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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 29.10.2013, 10:28
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Akki Akki ist offline
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Er immer mit seinem Volljurist...

Wer sich noch unsicher ist, braucht ja nur mal einen Blick in die
Bedienungsanleitung seiner abnehmbaren Kupplung zu werfen.
Aber Vorsicht! Westfalia ist kein Volljurist
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Akki

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  #52  
Alt 29.10.2013, 10:58
murphys law murphys law ist offline
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Besser ein Volljurist (Begriff läßt sich googeln, wenn man ihn nicht kennt), als ein selbsternannter
Mit der Gebrauchsanweisung stimmt! (auch lt. Gesetz, ist die einzige Ausnahme), steht aber nicht in jeder Anweisung!
Um mal etwas neues in die Diskussion zu werfen.
Wie sieht es denn eigentlich mit ausklappbaren Kupplungen aus

P.S. Westfalia ist nicht der einzige Hersteller von Kupplungen, aber auch die sollen eine Anzahl von Volljuristen beschäftigen
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Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #53  
Alt 29.10.2013, 11:03
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Besser ein Volljurist (Begriff läßt sich googeln, wenn man ihn nicht kennt), als ein selbsternannter
Mit der Gebrauchsanweisung stimmt! (auch lt. Gesetz, ist die einzige Ausnahme), steht aber nicht in jeder Anweisung!
Um mal etwas neues in die Diskussion zu werfen.
Wie sieht es denn eigentlich mit ausklappbaren Kupplungen aus

P.S. Westfalia ist nicht der einzige Hersteller von Kupplungen, aber auch die sollen eine Anzahl von Volljuristen beschäftigen
steht auch bei Ausklappbaren in der Anleitung das diese bei nichtbenutzung einzuklappen sind.
Ich bin mir fast Sicher, das es in jeder Anleitung steht.
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Gruß Volker
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  #54  
Alt 29.10.2013, 11:46
murphys law murphys law ist offline
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Die Angabe des Herstellers bezieht sich , wenn vorhanden, lediglich darauf, daß eine Beschädigung , oder ein festsetzen des Arretierungsmechanismus vermieden werden soll . Nicht wg. einer Vorschrift. (VW hatte mit einigen Kupplungen z.B. erhebliche Probleme. Ging bis zu Rückrufaktionen wg. Korrosion in Vernindung mit Schmutz und damit verbundener schlechter Lösbarkeit).
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Thomas

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  #55  
Alt 29.10.2013, 12:09
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Zitat:
Zitat von Sascha H. Beitrag anzeigen
Dank euch allen!

An der Anhängerkupplung selber ist eigentlich kein Schaden zu sehen.
Bloß: es ist eigentlich eine abnehmbare AHK, nun ist sie starr
Sie lässt sich nicht mehr rausnehmen, will es auch gar nicht weiter mit Hammer oder ähnlich schwerem Werkzeug, etc. probieren, muss demnächst nochmals einen Anhänger ziehen.
Früher ging sie Problemlos von Hand rein und raus und ließ sich immer sauber verriegeln, nun geht nichts mehr.
Die Kosten im Voranschlag belaufen sich auf einen neuen AHK-Träger + abnehmbaren Kugelkopf + Montage.

Den Kostenvoranschlag hab ich beim Karosseriebauer meines Vertrauens machen lassen, bei Unfallschäden wissen die meist eher worauf es ankommt, da sie sich dauernd mit Blech beschäftigen, wobei die Jungs in der BMW-Werkstatt nur noch Laptop-Menschen und Teiletauscher sind, ohne sich wirklich damit auszukennen. So zumindest meine Meinung.

Er ist mir nicht besonders schnell hinten drauf gefahren, war Abends im Berufsverkehr, ich stand bereits an einer roten Ampel. Ich vermute mal, er hat auf's Handy geschaut, o.ä. und dabei auch gebremst, aber nicht stark genug. Er hat ein kleines Loch in seiner vorderen Stoßstange, mehr war auf den ersten Blick nicht zu sehen.

Nach mir wird das Auto wohl keiner mehr fahren, hat dafür zu viele KM.
Solange er noch fährt bleibt er, aber wenn was Größeres an Schaden/Reparaturen auf mich zu kommt, lohnt es sich nicht mehr … deshalb will ich auch nicht mehr viel Geld darin versenken.

Wenn ich den Tenor jetzt richtig verstanden habe, dann nochmals die Versicherung an Ihre Pflichten erinnern, ansonsten eben den nächsten Schritt mit juristischer Hilfe …

Oder?

Grüße Sascha
Da wäre ich vorsichtig. Kein Anhänger am Klaufix bis der Schaden fachmännisch behoben wurde.

Die fraglichen Versicherungsbearbeiter haben wahrsch. Fälle kennengelernt, wo man ähnlich wie Du vorging, aber aufgrund der Vorschädigung dann später ein größerer Schaden entstand.
Ich würde daher auch auf Reparatur bestehen!!!

Mir ist auch an der Stoppstelle einer auf meinen Fabia hinten aufgefahren.
Ergebnis 4000 Euro (der Kofferraumdeckel war leicht hochgedrückt, an der AHK sah man von außen nix, aber Kernschrott (!!!), hinteres Deckblech eingedrückt, usw.). Die Versicherungstante in der Schadensabteilung mauerte zwar erst auch wie ich sagte, daß wir mal spaßeshalber die Ersatzteile rausgesucht hatten und rein auf knapp 1000 Euro alleine an Teilen kamen, aber die Verarbeitung in dieser Rechnung exklusiv sei und noch dazukommen würde.
Da wir privat früher viel Unfallfahrzeuge selbst repariert haben, wußte ich was da noch so kommt.

Laß die Benutzung der AHK bis auf eine schriftliche Aussage von BMW oder des geeigneten SV sowie einer fachgerechten Reparatur!!!

Nur dort bei BMW würde ich in diesem Fall nachfragen wenn es um verbindliche Aussagen hinsichtlich Vorgehen bei Reparatur geht, da man hier Vorschriften hat (Nahtdichtmittel verwenden, Schweißen mit Punktschweißzange, Kleben usw.).

Auf "Hausmittel" von staatlich geprüften Teiletauschern ist kein 100% Verlaß!! AUßer der Betrieb ist erfahren und regelmäßig auf Neues geschult.
Habe da auch schon mal explizit nachgefragt, und als ich merkte, daß die Leute das neueste update noch nicht hatten, darauf hingewiesen.
Bei späteren Besuchen hatte ich dann nie Probleme (wenn der Kunde schon die Teilenummern kennt, der Vertragshändler aber erst nachfragen muß, was das denn ist )
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Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #56  
Alt 29.10.2013, 12:45
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AausHH AausHH ist offline
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Eine möglicherweise defekte AHK ist keine Kleinigkeit. Es muß in jedem Fall sichergestellt sein, daß die AHK einsatzbereit ist.

Auch aus diesem Grund würde ich mir direkt von BMW einen KV geben lassen, dann hast Du Klarheit über das Ausmaß des Schadens; und Du bekommst eine erstklassige Aussage darüber, ob der Schaden behoben werden muß, um die Verkehrstüchtigkeit der AHK zu gewährleisten. Das ist besonders dann wichtig, wenn Du Dir den Schaden gem. KV auszahlen lassen willst. Außerdem kannst Du davon ausgehen, daß die Reparaturkosten bei BMW höher ausfallen werden als bei einer freien Werkstatt Deines Vertrauens.

Außerdem würde ich in jedem Fall den Vorgang an einen Anwalt abgeben. Es gibt Kanzleien, die auf Auseinandersetzungen mit den Versicherungen spezialisiert sind. In der Regel kostet Dich das nichts, wenn die Schuldfrage geklärt ist. Außerdem fordert ein Anwalt auch gleich irgendwelche Pauschalen ein wie Portokosten oder ggfs. den Gegenwert für die Nichtinanspruchnahme eines Mietwagens für die Dauer der fiktiven Reparatur.

Die Versicherer tun sich imho heutzutage schwer, Schäden vollständig zu regulieren. Obwohl die Rechtslage eigentlich klar ist, wird auch schon mal getrickst, um Kosten zu sparen. Da macht ein Anwalt schon Sinn, sonst bleibt man schnell mal auf einem Teil der Kosten sitzen.
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Gruß
Andreas

Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der.
(Wilhelm Busch)
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  #57  
Alt 02.11.2013, 08:22
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Zitat:
Zitat von AausHH Beitrag anzeigen
direkt von BMW einen KV geben lassen, dann hast Du Klarheit über das Ausmaß des Schadens;
Das wirkliche Ausmass des Schadens kannst erst nach zerlegung und Demontage feststellen!!!!
Deshalb auch nur vorläufiger KV
Sollten die Aufnahmepunkte/Rahmen/Pralldämpfer etc... beschädigt sein, wird der Gutachter in die WKST. kommen, dort seine Fotos machen, und das Gutachte entsprechend ergänzen.

Da steht der Wagen dann aber schon zerlegt in der Werkstatt, da is dann mit Ausbezahlen essig.
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  #58  
Alt 02.11.2013, 09:04
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ich hole schon mal Cola und Chips
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By Karsten
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  #59  
Alt 02.11.2013, 09:37
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AausHH AausHH ist offline
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
...
Da steht der Wagen dann aber schon zerlegt in der Werkstatt, da is dann mit Ausbezahlen essig.
Dann ist das eben so. Mir persönlich wäre die Verkehrssicherheit meines Autos wichtiger.
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Andreas

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Alt 02.11.2013, 11:00
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen

Da steht der Wagen dann aber schon zerlegt in der Werkstatt, da is dann mit Ausbezahlen essig.
Wieso? Wir sind doch erst immer noch bei KV.
Er braucht die Reparatur doch nicht ausführen lassen.
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Akki

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  #61  
Alt 02.11.2013, 11:26
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Hallo,
Freunde. ich lese immmer KV .

Ein Kostenvoranschalg ist weder für die Versicherung noch für die
Gerichte beweiskräftig. Dazu benötigt man ein Gutachten von einem
anerkannten Gutachter! Bitte vergesst das nicht.

Ein KV macht deshalb nur Sinn, wenn der Nachbar mal ne kleine Beule reingefahren hat.
Geht es aber in Versicherungsauseinadersetzungen sieht es schlecht aus.

In meinem Freundskreis ist beim Einparken von einer Frau ein Motorrad vom Ständer
geholt worden und es ist umgefallen. Ein KV der Versicherung ergab 477 euro Schaden.
Ein am gleichen Tag erstelltes Gutachten von der dekra ergab 3823 Euro Schaden.
Man weis doch gar nicht wer welche Intressen vertritt.
Und die 270 Euro für das Gutachten waren nach 12 Monate vor Gericht das beste,was dem Motorradbesitzer
passieren konnte.
Grüße
Frank
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  #62  
Alt 02.11.2013, 11:31
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Und noch ein kleiner Tip:
Möglichst nicht den von der Versicherung geschickten Gutachter akzeptieren.
Immer einen Freien oder den von der Werkstatt vorgeschlagenen nehmen.
Da hat man freie Wahl.
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Akki

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  #63  
Alt 06.12.2013, 16:03
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dieter dieter ist offline
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Standard Abnehmbare Anhängerkupplung

gerade in einer Auto-Bild von Oktober gelesen...

weil wir hier schon mehrfach diskutiert haben, muss/soll immer abgenommen werden oder nicht ....
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

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servus
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #64  
Alt 06.12.2013, 17:16
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kuttjo kuttjo ist offline
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Keine Vorschrift - Aber Mitschuld, weil du nicht schadenmindernd abgenommen hast.
Also abnehmen und gut ist.
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Gruß Uwe - und hier meine Homepage
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  #65  
Alt 06.12.2013, 17:24
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Magellan Magellan ist offline
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Zitat:
Zitat von kuttjo Beitrag anzeigen
Keine Vorschrift - Aber Mitschuld, weil du nicht schadenmindernd abgenommen hast.
Also abnehmen und gut ist.
Das leuchtet mir beim besten Willen nicht ein!
Wenn das Teil bei mir hinten dran bleibt, ist mein Schaden wenn einer hinten auffährt im Fall der Fälle mit Sicherheit geringer und somit gemindert!
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Mit Wassersportlichen Grüßen
Michael
Zitat: Wer alles glaubt was er liest, sollte besser aufhören zu lesen!
Meine Vereinewww.yc-stgoar.de+www.bcl-lahn.de
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  #66  
Alt 06.12.2013, 17:58
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Hier steht doch schon alles dazu, ab Beitrag 24 lesen...

Gruß
Wilfried
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  #67  
Alt 06.12.2013, 19:21
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diesen Thread habe ich gesucht, aber nicht gefunden, da wollte ich den Scan einstellen, vielleicht kann ein MOD die beiden Threads zusammenführen...thks
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  #68  
Alt 06.12.2013, 20:35
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Tja, die abnehmbare AHK an Schwiepas Astra hat nichtmal den TÜV interessiert..............

Er hat den Schlüssel verbummelt und fährt munter mit teilverdecktem Nummernschild rum.....und das schon seit 4 Jahren....

So kanns gehen......
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Kraft kommt von Kraftstoff....



Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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  #69  
Alt 06.12.2013, 21:57
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
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Zitat:
Zitat von kuttjo Beitrag anzeigen
Keine Vorschrift - Aber Mitschuld, weil du nicht schadenmindernd abgenommen hast.
Also abnehmen und gut ist.

Stimmt - weiss ich aus Erfahrung!!

Beispiel:

Meine Frau fährt mit der Familienkutsche zum Bäcker und nach dem Einkauf rückwärts aus der Lücke (sehr langsam....zum Glück!!)in die Hauptverkehrsstrasse.

Sonst ist sie eigentlich überüberübervorsichtig - und dann leider doch ein Treffer

Die erste Frage unserer Versicherung war:" Haben Sie eine abnehmbare AHK am Fahrzeug?War sie in dem Moment montiert?

War sie nicht,denn laut Aussage der Versicherung hätte es sonst Punktabzug gegeben.
Das hat der Unfallgegner auch bestätigt und die Haftpflicht hat dann anstandslos den Schaden reguliert.

Also - wer den Haken gerade nicht benötigt - in den Kofferraum damit!!

Gruss
Andreas
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  #70  
Alt 06.12.2013, 22:14
forza.5 forza.5 ist offline
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Hi
Es gibt bis dato kein Gesetz was einen dazu verpflichtet die abnehmbare Anhängerkupplung abzunehmen außer sie verdeckt das Nummernschild, dann muß sie abgenommen werden. Dann müßten wir auch die Radioantenne abmontieren wenn wir das Radio nicht brauchen
Versicherungen versuchen schon mal das ein oder andere.
Wenn dem so sein soll geht es zum Rechtsanwalt.
__________________
Grüßle Marco
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  #71  
Alt 06.12.2013, 22:26
Benutzerbild von Akki
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Es gibt keine rationale und vernünftige Erklärung dafür, warum sie dran bleiben
sollte, wenn sie nicht genutzt wird. Es sei denn, man muss täglich dreimal mi
dem Hänger los...
__________________
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Akki

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  #72  
Alt 06.12.2013, 22:34
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Giligan Giligan ist offline
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Akki,


es geht ums Prinzip, um Recht haben, um das zu tun, was man will. Viel mehr Eigeninitiative lässt ein modernes Auto ja auch nicht mehr zu.


Gruß
Willy
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  #73  
Alt 06.12.2013, 22:35
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Nicht zu vergessen die Spiegel bei jedem Halt einzuklappen
Sowohl mich als auch mein "Unfallgegner" hat eine Anhängerkupplung vor größerem Schaden geschützt. Der Aufprall legte sich um die Anhängerkupplung so das der andere sich lediglich eine neue Stoßstange kaufen mußte. Ich war in der Werkstatt und es war an der A.kupplung samt Aufbau nichts verbogen.
Wer meint sie abnehmen zu müssen kann dies gerne tun.
Es wird keiner davon abgehalten
__________________
Grüßle Marco
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  #74  
Alt 10.12.2013, 12:05
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Nurmal kurz zum Ausgang:

Hab nochmal freundlich an die Versicherung geschrieben, sie möchten mir das Geld doch bitte überweisen (Frist gesetzt), ansonsten würde ich einen Anwalt mit dem Wahren meiner Interessen beauftragen.
Am Tag des Fristendes war das Geld auf meinem Konto.

Warum ich überhaupt den abnehmbaren Kugelkopf schon montiert hatte: Ich war auf dem Weg zur Halle in der das Boot steht und wollte es holen. Dort gibt's kein Licht und die Montage ist etwas fummelig, deswegen hatte ich es schon in meiner Mittagspause gemacht, bevor ich abends nach der Arbeit hingedüst bin.
Das mir ausgerechnet auf dem Weg dahin einer draufdonnert ... Murphy's law.
Sonst fahre ich nicht damit rum.

Hab vor Ort bevor ich losgefahren bin nochmal allerhand Turnübungen auf der Anhängerkupplung gemacht, dann angekuppelt und losgefahren. Nach 1KM angehalten und geschaut ob immer noch alles fest ist, dann die restliche Strecke heimgefahren.

Jetzt ist eine neue AHK montiert und am kommenden Sonntag ziehe ich mein Boot wieder in die Halle zurück.

Grüße Sascha
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  #75  
Alt 10.12.2013, 12:11
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Ende gut - Alles gut.
Aber das man immer erst drohen muss

Gruß Lutz
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