Zitat:
Zitat von Cencipena
BootsführerscheinBinnen ist ausreichend !
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Achtung: Dies gilt in Berlin und Brandenburg definitiv nicht!
(Auskunft der Wasser und Schiffahrtsdirektion Ost )
1) Hier gilt das Fahren gegen Entgeld als gewerblich.
Also nix mit Sportbootführerschein, denn das Fahren mit zahlenden Gästen ist eben keine Fahrt zu Freizeit- oder Sportzwecken.
2.) Das Boot muss entsprechend vom WSA abgenommen sein bzw. es muß nach dem Bootszeugnis ausgestattet sein. ( Sicherheitseinrichtungen, Schwimmwesten für alle an Bord u.s.w.)
3.) Mit Sporbootführerschein geht es nur wenn das Boot ein Charterboot ist, der Charterer keinen Führerschein hat und dich ausdrücklich als Bootsführer einsetzt. Dies muß dokumentiert werden!
Gruß aus HI