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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Wir sollten einmal davon ausgehen, dass es gilt, zwei verschiedene Gesetze zu beachten.
Einmal das Kurtaxengesetz für Aufenthalte am Land und dann das Gesetz über die Aufenthaltsgebühr für Aufenthalte am Wasser. Diese Gesetze können nicht zwangsläufig gegeneinander aufgerechnet werden. Am Land gibt es eine Tagesgebühr bzw. am Wasser eine Pauschalgebühr beginnend ab 7 Tage. http://www.mint.hr/UserDocsImages/10...o-faq-njem.pdf Schläft jemand , der die tägliche Kurtaxe am Land bezahlt, einmal auf seinem Boot, so ist er verpflichtet, mindestens für sieben Tage eine Aufenthaltsgebühr zu bezahlen . Hier haben eigentlich diejenigen Kapitäne nicht unrecht, wenn sie sagen: "Das Eine ist eine Wassergebühr und das Andere ist eine Landgebühr".
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___________________ Gruß Werner
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#52
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[QUOTE=ghaffy;2640637]"Widerrechtlich" oder "missverständlich" war bestenfalls das Verhalten von uns Bootsfahrern (und - "-schläfern"), die wir vor der Einhebung der "Aufenthaltsgebühr" beim Hafenkapitän diese immer schon existierende und fällige Gebühr kaum jemals (ich zumindest in den 35 Jahren davor niemals) entrichtet haben.
Klar wird hier nur über "Peanuts" geredet. Aber wieso verhalte ich mich widerrechtlich, wenn ich diese seltsame Taxe nicht bezahlt habe. Woher zum Geier soll ich das denn wissen??? Ich geh zum Kapitano, gebe ihm die Unterlagen die ich habe und er nimmt mir die Anmeldegebühr ab. Und dann??? Aber wie auch immer....ich hab letztes Jahr auch 24 € "liegegebühr" täglich für ein 4 Meter Schlauchi an einer meist überfluteten brüchigen Kaimauer mit einem rostigen Muring bezahlt. Und ich fahr trotzdem wieder hin! Bootfahren ist halt ne teure Sucht
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Gruß, Klaus |
#53
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Zitat:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und man erkundigt sich eben vorher, was landestypisch ist und was man beachten muss... und dies ist heute, im Zeitalter des Internets nicht mal mehr schwer
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#54
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Zitat:
D.h. Vignette und Aufenthaltsgebühr für das Boot beim Hafenkapitän bezahlen und dann anschließend mit den Reisedokumenten zur Polizei oder dem Einwohnermeldeamt um die polizeiliche Anmeldung vorzunehmen. Dort gibt es dann die bereits bekannte " Potvrda.........". Wen diese Pflichten erledigt sind, steht einem sorgenfreien Bootsurlaub nichts mehr im Wege.
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___________________ Gruß Werner |
#55
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Ich wusste damals auch noch nicht, dass dies bei der Polizei möglich wäre....und so haben wir trotzdem eine beschwerdefreie, erholsame Zeit auf dem Boot erlebt. Vielleicht sollte sich HR auch Gedanken machen, wie man diese Bürokratie etwas einfacher gestalten könnte wie z.B. beides beim Hafen- kapitän zu ermöglichen..
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Gruß vom Oberrhein. |
#56
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Wichtig, zumindest bis zum EU Beitritt, ist auch die Abmeldung wegen der 90 Tage Frist. Wolfgang
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#57
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Zitat:
na es gibt selbst bei diesem Thema immer noch neue Infos. Das mit der Post wusste ich nicht, in Rab war es im letzten Jahr nicht möglich eine polizeiliche Anmelödung zu bekommen. Die Polzei lehnte ab , der HK ist nicht zuständig und das Touribüro macht es nur wenn man die Kurtaxe für die gesamte Aufenthaltszeit bezahlt .
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Gruß Olli |
#58
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Auf Norderney bezahlt man für frische Nordseeluft drei Euro Kurtaxe pro Tag/Person. Dagegen ist der eine Euro Kurtaxe für Kroatien doch recht bescheiden, oder?
Dass die Kroaten hinsichtlich des Abkassierens von Urlaubern bei unseren Strandräubern gelernt haben - wer will's ihnen verübeln? OK, dass ich für mein Boot zusätzlich bezahlen muss, nur weil ich darauf schlafen könnte, obwohl ich das gar nicht will, ist ärgerlich. Aber unter dem Strich ist ein Bootsurlaub mit Pensionszimmer trotz Vignette, Land- und Bootsschlafplatzgebühr in Kroatien immer noch preiswerter als z.B. in Italien, Frankreich oder Spanien - richtig?
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#59
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Richtig !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#60
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Zitat:
Eigentlich könnte der Hafenkapitän bei der Bootsanmeldung dies gleich mitmachen sowie das bei den FeWo´s auch gemacht wird.
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Gruß vom Oberrhein. |
#61
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„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“ Ernst Ferstl |
#62
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Das ist doch schon so, dass der LK die Aufenthaltsgebühr mitkassiert.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#63
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Zitat:
Welche Strafe??? Mit Verlaub: Wenn ich vor dem Urlaub beim ADAC nach den aktuellen Vorschriften für HR nachfrage, anschließend beim CP meine Kurtaxe bezahle, und drittens zum Capitano gehe um Boot und Crew anzumelden. Was bitte soll ich denn da noch im Internet suchen?? Und ich bleibe dabei, daß auch die kroatischen Gesetzgeber nicht gewollt haben, das eine Person 2 x mal pro Tag Kurtaxe zahlen muß. Wenn es einige Capitanos so sehen, so ist das recht individuell. Sinn macht das nur für Skipper, die tatsächlich nur auf Ihrem Boot durch HR schippern und nirgendwo sonst Taxe zahlen. Aber ich werde mir im nächsten Jahr den Spaß erlauben, den Capitano mal direkt zu fragen, ob ich nicht Bootstaxe zahlen muß.
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Gruß, Klaus |
#64
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die du zahlst, wenn du in eine Kontrolle kommst.
mit Verlaub: das ist dann dein Problem, dem Polizisten zu erkären, dass der ADAC schuld ist, weil das dort nicht beschrieben war"
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#65
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Ach, Leute, Ihr müsst das mit ein wenig mehr Gelassenheit sehen: Es ist eben Kroatien, mit allen Stärken und Schwächen (ich mache dort seit über vierzig Jahren Urlaib) :
Deutsche Gründlichkeit zu erwarten (in welcher Angelegenheit auch immer), ist so wie zu glauben, dass "mañana" auf Spanisch wirklich "morgen, der Tag nach 'heute'" bedeutet. Würden die alle atuellen und zukünftigen (EU-)Gesetze korrekt durchziehen, dann gäbe es schon lange jede zweite gute Konoba aus Fluchtwegsgründen, Anzahl-der-Toiletten-Gründen, Feuerpolizeilichen-weil-offenes-Feuer-Gründen nicht mehr, jeder dritte Eissalon wäre wegen Überschreitung der maximalen Arbeitszeit geschlossen und in drei von vier Buchten wäre Ankern aus da-gibt's-sicher-noch-ein-Gesetz-Gründen verboten. Wollen wir das? Nein. Der Preis ist: Sie sind eben noch ein bisschen größere Balkan-Schlawiner als wir Österreicher. Da lass ich gerne fünf grade sein. Sie haben nun mal das beste Insel-Revier bei Badehosen-Klima in Reichweite.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#66
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So jetzt muss ich mich doch noch mal einmischen:
1. Im Gesetzestext steht eindeutig dass die "Kurtaxe" für Boote gezahlt werden muss wenn auf dem BOOT übernachtet wird und nicht für Übernachtungsmöglichkeiten. 2. für die Abführung der Kurtaxe an Land ist immer der "Beherbergungsbetrieb" verpflichtet, wie Hotel, CP, oder gewerbliche Privatunterkunft. Hat man eigene Wohnung oder wohnt man kostenlos in einer nicht gewerblichen Unterkunft ist man s e l b s t für die Anmeldung zur Kurtaxe und deren Zahlung verpflichtet. Das gilt genauso für die polizeiliche Anmeldung. Früher wurde dies auch von den Marinas oder Häfen für Dauerlieger und Übernachtungsboote erledigt. Dies gilt für die Kurtaxe nicht mehr. Aber für die polizeiliche Meldung sehr wohl. Die Kurtaxe an Land wird nach Person und Tag abgerechnet und so war es auch für "Boots-Übernachter". (Ausnahmen als Pauschalzahlung gab es für Dauerliegeplatzbesitzer ). 3. Nun hat der kroatische Staat die Vorgehensweise für sich und auch die Bootsfahrer erleichtert. Je nachdem wie lange man mit dem Boot unterwegs ist und darauf schläft gibt es eben diese neuen Pauschalen. D.h. bei mehrmaligen Aufenthalte übers Jahr verteilt, müssen/können sich Booseigner auch mit verschiedenen Zeiträumen für die Kurtaxe anmelden (alls nicht die Jahresgebühr günstiger ist) Verständlich wird es auch, dass die Kurtaxe nur bei tatsächlicher Übernachtung auf dem Boot fällig ist dadurch, dass es eine Gebühr für eine "Benutzung-Leistung" (Übernachtung in HR) ist, keine pauschale Steuer oder Abgabe. Das Permit gilt ja in HR für ein Jahr, aber man muss dadurch nicht automatisch für ein Jahr Kurtaxe entrichten. Jetzt werden halt diejenigen auch zur Kasse gebeten, die sonst geankert hatten, sich nicht angemeldet hatten und auch die Kurtaxe nicht über Marina oder Häfen entrichtet haben. Dass die Umsetzung von Vorschriften in Kroatien ihre eigene Dynamik haben steht auf einem ganz anderen Blatt. Wer aber in diesem Land Urlaub macht kennt dies ja. Man kann sich ohne Probleme im Internet informieren, man sollte das aber an den richten Stellen tun. Eins gilt aber immer: egal mit welcher Behörde, Hafenmeistereien etc. man zu tun hat, ist man gut informiert und bringt dies dann auch dezent klar zum Ausdruck, wird "nicht übers Ohr" gehauen.
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#67
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Ich meinte wohl diese Aufenthaltsgenehmigung bzw. Anmeldung die bei der Post oder Polizei eigentlich gemacht werden sollte.
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Gruß vom Oberrhein. |
#68
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Zitat:
wie ich schon zwei Seiten zuvor geschrieben habe, ist das der alte, nicht mehr gültige Gesetzestext. Der (seit 2011) aktuelle Gesetzestext lautet: "Paušalni iznos boravišne pristojbe naplaćuje se za jahte i brodice dulje od 5 metera koje su opremljene ležajevima." Wörtlich übersetzt: "Der Pauschalbetrag für die Aufenthaltsgebühr ist zu zahlen für Yachten und Boote von mehr als 5 m Länge, die mit Betten ausgestattet sind." Die Änderung des Gesetzestextes wurde damit begründet, dass es für Kapetanija und Policija praktisch unmöglich sei, festzustellen, ob ein Boot tatsächlich zum Schlafen benutzt würde und dass es deshalb angemessen sei, für jedes Boot mit Schlafmöglichkeiten eine Pauschalgebühr zu erheben. Man hat also definitiv zu zahlen, egal, ob man auf dem Boot schläft oder nicht. Das ist (leider) eine Tatsache, an der nicht zu rütteln ist. Fazit: Die Vignette bedeutet lediglich, dass das Boot ein Jahr im Wasser sein darf. Wer ein- zwei- oder mehrmals darauf oder damit Urlaub macht, der muss für den jeweiligen Urlaub jedes Mal neu blechen (=entweder für 8, 15, 30, 90 Tage oder pauschal für das ganze Jahr). Und wer obendrein noch ein Zimmer bucht, der zahlt dafür auch noch mal Kurtaxe . Ob und das nun gefällt oder nicht: so isses !!!
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (28.04.2012 um 17:05 Uhr) |
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Zitat:
Bezüglich Informatioonen über Bootfahren in Kroatien solltest Du Dich auf keinen Fall auf den ADAC verlassen, sonst bist Du u.U. verlassen !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#70
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Hallo Kroatien-Fans,
detr Trööt ist zwar schon ein paar Monate alt aber meine Frage passt hier rein. Ich fahr seit 4 Jahren mit dem gleichen Boot (Chaparral 2350 sx) nach kroatien. Serienmässig hat das Boot eine Schlupfkajüte mit 2 Schlafplätzen im Bug. Besteht aus 2 Matratzenteilen links und rechts und einem Füllstück für die Mitte. Am Anfang wurde ich vom Hafenkapitän immer gefragt ob ich auf dem Boot schlafe. Nach Verneinung (ich wohne immer in einer Ferienwohnung und hab in Kroatien noch nie auf dem Boot übernachtet, will ich auch in Zukunft nicht) musste ich auch keine Aufenthaltsgebühr bezahlen. Ich wurde allerdings auch noch nie kontrolliert. Nachdem das ganze sich jetzt verschärft hat und es nicht mehr relevant ist ob man drauf schläft jetzt folgende Überlegung: Wenn ich die Matratzen daheim lasse (Vorteil wäre auch weniger Gewicht beim Trailern) hat das Boot ja auch keine Kojen mehr (im Bugbereich ist noch etwas Teppich, aber unter den Matratzenflächen sind dann offene GFK-Blanke Backskisten. Auch den unteren Kajüttisch könnte ich zuhause lassen. Bin ich dann ohne Aufenthaltsgebühr auch "sauber"? Wie ist eure Meinung?
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Viele Grüsse Bernhard _____________________________________________ Immer eine Handbreit Sprit im Tank |
#71
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Das kannst Du dann bei einer Kontrolle mit dem Hafenkapitän bzw. seinem Beauftragten ausdiskutieren .....
Von meiner Seite nur soviel : die Kroaten lassen sich nicht verarxxxen !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#72
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Ich würd die Trixereien lassen.
Natürlich ist es eine Auslegungssache, du legst es anders aus als der kroatische Beamte und da bin ich mir ganz sicher das du ganz ,,sauber aus der Wäsche schaust,, Alex |
#73
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Jetzt mach ich mir aber echt Gedanken....
Ich habe nur ein 5m Boot....allerdings mit Schlupfkajüte.... (eigentlich 2 Schlafplätze) ohne jegliche Sanitären Anlagen.... Wir mieten eine Ferienwohnung....für deren Übernachtung wir schon Kurtaxe zahlen... Aber....1 oder 2 mal wollen wir doch mal zu viert in ner Bucht schlafen....wird eng genung ....aber bestimmt nicht die ganzen 3 Wochen.... Wie verhält sich das bei einer Kontrolle? Gemeldet sind wir ja beim Vermieter der Ferienwohnung.... Heißt dies nun dass ich, wenn ich keinen Bowrider fahre noch zusätzlich zur Kurtaxe der Ferienwohnung noch "Kurtaxe" fürs Boot zahlen muss? Nach Kornatix schon....(zumindest wenn ich auch nur 1 oder 2x auf dem Boot mit meinen Jungs schlafe). Geändert von Cyberrat (23.07.2012 um 19:00 Uhr) |
#74
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Zitat:
Wie oft Du darauf spielst ist völlig egal.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#75
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Zitat:
Zur Rechtslage: der kroatische Gesetzestext ist unpräzise und interpretierbar. Laut Gesetz ist diese ominöse "Bettensteuer" zu entrichten für alle Boote, die ausgestattet sind mit "ležajevima". Das Wort "ležaj" bedeutet laut Wörterbuch soviel wie "Lager, Ruhestätte, Bett" und kommt von "leči" = Sich Hinlegen. Und weil nun fast jedes Boot irgendeine Liegemöglichkeit hat, könnte ein nickeliger Polizist selbst die Sonnenbank auf dem Innenborder als "ležaj" definieren, ein normal denkender Polizist (die sind hier sehr selten!) würde nur eine "richtige" Koje als gebührenpflichtig einordnen - also eine reguläre Schlafstätte, nicht aber die gepolsterten Backskisten in der Schlupfkabine. Hätte der Gesetzgeber das Wort "krevet" verwendet, wäre die Sache klar, denn "krevet" ist nur ein richtiges Bett, sonst nichts. So aber bleibt es jedem Kontrolleur überlassen, was er als "ležaj" definiert, und wir sind am Ende die Gelackmeierten - typisch Kroatien halt. Was mich betrifft: ich spreche kroatisch und habe hier einen zweiten legalen Wohnsitz, wo ich üblicherweise schlafe. Ich würde, falls man mir für mein 6-m-Boot mit Mini-Kajüte und Backskisten-Schlafmöglichkeit ein Knöllchen verpassen wollte, weil ich die "Bettensteuer" nicht gezahlt habe, die Zahlung verweigern und es auf ein Strafverfahren ankommen lassen. Zum Einen sind die Gerichtsverfahren in Kroatien unglaublich preisgünstig, zum Anderen wird jeder policajac oder kapetan, wenn man ihn auffordert, doch einen "zapisnik" (= Anzeige) zu schreiben, normalerweise klein beigeben - dann müsste er ja arbeiten!!! Übrigens: in meinem früheren Leben war ich mal "OSCE-savjetnik" (=Berater) für das kroatische Innenministerium. Wer da so an Gesetzen 'rumwerkelt und was die sich zusammenschreiben - da würden jedem deutschen Jurastudenten im ersten Semester die Haare zu Berge stehen. Nächstes Jahr kommt die EU mit ihren Richtlinien und Vorschriften, und dann werden sich einige hochdotierte Herrschaften in Zagreb ganz fürchterlich wundern. Ich freu' mich drauf!!!
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (23.07.2012 um 23:08 Uhr)
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