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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Ich glaube wir reden hier aneinander vorbei. Okay, dann mal mit einer kleinen Geschichte:
Ecki kauft in Deutschland ein Boot von Thomas aus Hamburg, der hat es 2 Jahre zuvor von Charly Voss ebenfalls in Deutschland erworben, bevor der es schwarz aus Holland eingeschleppt hat. Jetzt -aus welchen Gründen auch immer- schickt das Finanzamt dem dicken Ecki einen bösen Brief, in dem es ihn auffordert, die Nachzahlung der Mehrwertsteuer vorzunehmen oder nachzuweisen, dass das bereits geschehen ist. Sie hätten nämlich den Verdacht, hier sei etwas faul. Daraufhin kopiert Ecki seinen Kaufvertrag und schickt ihn ans Finanzamt mit dem freundlichen Hinweis, dass er das Boot von Thomas aus Hamburg privat erworden hat und somit keine Mehrwertsteuer fällig war. Das FA ändert nun die Adresse auf Eckis bösen Brief und schickt ihn zu Thomas nach Hamburg. Der antwortet mit dem Verweis auf Charly Voss und dem Privatkauf analog zu Ecki. Als das FA nun den lieben Charly am Haken hat, kann der nur eine Händlerrechnung aus Holland vorweisen, auf der aber die Mehrwertsteuer fehlt. Daraufhin bekommt Charly einen Steuerbescheid drübergebraten und die Geschichte ist zu Ende. Aber da die Geschichte älter als 15 Jahre ist, ist das alles nur ein Märchen. So, jetzt aber inne Kneipe! Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#27
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Und was ist wenn Thomas aus Hamburg zufällig letze Woche gestorben ist ?
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#28
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Dann hat Charly Voss ein Riesenglück gehabt!
Gruß Ecki
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#29
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Den Letzten beißen die Hunde,da sich das Finanzamt die Arbeit nicht macht
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Thomas ------------------- Gruß vom Rhein |
#30
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Und muß der Privatmann Charlie einen Beleg der älter als 10 Jahre ist überhaupt aufbewahren ?
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#31
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Moin,
nee, was für eine Debatte. Im praktischen Leben bin ich schon ein paarmal vom Zoll befragt worden, ob ich denn auch nachweisen kann, das die MwSt für meinen Kahn auch bezahlt ist, immer wenn ich von einem EU-Land in ein anderes kam und auch, wenn ich aus dem EU Ausland zurück nach der EU kam. Und der Zoll wollte die Original-Belege sehen. Denen war es völlig egal, wie ich den Kahn mal erworben hatte. Wollten halt nur wissen, ob in seinem Leben irgendwann die MwSt in einem EU Land entrichtet worden war. Der Zoll in NL wollte dann auch noch wissen, wieviel, obwohl das auf der deutschen Original-Bescheinigung nicht draufsteht. Im Zweifelsfall einfach mall bei einem Hauptzollamt nachfragen. gruesse Hanse
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#32
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du sprichst von Originalpapieren... schön dass du welche hast, das Thema geht darum, dass es genügend Umstände gibt, dass so mancher leider keine Originalpapiere oder keinen Nachweiss hat....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#33
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Es ist auf jeden Fall so wie Thomas und Guido schreiben.
Ich habe da mal mindestens eine Woche rumtelefoniert und kam nicht weiter. Letztlich ging ich den einfacheren Weg und besorgte mir einen Nachweis daß das Boot vor 1985 in Deutschland war. Der Vorgang steht hier in irgend einem Thread, habe aber gerade keine Zeit zum Suchen. Übrigens hilft auch der Kauf eines gebrauchten Bootes beim Händler in D nichts, wenn er das im Kundenauftrag verkauft, was recht häufig der Fall sein dürfte.
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#34
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Zitat:
Viele Grüße Gabriel
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#35
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Zitat:
schon klar, aber wenn Du den Nachweis nicht führen kannst, geht es schnell ans Nachversteuern. Und das wird meistens teuer. Da hilft auch der Rechtsanwalt nicht mehr richtig. Gruesse Hanse |
#36
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Übrigens ist es so, daß wenn man die Steuer zahlt um erst mal weiterfahren zu können, in der Annahme zu Hause dann nachweisen zu können daß sie ja doch schon bezahlt wurde und das zurückfordern kann, man zwei mal bezahlt hat und nichts zurück erhält. Habe ich einmal auf einer EU Seite gelesen.
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#37
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Und um das ganze auch noch vollständig zu machen:
Viele hier betrifft das gar nicht, auch mich nicht. Wir haben nämlich unsere Boote außerhalb der EU, in Kroatien. Die werden über kurz oder lang zwar auch der EU beitreten, und dann geht das mit dem mehrwertsteuerfrei ausliefern dahin auch nicht mehr. Aber es wird auch bei diesem Beitritt so sein wie schon beim Beitritt Sloweniens: Es gibt eine 7-jährige rückwirkende Steuerpflicht ab dem Inkrafttreten der EU-Binnsteuerdingsbumsrichtlinie. Das war 1992 in der alten EU so, weswegen alles was vor 1985 in der EU war, von der Nachversteuerung ausgenommen ist. Und das ist in Slowenien so; dort sind alle Boote von der Nachversteuerung ausgenommen, die vor (2004 - 7 =) 1997 schon in der EU waren. Viele Grüße Gabriel
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#38
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richtig, darum geht es hier ja, und es wird darüber diskutiert wie man das evtl. verhindern könnte, bzw. wie man einen Nachweis kommt....
(wir meinen beide das gleiche)... ich bezog mich auf deinen Hinweis "ne- was eine Debatte"....
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#39
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Zitat:
so sarkastisch würde ich das nicht sehen. Gerade in Kroatien dürfte es viele geben, die ihr Boot schon länger als 3 Jahre dort liegen haben. Theoretisch müssten die bei Wiedereinfuhr in die EU ein zweites mal zahlen. Wie das allerdings der Zoll handhaben kann oder will, wenn an der Grenze ein Nachweis gezeigt werden kann ist mir aber ein Rätsel.
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#40
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Ich meinte, wie die nachweisen wollen, daß du länger als 3 Jahre außerhalb der EU warst, wenn du einen Nachweis erbringst, daß du die Steuer bezahlt hast.
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#41
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Zitat:
dummerweise brauchen die nichts zu beweisen, bei Verdacht muss der Eigner nachweisen, das er die Frist nicht überschritten hat. Kann er das nicht, fängt der Zoll an, zu forschen. Schliesslich kann man bei grösseren Booten ja richtig Geld eintreiben. Ansonsten kann man aber bei Fristüberschreitung um eine Fristverlängerung bitten, muss das nur ordentlich begründen. Weiteres dazu bei Herrn Google in Ausführlichkeit. Als wir von unserem grossen Törn zurückkamen, waren die drei Jahre noch nicht rum, aber sehr viel Platz war da nicht mehr. Daher die Detailkenntnisse. Grüsse Hanse
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#42
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Der Link wurde doch schon mal gebracht? Was kann man daran denn nicht verstehen?
Seite 2 klärt das auf, also wer's noch nicht verstanden hat, nachlesen. Gruß Peter
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Ich bin kein Tourist, ich lebe so. |
#43
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So ein Versuch den Nachweis der gezahlten Umsatzsteuer zu erbringen war die Freistellungsbescheinigung.
Ich selbst habe Glück, da mein altes Boot in die Slowakei verbracht. Und hier gilt die Frist wie oben angegeben. Bisher hat der neue Eigner sich auch nicht gemeldet (Holzklopf ) Das Problem ist nur, dass im Kaufvertrag stand: MwSt bezahlt. Jetzt kann man nur auf Fristablauf für Ansprüche aus Verträgen hoffen
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#44
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Also entweder hab ich es hier mit kompletten Vollidioten oder mit Steuerhinterziehern zu tun, die die Hosen voll haben.
Wenn ich in Deutschland ein Boot von privat ohne, oder vom Händler mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kaufe, dann wird mich kein Mensch an irgend einer Grenze (die es ohnehin nur noch Richtung Osten gibt), kein Zoll oder Finanzamt danach fragen, ob dafür jemals MWSt entrichtet wurde. Und wenn, dann passiert die oben erzählte Geschichte. Gruß Ecki
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#45
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Zitat:
Davon bin ich nicht ausgegangen aber der Verkäufer hat bei mir eh noch was "gut", da er mich um das wahre Alter des Bootes getäuscht hat. Ecki, daß ich keine Steuern hinterzogen habe weiß ich bestimmt, das andere kann ich nicht beurteilen. |
#46
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Zitat:
ohne diese fulminante Einleitung hätte ich Deinem statement jetzt uneingeschränkt zugestimmt. Man kann´s auch übertreiben, die, die von Uhren nix verstehen, hast Du schon ähnlich beschimpft, die, die von Steuern nix oder wenig verstehen, sind genauso... Ich zieh mir fremde Schuhe nicht an, und ich verstehe von Uhren nichts und von Steuern wenig. Deswegen fühle ich mich persönlich absolut nicht angesprochen - hatte ja auch zu den Themen eben deswegen kein Halbwissen beigesteuert. Aber das trägt mit Sicherheit nicht zum friedlichen Miteinander hier bei, ... gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#47
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Zitat:
Löse Dich bei Deinen Betrachtungsversuchen einmal von der Sicht eines Kleinunternehmers und dem Gebahren eines deutschen FA. Hier ist eine EU Richtlinie im Spiel, die es gebietet oder erlaubt bei Booten ab einem bestimmten Alter nach der gezahlten MwSt zu fragen. Und zwar in jedem Land der EU. Und die Chance den einen oder anderen zu erwischen, der den Nachweis nicht erbingen kann,warum auch immer, ist gegeben. Und das läßt sich kaum eine Finanzbehörde entgehen. Ließ Dir bitte noch einmal die genannten oder zitierten Merkblätter durch. Vielleicht kann Dir Deine Frau bei der Übersetzung helfen Wenn Du es verstanden hast, wirst Du sicherlich vor einer weiteren Sorte von Amtsdienern obacht geben müssen Duck und wech
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#48
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@ wolf
das können nur Juristen beurteilen. Aber "MwSt ist bezahlt" ist in meinen Augen eine zugesicherte Eigenschaft. Also muß diese nachgewiesen werden. Daher meine Befürchtung im Falle des Nichtkönnens. Dann könnte der Käufer mich verklagen. So meine Auffassung
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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#49
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Sinn und Zweck der Einfuhrumsatzsteuer ist, dass der Gegenstand (hier das Boot) in dem Staat der Umsatzsteuer unterworfen wird, in dem es geliefert wird. Wenn man sich z.B. in Schweden eine HR kauft und diese nach Deutschland überführt, dann stellt die Werft eine Rechnung ohne Umsatzsteuer (umgangssprachl. Mehrwertsteuer) aus.
Dann muss der Gegenstand ín Deutschland der Umsatzsteuer "unterworfen" werden. Schuldner der Umsatzsteuer ist derjenige, der die Steuer zu entrichten hat: nämlich der Käufer (§ 21 UStG). Wenn ich in Deutschland ein gebrauchtes Boot von privat kaufe, dann darf der Verkäufer keine Umsatzsteuer auswerfen, da er als Privatperson fungiert und kein Unternehmer ist. Weist er dennoch Umsatzsteuer offen aus, dann schuldet er diese auch dem Finanzamt. Anhand der Schiffspapiere kann der Zoll erkennen, wann das Boot gebaut wurde. Wenn Du also ein gebrauchtes Boot in Deutschland von einem Privatmenschen kaufst, hast Du eben korrekter Weise einen Kaufvertrag ohne Umsatzsteuer. Das weiss auch der Zoll. Probleme kann es da nur geben, wenn das Boot erst ein paar Monate alt war, als Du es erworben hast. Das Finanzamt kann solche Vorgänge nur 10 Jahre zurückverfolgen, da dann die Unterlagen im Amt auch vernichtet werden. Ist das Boot also jünger, kannst Du, wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, bei dem FA nachfragen, an das der Verkäufer die Steuer gezahlt hat. Die werden dann dem Verkäufer auch schriftlich bestätigen, dass die Steuer entrichtet wurde. Dieser leitet dem Käufer die Bestätigung zu und alles ist toll... Sollte das FA wegen Fristablauf keine Auskünfte mehr geben können, dann beim Zoll im Vorfeld schriftlich alles abklären, das bringt mehr, als mit den Entensherrifs auf dem Wasser zu verhandeln/ diskutieren. Gruß, Nicole |
#50
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Kann er doch. Bekommt er ne Kopie vom privaten Kaufvertrag oder der Händlerrechnung zugefaxt.
Hab übrigens eben mal mein Weib den Thread lesen lassen, die hat sich sehr amüsiert. Schreiben wollte sie nichts, aber mal noch als Betthupferl: Das FA löscht nach 10 Jahren alle Daten. Gruß Ecki
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