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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Danke für das PDF.
Schon absurd, dass man für ganz normal verständliche Sachverhalte wie "Stützlast" oder "Achslast" beginnt neue Begriffe zu nutzen wie "Anhängelast" oder "Anhängemasse". Schade für Leute wie uns, die Polizei, die das alles überwachen soll. Leider sehr gut für Rechtsanwälte, welche dann alle Parteien vertreten können und nutzniesser für Bussen, welche gezahlt wurden, weil man nicht über die Hintergründe Bescheid wusste. |
#652
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Zitat:
betreffend unseres Gewichtes bewegen wir uns derzeit denke ich mal bei +/- 3000kg, genaueres hierzu werden wir sagen können wenn das boot auf dem trailer steht und wir das ganze dann durchwiegen..... (das wird aber nicht vor März 2014 sein), ich halte euch auf dem laufenden.... aus diesem Grund war für uns der alutrailer schon klar um hier auch gesetzeskonform zu sein.....
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#653
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Zitat:
viel schlimmer fand ich das Halbwissen von TÜV u. DEKRA, ich habe hierzu diverse befragt welche es ablehnten. noch schlimmer war eine Polizeidirektion im Land Brandenburg, wo mir abgeraten worden ist........ aber nun ist alles gut, jeder hat es schwarz auf weiss, was will man mehr...... und ein stück Papier fürs Handschuhfach mehr..... grins |
#654
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[ Leider sehr gut für Rechtsanwälte, welche dann alle Parteien vertreten können und nutzniesser für Bussen, welche gezahlt wurden, weil man nicht über die Hintergründe Bescheid wusste.[/QUOTE]
Da bleibt natürlich die Frage ob man im Nachhinein gegen gezahlte Bußgelder nicht eine Verfassungsbeschwerde o.ä. einlegen könnte, unter Umständen müßten dann auch bei dem ein oder anderen Punkte gelöscht werden die für diesen Sachverhalt ausgesprochen wurden. Wobei das Problem wahrscheinlich mit dem fehlenden zGG dann doch nicht so einfach zu lösen ist..... weil wenn im Fahrzeugschein nur 3500kg steht, kann ich nicht gleichzeitig von 3650kg ausgehen..... da sind dann wieder die Hersteller der Trailer gefordert..... |
#655
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Dafür wäre ich dir sehr dankbar.
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Schöne Grüsse vom Dreiländereck Andreas |
#656
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ist schon drin, siehe weiter oben Beitrag #644
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#657
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upps, habe ich irgendwie übersehen.
Vielen Dank
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Schöne Grüsse vom Dreiländereck Andreas |
#658
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Ja, alles klar. Ich wollte diese unendliche Diskussion nicht wieder aufleben lassen, hatte aber gemeint / gelesen das sich zum Ende dieses Jahres in der Richtung "Bremse" etwas geändert hat.
Gruß Uli07 |
#659
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@kurz, was haben Stützlast oder Achslast mit Anhängelast oder Anhängemasse zu tun?
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Warum fehlt von Seite 2 der obere Teil bzw. ein Teil des Satzes?
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Gruß vom Oberrhein. |
#661
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Zitat:
Oder: Der Hänger darf eine max. Achslast haben von 2200kg plus noch eine Stützlast von 120kg. Damit wäre für alle beteiligten alles geklärt. Stattdessen werden eben sog. Fachwörter wie Hägermasse etc. eingeführt, welche OFFENSICHTLICH für Verwirrung sorgen. Naja, kommt ja häufiger vor in der deutschen Sprache... |
#662
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sorry, war der scanner, ich scanne es gerne nochmal
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#663
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wenn du willst, versuch mal mit der Einstellung "600dpi", und "schwarzweiss" statt Farbe
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#664
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Zitat:
Bei einem schwarz/weiss Text sind 300dpi schon mehr als ausreichend, weil keine Qualitätsverbesserung mehr dabei. Wenn der Scanner in Ordnung ist, sollte auch mit 150 oder 200 dpi eine gut lesbares pdf entstehen.
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot
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#665
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Eigentlich ist es doch alles viel Wind um nichts, und Ihr braucht Eure ganzen 3500er Trailer nicht umschreiben zu lassen.
Denn: das KBA Schreiben sagt ganz klar, dass die Anhängemasse und auch die Anhängelast OHNE Stützlast definiert sind. Eure Stützlast wird also dem Zugfahrzeug zugerechnet. Der "alte" Passus, dass bei den 3500er Trailern die Stützlast in den max.3500kg enthalten sei, fehlt hier völlig! Damit ist aber jeder 3500er Trailer um die Stützlast erweiterbar, sofern das Zugfahrzeug es hergibt. Denn: auch bei einem 2000kg Trailer stehen im Fzg.Schein nur 2000kg zulässiges GG drin, und trotzdem durfte man da schon immer die Stützlast addieren! Die reale Situation ist also jetzt lt.KBA für 3500er Trailer nicht anders als für alle anderen auflaufgebremsten Trailer auch, und daher braucht auch das zul. GG nicht umgeschrieben werden. Gruss Mike |
#666
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Hallo Mike,
Du bringst was durcheinander: Ein Anhänger mit zGG 2t darf auch nur 2t wiegen, und zwar einschl. Stützlast. Wenn die Stützlast aber 100kg beträgt, dann darfst Du den Hänger an ein Auto hängen, welches eine eingetragene max. Anhängelast von 1900kg hat. Aus diesem Grund muss das zGG am Trailer 3,5t + Stützlast haben, damit dieser voll ausgeschöpft werden kann. Gruß Axel |
#667
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Nö. Lt. KBA nicht
Guck mal: hier ist der "unselige" Passus noch drin, aber ansonsten alles schön erklärt: http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html "Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus §42 STVZO ist aber zu entnehmen, dass die "gezogene Anhängelast" sich auf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers bezieht. Dieses ergibt sich auch aus § 42 Abs.1 Satz 2 StVZO: "Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. zum §42 der STVZO im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3) zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden." Der "unselige Passus" ist dieser hier, und den hat das KBA mit keinem Sterbenswörtchen mehr erwähnt: "Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen." Vermutlich hat irgendwann mal irgendein Beamter diese fehlerhafte Definition irgendwo hingeschrieben, und von da an haben' dann alle voneinander abgeschieben. Gruss Mike Geändert von Chris Craft Düsseldorf (16.12.2013 um 13:35 Uhr) |
#668
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Lies dir den ganzen Thröth nochmal durch dann kennst du den Unterschied zwischern Anhängelast, ZgG, Achslast usw.
Auch die unterschiede zwiwschen eu-Recht und deutschem recht. Das was du hier vorbringst haben wir schon durchgekaut bis zum abwinken.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#669
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Hallo Mike,
beim Zugfahrzeug stimmt das, was Du geschrieben hast: Die Stützlast wird dem Fahrzeug "aufgelastet", und somit darf das, was angehängt wird, um die Stützlast höher sein, wie im Schein angegeben. Beim Anhänger muss das eingetragene zGG dem tatsächlichen Wert entsprechen, den er im abgekuppelten Zustand hat. Darum gibt es ja auch die Trailer mit zGG 3650kg. Dieser darf dann an ein Zugfahrzeug gehängt werden, der 3,5t ziehen darf und eine Stützlast von 150kg hat. Dein obiger Text bezieht sich ausschließlich auf das Zugfahrzeug. Um das geht es hier aber nicht, sondern nur um Trailer mit mehr als 3,5t zGG. Gruß Axel |
#670
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Ihr seid also der Meinung, dass das zulässige Gesamtgewicht des Trailers die Stützlast beinhaltet?
Danke für die Klarstellung, Axel! Hmmmm... mein 3500er Trailer hat z.B. 3500kg eingetragene max. Achslast, und 150kg Stützlast. Das widerspricht sich - denn dann dürfte ich ja entweder mit 3500kg Achslast und Null Kilo Stützlast fahren, oder aber bis 150kg Stützlast und dann 3350kg Achslast. Das heisst, wenn ich die Achslast voll ausnutze "verschenke" ich die zulässigen Kilogramms der Auflaufvorrichtung, und umgekehrt. Da aber die Achslast bis 3500kg geprüft ist und die Auflaufvorrichtung bis 150kg, wäre es doch logisch die max. zulässigen Gewichte der Einzelkomponenten zu addieren? Gruss Mike |
#671
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Zulässiges Gesammtgewicht = Achslast + Stützlast
Anhängelast des Fahrzeugese = Achslast wenn dein Trailer 3500 KG zGG eingetragen hat und eine Stützlast von 150kg hat darfst du eine max Achslast von 3350kg haben. WEnn du eine Stützlast von 75kg hast kannst du 3425kg Achslast haben. wenn dein auto 3500 Kg (Anhängelast) ziehen darf dann darf dein zGG des Trailers 3650kg (bei 150kg Stützlast) haben Der Trailer muss dann natürlich über diese zulassung verfügen. Ansonsten nur das was der Trailer als zGG hat. aber wie gesagt ist das schon min. 4x erklärt worden in dem Thröt
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (16.12.2013 um 14:33 Uhr) |
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Zitat:
Hallo Mike, wenn dem so ist, dann fahr mal zum TÜV. Bei Wohnwägen weiß ich, dass der TÜV dort schon Auflastungen um den Wert der Stützlast gemacht haben, wenn die Achslast einen ausreichenden Wert hatte. Bei Dir dann 3,5t + 150kg, somit kämen 3,65t raus. Fragen kostet nichts. Oder beim Hersteller nachfragen. Gruß Axel |
#673
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Grundsätzlich gilt natürlich:
Wenn das Auto mehr ziehen darf wie man auf den Hänger laden darf ist die Begrenzung das zGG des Hängers. wenn der Trailer mehr laden darf als das Auto ziehen, ist bei der max anhängelast schluss. Bespiel: Fahrzeug M350 zulässige Anhängelast 3500kg; Trailer zGG 2800kg also ist hier bei 2800 KG (Achslast +Stützlast) ende. Bei 100kg Stützlast heist das die Achslast darf max. 2700kg betragen. Gleicher Trailer an einem Golf. Zulässige Anhängelast 1500kg (angenommen genaue werte hab ich nicht. Dann darf die Achslast des obigen Trailers 1500kG haben. das Gesammtgewicht des Trailers dürfte wenn der Golf auch 100KG Stützlast hat nicht mehr als 1600 KG betragen.
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@ tritonnavi
Ganz verstanden habe ich das auch noch nicht aber es scheint alles so richtig zu sein. Hat wohl mit europäischem Gesetz zu tun. Ich hoffe nur das alle Polizisten in Europa das auch wissen. Gruß Uli07 |
#675
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Zitat:
Volker, glaub mir ich habe den Thread schon zigmal durchgelesen. Aber richtig verstanden hab ich's erst als Axel das gerade eben nochmal explizit erklärt hat. Ich war der festen Meinung dass die Stützlast bis 3350kg immer dazuaddiert werden darf, und zwar bei Auto UND Trailer - und dass es halt nur bei den 3,5t Trailern die Begrenzung der nicht anrechenbaten Stützlast gäbe. Dank Euch bin ich jetzt endlich schlauer Gruss Mike |
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