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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#26
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Zitat:
Kanzler |
#27
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Zitat:
dann lass ihn mal schwitzen, deinen Exvermieter, wenn das noch geht.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#28
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Wäre bei Gewerbetreibenden (HGB) unzulässig, da diese Höhe der Vorauszahlung im Mietvertrag steht.
Zitat:
Worauf basiert diese Aussage? Dürfte nur so sein, wenn die Gewerbeflächen privat angemietet wurden, sonst gilt HGB. Versuche Dich gütlich zu einigen - unter Hinweis "nicht geheizt" etc. pp. Nebenkostenvorauszahlung wird in vielen Urteilen durch Gerichte als im "voraus fällige Nebenkostenpauschale" interpretiert.
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#29
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Zitat von alaska
Das trifft auch auf Gewerbemieten zu. Zitat:
Folgendes habe ich dazu im Netz gefunden... Zitat:
Ich bin kein Anwalt, nur Mieter und Vermieter.
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Gruß vom Oberrhein.
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#30
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Ralf hat das schon auf den Punkt gebracht.
Ic h vermute, das der Vermieter statt " Nebenkostenvorauszahlung " eine " Nebenkostenpauschale " im Vertrag haben wollte. Da er das nicht gemacht hat, aber nicht reagiert, bring es zu einem Rechtskundigen. Cheers, Guido |
#31
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Hallo !
Was muss ich jetzt tuhen um meine Rechte zu waren ? (Bevor ich zum Anwalt gehe) MfG Michael
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#32
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Zitat:
Leider noch kurz OT @nightforce 1. Wollen wir uns hier mit Tiernamen ansprechen ??? 2. Natürlich waren Deine Beiträge in dem anderen Thread falsch ! @ michaV8 Ich vermute mal, es handelt sich um nicht erstellte Abrechnungen von 2007, 2008. 2009 ist ja erst im Laufe des Jahres 2010 zu erstellen. Bei beendeten Wohnraummietverhältnissen, kann man wenn vom Vermieter keine Abrechnungen erstellt wurden, die Vorauszahlungen zurückfordern. Ich würde an Deiner Stelle den Vermieter einfach mal auffordern die Vorauszahlungen für die Jahre 2007 + 2008, unter Hinweis auf nicht erteilte Nebenkostenabrechnungen, innerhalb z.B. 14 Tagen, zurückzuzahlen. Ob man damit bei Gewerbemietverträgen vor Gericht durchkommt, weiß ich leider nicht, aber soweit ist es bei Dir ja noch nicht. Wenn Dein Vermieter darauf nicht reagiert, kannst immer noch zum Anwalt gehen. Interessant wäre evtl. noch, ob weiteres bzgl. Nebenkosten in Deinem Mietvertrag steht ??? |
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