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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 28.09.2011, 13:30
In Flagranti In Flagranti ist offline
Commander
 
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hallo,
gut das dein posting ganz vorne stand sonst hätt ichs bestimmt
übersehen!
wär natürlich keine absicht gewesen und ich hoffe du hättest mir dann einfach ne private nachtricht gesandt!

Das Fahrzeug war ein Möbelkoffer mit 6,10 m Ladefläche,
welches auch immer bei MAN in Weiden gewartet wurde,
das Fahrzeug wurde also nicht "geschunden" da nur Möbel von einer
Kaserne zur anderen transportiert wurden und lt. Tachoscheiben immer
so um ca. 300 - 600 km am Stück gefahren.

aber zu deiner Frage

Das Fahrzeug hat den langen Radstand, also nicht wie von nem
Kieskutscher sondern 6,10 m Ladefläche.

Der Rahmen wurde auch um, schlag micht tod, 1,7 m verlängert,
natürlich TÜV abgenommen!

Mein Boot das ich damit Transportiere ist eine 250 er Sundancer
mit TWIN Motorisierung, und das Boot verliert sich auf dem LKW!

wie du siehst stell ich das Boot so drauf, das die Maschinen zum
Fahrerhaus stehen und somit die Gewichtsverteilung oprimal ist,
ich brauche so nicht einmal die Leuchtweitenregulierung verstellen!
Ich gehe deshalb einfach davon aus, das die Achslasten so nicht
überschritten werden, gewogen hab ich sie aber nicht.


Und wie gesagt, der LKW hinter mir , ein alter MAN der ist etwas kürzer
als meiner und da steht ne 268er mit TWIN Motorisierung drauf.

Da du ja nicht weit weg wohnst, kannst du dir den LKW ja gerne angucken.

Gruß

Michael
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  #52  
Alt 28.09.2011, 13:33
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Commander
 
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ach ja,

ja das Fahrzeug ist ein 3sitzer

und wegen der Sicherheit,
steig ein und fahr damit , du wirst nie im leben mehr mit nem
Trailer nach Kroatien fahren!

Gruß

Michael
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  #53  
Alt 28.09.2011, 13:46
In Flagranti In Flagranti ist offline
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ich hoffe das mit dem Bild klapptKlicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	MAN hinten.JPG
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  #54  
Alt 28.09.2011, 13:56
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noch eins ,)Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	MAN seite.JPG
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  #55  
Alt 28.09.2011, 14:32
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T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo Michael,
finde ich auch solide u. dabei noch günstig, aber ich glaube dann kommt er mit der Höhe nicht ganz hin .

Und wenn man dann keine Sondergenehmigung aufweist (Für die gesamte Strecke!!! Auch Ausland !!!) ,
ist bei Kontrollen über 4,00 m H Schluß .

Da nützt es auch nicht, mit vielleicht 4,19 m laufend durch den Elbtunel ohne Alarm zu kommen, wie hier geschrieben wurde .

Standard LKW-Aufbauten o. Koffer werden vielleicht im Höhenmaß nicht so kontrolliert,
aber Sondertransporte um so lieber .

Ich würde hier kein Lotto betreiben, hinterher ist der Ärger um so größer .

Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
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  #56  
Alt 28.09.2011, 14:52
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
Hallo Michael,
finde ich auch solide u. dabei noch günstig, aber ich glaube dann kommt er mit der Höhe nicht ganz hin .

Und wenn man dann keine Sondergenehmigung aufweist (Für die gesamte Strecke!!! Auch Ausland !!!) ,
ist bei Kontrollen über 4,00 m H Schluß .

Da nützt es auch nicht, mit vielleicht 4,19 m laufend durch den Elbtunel ohne Alarm zu kommen, wie hier geschrieben wurde .

Standard LKW-Aufbauten o. Koffer werden vielleicht im Höhenmaß nicht so kontrolliert,
aber Sondertransporte um so lieber .

Ich würde hier kein Lotto betreiben, hinterher ist der Ärger um so größer .

Grüße : TOMMI
Hallo Tommi,
ich weiß natürlich nicht genau wie hoch das Boot ist,
ich weiß das ich knappe 3,3 m Höhe habe, und alles was unter 4,10 ist
ist sicher bedenkenlos!
Vorschrift sind 4m ja!
aber hier ist`s wie mit dem überladen, ab bissal wos geht immer ;)

aber ich denke man ist in dem 4 m dreh drin,
oder man schießt sowieso deutlich übers ziel hinnaus
und dann gibts nur eins, scharnier an den Geräteträger und gut iss.

und ohne Geräteträger , so groß kann das Boot nicht sein!

zumindest nicht ein 4 tonnen Boot ;)

aber ich mess ja gerne wie hoch die Ladefläche meines LKW`s,
natürlich beladen, ist, jeder cm zählt.

wenns denn gewünscht wird! ;)

gruß

Michael
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  #57  
Alt 28.09.2011, 16:07
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Naja, vielleicht klappts doch .
Wäre jedenfalls ne saubere Lösung .

Tolleranzen bei Gewichten ja (gesetzlich geregelt),
aber bei den Maßen (L, B u. besonders H) bringen die Beamten leider kein Entgegenkommen .

Dann heißts abflexen oder stehen bleiben .


TOMMI
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  #58  
Alt 28.09.2011, 17:24
Prian Prian ist offline
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Kennst du diese Seite?

http://www.minisattelverkauf.de/html/pick_-up.html

Ami-Pickup mit Mini-Sattel und max. 11,9 t Gewicht. Zu fahren mit BE Führerschein....
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  #59  
Alt 28.09.2011, 18:52
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Als ich in Lake Havasu / USA war ,stand ich mit meinem Sohn Carlson wie gebannt an den Slipbahnen in denen wohl in gut einer Stunde locker 100 Boote fünfspurig rausgezogen wurden.
Zugfahrzeuge unter anderem Dodge Ram ,Hummer 2 +3,Ford F250 -650 usw. Geslippt wurden 35-40 Fuß Boote ..wie in USA üblich vollversenkt in 2-3 Minuten ! Auf den Trailer rauf,einhaken und raus !!
Es ist dabei kein einziges Auto die Sliprampe runtergerollt !
Will sagen,warum geht das nicht auch bei uns !!!
Ich bin auch jemand der gerne noch 5 to ziehen würde !
__________________
Gruß Thomas S

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  #60  
Alt 28.09.2011, 20:15
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Prian Beitrag anzeigen
...

Ami-Pickup mit Mini-Sattel und max. 11,9 t Gewicht. Zu fahren mit BE Führerschein....
Das halte ich definitiv für ein Gerücht, selbst wenn es auch 100x auf der homepage stünde....

Mit einem umgeschriebenen Kl. 3 ja, aber BE ... keine Chance, dafür bedarf es halt bis 11,999t dem C1E und bis 18,5t (max dreiachsig) dem CE(79), letztere Klasse bekommt man durch ein exklusives Kreuz ganz unten auf dem Umschreibungsformular.

Kann man sogar auf der gleichen Seite nachlesen unter "Führerschein".
__________________
gregor

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  #61  
Alt 28.09.2011, 20:53
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Guten Abend Gregor,
da stimme ich Dir zu .

BE-ler dürfen auch bei uns nicht die kleinen Sprinter-Bühnensattelzüge fahren .


Hallo Thomas,
so meinte ich es auch nicht, dass nun reihenweise alle beim Slippen baden gehen .

Ist die Rampe gut bekannt, soll es ja auch 1000 mal klappen, warum nicht .

Nur unser Themenstarter möchte ja auch in die Ferne mit dem Gespann .

Findet da man eine tolle, aber nicht bekannte Stelle u. wagt es das Boot zu Wasser zu bringen,
kann das Drama vielleicht kommen .

Rückwärts rollend ziehende 5,5 t am zu steilen Hang hält man dann nicht mehr so locker .


Und was am schneebedecktem Berg passieren kann, schrieb ich ja bereits .
Das war mal eine eigene Erfahrung !
Rutschen ist schon Mist genug, kann Jedem geschehen,
aber bremsen u. der Anhänger tut das nicht, zieht einen noch weg,
ist schon wirklich besonders übel !


Grüße : TOMMI
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  #62  
Alt 28.09.2011, 22:24
yello yello ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Du scheinst Dich hier sehr unwohl und nicht Deinen Ansprüchen gemäß behandelt zu zu fühlen.

Vielleicht solltest Du Deiner früheren Idee nähertreten:


Na ja, Rede- und Denkverbote sind ja mittlerweile wieder salonfähig in diesem "freien Land". Da scheinst du ja voll reinzupassen.


yello (inkognito zum Selbstschutz)
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  #63  
Alt 28.09.2011, 22:38
yello yello ist offline
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Zitat:
Zitat von Gameover Beitrag anzeigen
Wenn der Trailer ABS hat aber das Zugf. nicht!!
Was muss dann am Zugf. geändert werden?
Bei Anhängelast > 3,5 t: Druckluftbremse nachrüsten wenn die Abnahme nach 1996 erfolgt ist oder noch erfolgt und Maulkupplung.

Vor 1996 Maulkupplung nachrüsten.

Bei elektrischer Anhängerbremse variiert die Ansteuerung, so daß es auf die jeweilige Einzelabnahme ankommt. Es gibt elektromagnetische Bremsen, elektrohydraulische Bremsen und lt. TÜV sogar elektrische Druckluftbremsen im Anhänger. Da mußt du den jeweiligen Umrüster fragen.
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  #64  
Alt 28.09.2011, 23:36
yello yello ist offline
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Zitat:
Zitat von In Flagranti Beitrag anzeigen
Hallo Tommi,
ich weiß natürlich nicht genau wie hoch das Boot ist,
ich weiß das ich knappe 3,3 m Höhe habe, und alles was unter 4,10 ist
ist sicher bedenkenlos!
Vorschrift sind 4m ja!
aber hier ist`s wie mit dem überladen, ab bissal wos geht immer ;)

aber ich denke man ist in dem 4 m dreh drin,
oder man schießt sowieso deutlich übers ziel hinnaus
und dann gibts nur eins, scharnier an den Geräteträger und gut iss.

und ohne Geräteträger , so groß kann das Boot nicht sein!

zumindest nicht ein 4 tonnen Boot ;)

aber ich mess ja gerne wie hoch die Ladefläche meines LKW`s,
natürlich beladen, ist, jeder cm zählt.

wenns denn gewünscht wird! ;)

gruß

Michael
So siehts aus, 8,90 m lang (ab nächstem Jahr 9,50m wegen Verlängerung Badeplattform), 3,15m hoch, gewogene 4,36 t mit Trailer (Pfaff 730 kg), urlaubsfertig geschätzt 4,7 t. Also rechnerisch 3,97t Bootsgewicht.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
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  #65  
Alt 28.09.2011, 23:51
Nana (m)
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Sind die 3,15m Höhe vom untersten Punkt gemessen...oder kann man eventuell durch einen gekröpften Rahmen noch ein par cm finden???
Ladehöhen von 3,0m sollten kein Problem darstellen, ?....

Stefan
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  #66  
Alt 29.09.2011, 00:13
yello yello ist offline
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3,15m von Kielunterkante bis Relingoberkante und nix zum abbauen.
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  #67  
Alt 29.09.2011, 00:20
Nana (m)
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Wenns von kielunterkannte gemesssen ist, solltest Du über Einschnitte am LKW Rahmen in der Mitte die nötigen 10-15 verstecken können.... An den Seiten hat das Boot ja deutlich weniger Höhe....
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  #68  
Alt 29.09.2011, 09:50
In Flagranti In Flagranti ist offline
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hallo,
wenn wir gerade von den maßen sprechen
und Tommi so wies aussieht auch weiß von was er spricht,
könnte man über das gewicht diskutieren aber nicht über
länge,höhe und breite!

also ist das thema 268er auf der straße ohne sondergenehmigung
ohnehin gestorben,

die 268er hat sicher mehr als 2,55 in der breite

war die nicht bei 2,69 in jedem falle mehr als 2,55!!!

gruß

michael
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  #69  
Alt 29.09.2011, 10:36
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Mit einem umgeschriebenen Kl. 3 ja, aber BE ... keine Chance, dafür bedarf es halt bis 11,999t dem C1E und bis 18,5t (max dreiachsig) dem CE(79), letztere Klasse bekommt man durch ein exklusives Kreuz ganz unten auf dem Umschreibungsformular.
Vorsicht bei Sattelzügen mit 3er oder CE79. Mehr als 7,5t ist definitiv nicht erlaubt. C1E ist diesbezüglich noch in der Klärung ...
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  #70  
Alt 29.09.2011, 13:36
Prian Prian ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Das halte ich definitiv für ein Gerücht, selbst wenn es auch 100x auf der homepage stünde....
ups, sorry....da war ich wohl etwas vorschnell
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  #71  
Alt 29.09.2011, 19:38
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Vorsicht bei Sattelzügen mit 3er oder CE79. Mehr als 7,5t ist definitiv nicht erlaubt. C1E ist diesbezüglich noch in der Klärung ...
Was soll da zu klären sein? C1E ist Minimum in den erlaubten Grenzen, ebenso CE(79), mit dem 3er
sind gar keine Sattelzüge erlaubt, das ging damals nur mit Kl. 2.

Die heutige gesetzliche Regelung ist eben ein Vorteil der Umschreibung bei gleichzeitiger Besitzstands-
wahrung. Es ist genau festgelegt welche Klasse, mit welchen Einschränkungen, aufgrund der Umschreibung
neu erteilt wird. Was man mit den dann erteilten Klassen fahren kann und darf ist sogar EU weit geregelt.
Da kann vielleicht etwas (die deutsche Regelung der Umschreibung der alten Klasse 3) vom Gesetzgeber
geändert werden, aber das nennt man doch nicht Klärung.

Hinzu kommt, es wird sich ein solcher Verwaltungsaufwand auch kaum noch lohnen, diejenigen die einen Kl. 3
umschreiben lassen könnten, werden ja immer weniger.... Und die einmal erteilten Klassen werden auch nicht
ihre Gültigkeit verlieren.

Gleiches gilt ja auch für "echte" Zweiachsanhänger (sowohl Tandemachser mit größerem Abstand der Achsen
als 1000mm, als auch für Anhänger mit Drehschemel. Früher mit Kl. 3 nicht zulässig, durch Umschreibung
in die EU-weit gültigen Klassen heute aber kostenlos im Paket mit drin. (Nur bei Umschreibung)

Zitat:
Zitat von Prian Beitrag anzeigen
ups, sorry....da war ich wohl etwas vorschnell
Nee stand ja auch so bei denen auf der Homepage, bist nicht der erste der einer Werbung glaubt...
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gregor

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  #72  
Alt 29.09.2011, 20:03
yello yello ist offline
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Zitat:
Zitat von In Flagranti Beitrag anzeigen
hallo,
wenn wir gerade von den maßen sprechen
und Tommi so wies aussieht auch weiß von was er spricht,
könnte man über das gewicht diskutieren aber nicht über
länge,höhe und breite!

also ist das thema 268er auf der straße ohne sondergenehmigung
ohnehin gestorben,

die 268er hat sicher mehr als 2,55 in der breite

war die nicht bei 2,69 in jedem falle mehr als 2,55!!!

gruß

michael
Hi,

Die offizielle Breite ist 2,59m. Nach meiner Messung stimmt das auch. Und jetzt erklär mir mal einer was der Unterschied zwischen erlaubten 2,60 m bei einem Kühlkoffer und nicht erlaubten 2,59 m bei meiner 268er ist? Ich glaube auch nicht, dass unsere Kühlkoffer an der Grenze in schmälere umgeladen werden. Man kann auch alles übertreiben.

yello
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  #73  
Alt 29.09.2011, 20:08
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Zitat:
Zitat von yello Beitrag anzeigen
Hi,

Die offizielle Breite ist 2,59m. Nach meiner Messung stimmt das auch. Und jetzt erklär mir mal einer was der Unterschied zwischen erlaubten 2,60 m bei einem Kühlkoffer und nicht erlaubten 2,59 m bei meiner 268er ist? Ich glaube auch nicht, dass unsere Kühlkoffer an der Grenze in schmälere umgeladen werden. Man kann auch alles übertreiben.

yello
Dein persönliches Empfinden ändert nichts an der Tatsache, wann bei Überbreite eine Sondergenehmigung
erforderlich ist. Wenn ich aber in den Bootspapieren 2,59m stehen habe, würde ich die paar Euro ausgeben.

Wenn da aber 2,55m ausgewiesen würden.... , ... es wird dann doch eher selten nachgemessen.
__________________
gregor

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  #74  
Alt 29.09.2011, 20:14
Wohnbusfahrer
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@Dicke Lippe
Stimmt nicht, auch mit dem 3er waren Sattelzüge erlaubt: bis 7,5t Zuggewicht. Und so ist es auch mit CE79: Sattelzüge nur bis 7,5t Zuggewicht. Die Behauptung, man dürfe mit dem umgeschriebenen 3er und CE79 Sattelzüge bis 12t fahren, ist falsch. Nachzulesen in der FEV Anlage XXIX.

@Yello
Der Unterschied zwischen 260cm Kühlkoffer und 259cm Boot ist einfach erklärt: laut StVZO dürfen Kühlfahrzeuge maximal 260cm breit sein, alle anderen Fahrzeuge maximal 255cm.
Wenn dein Boot ein Kühlboot ist, dass unbedingt die zusätzliche Isolierung braucht, dann darf es auch mit 259cm Breite noch ohne Ausnahmegenehmigung transportiert werden ...
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  #75  
Alt 29.09.2011, 20:30
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Sportfreund Sportfreund ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
Als ich in Lake Havasu / USA war ,stand ich mit meinem Sohn Carlson wie gebannt an den Slipbahnen in denen wohl in gut einer Stunde locker 100 Boote fünfspurig rausgezogen wurden.
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So isses.

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