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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Mein Boot liegt jetzt seit dreieinhalb Jahren in Italien, und da wollte noch nie (NIE, nicht mal bei der Erstankunft im Hafen) irgend jemand irgend welche Bootspapiere von mir sehen. Kontrolliert und nach dem MwSt-Nachweis gefragt wurde ich allerdings während des Maststellens in Frankreich, nachdem ich dort von binnen die Rhone herunter in Port St Louis du Rhone ankam.
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#52
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Kontrolliert werden kann man überall und jederzeit. Auch in der eigenen Garage vom deutschen Zoll.
aber man kann auch: - beim WSA ein Boot anmelden ohne es vorzuzeigen. Dann hat man eine deutsche Registrierung. - Diese Registrierung irgendwo in der Welt auf das Boot kleben (Nummer). - Das Boot als Urlauber auf dem Trailer spazieren fahren wo man will, also auch z.B. von Kroatien nach D. Aber einen Mehrwertsteuernachweis hat man dann immer noch nicht. Wird gründlich kontrolliert muss man dafür büßen. Wird man nicht kontrolliert hat man auf Kosten der Solidargemeinschaft (also uns allen) einen Vorteil.
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#53
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Zitat:
Vielen ist aber auch nicht bewußt (ging mir früher auch so), daß man die schon bezahlte Steuer auch viele Jahre später noch nachweisen muß. Das unterscheidet sich hier von anderen Gütern wie z.B. einem Auto. |
#54
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#55
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Aber auch, wenn Du z.B. mit einem Notebook oder einer Kamera aus den USA zurück kommst, kann der Zöllner den Nachweis verlangen, dass diese Dinge nicht in den USA gekauft, sondern aus Deutschland aus- und jetzt wieder eingeführt werden. Kein professioneller Photograph fährt mit seiner zigtausende kostenden Ausrüstung einfach so ins Ausland, sondern holt sich vorher immer eine Nämlichkeitsbescheinigung, mit der er die notwendigen Nachweise führen kann. |
#56
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Genau darin unterscheidet es sich ja eben.
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#57
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... aber nicht von anderen Gütern. Es gibt bei der MwSt keine besonderen Regeln für Boote.
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#58
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Zitat:
Hast du eine Kopie deiner Rechnung mit ausgewiesener MWSt. fürs Auto im Handschuhfach liegen wenn du über die Grenze fährst? |
#59
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ich glaube in Deutschland sind ca 1/3 aller Fahrzeuge Firmenwagen, die sind alle unversteuert ( trotz Kennzeichen )
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Gruß Olli |
#60
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Zitat:
Beim Auto musst Du wie bei jeder anderen Ware den Binnencharakter nachweisen, wenn Du es nach einer Fahrt nach außerhalb der EU wieder in die EU zurück bringst. Beim Auto aber fällt dieser Nachweis so extrem simpel aus, dass ein Zöllner das schon von weitem erkennt: an Deinem Nummernschild. Die Zulassung mit KFZ-Schein, Kennzeichen und Fahrgestellnummer ist nichts anderes als so eine "Nämlichkeitsbescheinigung", die ich hier schon mehrfach genannt habe. Da es für Boote oder Autos keine besonderen Vorschriften gibt (außer für Neufahrzeuge, aber das ist ein anderes Thema), gilt für Boot wie für Kameras wie für Autos wie für den Schmuck der Ehefrau und für alle anderen Güter: wenn man bei Rückkehr keine Probleme kriegen will, dann braucht man eine Nämlichkeitsbescheinigung. Beim Auto besteht diese aus den Zulassungspapieren. Beim Boot, der Kamere, dem Schmuck usw muss man sich extra eine holen, BEVOR man die EU mit der Ware verlässt. |
#61
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Zitat:
Noch viel besser wird das deutlich, wenn Du ein Boot gebraucht aus privater Hand kaufst. Der Verkäufer DARF Dir dann gar keine MwSt in Rechnung stellen, und Du bezahlst auch keine MwSt an den Verkäufer. Da ist auch nicht "versteckt" irgend ein nicht-ausgewiesener MwSt-Anteil in der Rechnung: die Zahlung erfolgt umsatzsteuerfrei. Du hast dann mehrwertsteuerfrei ein Boot gekauft! |
#62
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Das liegt daran, dass es keine Mehrwertsteuer sondern eine Umsatzsteuer ist und die von Privatpersonen nicht eingehoben wird. Und ändert auch nix daran, dass für diese Ware Boot die Steuer schon mal abgeführt wurde.
Raoul
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Wahlkroate #2 |
#63
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Zitat:
Früher war genau dies ein großes Problem von Gebrauchtwagenhändlern. Die mussten, wenn sie ein Auto von Privat ankauften, beim Verkauf den vollen Mehrwertsteuersatz auf den vollen Verkaufspreis erheben. Damit waren die Händler um mindestens diesen Mehrwertsteuersatz schlechter gestellt als private Verkäufer. Weil die Händler dann dazu übergingen, mit Schildern wie "im Auftrag" fiktive Kommissionsgeschäfte zu konstruieren, bei denen der Verkauf auf dem Papier nur von privat an privat stattfand und der Händler gar nicht auftauschte, wurde dann mit dem §25a UStG die sogenannte "Differenzbesteuerung" eingeführt. Damit muss ein Händler von gebrauchten beweglichen Waren (also z.B. Autos und Boote) nur noch auf seine Handelsspanne MwSt erheben. |
#64
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Im ersten Beitrag geht es irgendwie überhaupt nicht um Gebrauchtwagenverkäufer,
also bitte beim Thema bleiben. Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
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Hi Leute,
da ich auch Gebrauchtboote verkaufe, sind mir die zollrechtlichen Gesetzte in- und außerhalb der EU nur zu gut bekannt. Sobalt man einen EU-Hafen ansteuert, muss einklariert werden, dabei müssen die zollrechtlichen Dinge angegeben werden. In vielen Fällen wird die MwSt. geprüft, dabei genügt die Angabe des Kaufvertrages (MwSt. bezahlt). Sollte die MwSt. NICHT bezahlt sein, kann das Boot bis zu 3 Monate (z.B. zum Zwecke einer Reparatur) MwSt.-frei eingeführt werden, wenn eine int. Logistikfirma haftet. ( Kostet dementsprechend). Will ich das Boot selbst befristet einführen, dann muss ich für den Zeitraum die MwSt. hinterlegen. Ich bekomme sie zurück wenn ich mit dem Boot das Land verlasse. Fußnote: Ich kann das Boot nur dort versteuern in dessen Land es sich befindet. Also nicht, ich fahre mit dem Boot nach Italien und stelle in Deutschland oder Österreich den MwSt.-Antrag. oder Beispiel: Ich habe einen Kunden, der möchte ein MwSt.-freies Boot in Kroatien kaufen, es nach Italien stellen und in Österreich verzollen. Geht NICHT. Es geht nur verzollen in Italien. oder Beispiel: MwSt.-freies Boot steht in Kroatien, ich will es nun in Österreich oder Deutschland versteuern, geht nicht, das Boot MUSS in das zu versteuernde Land eingeführt werden. Ich habe alle diese Beispiele schon mit der Behörde durchgespielt.
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#66
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Jein. Es gibt auch für EU-Bürger die Möglichkeit, unverzollte Ware im Transit durch andere EU-Staaten zu führen und erst im Zielstaat zu verzollen und zu versteuern. Bei fabrikneuen Fahrzeugen (Autos, Boote, Flugzeuge) ist das sogar der gesetzlich vorgeschriebene Weg. Der dafür notwendige Aufwand aber dürfte die eventuellen Einsparungen deutlich übersteigen, zumal die MwSt-Sätze im Norden eher höher sind als im Süden.
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#67
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Das diente der Veranschaulichung. Durchgesetzt wurde die Differenzbesteuerung nämlich auf Betreiben der Gebrauchtwagenhändler-Lobby, aber sie gilt natürlich genau so auch für Gebrauchtboote.
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#68
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Liebe Steuerexperten,
ich fahre seit jeher mit Booten, die über Flaggenzertifikat registriert sind. Die Zertifikate gelten, so weit ich weiß, als Eigentumsnachweis. Das sollte für einen einfachen Grenzübertritt wegen Urlaubs nicht reichen sollen? Ich habe alle Rechnungen doch schon vorgelegt ... Jörg |
#69
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Das BSH will für den Antrag für's Flaggenzertifikat zwar eine Kaufrechnung mit Bestätigung der Zahlung sehen (die sich jeder Betrüger auch selbst ausstellen kann), aber keinen MwSt-Nachweis oder Nachweis für den "Binnencharakter" des Boots. Du kannst beispielsweise problemlos ein Boot in Koatien kaufen, dort liegen lassen, und Dir dennoch das Flaggenzertifikat dafür holen. Dennoch musst Du dann, wenn Du das Boot in die EU einführst, Einfuhrumsatzsteuer dafür bezahlen.
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#70
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Zitat:
Und wie schaut´s nun aus bei einer Woche Aufenthalt in Italien mit einem unversteuertem Boot aus Kroatien kommen ?
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lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert (Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin) |
#71
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Zitat:
(Bj 76, gekauft ca. 2005, letzte Zulassung in Ö - Bezirkshauptmannschaft Bregenz, angemeldet 2001- liegt vor, sonst aber nix, ausser Kaufvertrag) gekauft hat würde mich mal interessieren wie diese lückenlose Dokumentation aussieht und ob ich die auch haben kann Ernstgemeinte Frage. Ich wurde noch nie wg. Ust. gefragt......aber wenn Ich habe keine Ahnung
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#72
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Bei Baujahren älter als 1987 (für Österr. Boote) wird eine Entrichtung der MwSt. ohne Überprüfung angenommen. Diese Frage ist daher für ein Boot 1976 nicht relevant.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (05.12.2010 um 19:00 Uhr)
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#73
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Zitat:
Denke ich ja auch, und offensichtlich auch bisher alle anderen........hoffentlich fragt nicht doch mal einer.....wobei´s tendenziell eher um nix geht (selbst bei doppelten Sätzen ) Die lückenlose Dokumentation interessiert mich aber trotzdem. Ich kann sie nicht erkennen (so wie auf nem D - KFZ - Brief alter Machart, Zulassung, Ummeldung, Ab- und Anmeldungen etc.---da ist alles klar nachvollziehbar). Kurzum: ich glaub´s irgendwie net, dass Ö das kann.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#74
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Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#75
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Jetzt mal ganz im ernst !Soll das heißen wenn ich mein Boot von BRD nach HR bringen und auch zurück ,könnten die mir ärger machen wegen der Mwst fürs Boot?Da habe ich ja eigentlich die Jahre Glück gehabt !
Wie soll ich mir denn die sachen jetzt noch alle besorgen??? P.s Immer wieder was neues mit dem Bootsfahren!
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MFG Robert Carpe diem |
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