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  #51  
Alt 29.01.2013, 12:56
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
wie schon geschrieben hatte ich auch mal einen alten Trailer welcher noch zugelassen war.. alter Halter nicht zu ermitteln´..
der nette Herr auf der Zulassung sagte dann mit einem zwinker.. wenn ich den "Brief " verbaselt hätte .. und das ihm bestätigen würde .. dann könnte er es fertig machen .. da ist mir doch glatt eingefallen das ICH den Brief verbaselt hatte.. was für ein Glück

( hatte auch div. Kaufverträge dabei und konnte die Historie nachweisen !! )
Tja er hat zwar auch diverse Kaufverträge und könnte es auch machen allerdings fehlt im der Kaufvertrag vom Eingetragenen Besitzer und somit kann er den Kauf von diesem nicht nachweisen.
Somit dürfte deine Variante hier nicht funktionieren.
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Gruß Volker
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  #52  
Alt 29.01.2013, 13:15
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Zitat:
Zitat von Herr Kaloi Beitrag anzeigen
1. Auf Antrag des Besitzers wurde für diesen Trailer tatsächlich mal ein Fahrzeugbrief ausgestellt. Dieses geschiet allerdings nur dann, wenn jemand diesen Trailer versichern möchte. Und ab diesem Zeitpunkt MUSS dieser Trailer versichert werden. Das grüne Kennzeichnung befreit in diesem Fall nur noch von der Steuer.
Hmmm, mein Trailer ist auch versichert, hat auch grüne Nummer aber ich habe keinen Fahrzeugbrief

Vielleicht wird das von Bundesland zu Bundesland anders geregelt?

Bin gespannt was dabei rauskommt, aber weiterhin viel Glück
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Schöne Grüße

Oli

Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen
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  #53  
Alt 29.01.2013, 13:17
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Karlsson Karlsson ist offline
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aber der den Trailer mal gekauft hat ist doch dann schon Eigentümer..
und hat ihn halt nie umgemeldet .. ich würde es einfach mal auf dumm probieren und gut ist.. wer viel fragt der nichst bekommt !
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By Karsten
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  #54  
Alt 29.01.2013, 14:48
uli07 uli07 ist gerade online
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Das Problem ist nur, das man Fahrzeuge, egal ob Auto, Motorrad oder Anhänger "zeitnah" ummelden oder abmelden muß.

Gruß Uli07
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  #55  
Alt 29.01.2013, 14:53
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
aber der den Trailer mal gekauft hat ist doch dann schon Eigentümer..
und hat ihn halt nie umgemeldet .. ich würde es einfach mal auf dumm probieren und gut ist.. wer viel fragt der nichst bekommt !
genau das ist das problem. Da vom eingetragenen Besitzerr kein Kaufvertrag vorliegt kann dieser Verkauf nicht nachgewiesen werden.

Somit ist für die Zulassungstell noch dieser Besitzer verantwortlich und einziger Ansprechpartner.
Wenn dieser den Verkauf bestätigt könnte man den Trailer wie von dir oben bestätigt ummelden.
Hier weiss die Zulassungstelle nicht, ob der Trailer womöglich mal geklaut wurde, noch der Bank gehört oder sonstwie Ansprüche des Eingetragenen Besitzers bestehen. Daher darf sie auch nicht ohne zustimmung des eingetragenen Besitzers ummelden.

Im Prinzip muss man diesen nur dazu bewegen den Brief rauszurücken. (er kann ja einen neuen beantragen wenn dieser nicht mehr vorhanden ist).
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  #56  
Alt 29.01.2013, 17:48
horstj horstj ist offline
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Der Halter kann den Trailer auch als gestohlen melden. Der letzte Käufer vom Kauf zurücktreten. Irgendwer die nicht erfolgten Ummeldungen anzeigen uvm. (ich habe da heute einen schwarzen Tag)

Also besser nicht spekulieren, sondern wünschen, dass sich alles gut auflösen lässt. Und das alles wegen einem ollen Trailer.
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  #57  
Alt 30.01.2013, 07:11
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Standard Der Halter hat sich tatsächlich gemeldet

Morgen!

Man glaubt es kaum, aber der Halter hat sich nach weiterem Penetrieren gestern wirklich gerührt (vielleicht liest er ja hier mit ). Er möchte wohl auch keine Verlustmeldung machen, da ER den Brief beim Verkauf ja dazu gegeben hat!
Ich habe Ihm jetzt mal die Historie an Kaufverträgen zukommen lassen die ich hab. Und es sieht so aus, als ob die älteste Besitzerin des Trailers auch die erste Käuferin beim Halter war (er hat aber keinen Vertrag mehr über den Verkauf). Aber er will das jetzt klären...
Mal sehen wie schnell da etwas passiert
Jetzt habe ich seine email-Adresse. da werde ich ihn ordentlich nerven
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Gruß Ronny
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  #58  
Alt 30.01.2013, 07:21
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vielleicht reicht auch eine schriftliche Bestätigung des Halters, dass er den Trailer an die in deinen Kaufverträgen aufgeführte erste Käuferin verkauft hat.
somit müsste eine Lückenlose Halterfolge nachzuweisen sein.
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Gruß Volker
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  #59  
Alt 30.01.2013, 12:47
freerider13 freerider13 ist offline
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Wenns die erste Käuferin noch gibt könnten die beiden ja ein neues Exemplar des damaligen KVs ausfertigen. Dann wäre das zumindest Lückenlos.
Ganz perfekt: Man findet noch heraus, WER denn irgendwann den Brief verbaselt hat und der macht dann die Verlustmeldung.
Aber es ist ja jetzt immerhin auf nem guten Weg.

Jan
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  #60  
Alt 30.01.2013, 12:58
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
[...]Man findet noch heraus, WER denn irgendwann den Brief verbaselt hat und der macht dann die Verlustmeldung.[...]
Das würde nur helfen, wenn die Kaufvertragskette bis zu diesem "Verbasler" reichen würde, was sie aber nicht tut.
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Beste Grüße

John
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  #61  
Alt 30.01.2013, 13:04
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Ganz perfekt: Man findet noch heraus, WER denn irgendwann den Brief verbaselt hat und der macht dann die Verlustmeldung.
Verlustmeldung kann meines wissens nur der im Brief eingetragene Halter machen.
Aber das mit dem nachträglichen Kaufvertrag ist vielleicht auch ne Möglichkeit.
Dann kann man ja die Lückenlose Halterfolge nachweisen und eventuell so ummelden.
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Gruß Volker
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  #62  
Alt 30.01.2013, 16:46
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...
Dann kann man ja die Lückenlose Halterfolge nachweisen und eventuell so ummelden.
Nöö
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gregor

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  #63  
Alt 30.01.2013, 17:19
uli07 uli07 ist gerade online
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Warum machst du nicht einen neuen Trailer draus und meldest ihn als Eigenbau an?

Gruß Uli07
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  #64  
Alt 30.01.2013, 17:20
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
wie schon geschrieben hatte ich auch mal einen alten Trailer welcher noch zugelassen war.. alter Halter nicht zu ermitteln´..
der nette Herr auf der Zulassung sagte dann mit einem zwinker.. wenn ich den "Brief " verbaselt hätte .. und das ihm bestätigen würde .. dann könnte er es fertig machen .. da ist mir doch glatt eingefallen das ICH den Brief verbaselt hatte.. was für ein Glück

( hatte auch div. Kaufverträge dabei und konnte die Historie nachweisen !! )
Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Nöö
hier gings ja scheinbar auch
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  #65  
Alt 30.01.2013, 17:45
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Warum machst du nicht einen neuen Trailer draus und meldest ihn als Eigenbau an?
Das und den Tipp der Zulassungstelle mit den Knöllchen zur Haltermotivierung hatte ich ja auch schon....

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hier gings ja scheinbar auch
Ja, mit großem Augenzwinkern, korrekt wäre es nicht, auch wenn es hilfreich ist, allerdings sind die Fronten ja jetzt schon da...
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gregor

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  #66  
Alt 30.01.2013, 18:52
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das würde nur helfen, wenn die Kaufvertragskette bis zu diesem "Verbasler" reichen würde, was sie aber nicht tut.
So weit ich das begriffen hab doch schon:

Zitat:
Zitat von Herr Kaloi Beitrag anzeigen
Und es sieht so aus, als ob die älteste Besitzerin des Trailers auch die erste Käuferin beim Halter war (er hat aber keinen Vertrag mehr über den Verkauf).
Demnach liegen Kaufverträge bis zurück zu der Dame vor, an die der Trailer als erstes verkauft wurde. Es fehlt demnach nur der ursprüngliche (erste) Kaufvertrag. Oder hab ichs falsch verstanden?

Schöne Grüße,
Jan
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  #67  
Alt 30.01.2013, 19:12
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Zitat:
Zitat von d.osterhoff Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,

mir ist es bisher nicht bekannt, dass Trailer (Sportanhänger) jemals einen KFZ-Brief bekommen haben ... weder bei älteren und insbesondere schon gar nicht neue Trailer.
...
Hm, ich würde mich an deiner Stelle nicht allzuweit aus dem Fenster lehnen:


Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #68  
Alt 30.01.2013, 19:56
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Danke für die PN´s. Aber die Daten die oben stehen sind in der einen oder anderen Form hier im Forum sowieso veröffentlicht.
Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #69  
Alt 01.02.2013, 07:15
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Siehe # 28 !

Gruß Willi

Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Hm, ich würde mich an deiner Stelle nicht allzuweit aus dem Fenster lehnen:


Grüße
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer
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  #70  
Alt 01.02.2013, 09:37
d.osterhoff d.osterhoff ist offline
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Zumindest hat Du ihn an meinem Geburtstag ausgestellt bekommen
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  #71  
Alt 01.02.2013, 10:18
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von d.osterhoff Beitrag anzeigen
Zumindest hat Du ihn an meinem Geburtstag ausgestellt bekommen
du bist noch nicht mal 1 Jahr alt und kannst schon schreiben ? Respekt

sry Steilvorlage
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  #72  
Alt 01.02.2013, 10:32
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Verlustmeldung kann meines wissens nur der im Brief eingetragene Halter machen.
Aber das mit dem nachträglichen Kaufvertrag ist vielleicht auch ne Möglichkeit.
Dann kann man ja die Lückenlose Halterfolge nachweisen und eventuell so ummelden.
Nö, kann auch der neue Besitzer. Hänger gekauft (Kaufvertrag) und schwups, Brief verloren. Hatte ich auch schon, Tipp kam übrigens von der Zulassungsstelle selbst...
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  #73  
Alt 01.02.2013, 10:39
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Laurex06 Laurex06 ist offline
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79 Danke in 47 Beiträgen
Standard Um7Anmeldung Trailer

Hallo,
hatte auch eine ähnliche Situation. Der von dem ich das Boot/Trailer hatte hat den Trailer nie auf sich zugelassen und der davor auch nicht. Mit der Person auf die das ganze noch zugelassen war konnte ich keinen Kontakt aufnehmen, da er nicht helfen wollte und noch dazu waren ABE und Fahrzeugschein verloren. (Kopie des fahrzeugscheines noch vorhanden).

Ich habe sehr viel mit Behörden gesprochen, überall bekam man eine andere Aussage.

Kurzgesagt:

Die Zulassungsstelle kann hier helfen und weitere Schritte erklären.

Ich musste eine Eidesstattliche Verlusterklärung abgeben und eine Einzelabnahme beim TÜV machen lassen inkl. neuem TÜV etc. pp
Alles sehr teuer aber nun hab ich es geschafft!

Wenn du fragen haben solltest gerne eine PN.

Gruß
Alex
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  #74  
Alt 01.02.2013, 18:29
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von bluestar Beitrag anzeigen
Nö, kann auch der neue Besitzer. Hänger gekauft (Kaufvertrag) und schwups, Brief verloren. Hatte ich auch schon, Tipp kam übrigens von der Zulassungsstelle selbst...
Na prima, dann starten wir die Diskussion jetzt neu...
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gregor

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  #75  
Alt 01.02.2013, 22:18
comet 11 plus comet 11 plus ist offline
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Vielleicht hat es schon jemand so erklärt, habe nicht alles gelesen. Selbst habe ich letztes Jahr einen Anhänger zugelassen, welcher über Jahrzehnte ohne Nummernschild stand und Unterlagen verlorengegangen waren. Ein Anruf bei der Polizei und sie kamen um mir eine Bescheinigung über die Fahrgestellnummer auszustellen. Entfällt wenn ein Kennzeichen oder ABE vorhanden ist. Seit der Zeit in welcher das grüne Kennzeichen ausgegeben wird, wird auch zwingend ein Brief ausgestellt. ABE gab es nur für Fahrzeuge, welche das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs führten. Ist man in der Lage bei der Zulassungsstelle plausibel zu erklären, daß mit dem Anhänger alles in Ordnung ist und versichert das dort an Eides statt, dürfte es keine Probleme geben. Natürlich ist dafür nicht der am Schalter, sonder dessen Vorgesetzter oder Abteilungsleiter zuständig.
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