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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Und er hat endlich mal einen Trailer unterm Boot, der passt!
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gregor
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#52
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Zitat:
Und Holländer fahren halt mal durch beide Länder, während wir aus dem Süden fast nur durch Österreich fahren. (ich komme aus dem Süden - Grenze zu Österreich) Ich wäre auch für eine Autobahnmaut. Muß man überall zahlen, warum nicht die Anderen auch bei uns? Dafür sollte es entsprechende Vorteile für uns geben, doch daran würde es hier wieder wegen der Steuergier der Politiker scheitern. Darum bin ich dagegen. Gruß Jürgen |
#53
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Zitat:
Was ist in Strafe? In "good old Germany" ist 1% Toleranz drin.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#54
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habe da was anderes in Erinnerung.
Man muß unterscheiden, ob über 7,5to oder drunter. http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php auf der Seite ganz unten. Erst über 20 % wirds heftig. Ist aber keine Ermunterung zum Überladen. Gruß Jürgen |
#55
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=17 meint Jörg.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#56
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und was ist mit meinem kleinen süßen 750kg Trailer ungebremst?
Der fällt nicht unter das "sowie Anhänger mit über 2t zgG." Nebenbei, was passiert, wenn unser Passat 680kg ungebremst ziehen darf, mein Trailer aber 750kg zgG hat, die Waage aber nur 650kg angezeigt hat ? LG Jan
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt." |
#57
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Zitat:
Der Passat darf 680kg ungebremst ziehen. Wo ist die Frage? Mein leerer 3,5-Tonner wiegt 450kg. Den darf der Passat auch ziehen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#58
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Zitat:
Nichts anderes. Mittlerweile höre ich nur noch (selbst von Polizisten), Es zählt nur was drauf geladen ist ! Sprich wenn ich meinen Wieg-Schein mitführe müsste doch alles ok sein Komisches Rechtssystem...
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt." |
#59
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Zitat:
Zitat:
Der Passat darf die 680kg + Stützlast aber max. das 750 kg ZGG des Anhängers ungebremst ziehen.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#60
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Zitat:
Ungebremst dürfen an den Passat 680kg plus meinetwegen die Stützlast. Entscheidend ist das TATSÄCHLICHE Gewicht. Für die Frage des Führerscheins ist entscheidend das HÖCHSTZULÄSSIGE GESAMTGEWICHT. (ein Anhänger bis 750kg - gebremst oder ungebremst - zählt nicht für den Führerschein, wenn der Anhänger mehr als 750 DARF UND das Gespanngewicht mehr als 3500kg DARF, dann brauchst du einen Hängerschein). Der Wiegeschein interessiert niemanden. Wenn die Herrschaften was wissen wollen, dann wiegen sie selbst.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#61
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Zitat:
Ah ok ! Ja wollte schon sagen, bei BE lernt man genau das... Aber nu bin ich schlauer
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt."
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#62
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Lieber mit Spielraum
das Thema mit dem in Wirklichkeit zu schweren Boot ist ein permanentes. Daher sollte gleich der nächstgrößere Trailer genommen werden (der Unterschied zwischen 2.500kg und 2.700kg sind z.B. gerade mal 200€ beim Neukauf (ja, zufällig auch 200kg Unterschied) - der Mehrpreis ist doch allemal besser als jahrelang mit schlechtem Gewissen auf der Straße!
Übrigens gilt das auch fürs Zugfahrzeug...
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Capt. otto |
#63
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Klar, und weil mein Gespann in DE 100 fahren darf, darf ich das auch in Italien oder Österreich. Die DE-Zulassung und die damit einhergehenden Fahrzeuggrenzen (Maximalmasse, Anhängelast) gelten EU-weit - die Konsequenzen bei Überschreitung und evt. Toleranzen nicht.
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Beste Grüße John |
#64
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Bei Einbaumotor mit kleinster Motorisierung und ohne Öle und Propeller.
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Beste Grüße John |
#65
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Zitat:
Siehe Beitrag 47
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#66
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Zitat:
In DE ist zu unterscheiden zwischen Anhänger unter und über 2 t zGG. Die obigen Werte gelten bei über 2t zGG des Anhängers, da dann die LKW-Tabelle anzuwenden ist. % EUR Punkte 2-5 30 5-10 80 1 10-15 110 1 15-20 140 1 20-25 190 3 25-30 285 3 >30 380 3 Unter 2t zGG des Anhängers gilt: % EUR Punkte 5 bis 10 10 mehr als 15 30 mehr als 20 35 mehr als 20 95 3 mehr als 25 140 3 mehr als 30 235 3
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Beste Grüße John
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#67
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Ich hab' schon immer gesagt, daß im ein Ironie-Smilie fehlt!
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Beste Grüße John
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#68
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Zitat:
In Ö gilt: Hänger bis 750kg: 100/100 (Freilandstraße/Autobahn) Hänger über 750kg und Gespann unter 3,5t: 80/80 Hänger über 750kg und Gespann über 3,5t: 70(!)/80 Deine "100"-Plakette ist sehr schön und hat hier keine Bedeutung. Ich darf ja mit meinem 750kg Anhänger, der in Ö 100 darf, bei euch auch nur mit 80 über die Autobahn. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Tempolimit EDIT: ------------------- Aja, Ironie, hab ich übersehen ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#69
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Allerdings: ...bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt Gibt es Bootsgespanne die unter 2t Gesamtmasse kommen?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#70
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Das Gesamtgewicht bezieht sich in dieser Formulierung dabei nur auf den Anhänger und nicht das Gespanngesamtgewicht.
Aber Gespanne unter 2t. Gespanngewicht gibt es natürlich auch. (Trailer für Schlauchi oder Jolle hinter Kleinwagen) warum nicht?
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gregor
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#71
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Beim mein Boot hab ich keine probleme mit dem Gewicht. Boot wiegt knapp eine Tonne und mein Trailer hat zgG: 1800 kg also alle ok. Aber bei mein Wohnwagen sieht es anders aus der 520 TQM ist mit 1300 kg zgG: angegeben und wiegt 1200 kg leer. super Sache der ist quasi immer überladen. Ausser ich ziehe ihn leer aber Hand aufs Herz wer macht das schon.
schönen Gruß Enrico |
#72
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Oh, ich dachte immer das zielt auf: gebremste oder ungebremst Anhängergespanne ab?
Gebremste Gespanne fangen im groben ja bei 2t Gesamtmasse an. Seit ihr sicher?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#73
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Zitat:
Genau richtig! Wollte mir einen X5 zulegen und zu meinem Erstaunen durfte der in Österreich nur 2700kg ziehen. Laut BMW Austria ist kein Auflasten möglich, obwohl er in D für 3500kg vom Werk aus zugelassen wird! Trotzdem darf ein X5 mit deutscher Zulassung und 3,5to Anhänger straffrei durch Österreich fahren......
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Gruß Mike _____________________________________________ The early bird catches the worm, but the cool worm sleeps all morning... |
#74
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Zitat:
Anders rum: ungebremste gibt es bis max 750kg und das ist gut so
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#75
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Er meinte das gesamte Gespann, als incl. Zugfahrzeug.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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