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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 21.11.2012, 22:37
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Genau das, was du bisher auch fahren durftest. Plus ein paar Kleinigkeiten wie Züge mit mehr als 3 Achsen bis max. 12t.
Zzgl. Sattel.... Die waren mit grauem Schein immer Kl.2.

...aber nur wenn man den Schein auch umschreiben lässt. Mit Grau ist das Theorie....
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gregor

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  #52  
Alt 21.11.2012, 22:42
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Komisch nur, dass man sowas fast nie sieht, zumindest nicht in Berlin und Umgebung.
Nördlich von Berlin auch nicht. Südlich = keine Ahnung.
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Gruss Vestus
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  #53  
Alt 21.11.2012, 23:02
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Zzgl. Sattel.... Die waren mit grauem Schein immer Kl.2.

...aber nur wenn man den Schein auch umschreiben lässt. Mit Grau ist das Theorie....
Und auch dann ist es umstritten: Auskunft vom Verkehrsministerium war, dass mit dem C1E Sattelzüge bis 12t zGm gefahren werden dürfen, mit dem umgeschriebenen 3er aber nicht (das steht auch explizit in der FEV). Beim Umschreiben wird aber ein vollwertiger C1E eingetragen, der wiederum ...
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  #54  
Alt 21.11.2012, 23:46
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Ist das kompliziert:

Bei Sattel-Kfz gilt folgendes:

Die Berechtigung zum Führen von Sattelkombinationen über 7,5 t war in Klasse 3 nicht enthalten, so dass eine dem Umfang der Klasse C1E von 12 t Gesamtmasse überschreitende Sattelkombination nur mit der Klasse CE (unbeschränkt) geführt werden darf.

  • Klasse 3-alt = Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t
  • Klasse C1E = Sattelkraftfahrzeuge bis 12 t
Für die 12-to.-Berechtigung muss also eine Umschreibung vorgenommen werden.

Ein Vorteil der Umschreibung ist, dass dann die 3-Achs-Beschränkung für Sattelfahrzeug bis 12 to. wegfällt.

Es wird im Führerschein eingetragen: 79(C1E>12000kg, L<=3. Das bedeutet, dass bei Sattelzügen maximal 3 Achsen vorhanden sein dürfen, wenn das zGG mehr als 12.000 kg beträgt.

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php

Tja, die Eurokraten. Verpennt man einen Tag ist man gleich Straftäter: Fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis.
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Gruss Vestus
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