|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Ralf bitte genau leses, der Junior war nicht alleine im Boot, sondern der Führerscheininhaben saß daneben und dann darf jeder mit geistiger Eignung steuern!
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
|
#27
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Moin, ich denke, hier gibt es auch noch einen Unterschied ob "See" oder "Binnen"? See darf er fahren, wenn jemand mit Führerschein dabei ist - binnen darf er gar nicht - oder?
__________________
Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
|
#28
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Im Binnenbereich darf er erst mit 16 Jahren ans Ruder, auch wenn ein Erwachsener mit Führerschein mit im Boot sitzt.
|
#29
|
||||
|
||||
Richtig, die Diskusssion gab es doch schön öfter:
Binnen wird explizit auch das Mindestalter erwähnt, also geistig und körperlich geeignet und mind. 16 Jahre alt See heißt es nur geistig und körperlich geeignet. (wobei, wenn was passiert wird man das in Anlehnung an Binnen als "halt eben noch nicht geistig und körperlich geeignet sein" interpretiert werden). Und gleich kommt jemand der wieder auf Rudergänger etc. verweist.... Aber "führen" heißt, am Lenkrad/Pinne zu sitzen, auch wenn der Skipper daneben steht oder drunter liegt.
__________________
gregor |
#30
|
||||
|
||||
Sollte ich mich so irren, dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil!
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#31
|
|||
|
|||
Du bist halt kein Binnenkapitän.
|
#32
|
||||
|
||||
Naja mit 14 habe ich den Binnensegelschein gemacht und erst mit 25 den Binnenmotor
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#33
|
||||
|
||||
keine Beleuchtung ist besser als die Falsche
unsere Vieser hat auch keine
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#34
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Genauso bescheuert wie, wenn du mit deinem Boot 50km/h zu schnell bist bekommst du ein fettes Bußgeld (mehrere hundert €), aber mit einem Tube am Boot (auch 50 zu schnell) nur 25€ wegen wasserskifahren
__________________
www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
|
#35
|
||||
|
||||
Da waren wir ja auch in der Überzahl , oder -Rabatt.
__________________
gregor
|
#36
|
||||
|
||||
Zitat:
|
#37
|
||||
|
||||
Da gabs über die jahre schon etliche mehr vorfälle.
Wir sollten schon mal 25€ bezahlen weil wir nen Tube mit einer person drin mit 8km/h abgeschleppt haben. Tatvorwurf: Wasserski. Wir wollten dann den Tube eigentlich anmelden und ne Nummer draufkleben um ihn als antriebsloses Pannenschiff abzuschleppen.
__________________
www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#38
|
||||
|
||||
aha .... das ist ja gut mit den Lampen
wolte mir grad welche kaufen ....
__________________
baltic trolling crew HH .... Jörg |
#40
|
||||
|
||||
Zitat:
|
#41
|
||||
|
||||
Lichterfuehrung
... ich waere froh, wenn sich in Brasilien zumindest die Einsicht zur Lichterfuehrung durchsetzen wuerde. Es werden immer wieder so viele unbeleuchtete Fahrzeuge gerammt und versenkt! Sogar Haeuser, denn in Amazonas gibt es davon viele schwimmende. So errichtet man einfach auf dem Fluss (Breite 10 km) ein schwimmendes Restaurant und dann ... bumm ...
Sehr belustigend ist auch bei Nacht auf vielen Schiffen die "Diskussionsgruppe Kurs" : Die besatzung findet sich auf Bruecke / Fuehrerhaus ein, um beim trueben Licht eines Scheinwerfers darueber zu diskutieren, wo es am Besten langgeht. Motto: mein Vater wusste auch schon von der Sandbank hier ...- um letztlich darauf selbst aufzulaufen! |
#42
|
||||
|
||||
Ich habe gestern abend 15 Euro bezahlt wegen der fehlenden Beleuchtung. (es war noch hell aber die sonne war weg) Auf die Aussage hin, dass ich wenn ich mir ein weißes rundumlicht neu kaufe, ich ja keine BSH Zulassung mehr brauche, sagten mir die beiden Pozilisten: dass das nicht stimme, es müssen alle Positionslichter BSH Zulassung haben. So watt denn nu?
__________________
Mit sportlichen Grüßen Andreas |
#43
|
|||||
|
|||||
Zitat:
siehe Beitrag #17 Entscheidend ist wohl leider dass auch trotz der jetzigen Regelungen der reduzierten Reichweite gemäß Angleichung der KVR wohl doch das BSH die maßgebliche Instanz ist.
__________________
gregor
|
#44
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Mit sportlichen Grüßen Andreas |
#45
|
||||
|
||||
Ergänzung: Bei einem Kleinfahrzeug mit unter 7m Länge und 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit, oder wenn technisch nicht möglich ist (das Boot kann dann auch schneller sein), kann das Rundumlicht entfallen. Dann muss man nur z.B. eine Taschenlampe mitführen, die im Notfall gezeigt werden kann. Nachts und bei eingeschränkter Sicht darf man dann nicht fahren (außer beim Notfall). Die Taschenlampe ist aber ja kein eigentliches Navigationslicht und braucht natürlich keine BSH-Zulassung
Beispiel: Schlauchboot, was transportabel sein soll und daher keinen schweren Bleiakku hat usw. , braucht keine Navigationslichter (zumindest nicht zwingend). Fazit: ein Rundumlicht (notfalls die Taschenlampe) müssen nicht BSH zugelassen sein, wenn ein kleines Boot keine technischen Möglichkeiten der Installation von Nav-Lichtern hat. Bei eingeschränkter Sicht darf man dann grundsätzlich aber nicht fahren. Gruß Jens
|
#46
|
|||
|
|||
Hallo zusammen,
wie sieht es denn bei "alten" Positionslampen aus ? Ich hab z.B. ein ca 30 Jahre altes Boot aus DDR Produktion mit kompletter Beleuchtung. Die ist aber mit Sicherheit nicht BSH abgenommen. Gibt es da Sonderregelungen ? Ich habe nämlich bei der (andauernden) Restauration die weggerostete Lampenhalterungen sammt Sofittenlampen entsorgt und wollte das Ganze eigentlich mit LEDs beleuchten.... Grüsse Dirk Geändert von Dirk_001 (11.07.2009 um 19:39 Uhr) |
#47
|
||||
|
||||
Hallo Dirk,
leider nein. Es gibt zwar einen gewissen Bestandsschutz für ältere vom DHI abgenommene Lampen, aber auch nur für solche, die eine Baumusterprüfung (erkennbar am Ankersymbol) hatten. Auch die davor vom DHI als Einzelabnahme geprüften Lampen (mit Attest) dürfen leider nicht mehr verwendet werden. Ist sehr bedauerlich, weil sie sogar eine Reichweite von 2 Seemeilen aufweisen und damit den nach der Neuregelung zugelassenen Lampen sogar überlegen sind. Aber wir sind nun einmal im Land des preußischen Bürokratismus, da hilft gesunder Menschenverstand selten! Gruß Wepi
|
#48
|
|||
|
|||
Na heisst das dann das ich die ganzen Lampen gar nicht mehr anbauen darf oder darf ich die nur nicht betreiben ?
|
#49
|
||||
|
||||
Wäre schön die kleinen amerikanischen sind viel schöner.
__________________
Grüße Michael |
#50
|
|||
|
|||
Zitat:
Du darfst die Lampen angebaut haben und darfst sie auch betreiben, letzteren allerdings nicht in Deutschland. In D musst Du BSH-zertifizierte Lampen haben, es macht bei kleinen Booten aber keinen Sinn, zwei Sätze an Lampen zu haben, also kann man die alten eigentlich abbauen Gruß Jens |
Themen-Optionen | |
|
|