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Segel Technik Technikfragen speziell für Segelboote. |
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#26
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Moin,
nur damit ich es auch richtig kapiert habe: wenn ich in den Berliner Gewässern segel und den Motor mitlaufen lassen (schwarzer Kegel) dann brauche ich KEINEN Segelschein? Bau ich aber den Motor aus oder stelle ihn ab, (kein schwarzer kegel) dann muss ich den SBF Binnen incl. Segel haben? Willy PS. ich bleib ja nicht immer beim MOBO... |
#27
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Zitat:
http://www.berlin.de/polizei/LSA/WSPStartseite.html Ein Anruf sollte genügen, gerade wenn Du so auf Spezialfälle abzielst (edit, damit`s deutsch wird)
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Kein Fisch ohne Gräten, kein Mensch ohne Fehler |
#28
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Berliner Bundeswasserstraßen
Zitat:
Bewegst Du Dich mit einem Sportboot unter Motor vorwärts, dann benötigst Du den SBF Binnen (Motor). Bewegst Du Dich mit einem Sportboot unter Segel vorwärts, dann benötigst Du den SBF Binnen (Segel). Hat Dein Segelboot einen Motor über 5 PS / 3,68 kw an Bord, dann benötigst Du in jedem Fall (auch wenn Du den Motor nicht einsetzt) den SBF Binnen (Motor). Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#29
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Berliner Bundeswasserstraßen
Zitat:
Ich habe mal gegoogelt und empfehle da folgenden Link (SportbootFüV-Bin): http://www.segelschule-schlei.de/Vorschri/SBFBinVO.html Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#30
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Re: Berliner Bundeswasserstraßen
Zitat:
habe ich begriffen.... jedenfalls fast. Ein Segelboot unter Segel, das den Motor mitlaufen lässt, ist ein Motorboot, jedenfalls brauche ich den SBF Motor. Doch bewegt es sich ja gleichzeitig auch unter Segeln fort, quasi von jedem etwas... , brauche ich dann beide Scheine? Gruß Willy |
#31
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Re: Berliner Bundeswasserstraßen
Zitat:
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#32
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Re: Berliner Bundeswasserstraßen
Zitat:
Wenn sich ein Fahrzeug (welcher Bauart auch immer) mit Motorkraft vorwärts bewegt, dann braucht man den SBF Binnen (Motor) und keinen anderen Schein. Wenn es sich dabei optisch um ein Segelfahrzeug handelt (haben in der Regel einen hohen Mast usw.), dann muß im Bugbereich der schwarze Kegel mit der Spitze nach unten geführt werden, damit es auch für den letzten Blindfisch als Motorfahrzeug zu erkennen ist. Die Begriffsbestimmung "Fahrzeug mit Motorkraft" ist lt. Binnenschiffahrtsstraßenordnung: ein Fahrzeug mit eigener in Tätigkeit gesetzter Antriebsmaschine,.... Es steht da nichts davon, daß das Wasserfahrzeug keinen Mast oder einen Bleikiel oder was weiß ich für Sachen (die ein Segelboot ausmachen) haben darf. Jetzt sollte es eigentlich reichen und auch dem letzten klar sein. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#33
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hi,
danke für die geduld. ich kann also in berlin ohne segelschein segeln, wenn ich den motor mitlaufen lasse.... gruß willy |
#34
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Den Kegel nicht vergessen ... für die Blindfische
Fragt sich nur, wie lange Cyrus das aushält... |
#35
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Zitat:
ich verstehe schon, worauf Deine Frage zielt. Ich gehe mal von einem Beispiel aus: Segelboot ohne Motor unter Segel: Segelschein. Segelboot mit Motor, Motor aus (über 5PS) und Segel oben: Segelschein mit Motorteil. Segelboot mit Motor, Motor an und Segel oben: Segelschein mit Motorteil. Alles Berlin und Binnen. |
#36
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Zu der Konstellation,
Segelboot mit Motor, Motor an und Segel unten, bitte Freiwillige vor! |
#37
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Moin,
Öh nur so und kurz ( mal sehen :-D ) Die Fürherscheine SBF Binnen für Segel und Motor sowie der SBF See sind sehr wohl amtliche Führerscheine die als Vertretung des Bundes verkerh.... blabla vom DSV abgenomen werden. ( Also ähnlich wie der TÜV die Prüfung in Vertretung abnimmt ) In Berlin brauchst Du sobald Du ein Fahrzeug mit segelfläche führst ( also ganz im Ernst mit Taschentuchgröße ) einen Segelschein. Sobald Du ein Fahrzeug mit Motor führst ( ganz egal welchen ausser Ruderbetrieb ) den SBF Binnen Motor. ( Also auch zB E Motoren was oft gerne missverstanden wird ) Es gibt auch KEINE Gästeregelung mehr. Die ist mit Wirkung vom 1.1.03 abgeschafft worden. Sportveranstaltungen retten sich darüber mit Gästen, das es geschlossene Veranstaltungen sind. ( Auch hier gibts mittlerweile Probleme ) Auch das rätselraten welchen Schein man wie braucht ist relativ simpel. Ist ein Boot der entsprechenden Antriebsart ausgerüstet muß die entsprechende Fahrerlaubniss vorhanden sein. ( Ob Du sie benutzt oder nicht spielt keine Rolle ) Will heissen nur Segel runternehmen reicht leider nicht aus Mast ab wäre schon besser. und richtig. Auch den vorhandenen Motor nicht zu benutzen reicht auch nicht leider. Radarreflektor im übrigen nicht vergessen . Wer am Samstagmorgen draussen war ohne Reflektor durfte 35 Euro zahlen . Es gibt aber folgende Möglichkeiten zur Prüfung . Hast Du den SBF See bereits. so kannst Du nach theorethischer Prüfung Motor den SBF Binnen Motor ebenfalls bekommen. ( Umschreiben / Erweitern beim DSV ) Machst Du noch ne Prüfung in Segel Praxis und der theorethischen Prüfung, dann hast Du den SPoBo Binnen komplett. Hast Du etwa den SKS dann brauchst Du nur noch die theorethischen Prüfungen zu machen ( in Motor, Segeln und allgm. Teil ) und Du hast den kompletten SpoBo Binnen Segel und Motor ohne je im Binnenbereichh eine Meile zurückgelegt zu haben. ( etwas absurd aber geht ) ansonsten denke ich sind Scheine bisweilen nur scheinbar wichtig und sagen eigentlich nicht wirklich etwas über Befähigung aus . Gruß der Klotzfsich Eine Lösung wäre Du suchst Dir jemanden der einen Binnenschein hat dann darfst als stellvtr. Schiffsführer Dein Boot bewegen ( Zaunpfahlwinkend ). :-D Ich bringe auch ne gute Flasche Alkoholfreien Rotwein mit :-D und evtl auch WS :-D Bin ja immer gerne behilflich wenn Gäste kommen :-D |
#38
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Radarreflektor
Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#39
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Zitat:
Segelboot mit Motor, Motor an und Segel unten, |
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Zitat:
Jetzt hab ichs begriffen! Nur das sollte man anders herum sehen: Segelboot mit Motor, Motor an und Segel oben: Segelschein mit Motorteil. Hier würde ich behaupten, Motorschein mit Segelteil... weil ja ein Segelboot unter Motor immer ein Motorboot ist.... Segelteil für Motorboote? Willy |
#41
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Moin,
@ Wolf geb mir Mühe mal sehen obs jetzt klappt ( siehe unten ) @ KWO Naja das ist numal bei der Binnenschstr. Ordng. so. Bei verminderter Sicht ( z.B. am Samstag 800Uhr unter 40 m ) darf man ein Fahrzeug nicht führen wenn es nicht der Witterung entsprechend ausgerüstet ist ( Beleuchtung und zB Radarreflektor ) Auch hier gilt, wenn nicht vorhanden dann ist die Fahrtzeit eingeschränkt ( Jollen o- Licht , haben ab Sonnenuntergang im Hafen zu sein etc ) Interessant ist, das bei zB starkem Schneetreiben ( was ebenfalls die Sicht stark einschränken kann ) der Radarreflektor auch abgefragt wird . ( kann aber auch daran liegen das ich der einzige zum Anhalten auf dem Wasser war hihihihi und die hatten langeweile ) Gruß der Klotzfisch |
#42
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[quote="Motorwilly"][quote="Wolf"]
Zitat:
ich dachte an Folgendes: Segelteil ohne Motorschein, Motor an und Segel aus, soll heißen, Segelei mit Motor an, geht aber auch mit Motor aus, ohne Segel hoch. Das ist das, was ich damit sagen wollte! |
#43
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[quote="Wolf"][quote="Motorwilly"]
Zitat:
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#44
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Radarreflektor ist nicht vorgeschrieben!
Zitat:
Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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Ha, dann haben die also den Klotzi reingelegt? Hihi, daß man das mal erleben darf....
Mußt doch mehr im Winter secheln, Klotzi, dann sind die auch nich soviel draussen. Miky
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Grüße Miky Wer? Ich? |
#46
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Moin,
das ist ja der trümmerwitz KWO , steht auch nicht expliziet drin aber ! Das ist gummi paragraph Weil ganz simpel hast du keinen mußt du Dich vom Acker machen weil Du die Schiffahrt etc gefährdest da diese Dich nicht sehen können. Da Du aber nach dem Grundsatz verstoßen hast das Du keinen anderen mehr als nötig belästigen, gefährden etc etc darfst, gilt auch der zweite Grundsatz fahrweise ist den äusseren Bedingungen anzupassen ( keine Sicht kein fahren Punkt ! ) So haste keinen Reflektor, darfste zahlen wegen versuchter gefährdung anderer , haste einen darfste weiterfahren. Habe ja nicht behauptet das die Aktion logisch war. Naja und kommt ja einem gutem Zweck zu . Kann der Entenschutz wieder Diesel für die Standhzg kaufen damit er im Winter im kurzem Arm fahren kann Auch wenn kein Radarreflektor expliziet gefordert wird, steht tja drin das man seine Fahrweise den äusseren Bedingungen anzupassen hast . Ergo keine Sicht kein fahren . So ist das mit dem Recht, dufte fand ich das auch nicht. Gruß Klotzfisch Bei mir warens damals übrigens 40 Euro Am Samstag durften die anderen 35 Euro zahlen ( vermutlich Mengenrabatt ) cash bar und mit Ermahnung ( allerdings war die Suppe ziemlich dicht. ) |
#47
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Trümmerwitz
Zitat:
Nee, nee, in der Richtung ist da echt nichts gummiartiges an den §§ der BinSchStrO, aus der man verwarn- oder bußgeldbewehrt die Verpflichtung zu einem Radarreflektor herleiten kann. Die Nennung des von Dir zitierten Gummiparagraphen wäre mal interessant. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#48
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Moin,
das kann man dann ja wirklich nur als allergrösste Abzocke bezeichnen! Wie soll denn eigentlich, deren Meinung nach, ein Radarreflektor aussehen? So weit ich weiss, gibt es keine geprüften und zugelassenen Radarreflektoren. Wie wollen die dann entscheiden, was ein Radarreflektor ist oder nicht? Kann die Coladose im Getränkehalter nicht die gleiche Funktion erfüllen? Na gut, vielleicht noch zweimal ein wenig eindrücken, damit die Radarpistolen besser arbeiten. Sollen sie doch nachweisen, dass das kein Radarreflektor ist. Wäre vielleicht mal ein Thema für die Bootszeitschriften. So mit Erklärungen zum rechtlichen Hintergrund usw. Aus Prinzip hätte ich nicht bezahlt (bzw nur unter Vorbehalt) und die Sache rechtlich prüfen lassen. Jörg |
#49
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Re: Notwendigkeit von Segelscheinen
Zitat:
Hallo KWO, ist es mehr oder weniger doch. Der DSV legte beim Segelschul-Briefing auf der diesjährigen Boot großen Wert darauf, dass der SPOSS eben kein Führerschein ist, sondern nur ein Verbandsschein... ist natürlich spitzfindig, aber mit der Abschaffung von BR&Co gibt es in D tatsächlich keine nichtamtlichen Führerscheine mehr (SKS-SHS sind zwar nicht vorgeschrieben, aber amtlich). Zum Thema selbst darfich als gelegentlicher Ausbilder anmerken, dass die juristische Pflicht das eine ist. Wer sich bei einer guten Segelschule ausbilden lässt, für den zählt, dass er was lernt - der Schein ist da nur so ne Art Bestätigung. Deshalb nur zu empfehlen - es segeln genug Chaoten rum, die keine Ahnung von der Handhabung einer Yacht haben...
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Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken wünscht Friedhold http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV" |
#50
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Moin zusammen,
zu zwei Dingen muß ich doch mal meinen Senf geben: - Es gibt sehr wohl "geprüfte" Radarreflektoren. (Vom BSH) Ein ausrüstungspflichtiges Fahrzeug darf nämlich eben nicht einen Suppentopf umdeklarieren. Mit den Berliner Sheriffs hätt ich aber genau das getan - die Yacht hat mal in einem Test einen Suppentopf gegen diese "Designer-Reflektoren" antreten lassen - der Topf war sehr viel besser... - Das von den Segelschulen immer wieder gern verbreitete Argument mit den Seegerichten ist falsch, das Gegenteil richtig. Das Seegericht argumentiert im Zweifelsfall "als xyz-Schein Inhaber hätten Sie das aber wissen müssen..." - kann man in etlichen Urteilen aus dem Hause nachlesen. Mein Urteil: Segeln lernt man beim Segeln, nicht in der Schule. Man mache nur die Scheine, die zwingend erforderlich sind, und darüber hinaus keinen Euro den Segelschulen und dem DSV... steckt das Geld ins Boot, geht davon segeln oder ladet einen erfahrenen Freund zum Essen ein damit er was erzählt. Schönen Gruß von der Küste, Jörg |
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