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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Wenn sich da nen einzelner Hersteller so weit aus dem Fenster hängt und die Kunden mit verwirrenden Angaben was vor gauckelt, dann find ich das schon mehr als fragwürdig....
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Gruß - Georg
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#52
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Es ist schlichtweg unglaublich das es Personen gibt die eine Firma die die Gesetzeslage ausnutzt als Schwindelfirma bezeichnet.
Die Ungläubigen sollten es akzeptieren das es rechtlich i. O. ist, dafür bekommt der Käufer auch TÜV und auch eine amtliche Bestätigung die in D und A gültig ist. Ausserdem wurden schon x Anhänger diesen Types verkauft, und wer meint das ist möglich wenn es nicht gesetzeskonform ist, der täuscht sich gewaltig.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#53
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Hat Sigma eine eigene Kupplung für 3650 Kg entwickelt?
Gruß Uli07 |
#54
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Zitat:
§42: Hierbei ist zu beachten, dass beim Pkw u beim Anh weder das zul Gesamtgewicht noch die zul Achslasten überschritten werden dürfen. – Die Formeln lassen erkennen, dass das zul Gesamtgewicht des Anh nur im abgekuppelten Zustand überprüft werden kann. 2 Werden nun Pkw u Anh zu einem Zug vereinigt, so ergibt sich folgendes Ersatzmodell (siehe Bild 2): Bild 2 Es ergibt sich folgende Beziehung: Pkw: Gzul ≦ G + Z = PH + PV Da der Anh in angekuppeltem Zustand den Pkw belastet, muss die Stützlast beim zul Gesamtgewicht berücksichtigt werden; hat nun der Pkw für sich (also ohne angekuppelten Anh) bereits das zul Gesamtgewicht erreicht u soll noch ein Anh mitgeführt werden, so muss die Beladung des ZugFz um den Betrag der Stützlast vermindert werden. – Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich auch, dass das zul Gesamtgewicht des ZugFz am zweckmäßigsten mit angekuppeltem Anh gemessen wird, wobei die Stützlast auf das ZugFz drückt u es somit belastet. – Das zul Gesamtgewicht ist das Gewicht, das unter Berücksichtigung der Werkstoffbeanspruchung, der zul Achslasten u der in § 34 Abs 5 festgelegten Höchstlasten sowie der sonstigen in § 34 Abs 2 genannten Bestimmungen nicht überschritten werden darf. Das vom Hersteller festgelegte zul Gesamtgewicht für ZugFz bzw Anh aufgrund der Werkstoffbeanspruchung, Bremsfähigkeit uÄ darf keinesfalls überschritten werden. – Die oben gemachten Darlegungen zu 1 und 2 lassen auch erkennen, dass die Stützlast sowohl beim ziehenden Fz (nämlich im angekuppelten Zustand) als auch beim Anh (im abgekuppelten Zustand) zu berücksichtigen ist, da jeweils der ungünstigste Fall zu berücksichtigen ist. 3 Von dem zul Gesamtgewicht ist die Anhängelast zu unterscheiden. Letztere ergibt sich aus dem tatsächlichen Gewicht des Anh abzüglich der Stützlast. Die Stützlast belastet ja das ZugFz u muss daher bei der Berechnung der Anhängelast abgezogen werden. – Das folgende Beispiel soll das verdeutlichen, wobei von einem gebremsten Anh ausgegangen wird: Zul Gesamtgewicht des ZugFz 2 000 kg Zul Anhängelast lt FzSchein 1 500 kg tatsächliche Stützlast 75 kg tatsächliches Gesamtgewicht des Anh 1 575 kg Aus diesen Werten ergibt sich die Anhängelast: tatsächliches Gesamtgewicht des Anh 1 575 kg abzüglich Stützlast – 75 kg Anhängelast 1 500 kg Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anh darf damit 1 575 kg betragen, wobei die zul Anhängelast von 1 500 kg lt FzSchein nicht überschritten wird. copyright (c) 2009 Arge TP 21, StVZO, 45. Ergänzungslieferung, November 2009
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?"
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#55
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Das erklärt umständlich, dass Anhängelast = Achslast ist, und verschweigt, dass völlig unabhängig davon für Pkw bei Anhängern mit einer zuläss. Gesamtmasse von 3,5 t Schluss ist.
Ich glaube, das haben jetzt auch alle verstanden, die es verstehen wollen. Wir brauchen dieses Thema also nicht unendlich wiederholen.
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Beste Grüße John |
#56
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Alles nur Marketing,
Aber noch besser ist die Sigma Pulverbeschichtung für mehr Tragfähigkeit
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Gruß Frank
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#57
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Wie so das ist doch bestimmt richtiger Spannlack
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#58
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Gruß Roland
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Zuviel ist nicht genug |
#59
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
#60
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Beste Grüße John |
#61
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Also Sigma ist der Hersteller für mich ich habe schon verschieden Trailer gehabt alle etwas älter ( bis 8 Jahre) aber versucht mal von denen was zu bekommen fehlanzeige!
Sigma habe ich angemailt da ich die Reifen/ Felgengröße ändern wollte - ratz fatz hatte ich das Bremsprüfprotokoll auf dem Tisch und das kostenfrei per PDF damit zum Tüv und fertig war die sache von 195/70 R14 auf 225/55 R16 das hatte zwar jeder bezweifelt aber mit dem Protokoll von Sigma sagt der TÜV ist OK!! Auf diesem Wege möchte ich mich hier bei Sigma bekanken vielleicht ließt es dort jemand oder wird darauf hingeweisen. und zum Gewicht der Sigma eco 2500 wiegt 418kg mit Stützen Langauflagen und Kielrollen incl. Winde. OK da hatte ich am alten Trailer eine bessere dran und dann umgebaut. fertig original 6mm Seil Winde meine alte 8mm Seil und 2,5to Zuglast aber ich würde sofort wieder zu einem sigma Trailer greifen |
#62
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Gruß Jörg |
#63
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Wir (mein Kumpel und ich), wir amüsieren uns gut Er arbeitet bei der BAG (naja Arbeiten ist was anderes autsch...) und hat gerade einen Freund von der Dekra angerufen und ratet mal wer recht hat
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
#64
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Der § 42 Abs. 1 Satz 2 STVZO.
Weiter der § 6 Abs. 1 Satz 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung. In Klasse BE ist nämlich auch bei 3,5 t zulässiger Gesamtmasse des Anhängers Schluss. Den tollen 3,65 t-Sigma-Trailer darf man nur mit einem LKW-Führerschein ziehen. Amüsiert Euch weiter.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (13.05.2013 um 20:38 Uhr) Grund: Kaputten Quote repariert. |
#65
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Machen wir auch, den du hast es noch immer nicht verstanden Es gibt oft eine Lücke man muss sie nur kennen. Denkst du echt ein Marken-Hersteller würde sich so weit aus dem Fenster lehnen und auch noch Regress-Ansprüchen Tür und Tor öffnen wenn da nix dran wäre?
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
#66
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Ich darf mit meinem FS Klasse 3 auch 7,5t fahren und da noch rein theoretisch 11,25t ranhängen
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Gruß Jörg |
#67
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Für mich wäre das ganze nämlich eine Option zum LKW Transport von meinem Boot, was sagt dein BAG Bekannter dazu?
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Gruß Jörg |
#68
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Für BE ist's glasklar: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt. Doof jetzt, wenn für einen Trailer die zulässige Gesamtmass 3,65 t beträgt.
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Beste Grüße John |
#69
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Zitat:
Aber zumindest dürften Klasse 3 Besitzer mehr als 3,5t vom Führerschein her ziehen
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Gruß Jörg |
#70
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@jörg: Der Paragraph 42 gilt nur für PKW.
@john: Doof wenn von der zulässigen Gesamtmasse die Stützlast abgezogen werden darf wenn die Achse(n) die Gesamtmasse von 3,65t tragen kann. Jetzt verstanden?
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
#71
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Irgendwie hieß es immer in allen Diskusionen, unter 3,5t Trailergewicht darf die Stützlast abgezogen werden, bei 3,5t nicht mehr, was ich aber nie nachvollziehen konnte
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Gruß Jörg |
#72
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Demnach wäre wenn in D 5% Überladung als Toleranz angesetzt werden 3832,5kg möglich, stillgelegt wird man nach meiner Info ja erst ab 10% Überladung, also bei4015kg, wenn ich da richtig liege
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Gruß Jörg |
#73
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Und es ist immer noch der limitierende Faktor die Kugelkopfkupplung.
Hat sich einer von Euch (Hand aufs Herz) die Mühe gemacht, die beiden Links zu §42 und §43 durchzulesen?? Und wenn ja, seht Ihr da ehrlich noch irgendeinen Ermessensspielraum?? Zum Thema Hersteller: Der Trailer bis 3650kg darf auch bis 3650kg beladen werden und so rum stehen. Keine Frage. Dafür hat er auch Tüv und solange ALLE (!!) Regeln rundherum eingehalten werden, darf man den Hänger auch ziehen. Dazu sagt der Hersteller auch klip und klar, dass man zur Sicherheit seinen Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs mit hin schicken soll... Nur blöd ist halt, dass bei der Kugelkopfkupplung am PKW bei 3500kg zulässiges Gesamtgewicht des Hängers (Achslast + Stützlast) Schluss ist. Da kann der Trailer und der Hersteller nichts dafür sondern die Gesetzgebung für die Kupplung. Es kann gern jeder selbst für sich entscheiden, ober er sich den 3650kg Hänger für sündteures Geld kaufen, voll beladen und dann mit einem PKW und Kugelkopfkupplung mit Auflaufbremse durch die gegend ziehen will. Im Falle eines Schadens/Unfalls wird nur eine Erklärung à la "aber im Forum xy haben sie mir alle Recht gegeben!" nicht ziehen.
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! |
#74
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Der Trick liegt in den Achsen die die 3650kg tragen. Wären es normale für 3500kg dürften sie auch nix abziehen.
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
#75
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Der Hersteller liefert auf Wunsch ein Gutachten für dein Boot und Hänger, dass du beides ziehen darfst. Und nochmal, denkt ihr wirklich das die sich so weit aus dem Fenster lehnen würden, wegen ein paar Anhänger die sie mehr verkaufen?
"Auf Wunsch erhalten Sie Ihren ST-3650/ultralight auch mit einer amtl. Bestätigung vom Tüv, mit welchem Bootsgewicht Sie diesen Anhänger an Ihrem Fahrzeug betreiben dürfen. Hierzu senden Sie uns doch bitte eine Kopie Ihrer Fahrzeugpapiere/Anhängerkupplung."
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
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