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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #51  
Alt 30.06.2014, 23:39
Sonnenschein Sonnenschein ist offline
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Zitat:
Zitat von daflow6 Beitrag anzeigen
Ich musste einen Gutachter kommen lassen,... wären da nicht die Kosten gewesen! Das Fahrtauglichkeitsgutachten habe ich aber auch am gleichen Abend per Mail bekommen.
Wie viel hat das Gutachten denn gekostet?
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  #52  
Alt 01.07.2014, 11:34
chcomes chcomes ist offline
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... Eine Versicherung solltest Du nicht vergessen (ist nicht teuer)
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  #53  
Alt 04.07.2014, 15:34
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daflow6 daflow6 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sonnenschein Beitrag anzeigen
Wie viel hat das Gutachten denn gekostet?
400 Kröten hat der Herr verlangt. Ein satter Stundenlohn von 100€. An- und Abfahrt von Berlin wurde eben mit verrechnet. Ich hatte mehrere Angebote aber durch die unterschiedlichen Anfahrtswege kam es immer auf den gleichen Preis raus.

Die Versicherung ist auch grad in Arbeit. Das ist wirklich nicht teuer und ruckzuck erledigt. Aber danke für den Hinweis
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  #54  
Alt 04.07.2014, 15:37
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Ich gebe zu, wir müssen nochmal alles etwas putzen und Bastelreste entfernen, aber hier ist schonmal ein aktuelles Bild:
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Name:	2014-07-04_13-35-34_171.jpg
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  #55  
Alt 04.07.2014, 21:21
Sonnenschein Sonnenschein ist offline
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Zitat:
Zitat von daflow6 Beitrag anzeigen
Ein Wermutstropfen bleibt allerdings... Das Schifffahrtsamt stellt sich etwas quer und möchte zu allem was ich denen korrekt abgegeben habe noch eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung eines Sachverständigen haben. Der nette Herr vor Ort gratulierte mir zu dem schönen Bau und sagte, dass sie aufgrund der Gleichberechtigung aller jetzt von jedem Eigenbau diese Bescheinigung haben möchten.


AHOI!

Ist es nun wirklich so, daß JEDER Eigenbau diese Fahrtauglichkeitsbescheinigung haben muß, wenn man ihn nach Fertigstellung anmelden mochte?
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  #56  
Alt 06.07.2014, 22:25
chcomes chcomes ist offline
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Nein.

Ich habe 2 Boote selber gebaut, vom ADAC IBS bekommen, und da hat es mit einem Bild gereicht.

Nur mit Boote die eher Flosse sind, da schauen die vielleicht genauer hin, das weiss ich nicht. Bei mir (Katamarane die wie Katamarane aussehen) war nichts erforderlich. Das letzte vor ein paar Monaten zugelassen.
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  #57  
Alt 08.07.2014, 12:34
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daflow6 daflow6 ist offline
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An sich waren sie ja wirklich freundlich beim Amt. Es wurde folgendermaßen argumentiert:
"In den letzten Jahren kommen sehr häufig Leute mit den kuriosesten Eigenbauten zum Amt, um diese anzumelden. Da die Herrschaften dort keine Ingenieure sind, wollen sie die Fahrtauglichkeit nicht beurteilen." (inhaltsgemäß versteht sich)

Anschließend bekommt man eine Liste mit Sachverständigen, bei denen man anfragen kann. Wie bereits beschrieben ist das nicht sonderlich kompliziert, nur teuer halt. Als ich zum zweiten Mal mit dem Gutachten ankam, waren sie allerdings schon etwas verdutzt. Anscheinend glaubten sie nicht daran, dass ich eine Bescheinigung bekomme. Der Gutachter musste sogar das Schreiben nochmal direkt ans Amt mailen, da kein Siegel drauf war. Dabei achten sie penibel darauf, dass es ein vereidigter Sachverständiger irgendeiner Schifffahrtgesellschaft ist. Ich musste also im Vorzimmer nochmal Platz
nehmen, bis die Mail angekommen war. Zum Glück war der Sachverständige sofort am Telefon und schickte die Mail ab.
Während der Testfahrt sagte mir der Gutachter schon, dass er sich am Telefon bereit hält, weil meistens noch irgendetwas kommt. Ich bräuchte mir durch sein Gutachten jetzt allerdings keine Sorgen mehr zu machen. So war es ja letztendlich auch.

Im Großen und Ganzen kommt es mir allerdings schon so vor, als würde man sich da die Aufträge hin- und herschieben, um möglichst viel Kohle abzugreifen. Sicherlich geht es auch um die Sicherheit aber vieles sieht man auch anhand der Bilder. Wenn ich sehe, was so für Schrott teilweise umhertreibt, frag ich mich natürlich wer das bei der Anmeldung genehmigt hat.
Das ist natürlich nur mein subjektives Befinden und sehr wahrscheinlich bin ich auch zu befangen um die Sache objektiv sehen zu können^^

Kleine Ergänzung noch: Am Wochenende bin ich einem anderen "Motorkatamaran" auf dem Wasser begegnet und wir kamen, zwecks Anmeldung, ins Gespräch. Er erzählte mir, dass er sein schwimmendes Etwas ohne Gutachten bei der ansässigen Zulassungsstelle für PKW's etc. angemeldet hat. Diese Möglichkeit war mir total neu und ich musste mich ehrlich gesagt wirklich zusammenreißen, um nicht meinen 400€ hinterher zu fluchen. Man sollte es also auch mal dort probieren. Für meinen Fall bedeutet das allerdings ein ziemlich fettes Lehrgeld bezahlt zu haben...
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  #58  
Alt 08.07.2014, 12:41
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reinell_cad reinell_cad ist offline
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Dafür sieht es aber auch Klasse aus.
Gruß
Chris
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  #59  
Alt 08.07.2014, 12:54
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von daflow6 Beitrag anzeigen
...Sicherlich geht es auch um die Sicherheit...
Ganz sicher nicht!
sowohl buten ohne Kennzeichenverordnungsgesetz als auch in anderen Ländern ist auch nicht Mord und Totschlag aufm Wasser.
Jedes Paddel- und Ruderboot und viele Jollen sind kippliger als die gewagtesten Eigenbauten.
Auf welcher Rechtsgrundlage fordern die diese Bescheinigung eigentlich an? Nach welchen Kriterien wird überhaupt sachverständigt? Schönheitspolizei?
Es geht nur um Bürokratenfutter.
Eine mühsam einmal eingerichtete Bürokratie kann nicht einfach ersatzlos aufgegeben werden - das wäre absolut systemfremd.
Außerdem: womit sollte die WaschPo Ordnungsgelder generieren? Die 3 besoffnen und Geschwindigkeits-, Ankerlicht-Rowdys spülen zu wenig in die Kasse.
Selbst die gefälschesten Statistiken helfen nicht - ist wie mit dem Rosa-Elefanten-Verbot. Es wurde eben keiner von rosa Elefanten niedergetrampelt, also hilfts.
Gruß
Michael
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  #60  
Alt 08.07.2014, 13:33
uhx uhx ist offline
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Zitat:
Zitat von daflow6 Beitrag anzeigen
Sicherlich geht es auch um die Sicherheit
Ich würde vermuten, dass es hier an allererster Stelle um Vorsorge gegen haftungsrechtliche Konsequenzen geht. Aus der Tatsache, dass die Zulassungsbehörde für Nicht-Eigenbauten immer die Vorlage der CE-Bestätigung sehen möchte schließe ich, dass es auch Aufgabe der Zulassungsbehörde ist zu prüfen, ob das betreffende Fahrzeug für die Teilnahme am Schiffsverkehr geeignet ist. Wobei ich diese Schlussfolgerung ohne Kenntnis der entsprechenden Rechtsgrundlage gezogen habe.

Nun einmal angenommen: Jemand kommt durch seinen "kuriosesten Eigenbau" ums Leben. Oder noch schlimmer, Unbeteiligte kommen nachweislich durch die Mängel des Eigenbaus zu schaden. Anschließend fragt ein Gericht nach, wer denn dieses aus schiffsbauerischer Sicht nicht zur Teilnahme am Schiffsverkehr geeignete Konstrukt zugelassen hat. Ein Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle ohne entsprechende Qualifikation, der zudem ohne Inaugenscheinnahme die Zulassung erteilt hat, könnte da durchaus Probleme bekommen...

Wäre eine Möglichkeit. Aber zugegeben, ohne die (rechtlichen) Hintergründe zu kennen ist das kaum weniger Kaffesatzleserei als die These, es habe sich ein Kartell aus Zulassungsbehörden und Sachverständigen gebildet.
__________________
Schöne Grüße,
Ulli
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  #61  
Alt 09.07.2014, 21:52
Sonnenschein Sonnenschein ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Auf welcher Rechtsgrundlage fordern die diese Bescheinigung eigentlich an? Nach welchen Kriterien wird überhaupt sachverständigt? Schönheitspolizei?

Hat da jemand eine Erklärung?
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  #62  
Alt 16.07.2014, 23:43
Sonnenschein Sonnenschein ist offline
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Zitat:
Zitat von daflow6 Beitrag anzeigen
Mit dem WSA und noch besser, mit dem ADAC hab ich schon gesprochen zwecks Anmeldung. Die haben mir jeweils verschiedene Kriterien genannt, die erfüllt werden müssen, um von der jeweiligen Stelle eine Anmeldung zu bekommen. Die haben auch schon mein 3D Modell erhalten und hatten bisher nichts dran auszusetzen, solange (Zitat ADAC) "die Schwimmkörper fest, also nur mit Werkzeug lösbar, angebracht und stromlinienförmig sind", und und und... Es sollte entweder einem Sportbootsrumpf oder einem Kat ähneln. Ich denke wir kommen da eher an eine Katamaran ähnliche Form ran.
Dass die Herrschaften nicht gerne das böse "F-Wort" (Floß) hören, musste ich bereits auch schon feststellen.
Welche Kriterien wurden denn genannt?
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  #63  
Alt 27.07.2014, 23:07
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Heimfried Heimfried ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
[...]
Auf welcher Rechtsgrundlage fordern die diese Bescheinigung eigentlich an?
[...]
Rechtsgrundlage könnte sein:
Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen

§ 7 (2)
[...]Im Falle eines Eigenbaues ist von diesem mindestens ein Foto vorzulegen. Die Vorlage
weiterer Unterlagen
, insbesondere zusätzliche Fotos oder Konstruktionszeichnungen,
kann verlangt werden. [...]

Gruß, Günter
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  #64  
Alt 28.07.2014, 21:55
Sonnenschein Sonnenschein ist offline
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Zitat:
Zitat von Heimfried Beitrag anzeigen
Rechtsgrundlage könnte sein:
Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen

§ 7 (2)
[...]Im Falle eines Eigenbaues ist von diesem mindestens ein Foto vorzulegen. Die Vorlage
weiterer Unterlagen
, insbesondere zusätzliche Fotos oder Konstruktionszeichnungen,
kann verlangt werden. [...]

Gruß, Günter
Danke für den Auszug aus der Verordnung!
Die Vorlage von Fotos und Konstruktionszeichnungen kann ja gerne verlangt werden, jedoch gibt die Verordung keine Auskunft (und auch keine Prüfanleitung) wofür diese Unterlagen verwendet werden oder welche Kriterien an die Unterlagen angelegt werden, um die Zuteilung eines Kennzeichens zur erlangen oder zu versagen.
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  #65  
Alt 17.08.2014, 18:44
Sonnenschein Sonnenschein ist offline
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Ich habe mir das Thema noch mal durchgelesen.... hier ist ja öfter mal das Wort "Zulassung" aufgetaucht.
Soweit ich die Vorschriften gelesen habe, ist jedoch keine "Zulassung" für ein selbst gebautes und selbst genutztes Sportboot norwendig, sondern nur ein "Kennzeichen".
Und in Kennzeichen kann man für ein selbstgebautes Sportboot bekommen, auch ohne die Einhaltung technischer Vorschriften prüfen zu lassen. Voraussetzung ist eben nur, daß es ein Sportboot ist, und kein Schwimmkörper oder ähnliches. Im Zweifel könnte man doch auch (testweise) mit einem 2,5-PS-Motor fahren und braucht kein Kennzeichen...
Sehe ich das richtig oder gibt es andere Erfahrungen?
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  #66  
Alt 26.08.2014, 20:35
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Ja das stimmt, mit einer Motorisierung unter 3PS kann man sich die Anmeldung/das Kennzeichen Sparen aber damit würden wir weder vorankommen, noch (und das ist viel wichtiger) im Notfall schnell zum stehen kommen. Da unser Boot nicht wirklich einem klassischen Sportboot ähnelt, ist es nicht ganz so einfach gewesen. Von einer "Zulasssung" im PKW Sinne sollte nie die Rede sein, allerdings benötigt man laut Schifffahrtsamt eben eine Anmeldung. Ich hätte es auch gerne über den ADAC angemeldet, allerdings haben die den Deckel vom Amt drauf bekommen und dürfen Fahrzeuge, wie meins nicht in die Kartei aufnehmen. Ich fand es auch frech aber leider scheint das Schifffahrtsamt hier die Monopolstellung zu haben...
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  #67  
Alt 26.08.2014, 20:54
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Achso, nochmal zu den Kriterien:

1. Es war die Rede von stromlinienförmigen Schwimmkörpern, also keine einfachen Fässer oder Tanks.

2. Die Schwimmkörper sollten fest (nicht ohne Werkzeug lösbar) mit dem Deck verbunden sein und mindestens 10cm in dieses eingefasst sein. Das heißt, wenn die Verbindung zwischen Schwimmer und Deck aus irgendeinem Grund beschädigt wird, müsste das Deck mindestens 10cm angehoben werden, um die Schwimmer drunter vorzubekommen.

3. Eine ringsum gehende Reling, wie es für Boote Standard sein sollte.

4. Ein fest definierter Steuerstand. Durch unser festes, funktionstüchtiges Steuerrad kein Problem, andere lösten dieses Kriterium, indem sie die Beine einen Gartenstuhles abgesägt haben und die Sitzschale aufs Deck schraubten, um direkt an der Pinne den Motor zu bedienen. Nicht sehr stilvoll aber was tut man nicht, um eine Anmeldung zu bekommen...

5. Batterie und Tank sollten in einer Extraschale, tropfsicher verstaut sein. (Getrennt versteht sich!)

6. Equipment an Bord: Anker, Schwimmwesten, Schleppleite, Taschenlampe, Rote Fahne, Beleuchtung


Das müsste es gewesen sein.
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  #68  
Alt 27.08.2014, 19:58
Frank MV Frank MV ist offline
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Zitat:
Zitat von daflow6 Beitrag anzeigen
Achso, nochmal zu den Kriterien:

.......
6. Equipment an Bord: Anker, Schwimmwesten, Schleppleite, Taschenlampe, Rote Fahne, Beleuchtung


Das müsste es gewesen sein.
"Rote Fahne" bzw. Notflagge? Das ist doch "Schweizer" Käse, oder!? In welcher deutschen Vorschrift steht das denn (ehrlich interessiert)?

Frank MV
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  #69  
Alt 28.08.2014, 15:44
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daflow6 daflow6 ist offline
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Man soll sich mit irgendetwas bemerkbar machen können, falls man manövrierunfähig in der Fahrrinne rumtreibt. Egal ob Taschenlampe oder Rote Flagge... Sowas ist ja schnell gebastelt, von daher war das das geringste Problem.
Ich denke, wenn man ein Sportboot baut, das nicht einem Floß, sondern eben einem klassischen Boot ähnelt, wird man sicherlich auch nicht diese haarsträubenden Auflagen bekommen (Gleichberechtigung hin oder her). Wir sind für unseren Teil jedenfalls erstmal froh, offiziell abgesegnet auf dem Wasser fahren zu dürfen. Wenn es wirklich andere Möglichkeiten gibt, eine Anmeldung zu bekommen, dann sei es drum. Vermutlich haben wir auch nur viel Lehrgeld bezahlt aber ich denke, dass es auch etwas nachvollziehbar ist, dass wir irgendwann auch mal aufs Wasser wollten. Auch wenn wenn sich dieses Verlangen das Amt zu Gute gemacht hat...
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  #70  
Alt 17.11.2015, 06:43
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NL_Rhein NL_Rhein ist offline
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
...

Nun einmal angenommen: Jemand kommt durch seinen "kuriosesten Eigenbau" ums Leben. ...
Ist schon passiert:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j...J7jdqw&cad=rja

Da wäre es evtl. lebensrettend gewesen wenn eine entsprechende Stelle die Zulassung für diesen fahrenden Sarg verweigert hätte. Beim Lesen sträubt es einem die Haare ...


VG

Markus
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  #71  
Alt 17.11.2015, 09:07
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Hi!

Ja, den Bericht habe ich auch schon mal zitiert. Allein die technischen Daten des Monstrums sind erschütternd: Länge: 8,50m (kann ja sein), Breite 2,02 (weniger als 1:4) und Höhe 2,95 (Leuchtturm in suicide position).

Noch so ein paar Experten und wir kriegen irgendwann den Boots-TÜV.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #72  
Alt 17.11.2015, 10:59
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Heimfried Heimfried ist offline
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Naja, das Entscheidende für die Querstabilität ist ja nicht das Verhältnis der Breite zur Länge. 1:4 wird von Großschiffen genauso unterschritten, wie von mehrsitzigen Ruderbooten.

Der Punkt ist die Höhe des Schwerpunkts in Relation zu Breite und Rumpfform.

Der Selbstbau der verlinkten Unfalluntersuchung hatte, wie du ja sagst, eine zu große Höhe (die Masse der Dachkonstruktion wurde wohl mit etwa 800 kg festgestellt) und deshalb einen viel zu hohen Schwerpunkt.
__________________
Gruß, Günter

Geändert von Heimfried (17.11.2015 um 14:56 Uhr)
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  #73  
Alt 17.11.2015, 11:57
Käptn Fred Käptn Fred ist offline
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Zitat:
Zitat aus dem Unfallbericht:

Der Eigner hatte im Mai 2006 einer Lokalzeitung ein Interview gegeben, für das u.a. das Schiffsfoto (Abbildung 2) aufgenommen wurde. Der Zeitungsartikel lautet auszugsweise:


(...) „Ich hatte keine großen Pläne, denn meine Ideen kamen aus dem Augenblick heraus.“ Kein Schiff von der Stange und schon gar kein Schiff, „das vorne spitz zuläuft“, sollte es sein, und so spiegelt die endgültige Form die Eigenwilligkeit seines Erbauers wider. „Es gibt nichts, was nicht durchdacht ist“, hebt er bei einem „Rundgang“ hervor,






Kommt einem doch irgendwie bekannt vor, was kümmert mich die Erfahrung von Leuten die schon jahrelang mit der Materie vertraut sind, was kümmert mich ein paar tausend Jahre Schiffsbaugeschichte, jetzt komme ich und erfinde das Rad neu
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  #74  
Alt 23.11.2015, 19:36
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Zitat:
Zitat von Heimfried Beitrag anzeigen
Naja, das Entscheidende für die Querstabilität ist ja nicht das Verhältnis der Breite zur Länge. 1:4 wird von Großschiffen genauso unterschritten, wie von mehrsitzigen Ruderbooten.

Der Punkt ist die Höhe des Schwerpunkts in Relation zu Breite und Rumpfform.

Der Selbstbau der verlinkten Unfalluntersuchung hatte, wie du ja sagst, eine zu große Höhe (die Masse der Dachkonstruktion wurde wohl mit etwa 800 kg festgestellt) und deshalb einen viel zu hohen Schwerpunkt.
Moin
Ja das Teil war fast schon blödsinnig Kopflastig gebaut,das ist die eine Seite die andere ist die,dass man diesen Nebenfluss der Elbe und die Verhältnisse im Mündungsgebiet nicht unterschätzen darf,wenn man da zum falschen Zeitpunkt bei entsprechendem Wind ankommt und dann noch eine Dampferwelle beknackt da zwischen rollt--ohauerha!(Selbst erlebt aber mit geeignetem Boot)man fühlt sich wie in einem Seegat bei Wind gegen Strom.Alle floßähnlichen Fahrzeuge und anderes Getreibsel kann dort bei der passenden Gelegenheit in Schwierigkeiten kommen,manchmal machen nur zwanzig Minuten den Unterschied aus.
gruss hein
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  #75  
Alt 24.11.2015, 12:06
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Jugocaptan Jugocaptan ist offline
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918 Danke in 535 Beiträgen
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Der Unfallbericht ist ja wohl die Antwort auf die Frage "wozu brauche ich einen Sachverständigen". Kann man nur den Kopf schütteln.
__________________
mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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