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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Daaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanke!!!
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#52
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Zitat:
moin hatte ich auch mal gemacht als ich nach zwei Wochen wieder nach Hause kam war mein Kühlschrank abgetaut
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gruß Dirk Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch verrückteren fände, der ihn versteht...Heinrich Heine |
#53
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Zitat:
so clever sollte man schon sein... Ich für meinen teil nutze das sogar als gelegenheit zum Abtauen und man sollte dann auch die Kühlschranktür auflassen... aber wie gesagt wenn dann nach den 2 Wochen jemand kommt und mich der Nötigung bezichtigt.... LOL den lach ich einfach nur aus und bei dem das nicht geht der lässt die Küchensicherung halt drin...
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#54
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oh he,
das hört sich nach Streiten an. Du darfst keinen Strom abstellen, schon gar nicht, wenn dort die Heizung mit dran hängt, wird dir jeder Anwalt und Richter sagen, lass also die Finger davon. Die Vertrag ist gekündigt, gut, dann sprech mit dem Versorger, dass er den Zähler abließt und abklemmt, den Rest musst du mit dem Vermieter ausfechten. Ich würde erst einmal alle Rechnungen wie Strom und Miete einstellen. Will der Vermieter und der Versorger Geld einfordern, geht das nur über das Gericht und dafür muss das Verhältniss Mieter / Vermieter sowie Verbraucher geklärt werden. Du hast ja alle Abrechnungen sowie den Schriftverkehr mit Vermieter und Versorger. Durch die Zahlungen / Stromverbrauch kannst du ja diesen übermäßigen Verbrauch beweisen. Wie kommt ein Zähler , der keine Nummer hat in den Stromkasten, wem gehört der Zähler? All diese Fragen werden wohl nur durch das Gericht geklärt, also keine Angst, nur dieser Weg wird funktionieren wenn du dein Geld zurück bekommen willst. Also, Rechnungen bezahlen einstellen und alles geht seinen Weg. Wenn du super ganz gut sein willst die Miete und die 103 ,- € auf ein separates Konto zahlen, dann kann dir keiner einen Vorwurf machen. Ich würde es genau so machen.
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#55
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Ach Schatz...es gibt eben Dinge bei denen muss ich erst nen Tritt in den Hintern bekommen bevor sich mein Gewissen ausschaltet
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Gruß Andrea
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#56
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Zitat:
Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme. |
#57
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Ich werde noch getreten
Dirk hat mir Angst gemacht
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Gruß Andrea |
#58
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Hallo Andrea,
laß dir mal keine Angst machen, melde einfach der Hausverwaltung, das der Vertrag gekündigt und der Zähler abgelesen ist, dann kannst du den Zähler erst mal abschalten fällt dann die Heizung aus wird die Hausverwaltung dich auffordern den Strom wieder einzuschalten, das machst du natürlich nur wenn die Hausverwaltung die Stromkosten übernimmt, die dann auf dem Zähler auflaufen und laß dich nicht einwickeln, sonst gekommst du für den Strom der nachträglich verbraucht wurde auch noch eine Rechnung wenn zu dem Allgemeinstrom nichts im Vertrag steht, wirst du da vermutlich kein Geld zurück bekommen, das ist einfach Pech, daß ihr das erst so spät gemerkt habt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#59
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Ich geb mal nen kleinen Zwischenstand,da das Mietverhältnis ja am Monatsende endet...
Wohnung ist leer,Strom haben wir beim Anbieter gekündigt und knapp 400 Euro erstattet bekommen...Soviel wurde schon für 2010 eingespart nach dem ersten Besuch des Technikers... Da der Heizungs und Kabelanschluss-Strom aber ja nun immer noch über den Zähler meines Vaters lief,kam der Techniker vor ca 2 Wochen erneut. Der gesamte Strom läuft nun ausschließlich über die obere Wohnung. Leider wurde uns aber von der Hausverwaltung nun immer noch nicht mitgeteilt wer die Stromkosten ,die mein Vater jahrelang trug,bezahlen wird... Somit haben wir kurzerhand die April-und Maimiete nicht mehr bezahlt... Trotzdem rührt sich da keiner... Wie kann ne Hausverwaltung nur so luschig sein....
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Gruß Andrea
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#60
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An wen hat denn Dein Vater gezahlt, wenn SWB nichts davon weiss, von wem kommt den die Abrechnung?
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Liebe Grüsse Mari lena |
#61
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Ich glaube, ich verstehe hier einiges nicht. Was hat denn die andere Mieterin damit zu tun? ich an ihrer Stelle würde nicht einen Cent zahlen, schließlich zahlt sie ja mit ihren Nebenkosten auch die Heizung usw. Ob der Hauswirt das alles ordnungsmäßig hat, ist nicht ihr Problem.
Man sollte dabei auch mal im auge behalten, wer denn das Haus mit der nicht-getrennten Elektrik verkauft hat ... Eine gewisse Mitschuld kann da ja wohl nicht geleugnet werden. Und ansonsten: der alte herr ist tot, wenn ich das richtig verstanden habe? Dem nützt es also überhaupt nichts, wenn jetzt eventuell noch ein paar Taler nachgezahlt werden. Was soll also das Ganze? Muss das Erbe noch etwas aufgepeppt werden??? |
#62
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Hallo Wohnbusfahrer,
wenn du alles liest, dann kommst du schon da hinter wo das Problem liegt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#63
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Zitat:
Dieser Nebenzähler war der Avacon aber nicht bekannt.
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Gruß Andrea |
#64
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Ich habe alles gelesen ... Da hat jemand ein Haus verkauft, in dem es keine ordentlich getrennte Elektrik gibt. Jetzt wollen die Erben mehr erben und verlangen Geld von einer Frau, die nichts, aber auch gar nichts mit deer ganzen Angelegenheit zu tun hat, weil ihr 1. das Haus nicht gehört und sie 2. brav ihre Nebenkosten zahlt.
Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Ansprechpartner ist nur der Hausbesitzer, ersatzweise die von ihm beauftragte Hausverwaltung. |
#65
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Mein Vater verkaufte das Haus aber an den Vater der oberen Mieterin. das ist etwa 20 Jahre her...der Vater der Mieterin verkaufte es dann an den jetzigen Besitzer...darum gehts jetzt aber nicht...
Irgendwo schrieb ich bereits ,das viele Gebäude auf dem Grundstück abgerissen wurden und dadurch auch im Haus die Elektrik neu gemacht wurde....auch wurde ein neuer Stromkasten und neue Uhren eingebaut.... Der Elektriker von damals hätte sehen müssen das der Strom noch nicht ordnungsgemäß fließt... Auch wurde die Mieterin und auch der Besitzer bereits 2006/7 von meinem Vater darauf aufmerksam gemacht...und zwar schriftlich... Ich weiß nun seit fast 2 Jahren davon und solange kämpfe ich dafür das mein Vater sein Recht bekommt. Also stell mich hier nicht als Erbschleicher hin...du kennst mich gar nicht
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Gruß Andrea
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#66
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Dein Vater ist tot, der bekommt nur noch vor einer höheren Instanz Recht oder Unrecht. Die einzigen, die von einer Nach- oder Rückzahlung profitieren, sind die Erben, das ist Fakt.
Und die Mieterin hat damit nun einmal nichts zu tun, das ist auch Fakt. |
#67
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Zitat:
Fakt ist ,das die Erben noch 3 Monate für eine Wohnung zu zahlen haben die sie nicht gemietet haben... Fakt ist auch,das du überhaupt nicht weißt ob es was zu Erben gibt...also schweige lieber zu diesem Thema Mag sein das die Mieterin nix dafür kann...aber die Hausverwaltung (sowie auch die Mieterin) wissen seit Jahren worum es geht...ein klärendes Gespräch wäre deshalb schon angebracht gewesen...
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Gruß Andrea
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#68
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Zitat:
Wenn ich ein Haus kaufe das nicht dem gültigen Stand der Technik oder Bewohnbarkeit entspricht, habe ich als Käufer (neuer Eigentümer) die Pflicht der Nachrüstung. Die Mieterin im Obergeschoss ist nicht Vertragspartner im Mietverhältnis, dass ist nur der Vermieter und Dieser ist zur Erstattung heran zu ziehen. Als Nebenkosten darf nur das abgerechnet werden was im Mietvertrag aufgeschlüsselt ist, jedoch gilt als Nebenkosten anerkannt was über Jahre ohne Wiederspruch abgerechnet wurde. Hat der Vermieter in den Nebenkosten der Mieterin jedoch die Stromkosten der Heizung abgerechnet würde ich Ihn sogar wegen Betrugs belangen. Der Vermieter ist verpflichtet alle Unterlagen und Verteilerschlüssel in seinen Räumen offen zu legen, jedoch ist er nicht verpflichtet Kopien zu fertigen. Ich hätte die Sicherungen sofort herausgedreht da ich als Mieter und Vertragspartner des Versorgungsunternehmen hierzu das Volle Recht habe und nicht wie ein Vermieter eine Versorgungspflicht, dass ist ein großer Unterschied.
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Gruß Frank aus dem scharfen Solingen Geändert von nass01 (10.05.2011 um 23:37 Uhr)
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#69
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Zitat:
@Nasowas Bitte, ich will dir doch nichts unterstellen. Mir geht es vor allem darum, dass die Mieterin nichts dafür kann und zu Recht die Zahlung verweigert. Ich hätte, als das aufgefallen ist, den Sachverhalt in einem Brief an die HV geschildert mit der Ankündigung, dass in der eigenen Wohnung abzuschalten und der Aufforderung an die HV, binnen 2 Wochen für einen fachgerechten Umbau zu sorgen. Das auch als Kopie an die andere Mieterin mit der Erklärung, was das für ihre Wärmeversorgung bedeutet, dann macht die auch bei der HV Druck. Evtl noch ein- oder zweimal eine Nachfrist gesetzt, dann abgeschaltet. Dann wäre das längst gegessen und du hättest nicht so einen Ärger aufgebaut. Jetzt inm Nachhinein wird es sicher sehr schwierig, Geld zurückzubekommen, es kostet deine Nerven und das Prozessrisiko ist auf deiner Seite. |
#70
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Zitat:
So hätte ich es auch mit Sicherheit gemacht. Ich habe es vor 2 Jahren gemerkt das Strom von der oberen Wohnung verbraucht wird. Da lebte aber mein Vater noch,war aber schon bettlägrig.Wenn ich den Strom abgestellt hätte,hätte er auch frieren müssen ... Damals hab ich oft mit der HV gesprochen und sie sagten mir zu etwas zu tun,zögerten es aber raus. 2x kam in der Zeit ein Techniker aber erst nachdem mein Vater im Feb.starb wurde es so umgestellt das der Heizungszähler über die obere Wohnung lauft. Seit 1,5 Jahren verspricht mir die HV nun auch eine Lösung für die entstandenen Kosten zu finden...alles ohne weitere Regung Auf Schriftverkehr wird seit einem Jahr auch nicht mehr reagiert. Bin ja mal gespannt ob die sich wenigstens melden wenn es um die Wohnungsübergabe am Monatsende geht...
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Gruß Andrea |
#71
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Zitat:
Nichts,keine Reaktion.. Weder zu den 2 austehenden Mieten,noch zur Einigung wegen des Stroms und auch keinen Muks zur Wohnungsübergabe... Wir sehen einfach nicht ein da weiterhin hinterher zu telefonieren oder zu schreiben... Aber irgendwas muss doch passieren ? Wir wollen doch auch die Wohnungsschlüssel loswerden....
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Gruß Andrea |
#72
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Ich kann dir nur empfehlen die Schlüssel pünktlich zurück zu geben und möglichst ein Übergabeprotokoll zu machen.
Einer meiner Mieter hat das, trotz Mahnung, nicht getan. Ich habe geklagt und nach zwei Jahren Recht bekommen. Der Mieter musste die Miete für zwei Jahre nach zahlen. Netterweise war der Mieter solvent genug (eine Behörde ).
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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