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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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bevor ich lossabbel sollte man evtl. mal nachdenken. Wenn Du die angegebene Internetseite von Aquafun angesehn hättest (so Du lesen kannst), hättest Du erkannt, das die den SBF See und Binnen anbieten. Diese sind, nach einschlägiger Recherche, in Deutschland wie im Ausland anerkannt . Wo ist da der Blödsinn?? Und soo schwer ist doch wohl nicht die paar Fragen für den Seeschein zu lernen. Dazu muß man nun wirklich kein Genie sein. Bin ich auch leider nicht. Auch die anderen 30 Leute, die von Aquafun die Prüfung gemacht haben, (meines wissens) nicht. Wir mußten ganz normal lernen und ne Woche später war dann Prüfung. Und sollte die Prüfung in die Hose gehen, macht man sie halt noch mal. Ist im Preis drinn, oder man bekommt sein Geld zurück. Also eine ganz normale Fahrschule, die die Kurse knapp hält, einen überschaubaren Preis bietet und alles aus einer Hand organisiert. Ich war zufrieden. Und nur zur Sicherheit:Nein, ich bin mit denen weder verschwägert noch sonstwie liiert. In dem Sinne Stefan |
#27
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Den Irrglauben hat mir aber die örtliche Polizei bestätigt. Ich darf meinen Trailer ohne Boot jederzeit ziehen.
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#28
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Zitat:
die Grünen in der Oberpfalz haben Dir keinen Irrglauben bestätigt, sondern nur das gesagt, was korrekt ist. Also hin und wieder kannst Du auch Deinen Örtlichen glauben... Der Begriff Anhängelast ist im Straßenverkehrsrecht nicht definiert. Zu verstehen ist darunter grundsätzlich die Gesamtlast des mitgeführten Anhängers. Anhängelast ist jede hinter einem KFZ mitgeführte Last, unabhängig von ihrer Beschaffenheit, gemeint ist aber die tatsächliche Anhängelast, nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, vgl. RZ 1 zu § 42 StVZO in Hentschel, 39.Aufl. mit Hinweis auf OLG Köln in VRS 59,, 471. Jürgen
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Die Sternenwelt kennt ihre Grenzen, die menschliche Dummheit nicht ! |
#29
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Gruß Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler. |
#30
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Was Du mit Deiner Bemerkung " auch schneller, als wie es ohne schein erlaubt wäre" meinst, dürfte bis zur genaueren Aufklärung Deinerseits auch ein Geheimnis bleiben... Wir haben hier zwei Anfänger in Sachen Wassersport und da sollten Kommentare wenigstens fundiert sein - ist zumindest meine Meinung. Gruss Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler.
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#31
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Zitat:
Natürlich Tom, der erste an Wolf gerichtete Teil meines Beitrags war nicht zu seiner Belehrung gemeint, was er sicher auch verstanden hat .... Der zweite Teil sollte die m.E. korrekte Rechtslage darstellen. Jürgen
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#32
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Hallo, alle Mann zusammen!
Freuen uns das sooooo viele Leute uns Tip´s und Ratschläge geben. Sind sehr froh darüber, das wir hier nicht allein sind! Die Motorstellung werden wir vor dem nächsten Wässern auf jedenfall so dicht wie möglich ans Boot führen. Ich habe mit dem Wasser- Schifffahrtsamt telefoniert wegen der Ummeldung und gleichzeitig dabei erfahren, das wir mit diesem Motor und dem Boot ohne Schein fahren dürfen.Natürlich nur im Binnengewässer. Nochmal zur Info: der Motor ist ein F8 und getrosselt auf 3,68kw ! und steht auch in der Liste für Führerscheinfreie Motoren. PS.: Mein Mann ist fast doppelt so schwer wie ich und müßte eigendlich vorn sitzten. Sind dabei die Fernlenkung in betrieb zu nehmen. Lenkung ganz einfach, da bereits schon vorhanden. Gas auch kein problem, aber für die Schaltung benötigen wir einen Umbausatz. Vermutlich sieht das nächste Bild dann besser aus! Gruß Heike |
#33
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Moin moin,
na da bin ich ja gleich richtig... Nachdem ich schon ziemlich lange fast am Wasser lebe, habe ich es ausser mit ein bischen Rudern und Segeln komischerweise nie zu mehr gebracht - das soll sich jetzt ändern. Den FS will ich auch bei aquafun machen - ist günstig und bei mir um die Ecke. Werde da nochmal berichten, wie das gelaufen ist. In Berlin ist ja leider alles Pflicht... Meine sich an die Vorredner anschließende Frage: Wie registriere ich denn mein Boot? Also genauer: Was brauch ich den für Papiere oder Angaben? Ich hab schon ein Boot, dass aber bisher nur führersscheinfrei (E-Mot) betrieben wurde - da ist nicht viel an Angaben. Und den Motor will ich dann schon ersetzen - muss ich beim Gebrauchtkauf auf irgendwas achten? Damit meine ich Formalien, nicht Technik. Die FAQs diesbezüglich hab ich schon mal angeschaut. Gruß, Mike dergarantiertnochmitmehrfragenkommt... |
#34
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[quote=Käpt´n Blaubär;907331]Richtiges Lesen verspricht durchaus Erfolg... Heike und Klaus haben bereits darauf hingewiesen, der Motor befindet sich in der Freiliste.
Ok ok da muss ich dir recht geben, da hätte ich besser erst alle Beiträge lesen sollen - ich gelobe Besserung -
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Gruß die Bocholter Achim & Simone
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#35
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Ich unterlag dem Irrglauben !!!! und muss das hier richtigstellen Entscheidend für die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Insofern kann man, wenn man 1.800 Kg ziehen kann, auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässiges Ggew mit zB 2.500KG eingetragen ist, seine tatsächliches Gewicht darf aber die 1.800 kg nicht überschreiten. Interessant dabei ist die neue Führerscheinregelung da gibt es folgendes zu beachten: Mit der neuen Klasse B darf man einen Zug, dessen zulässige Gesamtmasse 3,5 t überschreitet, nicht fahren, also beispielsweise eine PKW mit 2,0 t tatsächl. Gew. und 2,5 t zul. Ges. Gew. und einen leeren Anhänger (450 kg Leergewicht) mit 2,0 t zul. Ges. Gew., hier ist das tatsächliche Zugewicht 2450 kg, die zul. Gesamtmasse aber 4,5 t. Interessant ist auch, das ich mit meinem Irrglauben, eine heiße Diskusion entfacht habe - zur Erklärung; wir betreiben ein Transportunternehmen. Die Fahrer sitzen jeden Abend, nach ihrer Tour, bei uns im Büro und trinken ihren verdienten Feierabendkaffee. Die Truppe ist 15 Mann stark, dabei sind "alte Hasen" ,wie auch "Frischlinge", die ja, vor nicht all zu langer Zeit, erst den Führerschein gemacht haben. Es enstanden 2 Lager und es wurden, STVO-bücher und Fahrschullehrbücher studiert, wie auch, im WWW geforscht. Ein Großteil der "alten Hasen" vertraten meinen Irrglauben, die jüngeren hatten das richtige Wissen. Resultat: Ich habe mal wieder festgestellt, man lernt nie aus
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Gruß die Bocholter Achim & Simone
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#36
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In diesem Zusammenhang nicht wichtig, aber das mit der Anhängelast ist in anderen Ländern manchmal anders. Ein Bekannter von mir durfte mit einem leeren Hänger nicht nach Österreich (oder war es die Schweiz?) einreisen, weil das zulässige Gesamtgewicht über dem lag, was das Auto ziehen durfte. Am Führerschein lag's nicht, er hat den klassischen Zweier.
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#37
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Zitat:
Ist nur ein Beispiel und ich würds so auch nicht machen
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#38
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Ich habe meinen Irrglauben schon richtig gestellt. Antwort Nr 35 -
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Gruß die Bocholter Achim & Simone
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#39
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Hallo, alle zusammen!
Nun das Boot ist jetzt angemeldet mit zwei Motoren im Schein. Aber der FS freie bleibt erstmal am Boot. Sicher is sicher. Und nicht´s überstürzen! Und der Führerschein wird nächste Woche begonnen. Malsehen, ob das gleich alles so klappt. Zittern jetzt schon die Knie. gruß Heike |
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