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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
Somit dürfte deine Variante hier nicht funktionieren.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#52
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Zitat:
Vielleicht wird das von Bundesland zu Bundesland anders geregelt? Bin gespannt was dabei rauskommt, aber weiterhin viel Glück
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Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen |
#53
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aber der den Trailer mal gekauft hat ist doch dann schon Eigentümer..
und hat ihn halt nie umgemeldet .. ich würde es einfach mal auf dumm probieren und gut ist.. wer viel fragt der nichst bekommt !
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By Karsten
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#54
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Das Problem ist nur, das man Fahrzeuge, egal ob Auto, Motorrad oder Anhänger "zeitnah" ummelden oder abmelden muß.
Gruß Uli07
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#55
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Zitat:
Somit ist für die Zulassungstell noch dieser Besitzer verantwortlich und einziger Ansprechpartner. Wenn dieser den Verkauf bestätigt könnte man den Trailer wie von dir oben bestätigt ummelden. Hier weiss die Zulassungstelle nicht, ob der Trailer womöglich mal geklaut wurde, noch der Bank gehört oder sonstwie Ansprüche des Eingetragenen Besitzers bestehen. Daher darf sie auch nicht ohne zustimmung des eingetragenen Besitzers ummelden. Im Prinzip muss man diesen nur dazu bewegen den Brief rauszurücken. (er kann ja einen neuen beantragen wenn dieser nicht mehr vorhanden ist).
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#56
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Der Halter kann den Trailer auch als gestohlen melden. Der letzte Käufer vom Kauf zurücktreten. Irgendwer die nicht erfolgten Ummeldungen anzeigen uvm. (ich habe da heute einen schwarzen Tag)
Also besser nicht spekulieren, sondern wünschen, dass sich alles gut auflösen lässt. Und das alles wegen einem ollen Trailer. |
#57
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Der Halter hat sich tatsächlich gemeldet
Morgen!
Man glaubt es kaum, aber der Halter hat sich nach weiterem Penetrieren gestern wirklich gerührt (vielleicht liest er ja hier mit ). Er möchte wohl auch keine Verlustmeldung machen, da ER den Brief beim Verkauf ja dazu gegeben hat! Ich habe Ihm jetzt mal die Historie an Kaufverträgen zukommen lassen die ich hab. Und es sieht so aus, als ob die älteste Besitzerin des Trailers auch die erste Käuferin beim Halter war (er hat aber keinen Vertrag mehr über den Verkauf). Aber er will das jetzt klären... Mal sehen wie schnell da etwas passiert Jetzt habe ich seine email-Adresse. da werde ich ihn ordentlich nerven
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Gruß Ronny |
#58
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vielleicht reicht auch eine schriftliche Bestätigung des Halters, dass er den Trailer an die in deinen Kaufverträgen aufgeführte erste Käuferin verkauft hat.
somit müsste eine Lückenlose Halterfolge nachzuweisen sein.
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#59
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Wenns die erste Käuferin noch gibt könnten die beiden ja ein neues Exemplar des damaligen KVs ausfertigen. Dann wäre das zumindest Lückenlos.
Ganz perfekt: Man findet noch heraus, WER denn irgendwann den Brief verbaselt hat und der macht dann die Verlustmeldung. Aber es ist ja jetzt immerhin auf nem guten Weg. Jan |
#60
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Das würde nur helfen, wenn die Kaufvertragskette bis zu diesem "Verbasler" reichen würde, was sie aber nicht tut.
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Beste Grüße John |
#61
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Zitat:
Aber das mit dem nachträglichen Kaufvertrag ist vielleicht auch ne Möglichkeit. Dann kann man ja die Lückenlose Halterfolge nachweisen und eventuell so ummelden.
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#62
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Nöö
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gregor |
#63
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Warum machst du nicht einen neuen Trailer draus und meldest ihn als Eigenbau an?
Gruß Uli07 |
#64
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#65
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Ja, mit großem Augenzwinkern, korrekt wäre es nicht, auch wenn es hilfreich ist, allerdings sind die Fronten ja jetzt schon da...
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gregor |
#66
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Servus!
Zitat:
Zitat:
Schöne Grüße, Jan |
#67
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Zitat:
Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#68
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Danke für die PN´s. Aber die Daten die oben stehen sind in der einen oder anderen Form hier im Forum sowieso veröffentlicht.
Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#69
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Siehe # 28 !
Gruß Willi
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer |
#70
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Zumindest hat Du ihn an meinem Geburtstag ausgestellt bekommen
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#71
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du bist noch nicht mal 1 Jahr alt und kannst schon schreiben ? Respekt
sry Steilvorlage
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#72
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Nö, kann auch der neue Besitzer. Hänger gekauft (Kaufvertrag) und schwups, Brief verloren. Hatte ich auch schon, Tipp kam übrigens von der Zulassungsstelle selbst...
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#73
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Um7Anmeldung Trailer
Hallo,
hatte auch eine ähnliche Situation. Der von dem ich das Boot/Trailer hatte hat den Trailer nie auf sich zugelassen und der davor auch nicht. Mit der Person auf die das ganze noch zugelassen war konnte ich keinen Kontakt aufnehmen, da er nicht helfen wollte und noch dazu waren ABE und Fahrzeugschein verloren. (Kopie des fahrzeugscheines noch vorhanden). Ich habe sehr viel mit Behörden gesprochen, überall bekam man eine andere Aussage. Kurzgesagt: Die Zulassungsstelle kann hier helfen und weitere Schritte erklären. Ich musste eine Eidesstattliche Verlusterklärung abgeben und eine Einzelabnahme beim TÜV machen lassen inkl. neuem TÜV etc. pp Alles sehr teuer aber nun hab ich es geschafft! Wenn du fragen haben solltest gerne eine PN. Gruß Alex
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#74
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Na prima, dann starten wir die Diskussion jetzt neu...
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gregor |
#75
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Vielleicht hat es schon jemand so erklärt, habe nicht alles gelesen. Selbst habe ich letztes Jahr einen Anhänger zugelassen, welcher über Jahrzehnte ohne Nummernschild stand und Unterlagen verlorengegangen waren. Ein Anruf bei der Polizei und sie kamen um mir eine Bescheinigung über die Fahrgestellnummer auszustellen. Entfällt wenn ein Kennzeichen oder ABE vorhanden ist. Seit der Zeit in welcher das grüne Kennzeichen ausgegeben wird, wird auch zwingend ein Brief ausgestellt. ABE gab es nur für Fahrzeuge, welche das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs führten. Ist man in der Lage bei der Zulassungsstelle plausibel zu erklären, daß mit dem Anhänger alles in Ordnung ist und versichert das dort an Eides statt, dürfte es keine Probleme geben. Natürlich ist dafür nicht der am Schalter, sonder dessen Vorgesetzter oder Abteilungsleiter zuständig.
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