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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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hallo,
gut das dein posting ganz vorne stand sonst hätt ichs bestimmt übersehen! wär natürlich keine absicht gewesen und ich hoffe du hättest mir dann einfach ne private nachtricht gesandt! Das Fahrzeug war ein Möbelkoffer mit 6,10 m Ladefläche, welches auch immer bei MAN in Weiden gewartet wurde, das Fahrzeug wurde also nicht "geschunden" da nur Möbel von einer Kaserne zur anderen transportiert wurden und lt. Tachoscheiben immer so um ca. 300 - 600 km am Stück gefahren. aber zu deiner Frage Das Fahrzeug hat den langen Radstand, also nicht wie von nem Kieskutscher sondern 6,10 m Ladefläche. Der Rahmen wurde auch um, schlag micht tod, 1,7 m verlängert, natürlich TÜV abgenommen! Mein Boot das ich damit Transportiere ist eine 250 er Sundancer mit TWIN Motorisierung, und das Boot verliert sich auf dem LKW! wie du siehst stell ich das Boot so drauf, das die Maschinen zum Fahrerhaus stehen und somit die Gewichtsverteilung oprimal ist, ich brauche so nicht einmal die Leuchtweitenregulierung verstellen! Ich gehe deshalb einfach davon aus, das die Achslasten so nicht überschritten werden, gewogen hab ich sie aber nicht. Und wie gesagt, der LKW hinter mir , ein alter MAN der ist etwas kürzer als meiner und da steht ne 268er mit TWIN Motorisierung drauf. Da du ja nicht weit weg wohnst, kannst du dir den LKW ja gerne angucken. Gruß Michael |
#52
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ach ja,
ja das Fahrzeug ist ein 3sitzer und wegen der Sicherheit, steig ein und fahr damit , du wirst nie im leben mehr mit nem Trailer nach Kroatien fahren! Gruß Michael
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#54
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#55
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Hallo Michael,
finde ich auch solide u. dabei noch günstig, aber ich glaube dann kommt er mit der Höhe nicht ganz hin . Und wenn man dann keine Sondergenehmigung aufweist (Für die gesamte Strecke!!! Auch Ausland !!!) , ist bei Kontrollen über 4,00 m H Schluß . Da nützt es auch nicht, mit vielleicht 4,19 m laufend durch den Elbtunel ohne Alarm zu kommen, wie hier geschrieben wurde . Standard LKW-Aufbauten o. Koffer werden vielleicht im Höhenmaß nicht so kontrolliert, aber Sondertransporte um so lieber . Ich würde hier kein Lotto betreiben, hinterher ist der Ärger um so größer . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#56
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Zitat:
ich weiß natürlich nicht genau wie hoch das Boot ist, ich weiß das ich knappe 3,3 m Höhe habe, und alles was unter 4,10 ist ist sicher bedenkenlos! Vorschrift sind 4m ja! aber hier ist`s wie mit dem überladen, ab bissal wos geht immer ;) aber ich denke man ist in dem 4 m dreh drin, oder man schießt sowieso deutlich übers ziel hinnaus und dann gibts nur eins, scharnier an den Geräteträger und gut iss. und ohne Geräteträger , so groß kann das Boot nicht sein! zumindest nicht ein 4 tonnen Boot ;) aber ich mess ja gerne wie hoch die Ladefläche meines LKW`s, natürlich beladen, ist, jeder cm zählt. wenns denn gewünscht wird! ;) gruß Michael |
#57
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Naja, vielleicht klappts doch .
Wäre jedenfalls ne saubere Lösung . Tolleranzen bei Gewichten ja (gesetzlich geregelt), aber bei den Maßen (L, B u. besonders H) bringen die Beamten leider kein Entgegenkommen . Dann heißts abflexen oder stehen bleiben . TOMMI
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#58
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Kennst du diese Seite?
http://www.minisattelverkauf.de/html/pick_-up.html Ami-Pickup mit Mini-Sattel und max. 11,9 t Gewicht. Zu fahren mit BE Führerschein.... |
#59
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Als ich in Lake Havasu / USA war ,stand ich mit meinem Sohn Carlson wie gebannt an den Slipbahnen in denen wohl in gut einer Stunde locker 100 Boote fünfspurig rausgezogen wurden.
Zugfahrzeuge unter anderem Dodge Ram ,Hummer 2 +3,Ford F250 -650 usw. Geslippt wurden 35-40 Fuß Boote ..wie in USA üblich vollversenkt in 2-3 Minuten ! Auf den Trailer rauf,einhaken und raus !! Es ist dabei kein einziges Auto die Sliprampe runtergerollt ! Will sagen,warum geht das nicht auch bei uns !!! Ich bin auch jemand der gerne noch 5 to ziehen würde ! |
#60
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Zitat:
Mit einem umgeschriebenen Kl. 3 ja, aber BE ... keine Chance, dafür bedarf es halt bis 11,999t dem C1E und bis 18,5t (max dreiachsig) dem CE(79), letztere Klasse bekommt man durch ein exklusives Kreuz ganz unten auf dem Umschreibungsformular. Kann man sogar auf der gleichen Seite nachlesen unter "Führerschein".
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gregor |
#61
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Guten Abend Gregor,
da stimme ich Dir zu . BE-ler dürfen auch bei uns nicht die kleinen Sprinter-Bühnensattelzüge fahren . Hallo Thomas, so meinte ich es auch nicht, dass nun reihenweise alle beim Slippen baden gehen . Ist die Rampe gut bekannt, soll es ja auch 1000 mal klappen, warum nicht . Nur unser Themenstarter möchte ja auch in die Ferne mit dem Gespann . Findet da man eine tolle, aber nicht bekannte Stelle u. wagt es das Boot zu Wasser zu bringen, kann das Drama vielleicht kommen . Rückwärts rollend ziehende 5,5 t am zu steilen Hang hält man dann nicht mehr so locker . Und was am schneebedecktem Berg passieren kann, schrieb ich ja bereits . Das war mal eine eigene Erfahrung ! Rutschen ist schon Mist genug, kann Jedem geschehen, aber bremsen u. der Anhänger tut das nicht, zieht einen noch weg, ist schon wirklich besonders übel ! Grüße : TOMMI
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#62
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Zitat:
yello (inkognito zum Selbstschutz) |
#63
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Zitat:
Vor 1996 Maulkupplung nachrüsten. Bei elektrischer Anhängerbremse variiert die Ansteuerung, so daß es auf die jeweilige Einzelabnahme ankommt. Es gibt elektromagnetische Bremsen, elektrohydraulische Bremsen und lt. TÜV sogar elektrische Druckluftbremsen im Anhänger. Da mußt du den jeweiligen Umrüster fragen.
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#64
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Zitat:
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#65
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Sind die 3,15m Höhe vom untersten Punkt gemessen...oder kann man eventuell durch einen gekröpften Rahmen noch ein par cm finden???
Ladehöhen von 3,0m sollten kein Problem darstellen, ?.... Stefan |
#66
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3,15m von Kielunterkante bis Relingoberkante und nix zum abbauen.
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#67
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Wenns von kielunterkannte gemesssen ist, solltest Du über Einschnitte am LKW Rahmen in der Mitte die nötigen 10-15 verstecken können.... An den Seiten hat das Boot ja deutlich weniger Höhe....
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#68
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hallo,
wenn wir gerade von den maßen sprechen und Tommi so wies aussieht auch weiß von was er spricht, könnte man über das gewicht diskutieren aber nicht über länge,höhe und breite! also ist das thema 268er auf der straße ohne sondergenehmigung ohnehin gestorben, die 268er hat sicher mehr als 2,55 in der breite war die nicht bei 2,69 in jedem falle mehr als 2,55!!! gruß michael |
#69
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Vorsicht bei Sattelzügen mit 3er oder CE79. Mehr als 7,5t ist definitiv nicht erlaubt. C1E ist diesbezüglich noch in der Klärung ...
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#70
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ups, sorry....da war ich wohl etwas vorschnell
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#71
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Zitat:
sind gar keine Sattelzüge erlaubt, das ging damals nur mit Kl. 2. Die heutige gesetzliche Regelung ist eben ein Vorteil der Umschreibung bei gleichzeitiger Besitzstands- wahrung. Es ist genau festgelegt welche Klasse, mit welchen Einschränkungen, aufgrund der Umschreibung neu erteilt wird. Was man mit den dann erteilten Klassen fahren kann und darf ist sogar EU weit geregelt. Da kann vielleicht etwas (die deutsche Regelung der Umschreibung der alten Klasse 3) vom Gesetzgeber geändert werden, aber das nennt man doch nicht Klärung. Hinzu kommt, es wird sich ein solcher Verwaltungsaufwand auch kaum noch lohnen, diejenigen die einen Kl. 3 umschreiben lassen könnten, werden ja immer weniger.... Und die einmal erteilten Klassen werden auch nicht ihre Gültigkeit verlieren. Gleiches gilt ja auch für "echte" Zweiachsanhänger (sowohl Tandemachser mit größerem Abstand der Achsen als 1000mm, als auch für Anhänger mit Drehschemel. Früher mit Kl. 3 nicht zulässig, durch Umschreibung in die EU-weit gültigen Klassen heute aber kostenlos im Paket mit drin. (Nur bei Umschreibung) Nee stand ja auch so bei denen auf der Homepage, bist nicht der erste der einer Werbung glaubt...
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gregor |
#72
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Zitat:
Die offizielle Breite ist 2,59m. Nach meiner Messung stimmt das auch. Und jetzt erklär mir mal einer was der Unterschied zwischen erlaubten 2,60 m bei einem Kühlkoffer und nicht erlaubten 2,59 m bei meiner 268er ist? Ich glaube auch nicht, dass unsere Kühlkoffer an der Grenze in schmälere umgeladen werden. Man kann auch alles übertreiben. yello |
#73
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Zitat:
erforderlich ist. Wenn ich aber in den Bootspapieren 2,59m stehen habe, würde ich die paar Euro ausgeben. Wenn da aber 2,55m ausgewiesen würden.... , ... es wird dann doch eher selten nachgemessen.
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gregor
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#74
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@Dicke Lippe
Stimmt nicht, auch mit dem 3er waren Sattelzüge erlaubt: bis 7,5t Zuggewicht. Und so ist es auch mit CE79: Sattelzüge nur bis 7,5t Zuggewicht. Die Behauptung, man dürfe mit dem umgeschriebenen 3er und CE79 Sattelzüge bis 12t fahren, ist falsch. Nachzulesen in der FEV Anlage XXIX. @Yello Der Unterschied zwischen 260cm Kühlkoffer und 259cm Boot ist einfach erklärt: laut StVZO dürfen Kühlfahrzeuge maximal 260cm breit sein, alle anderen Fahrzeuge maximal 255cm. Wenn dein Boot ein Kühlboot ist, dass unbedingt die zusätzliche Isolierung braucht, dann darf es auch mit 259cm Breite noch ohne Ausnahmegenehmigung transportiert werden ... |
#75
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Zitat:
http://www.youtube.com/watch?v=R6tbABRT1sA
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