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  #51  
Alt 06.10.2012, 10:57
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Da steht nicht, dass ein Deutscher im Ausland rechtmäßig ein Funkzeugnis erwerben kann. Das glaube ich auch erst, wenn ich eine amtliche Quelle sehe.
Hmmmalso ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes keine amtliche Quelle?

Zitat: "Die Zeugnisse ... sind vorbehaltlos anzuerkennen".

Von Staatsangehörigkeit steht da nix und würde dem Abkommen auch widersprechen.
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Gruss Vestus
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  #52  
Alt 06.10.2012, 11:37
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Hmmmalso ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes keine amtliche Quelle?

Zitat: "Die Zeugnisse ... sind vorbehaltlos anzuerkennen".

Von Staatsangehörigkeit steht da nix und würde dem Abkommen auch widersprechen.
Klar ist das eine amtliche Quelle.
Aber sie besagt eben nur, dass diese Zeugnisse vorbehaltlos anzuerkennen sind (was bei einer amtlichen Quelle implizit sagt: "selbstverständlich nur, wenn sie rechtmäßig erworben wurden"). Das bezweifle ich in keiner Weise - klar kann ein Kroate mit einem kroatischen Zeugnis in Deutschland funken.

Ich bezweifle, dass ein Deutscher rechtmäßig ein kroatisches Funkzeugnis erwerben kann, das in Deutschland anerkannt werden muss. Und wie Du selbst sagst: "von Staatsangehörigkeit steht da nix". Eben auch nicht, dass jeder EU-Bürger in jedem EU-Land (bzw. im Sinne dieser Quelle ja sogar jeder Bürger eines der unterzeichnenden Staaten in einem der unterzeichnenden Staaten) ein Funkzeugnis erwerben kann.

Das sind aber zwei verschiedene Sachverhalte, und nur bei der Anerkennung sind wir beiden einer Meinung.
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  #53  
Alt 06.10.2012, 11:58
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen

Ich bezweifle, dass ein Deutscher rechtmäßig ein kroatisches Funkzeugnis erwerben kann, das in Deutschland anerkannt werden muss.
Hast Du dafür eine Quelle?

Bei den Führerscheinen ist das klar geregelt, aber bei den Funkscheinen, weder UBI noch SRC, habe ich noch nichts gefunden, was darauf schliessen lässt dass Staatsangehörigkeit und ausstellendes Land zusammen gehören müssen, ausser den üblichen Stammtischparolen.
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Gruss Vestus
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  #54  
Alt 06.10.2012, 12:09
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DAS würde mich jetzt allerdings auch wirklich interessieren!
vieleicht gibt´s ja nen "Amtsträger" hier?
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  #55  
Alt 06.10.2012, 12:28
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
DAS würde mich jetzt allerdings auch wirklich interessieren!
vieleicht gibt´s ja nen "Amtsträger" hier?
Wenn Du Dich schon mal einlesen möchtest:

UBI:
http://www.wsd-sued.wsv.de/schifffah...n_bin_funk.pdf
Anhang 5

SRC:
http://www.buzer.de/gesetz/2089/a29735.htm
C.2
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  #56  
Alt 06.10.2012, 13:43
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Hast Du dafür eine Quelle?

Bei den Führerscheinen ist das klar geregelt, aber bei den Funkscheinen, weder UBI noch SRC, habe ich noch nichts gefunden, was darauf schliessen lässt dass Staatsangehörigkeit und ausstellendes Land zusammen gehören müssen, ausser den üblichen Stammtischparolen.
Nein, habe ich nicht. Zumindest für den deutschen UBI und SRC finde ich sogar Anzeichen dafür, dass jeder EU-Bürger die Prüfung dafür ablegen kann. Das gilt dann vielleicht sogar umgekehrt - Deutsche können ggfs. tatsächlich in einem beliebigen EU-Land die Prüfung ablegen.

Für Kroatien (deutscher Bürger legt Prüfung in Kroatien ab, und das wird in Deutschland anerkannt) sehe ich das aber nicht - allein schon, weil das kroatische Funkzeugnis mit den Anforderungen an den SRC nicht viel gemein hat.
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Alt 06.10.2012, 14:22
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Zitat:
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Für Kroatien (deutscher Bürger legt Prüfung in Kroatien ab, und das wird in Deutschland anerkannt) sehe ich das aber nicht - allein schon, weil das kroatische Funkzeugnis mit den Anforderungen an den SRC nicht viel gemein hat.
Vollkommen richtig betreffend des SRC. Das beim B-Patent inkludierte Funkzeugnis ist ein reines Sprechfunkzeugnis = UBI.

GMDSS wird nicht geprüft und deswegen ist dieses Funkzeugnis auch nicht gleichwertig dem SRC.

Nichtsdestotrotz kann man inzwischen auch in HR ein vollwertiges international anerkanntes SRC machen.

Das hat, nebenbei gesagt, nichts mit der EU zu tun, sondern mit den Staaten,

a: die beim UBI das Baselabkommen unterzeichnet haben ( die Schweiz z.B. ist nicht in der EU und wird wohl auch nie beitreten)

b: beim SRC wenn diesem Staat vom Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation die uneingeschränkte Anwendung des STCW-Übereinkommens bestätigt worden ist, sh. auch "White List".

http://www.imo.org/blast/mainframe.a...67&doc_id=1026
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