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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 02.05.2016, 22:36
Pepper Gd Pepper Gd ist offline
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Mir hat die Waschpo nach abdrücken von 35€ erläutert, das der Hafen Richtung Nordsee am Kraftwerk Wedel endet.

Auf der niedersächsischen Seite (hinterm grünen Tonnenstrich, außerhalb des Fahrwassers) gilt zwischen Wedel und dem Mühlenberger Loch übrigens kein Limit.
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  #27  
Alt 03.05.2016, 08:25
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von tom-balu Beitrag anzeigen
Moin, nein, ab Oortkaten ist bereits SBF See erforderlich.
Das war vor ca. 10 Jahren auch mal anders. Da war die Elbe im Hafen HH noch mit SBF-Binnen und/oder SBF-See befahrbar. Weiß jemand wann das geändert wurde?
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Liebe Grüße
Mattze

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  #28  
Alt 03.05.2016, 08:26
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Judschi Judschi ist offline
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Zitat:
Zitat von tom-balu Beitrag anzeigen
Moin, nein, ab Oortkaten ist bereits SBF See erforderlich.
Fallich völsch!
Im HH-Hafen gelten beide Scheine. Hier wird das Hamburger Hafengesetz angewendet. Erst ab Tinsdal ist der SBF See notwendig.
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Viele Grüße
Uwe

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  #29  
Alt 03.05.2016, 09:18
RG69 RG69 ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Und was ist nun von der deutsch-tschechischen Grenze (km 0) bis Magdeburg?
WOT =Hebel ganz runter
Nur an den Fähren sollte man langsam machen.
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  #30  
Alt 03.05.2016, 10:20
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zum Glück seit ihr euch da in HH einig, was die Geschwindigkeit angeht!

Ich denke mal, Elbeflitzer hat da eine korrekte Quelle zitiert.
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  #31  
Alt 03.05.2016, 10:39
Tuuut Tuuut ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ich denke mal, Elbeflitzer hat da eine korrekte Quelle zitiert.
Ja, hat er. Hier der Link zur offiziellen Hafenverkehrsordnung:

http://www.landesrecht-hamburg.de/jp...HArahmen&st=lr

Darin steht für die Geschwindigkeit:

"Im Hamburger Hafen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die gewerbliche Schifffahrt 10 Knoten (19 Kilometer in der Stunde) durchs Wasser; die zuständige Behörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen. Die Höchstgeschwindigkeit für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb beträgt 12 Knoten (22 Kilometer in der Stunde) durchs Wasser."

http://www.landesrecht-hamburg.de/jp...OHAV7P23&st=lr

Im offiziellen WaschPo Flyer für Sportboote steht es auch nochmal:

http://www.hamburg.de/contentblob/38...eln-pdf-do.pdf
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Beste Grüße
Volker
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  #32  
Alt 03.05.2016, 15:02
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Zitat:
Zitat von Judschi Beitrag anzeigen
Fallich völsch!
Im HH-Hafen gelten beide Scheine. Hier wird das Hamburger Hafengesetz angewendet. Erst ab Tinsdal ist der SBF See notwendig.
Genau, hab ich doch auch gesagt...

Gruß,
Bert
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  #33  
Alt 04.05.2016, 22:26
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Beide FS und Geschwindigkeit ist richtig.
Allerding neu ist nur, dass Führerscheinfreiheit bis 15 PS nicht mehr gültig ist.

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pub...3D1%23id151708

Ich denke, dass Kleinfahreuge besonders kontrolliert werden.
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Lieben Gruß aus HH


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  #34  
Alt 06.05.2016, 09:58
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Das stimmt so nicht ganz, hätte mich auch sehr gewundert. In der Broschüre Deines Links steht:

Führerscheine
Jeder, der auf Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot (längenunabhängig)
mit mehr als 11,03 kW (15 PS) benutzen
will, muss den amtlichen Sportbootführerschein See besitzen.
Auf den Seeschifffahrtsstraßen dürfen Sportboote
bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS)
altersunabhängig ohne Sportbootführerschein See geführt
werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt.
Bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) bis zu
11,03*kW (15 PS) muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre
alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei
führen zu dürfen.

Gruß,
Bert
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  #35  
Alt 06.05.2016, 21:18
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Auf Seite 9 der Broschüre, Rechte Spalte 1. Absatz steht folgendes:

Internationale Vorgaben für den Rhein lassen keine
Ausnahmen der Fahrerlaubnispflicht bei einer Nutzleistung
von mehr als 3,68 kW(5 PS) zu. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen
dürfen Personen ab 16 Jahren mit Ausnahme
der Elbe im Hamburger Hafen und des Rheins Sportboote
von weniger als 15 Meter Länge führerscheinfrei führen,
sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr
als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung
stattfindet.



Grüß Rü
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Lieben Gruß aus HH


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  #36  
Alt 08.05.2016, 08:28
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Dann widersprechen die sich ja selbst in der selben Broschüre...na ja nicht ganz. Die machen halt für den Hafen eine Einschränkung.
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  #37  
Alt 08.05.2016, 12:21
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Zitat:
Zitat von Elbflitzer Beitrag anzeigen
Genau, hab ich doch auch gesagt...

Gruß,
Bert
Hier mal ein Auschnitt zur Führerschein Regelung in Hamburg. Stammt hier aus dem Forum.
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Grüße aus dem Harz, Bodo.
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  #38  
Alt 09.05.2016, 08:33
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Standard Perfekt!

Danke Bodo, warum viel schreiben, wenn man das auch auf einer Karte darstellen kann...

Bleibt nur noch zu schreiben: blau = 22km/h (11,88kn), lila und grün = Hebel auf den Tisch, wer möchte...

Korrekt?
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  #39  
Alt 09.05.2016, 15:20
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Judschi Judschi ist offline
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Lila und grün = Hebel auf den Tisch ist soweit richtig. Aber im Hafen musst du unterscheiden nach Hauptfahrwasser, Nebenfahrwasser und so weiter. Norder -und Süderelbe gleich Hauptfahrwasser mit 22km/h. Alles andere ist langsamer.
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Viele Grüße
Uwe

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  #40  
Alt 09.05.2016, 16:22
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Bodo61 Bodo61 ist offline
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Zur Geschwindigkeit hab ich das hier gefunden:

1. Im Hamburger Hafen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb 22 km/h (12 Seemeilen/h).
2. Auf folgenden Verkehrswegen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, soweit örtlich durch Schifffahrtszeichen nichts anderes bestimmt ist, für alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb 8 km/h (4,3 Seemeilen/h):
o Alster und ihre Kanäle und Fleete o Bille und ihre Kanäle
o Hammerbrookkanäle
o Fleete der Speicherstadt
o Dove-Elbe, oberhalb der Tatenberger Schleuse, Neuer Schleusengraben und Schleusengraben
o Steinwerder Kanäle
o Wilhelmsburger Kanäle
o Harburger Binnenhafen und seine Kanäle
__________________
Grüße aus dem Harz, Bodo.
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  #41  
Alt 10.05.2016, 09:07
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Jo, das ist richtig, hab ich auch schon gelesen. Ich meinte aber eigentlich den Hauptstrom der Elbe und die Norder-, Süder-Elbe plus Köhlbrand = 22km/h.

Ich glaub wir haben hier jetzt nochmal viel Klarheit geschaffen...
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  #42  
Alt 31.05.2016, 15:56
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Standard Einen hab ich noch...

Zitat:
Zitat von galgoinhh Beitrag anzeigen
Auf Seite 9 der Broschüre, Rechte Spalte 1. Absatz steht folgendes:

Internationale Vorgaben für den Rhein lassen keine
Ausnahmen der Fahrerlaubnispflicht bei einer Nutzleistung
von mehr als 3,68 kW(5 PS) zu. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen
dürfen Personen ab 16 Jahren mit Ausnahme
der Elbe im Hamburger Hafen und des Rheins Sportboote
von weniger als 15 Meter Länge führerscheinfrei führen,
sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr
als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung
stattfindet.



Grüß Rü
Ich glaube dieser Quelle hier kann man bezüglich der Führerscheinpflicht im Hamburger Hafen vertrauen...
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  #43  
Alt 06.06.2016, 20:34
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Zitat:
Zitat von Elbflitzer Beitrag anzeigen
Ich glaube dieser Quelle hier kann man bezüglich der Führerscheinpflicht im Hamburger Hafen vertrauen...
Ich muss mich korrigieren.
Habe am letzten WE beim Harburger Binnenhafenfest die WSP auf dieses Thema angesprochen und bekam heute per mail folgende Information:

"Sehr geehrter Herr XXXXX

bezugnehmend auf unser Gespräch vom 04.06.2016, auf dem Harburger Binnenhafenfest möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Informationen in der Broschüre des Verkehrsministeriums nicht der Richtigkeit entsprechen. Als einzige Ausnahme gilt die Bundeswasserstraße Rhein, auf der Sie zum Führen eines Sportbootes von mehr als 5 PS , einen Sportbootführerschein benötigen. Wie auf allen anderen Wasserstraßen und ebenso auf der Elbe im Hamburger Hafen, ist das führerscheinfreie Fahren bis 15 PS zulässig.
Woher das Verkehrsministerium diese fehlerhaften Angaben hat, ist uns unbekannt, zumal die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften eindeutige Regelungen treffen.
Wir haben über unseren Fachstab eine Benachrichtigung und Richtigstellung an das Verkehrsministerium weitergeleitet.
Ich hoffe, dass Sie durch diese Informationen Ihre Rechtssicherheit wiedererlangt haben. Sollten Sie noch Anmerkungen oder Fragen haben, würde ich mich freuen von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
YYYYYYYY
____________
Polizei Hamburg
WSPK 031
Am Überwinterungshafen 1
21079 Hamburg
Tel. 040/4286-65303
Fax 040/427312970
YYYYYYYYY@polizei.hamburg.de"
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  #44  
Alt 06.06.2016, 22:09
subsven subsven ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuuut Beitrag anzeigen
"Im Hamburger Hafen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die gewerbliche Schifffahrt 10 Knoten (19 Kilometer in der Stunde) durchs Wasser; die zuständige Behörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen. Die Höchstgeschwindigkeit für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb beträgt 12 Knoten (22 Kilometer in der Stunde) durchs Wasser."
Das ist interessant, darauf habe ich bislang noch nie geachtet. Wie schnell fliesst die Elbe tidenbedingt? Laut http://hpa.quantumhydro.de/teufelsbrueck/ so ca. max. 1.5m/sec ~= 5 km/h. (Interessant: Ich hätte übrigens nicht mit mit dieser Form der Fließgeschwindigkeitskurve gerechnet, eher mit einem im Peak abgeplätteten Sinus mit pi/2 gegen Pegel).

Soll heissen: Je nach Flussrichtung und Fahrtrichtung gehen gegenüber dem GPS bis zu 5km/h dazu oder weg, wenn man brav die max. erlaubte Geschwindigkeit fahren möchte. Bei 17 km/h gleite ich nicht mehr, 22 km/h ist immer fieser Grenzbereich, 27 km/h wäre entspannt.

Berücksichtigt das die WaschPo, wenn sie lasern?

Grüße,

Sven
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  #45  
Alt 07.06.2016, 10:19
Benutzerbild von Havelflitzer
Havelflitzer Havelflitzer ist offline
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Zitat:
Zitat von galgoinhh Beitrag anzeigen
Ich muss mich korrigieren.
Habe am letzten WE beim Harburger Binnenhafenfest die WSP auf dieses Thema angesprochen und bekam heute per mail folgende Information:
Mist, das Ding hab ich gar nicht aufm Schirm gehabt. Hätte man ja mal wunderbar vorbeifahren können...
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