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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
Ein Schiff kann in HR nur registriert sein, wenn es zuvor eingeführt, also verzollt und versteuert wurde. Es geht also gerade nicht um Boote, die jetzt schon in HR registriert sind (denn die sind zwangsläufig schon versteuert.) Wie aus dem Orginal-Text hervorgeht, stellt die Änderung des MwSt-Gesetzes gerade auf Boote ab, die bereits in den sogen. Zolldepots stehen. Also das "typische Toruistenboot" mit D oder A etc Registrierung, aber bislang in HR unverzollt und unversteuert. Wie aus dem Text ebenfalls hervorgeht, geht es darum, durch dieses "Angebot" die Boote (und damit die übrigen Einnahmen auch) im Land zu halten. Das muss vor dem EU-Beitritt abgewickelt sein, weil danach ein solcher "sondersteuersatz" höchstwahrscheinlich gegen die EU-MwSt-Richtlinien verstoßen würde.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#52
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Zitat:
Da muss noch sehr viel geklärt werden |
#53
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Eigentlich nicht. Die Sache ist klar wie Klossbrühe, nur haben nicht wenige beschlagene Brillengläser oder aus sonstigen Gründen einen trüben Blick.
Das fängt bei der vermeintlichen Acht-Jahres-Regel an und hört bei CE auf. Time is running.
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Gruss Vestus |
#54
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Nein, das gilt natürlich nicht für die Boote von Ausländern. Wer seinen Wohnsitz in DE hat, kann sein Boot nicht durch den EU-Beitritt Kroatiens in Gemeinschaftsware umwandeln lassen.
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#55
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Quelle bzw. Beleg?
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Beste Grüße John
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#56
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Nun, erstens versteht jeder, was ich damit gemeint habe. Zweitens gibt es die in gewisser Weise sehr wohl, weil nämlich die Umsatzsteuerzahlung in egal welchem EU-Land ausreicht, um diese für alle EU-Länder gelten zu lassen.
Wenn ich schreibe "EU-MwSt., dann ist damit logischerweise genau der Umstand gemeint, dass in irgend einem EU-Staat die Umsatzsteuer gezahlt wurde und dass dies von allen EU-Staaten anerkannt werden muss. Zitat:
Für alle, die trotzdem dran glauben und sich gerade ein neues Boot anschaffen wollen: kauft es jetzt in irgend einem Eu-Land und lasst es zum Termin 01.05.2013 steuerfrei nach Kroatien liefern ... |
#57
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Zitat:
Ich werde meinen Obolus an die Kroaten leisten und das Themas ist für mich gegessen.
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#58
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Zitat:
Zitat:
Lies die Vorworte zum Regierungsbeschluss von Parlamentspräsident und Ministerpräsident sowie die Erläuterungen zu den geänderten Artikeln des Gesetzes und du wirst dich schlauen fühlen, ohne auf die Interpretationen von uns hier angewiesen zu sein.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#59
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Das ist falsch.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#60
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nie waren Opas Weisheiten wertvoller als heute.
Für mich gilt weiterhin: Abwarten und Tee trinken.
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Gruß Olli |
#61
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Zitat:
DAs ist eigentlich recht klar, mit unklar meinte ich die kleinen Sachen die jetzt gergelt werden müssen von den Kroaten, Umsetzung der Übertragung von EU-Boot nach Hr, da gibt es noch ganz andere Sachen die erstmal von Kroatien geregelt werden müssen. |
#62
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Zitat:
Ach komm jetzt....... es gibt einige Deutsche die ein Hr Boot besitzen, willst jetzt damit sagen dass sie nachversteuern müssen wenn Hr in die Eu kommt? |
#63
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Zitat:
Wenn du Cha Cha, Felix und balticskipper ignorierst, dann kannst bis zum 01.01. Tee trinken
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#64
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mein Kutter ist zum Glück zu alt um sich Sorgen machen zu müssen......
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Gruß Olli |
#65
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DAs höre ich immer wieder, aber da weiß ich garnich bescheid erklär mal büdde |
#66
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#67
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Zitat:
Ein Wohnsitzdeutscher kann darüber hinaus sein Boot in keinem anderen EU-Staat registrieren. Es muss in Deutschland regisitriert werden. Das bedeutet unmittelbar, dass unmittelbar mit Beitritt Kroatiens die kroatische Zulassung erlischt. Eine Übertragung des kroatischen MwSt-Status in die EU ist damit nicht möglich. Die Kroaten waren schon immer sehr erfinderisch, wenn es ums Geld-aus-der-Tasche ziehen ging. Die ganze Sache ist einfach nur der neueste Trick der kroatischen Behörden, den ausländischen Bootseignern kurz vor dem EU-Beitritt nochmals kräftig Geld aus der Tasche zu ziehen. Nachtrag: bevor wieder jemand einen Nachweis für meine Aussagen verlangt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=6343 Geändert von cha cha (08.12.2012 um 18:24 Uhr) |
#68
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Zitat:
Zitat:
Da steht aber nichts solches drin Anderen Eu-Bürgern ist es auch erlaubt ihr Boote beim WSA anzumelden wie z.b.: Slowenen, dort ist jedes 3. Boot beim WSA-Nürnberg angemeldet. |
#69
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Ach, komm. Das hat ja was trollhaftes.
Schuster, bleib bei deinen Leisten. Jene Boote, für welche das Bestimmungslandprinzip gilt, müssen in der EU ohnehin dort versteuert werden, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht, dort wo der Eigner wohnt. Ob das nach dem 1.7. IT, SI, HR oder DE ist, ist vom Steuerwohnsitz des Eigners unabhängig. Da die USt jenem Land zufällt, das sie einhebt, wird hier auch nicht "die EU" durch "bauernschlaue" Tricks um Geld gebracht, sondern allenfalls jenes Land, das die USt einhebt. Im konkreten Fall wäre das HR und nicht "die EU". Jene Waren, die beim Beitritt (verzollte und versteuerte) HR-Binnenware sind, werden automatisch und unabhängig vom Steuerwohnsitz des Eigentümers Gemeinschaftsware. Bsp.: Volkers Boot wurde in HR versteuert und registriert. Ab 1.7. ist das Gemeinschaftsware. Warum sollte jemand vor dem EU-Beitritt in HR USt bezahlen und danach nochmals, nur weil sein Wohnsitz in einem anderen Land liegt. Das würde die EU aufregen, aber nicht wenn HR jetzt einen "Sondertarif" anwendet, um die Opportunitätskosten gering zu halten. Im Übrigen sagt deine Quelle genau das, wovon hier die Rede ist: Ein Boot, das in HR liegt, muss in HR versteuert werden, wenn HR in der EU ist, nicht in D. Davon abgesehen kann eine kroatische Registrierung nicht erlöschen, weil - angeblich - ein dt. Gesetz das so wollte, was im übrigen nicht zutreffend ist.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#70
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Zitat:
Du kannst als Wohnsitzdeutscher weder Dein Boot noch Dein Auto in irgend einem anderen EU-Staat registrieren. Der einzige Spielraum, der sich dabei ergibt, ist die Definition des Begriffs "Wohnsitz", denn nicht alle EU-Staaten haben Meldepflichten wie Deutschland. In der Regel gilt als Wohnsitzstaat der Staat des regelmäßigen Aufenthalts - das ist interpretierfähig. Wie die Slowenen das mit dem WSA Nürnberg halten, musst Du beim WSA Nürnberg erfragen. Ich vermute, die geben einfach eine deutsche Adresse an. Solange schlafende Hunde nicht geweckt werden ... Im Übrigen verweise ich auf den gesunden Menschenverstand. Wäre die behauptete Mehrwertsteuerumgehung möglich, dann würden die EU-Bürger ihre neuen Autos immer erst in einem Staat zulassen, der demnächst der EU beitritt, um die 20% oder mehr Umsatzsteuer in der Heimat zu sparen. Da könnten Händler mit kroatischen Tageszulassungen zum 1. Mai 2013 ein Vermögen machen .... |
#71
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Zitat:
Slowene mit slowenischer Adresse, Bootsregistrierung beim WSA Regensburg, Boatshop ist voll mit solchen Booten Die Slowenen machen es um ihre DL-Zulassung zu entsorgen, und erpsaren sich das ganze Tra ra was im eigenen Land ansteht wenn man ein Boot besitzt |
#72
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Zitat:
Zitat:
Wäre die behauptete Umsatzsteuerumgehung möglich, dann würden so ziemlich alle EU-Fahrzeuge im letzten Halbjahr vor dem Beitritt nur noch in Kroatien angemeldet und besteuert werden. |
#73
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Zitat:
Aber, wie ich schon sagte, solange man keine schlafenden Hunde weckt ... Der Angestellte bei der WSA hat wohl vermutet, dass der Wohnsitzstaat genau so egal ist wie der deutsche Wohnsitzort des Wohnsitzdeutschen. Das aber widerspricht EU-Recht. Solange die slowenischen Behörden nix dagegen machen, ist es wohl egal. Im Übrigen munkelt man übrigens, dass immer noch jede Menge deutscher Bootseigner ein unversteuertes Boot in den Niederlanden haben. Dort waren Boote früher nämlich nicht umsatzsteuerpflichtig, so dass viele deutsche Eigner ihre dort liegenden Boote auch dort anmeldeten. Die Boote wurden dann mit Inkrafttreten der sogenannten "Besenrichtlinie" 1993 umsatzsteuerpflichtig. Nur wenige, die ihr Boot in den Niederlanden hatten, haben aber tatsächlich bezahlt ... Geändert von cha cha (08.12.2012 um 18:58 Uhr) |
#74
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Hi, die Griechen haben ihre Yachten mit nur 2% in die EU gebracht, also gibt es schon ein Exempel
Geändert von XXXXXXX (08.12.2012 um 18:58 Uhr)
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#75
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O.K., ich nehme mein Aussage zurück, vor 4 Monaten war dies noch möglich, jetzt sehe ich diesen Text beim WSA: Die amtlichen Kennzeichen können - nach neuester Rechtslage - nur für Personen deutscher Staatsbügerschaft oder mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgestellt werden. http://www.wsa-s.wsv.de/sportschifff...portanmel.html |
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