen europäisches/internationales Recht zu verstoßen. Gruß Bernd
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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#39
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Hallo.
Auf die Gefahr, dass meine Info bereits hier behandelt wurde....stelle ich sie doch mal ein. Ich habe das hier gefunden: ----------------------------------------------------------------------Gute Nachrichten für Inhaber und Anwärter britischer RYA-SRC Seefunkzeugnisse: Die erbrachten Leistungen des RYA-SRC werden in Deutschland weitgehend anerkannt. Um ein deutsches SRC zu erlangen ist lediglich eine Ergänzungsprüfung erforderlich. Die Beantwortung der meisten Fragen erschließt sich schon aus den Kenntnissen des Kurses zum britischen SRC, neu sind lediglich einige wenige deutsche landesspezifische Ergänzungen, die in Großbritannien nicht vorkommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog dieses Tests umfasst nur 37 Fragen, aus denen kurze Fragebögen erstellt werden. Download Fragenkatalog Ergänzungsprüfung Ein einfacher Weg das deutsche SRC zu erlangen ist der Besuch eines Eintageskurses inkl. Prüfung am selben Tag zum britischen RYA-SRC und das Bestehen der kurzen schriftlichen Anpassungsprüfung zum deutschen SRC bei einem deutschen DMYV-Prüfungsausschuß. Die Höhe Prüfungsgebühr der Ergänzungsprüfung habe ich noch nicht vom Prüfungsauschuß erfahren. Die Ergänzungsprüfungen werden spätestens Anfang 2011 von den deutschen Prüfungsausschüßen angeboten. --------------------------------------------------------------------- Hat schon jemand den RYA-SRC auf den deutschen SRC umschreiben lassen ? Grüße, Patrick
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#40
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Wo könnte man den RYA-SRC denn ablegen?
Wenn man erst nach GB reisen müßte, bringt's ja nix.
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Beste Grüße John |
#41
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Hallo,
hier z.B. http://www.yachtsport-schneider.de/index.php?content=Sprechfunk einfacher gehts nicht. Ein netter Tag in München und alles ist geritzt. O.k. Nach Bedarf jetzt halt diese Ergänzungsprüfung machen. Viele Grüße Jürgen
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