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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Zitat:
Zitat: "Die Zeugnisse ... sind vorbehaltlos anzuerkennen". Von Staatsangehörigkeit steht da nix und würde dem Abkommen auch widersprechen.
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Gruss Vestus |
#52
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Zitat:
Aber sie besagt eben nur, dass diese Zeugnisse vorbehaltlos anzuerkennen sind (was bei einer amtlichen Quelle implizit sagt: "selbstverständlich nur, wenn sie rechtmäßig erworben wurden"). Das bezweifle ich in keiner Weise - klar kann ein Kroate mit einem kroatischen Zeugnis in Deutschland funken. Ich bezweifle, dass ein Deutscher rechtmäßig ein kroatisches Funkzeugnis erwerben kann, das in Deutschland anerkannt werden muss. Und wie Du selbst sagst: "von Staatsangehörigkeit steht da nix". Eben auch nicht, dass jeder EU-Bürger in jedem EU-Land (bzw. im Sinne dieser Quelle ja sogar jeder Bürger eines der unterzeichnenden Staaten in einem der unterzeichnenden Staaten) ein Funkzeugnis erwerben kann. Das sind aber zwei verschiedene Sachverhalte, und nur bei der Anerkennung sind wir beiden einer Meinung.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#53
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Zitat:
Bei den Führerscheinen ist das klar geregelt, aber bei den Funkscheinen, weder UBI noch SRC, habe ich noch nichts gefunden, was darauf schliessen lässt dass Staatsangehörigkeit und ausstellendes Land zusammen gehören müssen, ausser den üblichen Stammtischparolen.
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Gruss Vestus |
#54
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DAS würde mich jetzt allerdings auch wirklich interessieren!
vieleicht gibt´s ja nen "Amtsträger" hier? |
#55
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Zitat:
UBI: http://www.wsd-sued.wsv.de/schifffah...n_bin_funk.pdf Anhang 5 SRC: http://www.buzer.de/gesetz/2089/a29735.htm C.2
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Gruss Vestus |
#56
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Zitat:
Für Kroatien (deutscher Bürger legt Prüfung in Kroatien ab, und das wird in Deutschland anerkannt) sehe ich das aber nicht - allein schon, weil das kroatische Funkzeugnis mit den Anforderungen an den SRC nicht viel gemein hat.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#57
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Zitat:
GMDSS wird nicht geprüft und deswegen ist dieses Funkzeugnis auch nicht gleichwertig dem SRC. Nichtsdestotrotz kann man inzwischen auch in HR ein vollwertiges international anerkanntes SRC machen. Das hat, nebenbei gesagt, nichts mit der EU zu tun, sondern mit den Staaten, a: die beim UBI das Baselabkommen unterzeichnet haben ( die Schweiz z.B. ist nicht in der EU und wird wohl auch nie beitreten) b: beim SRC wenn diesem Staat vom Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation die uneingeschränkte Anwendung des STCW-Übereinkommens bestätigt worden ist, sh. auch "White List". http://www.imo.org/blast/mainframe.a...67&doc_id=1026
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Gruss Vestus |
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