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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 30.08.2012, 06:23
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Erdbär Beitrag anzeigen
Definitiv, bekommst mindestens eine Anzeige wegen Amtsanmaßung. Solche Lichtzeichen/ Alarmanlagen sind nur behördlichen Fahrzeugen vorbehalten. ...
Das ist falsch. Welches Amt hat man sich denn durch eine solche Signaleinrichtung
angemaßt? Eine Verurteilung aufgrund von "irgendein Amt, welches das Signal führen
kann" ist nicht möglich. Da gibt es eine Menge nicht behördlicher Fahrzeuge die teils
ohne Bewilligung, teils mit Bewilligung mit Blaulicht ausgerüstet sind.

Ich bin immer als freipraktizierende Hebamme auf dem Weg zur Hausgeburt, habe die
Bewilligung aber leider vergessen....

Der Missbrauch des reinen Blaulichts kostet dich daher lediglich 20€, bist du nicht
berechtigt dieses Signal überhaupt zu führen, dann wird zusätzlich das Signalgerät
beschlagnahmt...

Aber: Die Missbräuchliche Nutzung des Blaulichts (ohne Einsatzhorn) verschafft in D
ohnehin keine freie Fahrt, die anderen Fahrzeuge müssen die Spur erst bei komplettem
Sondersignal (Blaulicht und Signalhorn = Sondereinsatz n= Wegerecht) räumen. In der
Praxis wechseln aber alle die Spur, wenn es nur blau leuchtet.
__________________
gregor


Geändert von Dicke Lippe (30.08.2012 um 06:35 Uhr)
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  #52  
Alt 30.08.2012, 07:03
soderj soderj ist offline
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hallo

Zitat:
§ 3.27 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
(Anlage 3: Bild 56)
Ein Fahrzeug der Überwachungsbehörden nach § 1.20 kann bei Nacht und bei Tag ein blaues Funkellicht zeigen, um sich kenntlich zu machen. Dies gilt auch für ein Feuerlöschboot oder für ein Wasserrettungsfahrzeug nach § 1.24 Nummer 2 im Rettungseinsatz sowie für ein Zollboot, ein Fahrzeug der Bundespolizei oder ein Fahrzeug des Bundeskriminalamtes.

Zitat:
§ 3.07 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Sichtzeichen und anderen Gegenständen
  1. Es ist verboten, ein Licht, einen Scheinwerfer, ein Sichtzeichen oder einen anderen Gegenstand in einer Weise zu gebrauchen, dass es oder er mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Bezeichnungen verwechselt werden kann, deren Sichtbarkeit beeinträchtigt oder deren Erkennbarkeit erschweren kann.
__________________
mfg SoderJ.
GruFü W (B)
THW OV Miltenberg
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  #53  
Alt 31.08.2012, 07:19
sonycom007 sonycom007 ist offline
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Interessant beim Auto:

Benutzung eines Blaulichts als Privatperson ist verboten aber keine Amtsanmaßung.

Gibt nicht mal Punkte sondern nur 20,-- €. Also die "günstigste" Variante des flotten Vorankommens auf Autobahnen, den Rechtsüberholen gibt Punkte und Benutzung des Standstreifens zum Zweck des schnelleren Fortkommens kostet 40,-- €

Quelle: Eine Reportage des Radiosenders SWR1. Audiodatei liegt als MP3 vor

Nette Grüße,

sony
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  #54  
Alt 31.08.2012, 07:32
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Kuseng Kuseng ist offline
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2.083 Danke in 900 Beiträgen
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Dann dürfte das ja auch nicht legal sein.

http://www.youtube.com/watch?v=j83h_...e_gdata_player

Aber "very geil"
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  #55  
Alt 31.08.2012, 07:51
Benutzerbild von osten
osten osten ist offline
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Standard Blaulicht

Hallo zusammen,
wenn ein Blaulicht benutzt wird um sich freie Fahrt auf den Straßen pp zu verschaffen,kann dieses als Amtsanmaßung gewertet werden,da diese Beleuchtung nur für einen bestimmten Personenkreis vorgesehen ist.
Früher hätte ich diese Leuchten,bei Betrieb ,sofort sichergestellt.
Gruß
Peter
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  #56  
Alt 31.08.2012, 07:59
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torsti58 torsti58 ist gerade online
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Was macht ihr hier bloß, es ist Wochenende, schon 55 Beiträge über so ein Quatsch.
__________________
Gruß Torsten

Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum
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  #57  
Alt 31.08.2012, 08:07
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Ulzana Ulzana ist offline
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1.961 Danke in 558 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von sea-commander Beitrag anzeigen
Nein, das darfst du natürlich nicht!

Gruß von einem "Wasserbullen"
Chris
Deswegen hab' ich mein Blaulicht wieder abmontiert, aber die Farben der Brandweer bleiben drauf:

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	CIMG0034.jpg
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ID:	386958
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MfG
Oliver
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  #58  
Alt 31.08.2012, 09:23
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Zitat:
Zitat von torsti58 Beitrag anzeigen
Was macht ihr hier bloß, es ist Wochenende, schon 55 Beiträge über so ein Quatsch.
1. es ist Freitagvormittag und noch kein Wochenende
2. die User haben nur lange weile und vertreiben sich etwas die Zeit
__________________
LG
Maik
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  #59  
Alt 31.08.2012, 09:46
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Akki Akki ist offline
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Mal eine kleine Aufklärung zu dem 20,-€ Märchen:

Das nutzen von Sonder- und Wegerechten unter Blaulicht und Einsatzhorn
ist eine hoheitliche Aufgabe, die der Polizei, den Feuerwehren, einigen Rettungsdiensten
und unter bestimmten Voraussetzungen auch Blutspende-Diensten und in ganz
besonderen Ausnahmefällen auch den Gas-Störungsdiensten zuerkannt wird.

Wer unberechtigt auf seinem Privat-PKW ein Blaulicht führt oder betreibt, macht
sich unberechtigt diese hoheitliche Aufgabe zu eigen. Dies wird und wurde immer
schon nach StGB bestraft. Meist sogar immer im Zusammenhang mit einer Anzeige
wegen führen eines Fahrzeugs, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist.

Die 20,-€ Strafe ist vorgesehen, wenn ein ansonsten Berechtigter mit
seinem eingetragenen Blaulicht z.B. eine unangemeldete Fahrt ohne
konkreten Einsatz durchführt. Zum Beispiel zum Pommes holen, was eine
ganze Zeit lang bei der Polizei gang und gäbe war.
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Akki

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Alt 31.08.2012, 09:54
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Kaptian Sparrow Kaptian Sparrow ist offline
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.... au mannnnnn, habt ihr alle Probleme..........Eure Zeit möchte ich haben um mir hierdrüber ein Kopp zu machen.

Jeder würde denken das der Typ der sowas an ein 2,6 Ps Havelfroms pappt muss nicht ganz dicht sein und ihr Tippt Euch die Finger wund.......

Ich mach jetzt WE und gehe in die Plicht und setze Segel.......
__________________
Gruß Hotte
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  #61  
Alt 31.08.2012, 10:00
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nagel254 nagel254 ist offline
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631 Danke in 374 Beiträgen
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Er könnte sich ja noch ne Klappleiter aufs Boot stellen und sagen er wäre Freiwilliger Feuerwehrmann.


Gruss
Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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  #62  
Alt 31.08.2012, 10:11
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
Er könnte sich ja noch ne Klappleiter aufs Boot stellen und sagen er wäre Freiwilliger Feuerwehrmann.


Gruss
Christian
Wäre gut, wenn er dann noch so ca. 1m Schlauch an seiner Bilgenpumpe hat...
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Akki

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Alt 31.08.2012, 10:30
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Wäre gut, wenn er dann noch so ca. 1m Schlauch an seiner Bilgenpumpe hat...
Und wo bekommt er den Strom für die Bilgenpumpe her
__________________
Gruß Harald
Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun.
Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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  #64  
Alt 31.08.2012, 10:32
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Akki Akki ist offline
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Geht immer nur eins... löschen oder Blaulicht
__________________
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Akki

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  #65  
Alt 31.08.2012, 10:33
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Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Geht immer nur eins... löschen oder Blaulicht
Da wird er aber Traurig sein
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Gruß Harald
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Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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  #66  
Alt 31.08.2012, 10:40
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Was man aber machen kann, ist eine Rundum-Kennleuchte mit klarem Glas,
also für weißes Licht, zu nehmen. Die taucht in keiner Verordnung auf und
auf Entfernung ist weiß und blau eh kaum zu unterscheiden.

Wenn er dann gefragt wird, kann er immer noch sagen, er hätte das mit dem
"Rundum-Ankerlicht" falsch verstanden...
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Akki

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  #67  
Alt 31.08.2012, 11:38
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The_Boy The_Boy ist offline
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Zitat:
Zitat von Kaptian Sparrow Beitrag anzeigen
.... au mannnnnn, habt ihr alle Probleme..........Eure Zeit möchte ich haben um mir hierdrüber ein Kopp zu machen.

Jeder würde denken das der Typ der sowas an ein 2,6 Ps Havelfroms pappt muss nicht ganz dicht sein und ihr Tippt Euch die Finger wund.......

Ich mach jetzt WE und gehe in die Plicht und setze Segel.......
"2,6 Ps Havelfroms"
so ... nun hast du dir auch ein wenig die Finger wund getippt
__________________
LG
Maik
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  #68  
Alt 31.08.2012, 11:46
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outtime outtime ist offline
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Zitat:
Zitat von BOOT_X Beitrag anzeigen
Am mal ne Frage gibts führs Wasser wie beim Auto auch dinge die Absolut verboten sind. Also z.b. das benützen eines Blaulichts ( ist ja am Auto verboten).

Also darf ich theoretisch auf meinem Boot ein Blaulicht montieren und mit dem übers wasser cruisen oder ned??
bei der demnächst kommenden 15 PS Regelung wäre eine Bürgerwehr auf dem Wasser (dann natürlich mit Blaulicht) nicht schlecht. Du scheinst diesen Gedanken auch gehabt zu haben, oder! hier fehlt noch ein Blaulicht Smiley
__________________
Gruß Martin
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  #69  
Alt 31.08.2012, 11:49
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Fishermen Fishermen ist offline
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874 Danke in 336 Beiträgen
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....lasst mal die Fremdwörter, die verwirren nur...

Neues Thema:

"Was zum Teufel bedeutet Bilgepumpe, gibts die auch mit eingebautem Blaulicht?"
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  #70  
Alt 31.08.2012, 11:55
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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33.739 Danke in 20.494 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Fishermen Beitrag anzeigen
Was zum Teufel bedeutet Bilgepumpe...?"
das ist nicht dein Ernst oder ?
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #71  
Alt 31.08.2012, 13:18
Wellpaper Wellpaper ist offline
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442 Danke in 278 Beiträgen
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Eine Bilgepumpe installierst du wenn du ein Loch zuviel im Unterwasserteil deines Bootes hast, das einströmende Wasser wird hoch zu einem meist roten Kleinhydranten gepumpt auf dem ein blaues Rundumlicht angebracht ist und ein Strahlrohr. Von diesem aus kannst du automatisch oder manuell in verschiedene Richtungen und mit ner "Pottigesteuerten Druckbilgepumpe" das Wasser auf ein Ziel spritzen. Kennst bestimmt von Feuerwehrbooten. Die machen das genau so. Bevor sie zu einem Löscheinsatz fahren wird der Lenzstopfen gezogen, damit viel Wasser zur Bilgepumpe kommt.
__________________
Gruss Marco

PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!"
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  #72  
Alt 31.08.2012, 16:51
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von outtime Beitrag anzeigen
bei der demnächst kommenden 15 PS Regelung ...
Ach schade... zu wenig.

Jet-AB's gibts erst ab 25PS... da könnte man schön einen Schlauch dran machen

http://irwinmarine.com/new-boats/new...stroke-25-efi/
__________________
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Akki

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  #73  
Alt 31.08.2012, 17:01
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Raenki Raenki ist offline
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883 Danke in 318 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von BOOT_X Beitrag anzeigen
Am mal ne Frage gibts führs Wasser wie beim Auto auch dinge die Absolut verboten sind. Also z.b. das benützen eines Blaulichts ( ist ja am Auto verboten).

Also darf ich theoretisch auf meinem Boot ein Blaulicht montieren und mit dem übers wasser cruisen oder ned??


Was soll man denn dazu sagen?

Man man man, so eine Kacke liest man ja wirklich selten!!

Und die anderen Threads, vom Verfasser, das ist die selbe Schei.........

Sorry aber das musste mal raus


Mit freundlichen Grüßen

Florian
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  #74  
Alt 31.08.2012, 17:06
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outtime outtime ist offline
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Zitat:
Zitat von Raenki Beitrag anzeigen
Was soll man denn dazu sagen?

Man man man, so eine Kacke liest man ja wirklich selten!!

Und die anderen Threads, vom Verfasser, das ist die selbe Schei.........

Sorry aber das musste mal raus


Mit freundlichen Grüßen

Florian

Wenn du hier von Ka.... schreibst, kannste auch Sche... voll ausschreiben, ist dann eh egal
__________________
Gruß Martin
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  #75  
Alt 31.08.2012, 17:09
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Akki Akki ist offline
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Ich hielt die Frage für durchaus berechtigt. Schließlich darf man hier
Fragen stellen und Boots bezogen war sie auch.

Mit "sone Kacke sone Scheiße" brauchen wir die Jugend auch nicht erziehen.
__________________
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Akki

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