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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 17.09.2009, 15:11
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
... 2 Kennzeichen prägen lassen, Stempel, bezahlen, fertig...

eins reicht,brauch ja nur die Schildersuse wissen
__________________
Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #27  
Alt 17.09.2009, 15:17
Hoot Hoot ist offline
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Ich habe jetzt direkt mit der Zulassungsstelle telefoniert und die sagten, dass ich keinen Beweis oder sonstiges erbringen muss, dass es sich um ein Sportgerätetrailer handelt... Es ist jedoch wohl gerne gesehen, wenn man ein paar Daten mitbringt...
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  #28  
Alt 17.09.2009, 15:24
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Pellworm Pellworm ist offline
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Ich würde mit der Definition "Sportgerät" aber vorsichtig sein. In wieweit ein Erbsenzähler in grün-weiss etwa eine 20er Hardy auf einem Trailer als Sportgerät ansieht, und u. U. ein Verkehrsrichter bei erfolgtem Widerspruch dies bestätigt, möchte ich nicht mit Sicherheit sagen. Ich denke, Du bist mit einem Kurzzeitkennzeichen auf der sichereren Seite. Das Kurzzeitkennzeichen ist zwar auch nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten, aber wer sagt denn, daß man eine "Probefahrt" nicht auch mal unter Last machen kann. Versichert wäre die Chose dann zumindest.. Gruß aus Berlin, Christian von der Pellworm
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  #29  
Alt 17.09.2009, 15:33
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von Pellworm Beitrag anzeigen
Ich würde mit der Definition "Sportgerät" aber vorsichtig sein. In wieweit ein Erbsenzähler in grün-weiss etwa eine 20er Hardy auf einem Trailer als Sportgerät ansieht, und u. U. ein Verkehrsrichter bei erfolgtem Widerspruch dies bestätigt, möchte ich nicht mit Sicherheit sagen. Ich denke, Du bist mit einem Kurzzeitkennzeichen auf der sichereren Seite. Das Kurzzeitkennzeichen ist zwar auch nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten, aber wer sagt denn, daß man eine "Probefahrt" nicht auch mal unter Last machen kann. Versichert wäre die Chose dann zumindest.. Gruß aus Berlin, Christian von der Pellworm
Du meinst mit einer Hardy kann man keinen Wassersport betreiben und der Sportbootführerschein langt nicht?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #30  
Alt 17.09.2009, 15:58
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hmigor hmigor ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
eins reicht,brauch ja nur die Schildersuse wissen

...und was sagst du der Tante am Schalter, wenn sie die Kennzeichen mit einer amtlichen Plakette sigeln will......(Klugschei**er...)
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #31  
Alt 17.09.2009, 18:07
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Da ich das Procedere gerade durchgemacht habe:

Bei der ENDGÜLTIGEN Zulassung muss ich schon sagen, dass es ein grünes Kennzeichen werden soll. Dann wird auch keine eVB-Nummer verlangt.

Für Kurzzeitkennzeichen BRAUCHT man eine eVB. Die bekommt man von der Versicherung. Die wiederum freut sich auf Neukunden, weshalb Sportanhänger nicht willkommen sind (weil kein Versicherungsvertrag folgt, logisch).

Dafür gibt's aber sowas hier:
http://www.nondos.com/
http://www.kurzzeit-evb.de/
http://www.saw-assekuranz.de/elektro...taetigung.html
http://www.shop.its-zoll.de/go.php?art=KZK
etc.
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  #32  
Alt 17.09.2009, 18:11
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Chili Chili ist offline
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Das einfachste ist, wenn man den Verkäufer bittet, den Anhänger noch nicht abzumelden (sofern das möglich ist).
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  #33  
Alt 17.09.2009, 18:45
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...und was sagst du der Tante am Schalter, wenn sie die Kennzeichen mit einer amtlichen Plakette sigeln will......(Klugschei**er...)

Komm mal wieder runter.
Oder war dein Essen schlecht

Hast aber recht,hatte vergessen das die bei mir 2Kennzeichen aufgeschrieben hatte weil sie dachte es handelt sich um ein Auto.Ist mir erst bei der Schildertante aufgefallen.

Da kann man auch netter drauf hinweisen.....
__________________
Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #34  
Alt 17.09.2009, 21:21
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
ich bin aber doch gar nicht verpflichtet eine Versicherung für einen Sportanhänger zu haben???
richtig nur wenn die dir bei der Zulassungsstelle das nicht abkaufen, bekommst du ohne die Versicherungsbestätigung kein Kurzzeitkennzeichen, also mußt du die Versicherung löhnen oder fährst ohne Kennzeichen nach Hause
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #35  
Alt 17.09.2009, 23:21
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Commander
 
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Hallo Leute, die 25€ fürs Kennzeichen sind o.k. - das gezogene Fahrzeug ist automatisch über das Zugfahrzeug mitversichert. So jedenfalls bei der Zulassung meines Trailers in 2008.
__________________
Gruß Horst

Wer's nicht probiert, wird's nie erfahren
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  #36  
Alt 17.09.2009, 23:25
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Zitat:
Zitat von anhaenglicher Beitrag anzeigen
Hallo Leute, die 25€ fürs Kennzeichen sind o.k. - das gezogene Fahrzeug ist automatisch über das Zugfahrzeug mitversichert. So jedenfalls bei der Zulassung meines Trailers in 2008.
Es geht hier aber nicht um die Zulassung - da ist das tatsächlich so. Hier geht es um ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung. Das müsste doch nun inzwischen deutlich geworden sein.
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  #37  
Alt 17.09.2009, 23:56
plauer-see plauer-see ist offline
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Hallo,
einfache sache, so war es bei mir.

Die Zulassungsstelle wollte eine gedeckte Versicherungskarte ( die es heute nicht mehr gebe)

Also habe ich Kontakt mit meiner Autoversicherung, wo das Auto Momentan Versichert ist aufgenommen. Die haben mir sofort eine Versicherungsbestätigung zugesand, das der Anhänger über das Fahrzeug - Zugfarzeug versichert ist. Zeitgleich wurde mir die Doppelkarte (Nummer zur Zeit) zugesand womit ich den Anhänger auch bei schwierigen Behörden mit Überführungskennzeichen zulassen könnte. Da die Autoversicherung bei dieser Gesellschaft war, brauchte ich keine Versicherungsumme für das Überführungskennzeichen zahlen.

Wichtig ist jedoch für dich, ein Überführungskennzeichen ist für die Überführung von Zulassungspflichtigen Fahrzeugen gedacht und genemigt.
Aber nicht zum Transport oder zur Überführung von Ladung oder Gütern.
Mir erging es so. Transporter Zugelassen, Trailer nur zur Überführung mit Kurzzeitkennzeichen und Boot drauf = 200 Euro Strafe. Der Grund war, die Kennzeichen sind zur Überführung von Zulassungsflichtigen Fahrzeugen gedacht, aber nicht zu Transportzwecken, auch kurtzzeitig von Gegenständen - booten usw. Genau wurde mir angegeben, das diese Kennzeichen nur zur überführung gedacht sind. Ladungenen oder Transporte sind mit Kurtzzeit - oder roten Kennzeichen Untersagt.
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  #38  
Alt 18.09.2009, 00:05
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Zitat:
Zitat von plauer-see Beitrag anzeigen

Wichtig ist jedoch für dich, ein Überführungskennzeichen ist für die Überführung von Zulassungspflichtigen Fahrzeugen gedacht und genemigt.
Aber nicht zum Transport oder zur Überführung von Ladung oder Gütern.
Mir erging es so. Transporter Zugelassen, Trailer nur zur Überführung mit Kurzzeitkennzeichen und Boot drauf = 200 Euro Strafe. Der Grund war, die Kennzeichen sind zur Überführung von Zulassungsflichtigen Fahrzeugen gedacht, aber nicht zu Transportzwecken, auch kurtzzeitig von Gegenständen - booten usw. Genau wurde mir angegeben, das diese Kennzeichen nur zur überführung gedacht sind. Ladungenen oder Transporte sind mit Kurtzzeit - ... Untersagt.
Dann lies Dir diesen Strang hier mal durch.
http://www.boote-forum.de/showthread...eitkennzeichen
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #39  
Alt 18.09.2009, 07:43
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von plauer-see Beitrag anzeigen
aber nicht zu Transportzwecken, auch kurtzzeitig von Gegenständen - booten usw. Genau wurde mir angegeben, das diese Kennzeichen nur zur überführung gedacht sind. Ladungenen oder Transporte sind mit Kurtzzeit - oder roten Kennzeichen Untersagt.

Kollega von mir hatte rote Kennzeichen für Anhänger mit Belastung.
Sollte bei Kurzzeitkennzeichen auch gehen.

Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen

Das sind 11 Seiten.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #40  
Alt 18.09.2009, 08:45
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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http://www.buzer.de/gesetz/7182/a142536.htm

hier steht
Zitat:
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
wer sagt, dass das Fahrzeug dabei leer sein muss? Wenn ich ein Auto mit roten oder mit Kurzzeitkennzeichen in Betrieb setze, muss ich ja auch nicht den Kofferraum ausräumen oder darf gar nur alleine ohne Begleitperson im Auto sitzen. Also wenn ich mir einen Trailer kaufe und das rein zufällig ein Boot drauf steht, muss ich es vor Fahrtantritt nicht abladen.
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #41  
Alt 18.09.2009, 09:06
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen

Das sind 11 Seiten.
, die es zu lesen lohnt.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #42  
Alt 18.09.2009, 16:23
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Du meinst mit einer Hardy kann man keinen Wassersport betreiben und der Sportbootführerschein langt nicht?

Naja, nix gegen die hübschen Boote, aber unter Sportgerät würde ich im Bezug auf Boote eher einen Skiff, eine 420er Jolle oder ein Motor-Rennboot verstehen.
Christian von der Pellworm
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  #43  
Alt 18.09.2009, 17:35
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Zitat:
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Hast aber recht,hatte vergessen das die bei mir 2Kennzeichen aufgeschrieben hatte weil sie dachte es handelt sich um ein Auto.Ist mir erst bei der Schildertante aufgefallen.

Da kann man auch netter drauf hinweisen.....

...ICH BIN RUUUHHHHIIIIIG......

...die streßfreieste Variante ist die, daß man den am Verwaltungsakt beteiligten Würdenträgern der Versicherung und des Ordnungsamtes nur die wirklich notwendigsten Informationen gibt.

Zuviel Input könnte in diesem Fall zu ungewünschten irreparablen Systemfehlern führen...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #44  
Alt 18.09.2009, 18:31
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Zitat:
Zitat von Pellworm Beitrag anzeigen

Naja, nix gegen die hübschen Boote, aber unter Sportgerät würde ich im Bezug auf Boote eher einen Skiff, eine 420er Jolle oder ein Motor-Rennboot verstehen.
Christian von der Pellworm
alles was da nicht gewerblich verwendet wird, gehört zum Bereich Wassersport... da soll mir mal einer kommen
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #45  
Alt 19.09.2009, 09:36
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
alles was da nicht gewerblich verwendet wird, gehört zum Bereich Wassersport... da soll mir mal einer kommen
Ist jetzt nicht ganz ernst gemeint, aber dann könnte ja auch Opa Wuttke mit seinen drei Stippen auf dem Klaufix mit Folgekennzeichen rumkarren (Sportangler). Ich wollte nur mal Möglichkeiten für Malheur aufzeigen, bevor jemand an den Falschen gerät und es teuer wird.
Gruß
Christian von der Pellworm

Geändert von Pellworm (19.09.2009 um 19:25 Uhr)
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  #46  
Alt 19.09.2009, 10:41
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wenn Opa Wuttke seinen Angelkahn auf einem Trailer mit grünen Kennzeichen hat, dann ist das ganz legal und ein Sportgerät....

was meinst du mit Folgekennzeichen, die gibts doch schon seit Jahren nicht mehr ??
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #47  
Alt 19.09.2009, 19:23
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
wenn Opa Wuttke seinen Angelkahn auf einem Trailer mit grünen Kennzeichen hat, dann ist das ganz legal und ein Sportgerät....

was meinst du mit Folgekennzeichen, die gibts doch schon seit Jahren nicht mehr ??

Die fahr´n aber durchaus noch rum.
Wie gesagt, ich will hier keine Erbsenzählerei betreiben, Erbsenzähler gibt es bei "Grün-Weiss" schon genug, darum belasse ich es dabei.
Christian von der Pellworm
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