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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 28.04.2009, 22:56
Benutzerbild von Laminator
Laminator Laminator ist offline
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Standard Wettkampf

Nur für Wettkampf ist absoluter Blödsinn
Sport kann ja auch ein nicht Profi machen und da brauch er auch keinen Wettkampf mit zu machen.
Ausserdem ist ein Freizeitboot immer für den Wassersport
gebaut
Alles eine Frage der Argumentation.
Bei uns haben die auch keinen Heckmeck gemacht und den Trailer "Begrünt"
Wenn meine Frau auf dem Rennrad fährt ist das naaaa---
genau ein Rennrad. Was ist das wenn meine Oma damit fährt und noch den Enkel im Kindersitz mit führt?
riiichtig ____---- Rennrad immernoch.

Mein Sport ist Boote Trailern
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§ 1 jeder macht seins
Gruß Andreas

Geändert von Laminator (28.04.2009 um 23:01 Uhr)
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  #27  
Alt 29.04.2009, 07:53
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Das Problem liegt wahrscheinlich darin, dass die Dame nicht auf den aktuellen Stand ist. Vor ca. 2-3 Jahren hat Berlin versucht, die grünen Kennzeichen für Trailer abzuschaffen, da es sich nicht um Sport-Transporter handelt. Stand ein ziemlich großer Bericht in "Boote". Sind aber an der Gesetzgebung gescheitert.
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  #28  
Alt 30.04.2009, 09:19
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draude draude ist offline
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Hallo
ich habe ein ähnliches Problem. Habe versucht meinen Bootstrailer umzumelden, habe aber keine Betriebserlaubnis, nur den kleinen Schein. Die Dame in der Zulassungsstellen meinte das es wie beim Auto einen Brief und einen Schein benötigt. Ohne ist eine An- bzw. Ummeldung unmöglich. Der Vorbesitzer meinte aber, dass er den Trailer auch ohne die besagte Betriebserlaubnis zugelassen hat. Lief nicht gleich reibungslos aber hat geklappt. Er sagte auch noch, dass es vom Baujahr des Trailers abhängig ist, ob man eine Betriebserlaubnis benötigt, weil es früher so etwas noch gar nicht gab. Mein Trailer ist Baujahr 1976.

Gruß draude
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  #29  
Alt 30.04.2009, 09:22
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ich habe 3 bootstrailer angemeldet - mit grünem kennzeichen, ein heku und 2 eigenbau für keinen hatte ich papiere/betriebserlaubnis, die bekommt man doch eh neu als neuer halter.
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  #30  
Alt 30.04.2009, 09:44
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Richtig, den kleinen Schein bekommt man neu - ist auch vorhanden. Was mir fehlt ist sozusagen der große Schein vgl. mit dem Brief beim Auto. Wie kann ich der Dame erklären, dass es auch ohne gehen muss.
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  #31  
Alt 30.04.2009, 09:47
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es gibt keinen grossen schein !

bootshänger haben keinen kfz brief - stattdessen eine betriebserlaubnis - plus - den fahrzeugschein.

so ist es bei meinen 3 trailern und alle mit grünem kenzeichen.

allerdings war die letzte dame jetzt vor kurzem beim anmelden des hängers auch etwas unwissend - hat aber dank meines eingreifens dann geklappt.

ohne papiere sind die immer unbeholfen mit den daten aus dem dekra "gutachten zur erlangung der betriebserlaubnis"
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  #32  
Alt 30.04.2009, 09:52
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Also gibt es doch eine Betriebserlaubnis. Genau die fehlt mir. Wie gehe ich da vor?

Jetzt mal ne ganz andere Frage: Warum wird mein Bild in den Beiträgen nicht angezeigt? Muss man das freischalten?
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  #33  
Alt 30.04.2009, 10:04
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Zitat:
Zitat von draude Beitrag anzeigen
Also gibt es doch eine Betriebserlaubnis. Genau die fehlt mir. Wie gehe ich da vor?

Jetzt mal ne ganz andere Frage: Warum wird mein Bild in den Beiträgen nicht angezeigt? Muss man das freischalten?
Das Problem hatte ich auch, wollte meinen Trailer ummelden und hatte nur den kleinen Fahrzeugschein und keine Betriebserlaubnis. Ich brauchte eine Verlussterklärung vom Vorbesitzer, Kopie vom Kaufvertrag, dann hat die Zulassungsstelle eine neue Betr.erlaubnis ausgestellt und den Trailer umgemeldet.

Hat halt ein paar Euronen mehr gekostet.

Gruß
Walter
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  #34  
Alt 30.04.2009, 10:09
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wenns im kaufvertrag drindteht das es keine betriebserlaubnis mehr gibt, nur noch den schein, dann ist das ausreichend. zusätzlich will die zulassungsstelle dann noch n formular "eidesstattliche erklärung" von DIR und das kostet ca. 25 euro extra.
hatte ich auch schon ein mal, wegen gar keine papiere
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  #35  
Alt 30.04.2009, 10:15
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Der Vorbesitzer hat den Trailer ohne Betriebserlaubnis angemeldet, weil der Trailer schon so alt ist und es damals keine Betriebserlaubis gab. Schon mal sowas gehört?

Nochmal: Warum wird mein Bild nicht angezeigt?
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  #36  
Alt 30.04.2009, 10:16
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dann bekommst du einfach eine neue BE ... weils eben jetzt so ist.

bild ... geh mal in dein profil, da gibt es einen haken ...
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  #37  
Alt 30.04.2009, 10:32
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Dann werde ich mich ans Telefon setzen und mit der Behörde besprechen.

Bild wird angezeigt! Danke. Vielen Dank!
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  #38  
Alt 30.04.2009, 10:45
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Zitat:
Zitat von draude Beitrag anzeigen
Dann werde ich mich ans Telefon setzen und mit der Behörde besprechen.

Bild wird angezeigt! Danke. Vielen Dank!
mach das lieber per mail, dann hast was in der hand wenn du vorort bei denen bist, und die können sich nicht rausreden, weil ihnen doch noch was eingefallen ist.

Gruß
Walter
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  #39  
Alt 30.04.2009, 10:57
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Hallo
Ich will noch einen draufgeben. Mein Trailer ist auch in Berlin angemeldet und hat ein grünes kennzeichen. Versicherung bezahle ich keine. Vor zwie Jahren habe ich vom Finanzamt Post bekommen. Ich soll nachweisen, dass ich dmait ein Sportgerät transportire und natürlich auch besitze(möglichst mit Foto). Ein Freizeitboot sei nech irgendeiner Verordnung kein Sportgrät. Seit dem bezahle ich Steuern. Aug Grund des geringen Beitrags habe ich von einem Widerspruch und eventuell von einer Klage abgesehen.

Gruß Peter
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  #40  
Alt 30.04.2009, 11:14
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iss ja irre

ich hätte widesprochen

völlig egal ob du eins besitzt. da gaht nach fahrzeugtyp und das ist nun mal ein solches
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  #41  
Alt 30.04.2009, 12:15
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Wieviel wird denn an Steuern berechnet? Ist irgendwie widersprüchig da grüne Kennzeichen versicherungs- und vor allem steuerfrei sind.
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  #42  
Alt 04.05.2009, 17:28
pvpv-berlin pvpv-berlin ist offline
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Ich finde das Schreiben vom Finanzamt nicht mehr. Aber ich glaube die haben sich auf irgedein Urteil berufen.
Die Steuer beträgt übrigens 14,00€

Ihr wisst ja, Berlin ist sexi aber arm

Gruß peter
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  #43  
Alt 17.09.2009, 17:39
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Erposs Erposs ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealine Hippe Beitrag anzeigen
Hallo Karsten,

Hast Du eine ABE oder einen Brief für den Trailer?

Grundsätzlich gilt:
Anhänger sind grundsätzlich zulassungspflichtig - §§ 16, 18 StVZO, dies setzt eine gültige BE (§ 19 ff StVZO) voraus und die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens nach §§ 23 ff StVZO. Der Anhänger ist versicherungspflichtig (§ 1 PflVersG) und steuerpflichtig (§ 1 KraftStG).

Ein Anhänger zum Transport von Sportgeräten könnte zulassungsfrei sein - § 18 Abs. 2 Ziffer 6 m StVZO unter der Massgabe der ausschliesslichen Verwendung hierfür. Trifft dies zu, nimmt der Anhänger nicht mehr am Zulassungsverfahren teil. Er ist dann zumindest betriebserlaubnispflichtig aus § 18 Abs. 3 StVZO, sofern keine der Ausnahmen aus Ziffern 1 - 5 greift. Der Anhänger ist kennzeichnungspflichtig aus § 18 Abs. 4 Ziffer 2 StVZO - er erhält also ein eigenes amtliches Kennzeichen (somit HU-pflichtig aus § 29 StVZO), kein Wiederholungskennzeichen aus § 60 Abs. 5 StVZO. Er ist versicherungsfrei - § 2 Abs. 1 Ziffer 6 c PflVersG, erhält Versicherungsschutz über § 10a AKB. Er ist steuerfrei aus § 3 Nr. 1 KraftStG.

Gilt natürlich nur für Deutschland, wie es in Austria aussieht k.A.
Gruß Ralf
§18 StVZO gibts nicht mehr, weiß jemand auf welcher Grundlage jetzt besteuert wird?



Edit: Habs gefunden, steht in § 3 (2) Nr. 2e Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)....geht um einen Trailer in Berlin. Bin mal gespannt was hier rauskommt. Gibt es Trailerbesitzer in Berlin, die keine Steuern für ihre Trailer bezahlen müssen?

Gruß, Jörg!
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Geändert von Erposs (17.09.2009 um 17:58 Uhr) Grund: ergänzt...
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  #44  
Alt 17.09.2009, 20:19
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burmi burmi ist offline
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Boot: ..........zu viele.......
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Das Fahrzeugsteuerrecht ist Bundesrecht / Gesetz, das entnehme ich jedenfalls meinen Fahrzeugsteuerbescheiden, denn da steht unten immer der Satz drin (ich zitiere mal):

"Das Finanzamt wird bei der Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer als Bundesfinanzbehörde tätig (§ 18a Abs. 1 Satz 2 Finanzverwaltungsgesetz)"

Somit sollten auch in Berlin die gleichen Gesetze gelten...........

Ich würde jedenfalls einem Steuerbescheid für einen Bootstrailer widersprechen, Anhänger für Sportgerät..............

Gruß
Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff....



Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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  #45  
Alt 18.09.2009, 08:03
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Erposs Erposs ist offline
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Ort: Zeuthen
Beiträge: 2.439
Boot: Eigenbau Argie 15, Hunter 23
4.813 Danke in 2.525 Beiträgen
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Die versuchen das so darzustellen, als wenn der Bootsanhänger zwar nur zum Bootstransport vorgesehen ist, aber das zu transportierende Boot kein Sportgerät ist, sondern nur dem persönlichen Vergnügen dient. Das ist m.M.n. schon Rechtsbeugung.

Gruß, Jörg!
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Gruß, Jörg!
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  #46  
Alt 30.12.2009, 16:49
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joespi joespi ist offline
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Ort: Berlin
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37 Danke in 22 Beiträgen
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Hallo in die Runde.
Ist zwar schon eine Weile her, dass das Thema "Trailerzulassung in Berlin" hier diskutiert wurde, aber meine Geschichte hat ein gutes Ende gefunden.

Wenn demnächst die neue Saison anfängt könnte es aber ja vielleicht wieder jemanden treffen.

Deshalb mal kurz, was bei mir ablief:

Ein bisher als Hafentrailer genutzter Bootstrailer sollte zugelassen werden.
Originaldokumente lagen nicht vor.
Statt dessen aber 1. Rechnung vom Kauf und eine 2. Erklärung des Verkäufers, dass der Trailer vorher nur als Hafentrailer genutzt worden war.

Erster Weg zum Dekra-Prüfer, der die technische Abnahme durchführte und die Betriebserlaubnis ausstellte.

Zweiter Weg zur Zulassungsstelle. Dort gab es dann die Zulassung mit grünem Kennzeichen als Bootstrailer zum Transport für Sportgeräte. Steuer- und versicherungsfrei.


Einige Wochen später gab es dann eine große Überraschung. Post vom Finanzamt.
Steuerbescheid für das Fahrzeug mit dem erteilten Kennzeichen. Besteuerungsgrund, -anlass, Steuertarif nicht angegeben.

Aus dem Kraftfahrzeugsteuerrecht habe ich mir dann mal zusammengesucht, dass man wohl das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers zur Berechnung genommen hat.
Steuerbescheid für einen Anhänger fand ich nicht zutreffend und habe Einspruch eingelegt. Dabei habe ich eine Kopie der Betriebserlaubnis beigelegt und darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen Anhänger handelt.

Etwas später kam dann der Entscheid zum Einspruch.
Meinem Einspruch wurde entsprochen.

Ein Bottstrailer ist also tatsächlich kein Anhänger, sondern ein Fahrzeug zum Befördern von Sportgeräten.

Es lag wohl tatsächlich an den Änderungen im Verkehrsrecht, die zur Verwirrung geführt haben. Zulassungspflicht und Steuerfreiheit stehen jetzt, wie schon weiter oben beschrieben in einer anderen Rechtsnorm.

Vielen Dank noch an alle, die sich hier im Forum am Thema beteiligt haben.

Allen Trailerkapitänen und allen, die es demnächst werden, einen guten Start in die neue Saison.
Gruß
Jörg
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