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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#476
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besten Dank für die tolle Eläuterung....
Wenn ich einen Bootstrailer in dieser Größe bräuchte, wäre wir 100% klar, dass der nicht von SIGMA kommt...diese Möchtegern-Geheimniskrämerei ist in meinen Augen beschämend...... was da alles geschrieben wurde...rechtliche Beratung, nur bei ernsthaftem Kaufinteresse, keine aussagefähigen Antworten auf E-mail....für mich peinlich... Und irgendwie ist hier Ruhe von den Sigma Besitzern eingekehrt
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#477
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Vielleicht geniessen diese es ja, dass sie recht behalten haben.
Schließlich lag die Mehrheit (mich eingeschlossen) mit der Behauptung, dass es bei Sigma nicht mit rechten Dingen zuginge und gar nicht so sein könne, wie von diesem Hersteller beworben, FALSCH.
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Grüße, Andreas |
#478
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Zitat:
Da hast Du Recht...auch ich lag erst falsch.... da haben sie einen Sieg errungen....ich meinte jetzt aber diese Geheimniskrämerei....
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#479
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Ich denke nicht, dass es hier um Sieg oder Niederlage ging.
Allein das Wissen und Verständnis halte ich für wichtig. Wo sonst sollte man über Neuerungen erfahren wenn nicht im . Die Geheimniskrämerei von SIGMA empfinde ich als Kindergartenspiel.
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Gruß vom Oberrhein.
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#480
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Oh jeee. Für mich sind gerade mal wieder alle Klarheiten beseitigt :-( Ich möchte jetzt natürlich nicht den Spielverderber miemen, aber verstehen würde ich es doch schon gerne! Also dann:
Zitat:
Bei Anhängern [...], die eine bedeutende Stützlast auf die Anhängevorrichtung [...] übertragen, ist diese Last, dividiert durch die Erdbeschleunigung, in der technisch zulässigen Höchstmasse enthalten. Der einzige Ausweg, den ich sehe ist, dass es sich bei einer Stützlast bis hin zu den genannten 10% der Gesamtmasse eben nicht um eine bedeutende Stützlast handelt. Es müsste dann aber irgendwo definiert sein, was bedeutende Stützlast bedeutet. Zitat:
Und um die Verwirrung um den Begriff der zulässigen Gesamtmasse perfekt zu machen: Zitat:
Diese Information ist entscheidend für die Inhaber der Führerscheinklasse BE; denn die Fahrerlaubnisverordnung bezieht sich auf die zulässige Gesamtmasse: Klasse BE: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt. Im ersten Fall (eingetragen ist eine zulässige Gesamtmasse von 3500kg) dürften sie einen solchen Anhänger ziehen, im zweiten (eingetragen ist eine zulässige Gesamtmasse von 3850kg) eben nicht, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Gewicht! Aus den Ausführungen von Ruschi (BE darf so einen Anhänger ziehen) folgt dann, dass anders als von mir vermeintlich aus der 2007/46/EG hergeleitet doch nur eine zulässige Gesamtmasse von 3500kg eingetragen ist. Sorry, falls ich hier gerad ein Brett vor dem Kopf habe, aber ich kanns einfach nicht zu Ende nachvollziehen |
#481
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Jetzt stellt sich nur die Frage,
Welche SUV dürfen diese Trailer überhaupt ziehen?? Da kommt wohl nicht jedes in betracht Gesendet von meinem GT-S7562 mit Tapatalk 2
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell |
#482
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Wo nichts mehr geht, geht Unimog
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#483
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Hallo,
meiner Meinung nach darf jedes Auto so einen Hänger ziehen, denn hier gilt das tatsächliche Gewicht (hier Achslast). Und die liegt bei max. 3,5t. Das ist ja unabhängig von dem zGG. Einen leeren 3,5t-Trailer darf ich auch mit jedem Polo ziehen. Nur muss die Anhängekupplung für das Gewicht zugelassen sein. Und jetzt sind wir wieder bei dem Thema: Wenn eine Ahk mit max. 3,5t angegeben ist, darf dann die Stützlast dazugerechnet werden oder nicht. Bei der Kupplung am Trailer hat Ruschi ja die Fa. Knott genannt, die eine Auflaufvorrichtung für 3,85t hat. Wie sieht das aber bei den Zugfahrzeugen aus? Gruß Axel |
#484
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Zitat:
Aber nen Polo mit dem Anhänger Gesendet von meinem GT-S7562 mit Tapatalk 2
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell |
#485
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Zitat:
Zitat:
Da ist die Sache auch eindeutig: Für Zugfahrzeuge ist eine zulässige Stützlast und eine zulässige Anhängelast (=Achslast beim Zentralachsanhänger) angegeben. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass die tatsächliche Stützlast und die tatsächliche Anhängelast nicht überschritten werden. Auch bezieht sich die grundsätzliche 3,5t-Grenze für PKW auf die zulässige Anhängelast (Verordnung (EU) 1230/2012, Anhang I, Punkt 3.1.1.2). Die zulässige Gesamtmasse, zulässige Stützlast und zulässige Achslast des Anhängers sind für das Zugfahrzeug an keiner Stelle relevant. Hat mein Fahrzeug also eine zulässige Stützlast von 350kg und eine zulässige Anhängelast von 3500kg, dann darf ich einen Anhänger mit tatsächlicher Gesamtmasse von 3650kg (Achslast+Stützlast) ziehen. |
#486
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Wie sicherlich nicht zu übersehen ist, lässt mir das Thema keine Ruhe.
Deswegen nochmal die ausdrückliche Frage an Ruschi, ob ich seine Aussage Zitat:
Zitat:
Klasse BE: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt. Aber eben nur das Mitführen eines Anhängers bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500kg. Ist im Fahrzeugschein jedoch 3650kg eingetragen, dann darf dieser Anhänger mit einem BE-Führerschein auch dann nicht bewegt werden, wenn die zulässige Achslast (und damit Anhängelast beim Zentralachsanhänger) 3,5t nicht überschreitet! Bevor jetzt hier ein BE-Kapitän sich in einer Kontrolle unversehens ohne gültige Fahrerlaubnis wiederfindet, sollten wir diesen Streitpunkt dringend nochmal klären!
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#487
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Das erste Mal, dass ich froh bin, schon so alt zu sein, dass mich das nicht interessieren muss. Habe noch den schweinfarbenen Führerschein. |
#488
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Bei mir ist es mal der "alte Graue" gewesen.
Ist aber schwer interessant diese Diskussion. Gut 487 Beiträge und immer noch kein Ende in Sicht. Auch für uns "alten" nicht. Habe irgendwann mal sinngemäß geschrieben das ich mit so einem Gewicht nicht angehalten werden möchte, und so richtig hat mich bisher keiner überzeugt. Gruß Uli07 |
#489
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Nach deutscher Lesart geht das nicht, da sich die Führerscheinklassen immer auf das zulässige Gewicht beziehen. Mit BE darf der Anhänger also nicht einmal leer gezogen werden. Wenn das nicht so sein sollte, da eine EU-Verordnung das anders regelt, dann sollte diese genannt werden und zwar bitte ohne vorherige Heimlichtuerei!
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#490
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Wir schweigen und genießen, und verfolgen weiterhin mit großer Interesse diesen Thread.
Das Interssante daran ist das die angebliche Aufdeckung des Geheimniss immer noch nicht erfolgt ist, denn alles vorher beschriebene ist reine Theorie und würde der Praxis nicht standhalten können. Oder warum baut immer noch kein anderer Hersteller Trailer über 3500kg? Darum macht Sigma immer noch ein Geheimnis daraus, denn wer läßt sich schon die Butter vom Brot nehmen. Das hat auch nichts mit Geheiminskrämerei zu tun, sondern mit Geschätssinn. Aber ich geb zu, mich wurmts auch tierisch wenn ich was nicht verstehe!
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#491
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Zitat:
Wie man ebenfalls diesem Thread entnehmen kann, baut auch Ruschmeier solche Anhänger. Und wenn man sich nicht auf Bootsanhänger beschränkt und mal eine Suchmaschine bemüht, dann findet man auch noch andere. Es geht hier nicht um wurmen oder nicht. Ich kann aber wohl kaum mit einem Anhänger durch die Gegend fahren, von dem ich selber der Meinung bin, dass er nicht zulässig ist. Sollte sich dann nämlich herausstellen, dass dem tatsächlich so ist, dann habe ich sogar vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen. Es dauert wirklich lange, um mich auf die Palme zu bringen, aber der Beitrag war wirklich unnötig! Guten Abend. Geändert von uhx (08.10.2013 um 12:29 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler
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#492
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einen noch oben drauf, weil sich da scheinbar Sigma mit fremden Federn schmückt mit den Behauptungen, sie seien die geistigen Väter dieser Trailer oberhalb der bisherigen 3,5 Tonnen.
Sollte man nicht tun, wenn es nicht hieb und stichfest belegbar ist.... - schadet nur dem ansonsten wohl guten Ruf für gute Trailer....
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Gruß - Georg |
#493
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Hier ist nochmal Ruschi
Natürlich bauen wir auflaufgebremste Anhänger mit 3650 und 3850 kg Stützlast. Ca 80 % werden so im Fahrzeugschein (SIEHE MEIN BEITRAG 473 AUF SEITE 24) eingetragen. Nur noch die restlichen 20 % in dieser Gewichtsklasse verkaufen wir mit 3500 kg incl. der Stützlast. Diese Prinzip geht auch bei allen anderen Anhängern, z.B. Kasten-,Bagger,-Koffer- und Fahrzeugtransportanhängern. Bis jetzt kenne ich außer Sigmar und uns noch zwei weitere Anhängerbauer, die auch bis 3850 bauen. Bei Klasse BE bitte nicht vergessen, dass das Gewicht von Zugafhrzeug und Anhänger, wenn beides zusammen -angekuppelt- auf der Waage steht, 7000 kg wiegen darf. Das geht doch gar nicht, wenn die Stützlast von der Achslast bei 3500 kg Gesamtgewicht noch abgezogen werden muss. Klar können nur wenige als Pkw eingetragene Fahrzeuge 350 kg Stützlast schultern, genausowenig wie ein Pkw, der nur 75 kg Stützlast eingetragen hat, 100 kg auf die Kupplung tun darf. Tatsache ist die Anhänger gibt es, sie sind zulassungsfähig. Wir reden doch hier über das Thema "MÖGLICHST HOHE ZULADUNG" und die gibt es, wenn die Stützlast im Fahrzeugschein separat ausgewiesen und der Achslast beim Gesamtgewicht hinzugerechnet wird. So, meine Frau hat das Essen fertig. Grüße Ruschi
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#494
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Zitat:
Nach meinem gefestigten Kenntnisstand sind in Führerscheinfragen niemals die tatsächlichen Gewichte ausschlaggebend, sondern nur die zulässigen. Deshalb braucht bei Führerscheinkontrollen auch nicht gewogen, sondern nur nach Papierlage entschieden zu werden. Somit ist das Fahren eines überladenen 3,5t-Anhängers mit BE kein Verstoß gegen das Fahrerlaubnisrecht, das Fahren eines 3,65t-Anhängers aber auch dann, wenn er nicht beladen ist. Ich finde die Frage durchaus wichtig, da das Fahren ohne Führerschein nicht als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat angesehen wird. Mit allen Konsequenzen wie einkommensabhängiger Geldstrafe und Eintragung einer Vorstrafe ins Führungszeugnis.
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#495
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Kennst du da ein Modell welches über 150kg hat, bzw. gibt es da eine Möglichkeit zur Stützlastauflastung?
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Gruß Jörg |
#496
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Schaut mal die hier: 350 kg für Cherokee ab 2008
http://mr-ahk.de/index.php?was=detai...=2736&fnr=JE05
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Grüße, Andreas
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#497
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Meines Wissens nach ist die Knott-Auflaufeinrichtung mit 3850 KG aber nur TÜV-geprüft bis 3500 kg, oder liege ich da falsch? Was mich etwas verwundert, warum ist auf Deiner Homepage, oder habe ich da was übersehen, nur Trailer/Anhänger mit max. 3500 KG?
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#498
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und zweitens.... bei genauem Lesen.... Motorbootanhänger - Zusatzausstattung Info Die Preise für die einzelnen Ausstattungsdetails unterscheiden sich je nach Anhängertyp. Wir bauen auch Anhänger
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Gruß - Georg |
#499
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Stimmt, Danke für den Hinweis.
Was mich als Skeptiker ein wenig stutzig macht, warum hält man sich mit so wichtigen Details so bedeckt? Nein, ich denke hier wirklich nicht daran das es rechtlich eventuell problematisch sein könnte, nein tu ich nicht, echt nicht, das denken nur böse Menschen.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#500
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Gruß Axel |
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