|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#26
|
|||||
|
|||||
Zitat:
das ist leider nur die halbe Wahrheit! Der europ. Feuerwaffenpass ist Voraussetzung und in ein paar EU Ländern auch hinreichend, um eine Feuerwaffe einführen zu dürfen. In vielen EU-Ländern (zB Niederlande, Schweden...) muss man aber zusätzlich die Einfuhr der Waffe beantragen. Der Antrag muss nicht genehmigt werden. Ohne Antrag hat man mindestens eine Ordnungswiedrigkeit begangen, wenn man die Waffe trotzdem einführt. Die Aufbewahrung auf dem Boot ist auch hinreichend genau geregelt: einen dicken Tresor braucht es nicht, aber zu Hause ist auch ein passender Apparat nötig. Am Ende habe ich meine Signalpistole cal. 4 hier in NL abgegeben und die Waffenbesitzkarte gleich mit, um der dauernden Nachprüfungswut der Behörden aus dem Wege zu gehen. Zum Nachlesen mit allen Details die entsprechende Verwaltungsvorschrift: http://www.schuetzenbund.de/pdf/waff...vorschrift.pdf und der Kommentar dazu: http://www.kreis85.de/Spoaenderung/A...setz_81-06.doc das Waffengesetz, auf das sich die vwv bezieht: http://rk19-bielefeld-mitte.de/info/...etz/inhalt.htm und die nächsten änderungen. http://www.schuetzenbezirkkoblenz.de...rs_16-7717.pdf Viele Seiten und bestimmt alles weiter geändert und noch unübersichtlicher. Für die Signalpistolengeschichte steht aber alles drin. Gruesse Hanse
|
#27
|
||||
|
||||
Ganz wichtig ist, dass eure SigPi´s als Sportpistolen gekennzeichnet sind. Ist auf der Waffe eingestanzt. Das spart schonmal unnötigen Ärger! Ich hab mir Bengalische Lichter gekauft. Damit gibts in keinem Land Probleme und wird eigentlich auch überall als Notsignalmittel anerkannt (selbst auf demm Gardasee). Von der Leuchtweite und Leuchtkraft kann man sich auch nicht beschweren.
__________________
Grüße, Ralf (Glastron V-184 mit Ford 302 5,0l V8 & Volvo Penta) |
#28
|
||||
|
||||
Na also !
__________________
Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#29
|
||||
|
||||
Zitat:
Was auf der Waffe eingestanzt sein muß ist das PTB-Zeichen im Kreis und die Waffen-Nummer - sonst nix !
__________________
Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#30
|
||||
|
||||
Seit wann das....?
__________________
|
#31
|
||||
|
||||
Zumindest seit ich meine Signalwaffe Ende 1997 gekauft habe beim Waffenhändler und beim zuständigen Landratsamt RV die Papiere beantragt wurden.
Da ich zunächst eine Signalpistole bei einem österr. Bootsshop in Hardt bei Bregenz (ich wohne nicht weit weg davon) gekauft hatte, dieser hatte in Lindau eine Filiale, und diese über diese Eigenschaften nun einmal nicht verfügte, bekam ich für diese Waffe auch keine Papiere. Erst als ich das über einen dt. Waffenhändler abgewickelt habe, hat das funktioniert mit den o.a. Eigenschaften der Waffe. Was vor diesem Zeitpunkt war weiß ich leider nicht. Der österr. Händler nahm übrigens die Waffe anstandslos zurück - ihm war bis zu diesem Zeitpunkt nicht einmal bekannt, daß er solche Waffen in Deutschland garnicht frei verkaufen durfte.
__________________
Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#32
|
||||
|
||||
Sehr ungewöhnlich.......
Hört sich an, als wenn die Herrschaften auf deinem Landratsamt mal wieder ( wie so oft wenn es um dieses Thema geht und der Sachbearbeiter üblicherweise wenig bis gar nicht sachkundig ist ) das Waffengesetz nicht zu Ende gelesen haben. Den runden PTB Stempel bekommen laut § 22, Abs. 1 nach altem Waffengesetz ( welches damals bei dir gültig war) nämlich nur " ...Schußwaffen mit einem Patronen oder Kartuschenlager bis 12 mm Durchmesser, die zum Abschuß von.....pyrotechnischer Munition bestimmt sind." Demzufolge fällt die SigPi cal. 4 von der wir hier reden ( 26,5 mm Durchmesser) nicht unter dieses Gestz und man hat dir offensichtlich Unsinn erzählt . Für eine z.B. Gaspistole mit Signalaufsatz wäre der Ablauf allerdings richtig gewesen. Gruß Norbert
__________________
|
#33
|
||||
|
||||
Ich habe es exakt so erzählt wie ich es erlebt habe.
Demnach hätte ich auch die Waffe des österr. Händlers anmelden können (dürfen) ?? Allerdings erinnere ich mich nicht mehr, ob da eine Nummer eingestanzt war ...
__________________
Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#34
|
||||
|
||||
Auf meiner HK 78 ist auch kein PTB Zeichen.( erworben 2005)
__________________
Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#35
|
||||
|
||||
Moin,
ist die HK 78 cal 4? Dann darf sie auch kein PTB Zeichen haben: Verwaltungsvorschrift Waffengesetz: 1.6 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ( § 22 WaffG ) Begriff der Signalwaffen im Sinne des § 22 WaffG.Schreckschuss- Reizstoff- und Signalwaffen, deren Bauart nach § 22 WaffG zugelassen ist, tragen das Zulassungszeichen nach der Anlage 1 zur 1. WaffV, das sich aus dem Zeichen "PTB" und einer darunter stehenden Kennummer zusammensetzt und von einem Kreis umgeben ist. Schusswaffen, die den genannten Zwecken dienen, deren Bauart jedoch nicht gemäß § 22 WaffG zugelassen ist, sind keine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des Waffengesetzes; sie unterliegen in vollem Umfang den für Schusswaffen zum Verschießen von scharfer Munition geltenden Vorschriften. So fällt insbesondere die in der Seeschifffahrt verwendete Signalpistole ( Leuchtpistole ) im Kaliber 4 ( 26,5 mm ) nicht unter den Gruesse Hanse |
#36
|
||||
|
||||
Schon klar. Wollte nur Norbert bestätigen.
__________________
Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
|
Themen-Optionen | |
|
|