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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Danke für Deine Mühe !!!
Leider darf man ein ausländisches Fahrzeug , welches nicht angemeldet ist und noch nie in Deutschland angemeldet war , NICHT mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen außerhalb von Deutschland bewegen. Ist so !!! Innerhalb von Deutschland kein Problem , dafür sind die ja da. Ein deutsches Fahrzeug , welches auch schon mal in Deutschland angemeldet war , innerhalb der EU zu bewegen wäre möglich , wenn auch teilweise nur geduldet. EU ist noch lange nicht EU !!!! Zitat:
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#52
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Zitat:
Zitat:
seit April 2012 werden die Kurzzeit-Kz und die Rote-Kz (an KFZ) in Oesterreich und Ungarn nicht mehr geduldet.
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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#53
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Es hat sich nichts verändert, denn was ein (kaum noch vorhandener) Zöllner oder Polizeibeamter noch nie gesehen hat, ist verdächtig und wird angehalten bzw. genau kontrolliert. Rote Kennzeichen sind und bleiben deshalb problematisch und wer damit im Ausland fährt hat Nerven. Versicherungsrechtlich gibt es kein Problem und unsere Straßenverkehrszulassungsordnung gilt nicht nur im Inland. Also versuchen oder sein lassen und möglichst keine Grenze mit Zollkontrolle überqueren.
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Andreas |
#54
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Eigentlich schon, aber:
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Viele Grüße Thomas |
#55
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Zitat:
Als ich ein Boot inkl. Trailer in Österreich gekauft habe, hat es der Verkäufer abgemeldet und ich zusammen mit ihm auf seiner Versicherung (Generali) auf meinen Namen ein Österr. Kurzzeitkennzeichen geholt. War zwar teuer (163,40 € in 2010) aber dafür legal.
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Viele Grüße Thomas
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#56
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Es wird auch immer wieder behauptet, unsere alten deutschen Führerscheine wären im Ausland nicht gültig. Es handelt sich aber um nationale Vorschriften und wir müssen keinen Familiennamen ändern, Foto austauschen oder blöde Hinweise auf staatliche Bürokratie (von Runen bis DDR, von Klassen bis Farbe) ändern lassen. Es ist aber einfacher und überzeugender etwas neues zu haben, denn dann braucht man im Ausland niemand zu überzeugen!
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Andreas |
#57
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Zitat:
das ist quatsch, wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist spricht nichts dagegen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#58
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Zitat:
Das ist quatsch !!! Stimmt !!! |
#59
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Seid lieb zueinander!
Andere Frage: Darf ich einen in Belgien angemeldeten Trailer nach Deutschland überführen? Haben Trailer in Belgien eine eigene Zulassung? Mfg Michael |
#60
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Man man, was macht Ihr euch das Leben schwer
Du brauchst keinen Trailer für dein Boot Geändert von BOOSTER (28.03.2013 um 15:17 Uhr)
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#61
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Ja,gute Spanngurte können schon was Wert sein!i
Mfg Michael |
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