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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 09.03.2014, 14:11
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Roko666 Roko666 ist offline
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Zitat:
Zitat von Oberbayer Beitrag anzeigen
Nächstes Jahr, neues Zugfahrzeug, somit keine Dauerlösung!

OK, wie viel kg musst Du max. überziehen um noch alles notwendige für den Urlaub transportieren zu können? Kannst nicht in der "akzeptierten" Tolleranz bleiben?

Sind die Reifen, der Trailer, das Zugfahrzeug usw. in einem guten Zustand?

Wie oft wurdest Du in den letzten 3 Jahren kontrolliert, wobei das Gespann gewogen wurde?

Nun entscheide selbst!

Ich denke, dass ein relativ aktueller 5er mit z.B. 10% mehr an der Kupplung weitaus sicherer unterwegs ist, als mancher LKW mit gerissener Bremsscheibe und abgefahrenen Reifen!

Natürlich darf man keinesfalls überladen fahren, muss sich stets strikt an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten und hat Punkte in Flensburg verdient, wenn man ein paar Meter in die Unsinnzone (ähh Umweltzone) ohne Plakette fährt!
Somit musst Du leider entweder das Boot zu Hause lassen, oder umgehend das passende Zugfahrzeug kaufen!
Oder aber, Du lässt Dich wegen der paar Kilo am ..... --> aber das darf man hier nicht schreiben und wäre auch nicht Gesetzmäßig!

Also ich wurde letztes Jahr zweimal kontrolliert .....und mein Kumpel 1 ich hatte Glück gehabt er leider nicht, daher kann so eine Auflastung nie schaden.....Gruß
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MFG
Robert Carpe diem
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  #52  
Alt 10.03.2014, 09:48
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Zitat:
Zitat von mk-motorenteile Beitrag anzeigen
Hi,

sehr gerne. Hast du mal nach deinem Gesamtzuggewicht geguckt? Nicht das du nachher dein Boot ziehen darf aber deine Frau zu Hause bleiben muss...... Gibt bestimmt mecker sonst.
Du hast irgendwo am Auto ne Plakette. Entweder im Motorraum oder in einem Türholm. Da stehen beide max. Achslasten, das max. Fahrzeuggewicht und das Gesamtzuggewicht drauf.
So wie versprochen das Schreiben meines Dekra Mannes, allerdings nur als Foto da mein Scanner nur Tiffs macht und die möchte das BF nicht haben . Wenn du es als gescannte Datei im Tiff Format haben möchtest schick mir mal Deine Email Adresse per PN.
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Gruß Thorsten

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  #53  
Alt 10.03.2014, 20:04
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Zitat:
Zitat von Hallman Beitrag anzeigen
So wie versprochen das Schreiben meines Dekra Mannes, allerdings nur als Foto da mein Scanner nur Tiffs macht und die möchte das BF nicht haben . Wenn du es als gescannte Datei im Tiff Format haben möchtest schick mir mal Deine Email Adresse per PN.

Super, Vielen Dank.

Wie war das jetzt mit deinem Gesamtzuggewicht?
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  #54  
Alt 10.03.2014, 20:14
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Da der Wagen im Moment in der Werkstatt steht (Sommerreifen ) kann ich da erst morgen nach schauen . Ich weiß aber das die
Zuladung im Anhängerbetrieb 60 kg höher ist
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Gruß Thorsten

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  #55  
Alt 10.03.2014, 21:05
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Moin,
ja schau da mal bitte nach. Ich denke ja mal, dass der BMW 2300 kg zulässiges Gesamtgewicht hat. Wenn du dann nochmal 2300 kg ziehen willst, brauchst du ja schon genehmigte 4600 kg Gesamtzugmasse. Das ist heftig viel für einen PKW..........

Oder weisst du zufällig wieviel der BMW alleine max. wiegen darf?
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  #56  
Alt 10.03.2014, 21:32
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Ich glaube 2260kg alleine und 2320 mit Anhänger .
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  #57  
Alt 10.03.2014, 23:54
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Zitat:
Zitat von Hallman Beitrag anzeigen
Ich glaube 2260kg alleine und 2320 mit Anhänger .
aber warum erhöht sich dein zulässiges Gesamtgewicht vom Auto wenn du nen Anhänger dran hast? Das wiederspricht sich doch total. Erst wird gesagt, das die Stützlast vom Anhänger zum Fahrzeuggewicht dazu gerechnet werden muss und dann wird gesagt, dass mit Hänger das max. Fahrzeuggewicht um 60 kg steigen darf.

Also im Klartext darfst du mit Hänger dran 60 kg mehr zuladen. Du musst aber 75 kg (oder wie hoch deine Stüztlast auch ist) wieder von deiner max. Zuladungskapazität abziehen.

Ehrlich, versteh ich nicht.
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  #58  
Alt 11.03.2014, 07:29
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Das ist Sache des Herstellers und steht so in meinem Schein,im Anhängerbetrieb darf man 60kg mehr zuladen - hat mir der TüV Mann bei der Eintragung auch nochmal so bestätigt. Das stand aber schon so drin / vor der Anhängelasterhöhung.
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Gruß Thorsten

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  #59  
Alt 11.03.2014, 11:28
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Zitat:
Zitat von Hallman Beitrag anzeigen
Das ist Sache des Herstellers und steht so in meinem Schein,im Anhängerbetrieb darf man 60kg mehr zuladen - hat mir der TüV Mann bei der Eintragung auch nochmal so bestätigt. Das stand aber schon so drin / vor der Anhängelasterhöhung.
Tja, wenn das so ist, ist das so. Vorteilhaft.
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  #60  
Alt 11.03.2014, 11:42
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Hab dir die Dateien heute morgen gemailt .
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Alt 11.03.2014, 19:28
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Zitat:
Also im Klartext darfst du mit Hänger dran 60 kg mehr zuladen. Du musst aber 75 kg (oder wie hoch deine Stüztlast auch ist) wieder von deiner max. Zuladungskapazität abziehen.

Ehrlich, versteh ich nicht.
Ist bei einem meiner Wagen auch so: 45 kg mehr Zuladung bei Anhängerbetrieb. Man geht wohl davon aus, dass mit Anhänger nicht mehr so schnell gefahren wird und erlaubt daher etwas mehr Zuladung um die Stützlast teilweise auszugleichen. Gibt es meines Wissens aber nur bei Fahrzeugen mit AHK ab Werk.
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  #62  
Alt 11.03.2014, 21:43
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
I(..) Gibt es meines Wissens aber nur bei Fahrzeugen mit AHK ab Werk.
Ist auch bei meinem Viano mit nachgerüsteter AHK so; +100 kg bei Anhängerbetrieb, was 2/3 der max. Stützlast ist..
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Beste Grüße

John
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  #63  
Alt 12.03.2014, 00:22
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Die Frage ist aber auch was einem die Erhöhung der Anhängelast bringt.
Bei meinem Vectra C Caravan (Leergewicht 1800 kg) hab ich 1800 kg Anhängelast eingetragen , aber nur bis 8% Steigung.
Und jetzt der Haken an der Geschichte:
bis 12% Steigung max. zul Gesamtgewicht des Gespanns 3315 Kg und bei 8% Steigung max 3900 kg zul Gesamtgewicht des Gespanns.
Das heisst ich darf das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht voll ausnutzen wenn ich die max Anhängelast ausnutzen will.
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  #64  
Alt 12.03.2014, 07:34
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ist auch bei meinem Viano mit nachgerüsteter AHK so
Interessant. Ich glaube, beim Viano ist das auch nötig, denn so hoch wie man vermutet, ist die Zuladung ja nicht. Jedenfalls bei den V6-Modellen. Warst Du mit dem Wagen mal auf einer Waage?
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  #65  
Alt 12.03.2014, 20:25
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Hickory Roots Hickory Roots ist offline
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Zitat:
Zitat von Der Weise Beitrag anzeigen
Die Frage ist aber auch was einem die Erhöhung der Anhängelast bringt.
Bei meinem Vectra C Caravan (Leergewicht 1800 kg) hab ich 1800 kg Anhängelast eingetragen , aber nur bis 8% Steigung.
Und jetzt der Haken an der Geschichte:
bis 12% Steigung max. zul Gesamtgewicht des Gespanns 3315 Kg und bei 8% Steigung max 3900 kg zul Gesamtgewicht des Gespanns.
Das heisst ich darf das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht voll ausnutzen wenn ich die max Anhängelast ausnutzen will.

Hi,

genau das ist es was ich meine. Es ist zwar möglich den Wagen aufzulasten aber das Auto darf dann nicht mehr voll ausgelastet werden. Wie schnell hat man mit 2 Erwachsenen, 2 Kindern plus Hund und Gepäck, Ersatzrad, vollem Tank 300 kg mehr im Auto. In deinem Fall wärst du dann schon vom Auto allein auf 2100 kg. Dann noch die Stützlast = 2175 kg. Also dürftest du dann bis 12% Steigung nur noch 1140 kg und bei 8% 1725 kg ziehen.
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Viele Grüße, Marcus

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  #66  
Alt 12.03.2014, 20:58
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Interessant. Ich glaube, beim Viano ist das auch nötig, denn so hoch wie man vermutet, ist die Zuladung ja nicht. Jedenfalls bei den V6-Modellen. Warst Du mit dem Wagen mal auf einer Waage?
Auf der Waage war ich nicht. Das Gespanngewicht ist jedenfalls beim Viano keine Begrenzung.

100 kg Stützlast reichen mir (und den üblichen Stützrädern), und mit diesem Wert kann ich den Wagen so vollladen, als wenn er nix am Haken hätte.
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John
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  #67  
Alt 18.03.2014, 09:19
Kami Kami ist offline
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In der Tat, beim Viano / Vito gibt es kein Gespann-Gesamtgewicht

@JohnB

100kg Stuetzlast reichen in der Tat aus, obwohl sogar 150KG geht.

Hast Du in deinem Fahrzeugschein direkt die 2500kg eingetragen gehabt oder hast Du ueber MB die Herstellerbescheinigung ausstellen lassen??
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  #68  
Alt 18.03.2014, 09:27
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Kami Beitrag anzeigen
In der Tat, beim Viano / Vito gibt es kein Gespann-Gesamtgewicht

@JohnB

100kg Stuetzlast reichen in der Tat aus, obwohl sogar 150KG geht.

Hast Du in deinem Fahrzeugschein direkt die 2500kg eingetragen gehabt oder hast Du ueber MB die Herstellerbescheinigung ausstellen lassen??
Bei mir stehen derzeit 2 t drin, da der Wagen ab Werk keine AHK hatte. Die 2,5 t waren bei MB ein aufpreispflichtiges Extra zur AHK.

Ein Sachverständigengutachten über 2,5 t ist vorbereitet. Noch brauch ich's nicht (habe die Last aber schon einmal getestet - dem Auto ist's herzlich egal).

Beim Werk habe ich wegen Auflastung gar nicht gefragt, da ich MB in dieser Frage als äußerst zuckrig erlebt habe. Die haben mit zur Auflastung einer C-Klasse sofort einen oberlehrerhaften Vortrag gehalten, wie ich dazu käme überhaupt zu überlegen, dass Mercedes nicht von Anfang an das technische Optimum vorgesehen hätte usw. Beim Sachverständigen (es kamen mehrere in Frage) ging's dann schwuppdiwupp. Der meinte, die Anhängelast gehöre bei MB zur Modellpolitik. Also E immer mehr als C etc.
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Beste Grüße

John
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  #69  
Alt 18.03.2014, 09:35
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Um das Gewicht brauchst Du dir keine Sorgen zu machen, ob 2t oder 2,5t, das ist dem V.. echt egal. UND ein grosser anderer Vorteil: Heckantrieb!!
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  #70  
Alt 18.03.2014, 18:29
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Zitat:
In der Tat, beim Viano / Vito gibt es kein Gespann-Gesamtgewicht
Ich denke, da wirst Du Dich irren. Meines Wissens nach ist auch für den W639 ein Gesamtzuggewicht festgelegt. Ich meine es wären 4770 oder 4940 kg je nach Ausführung.

Mich interessiert, ob das stimmt. Kann mal einer von Euch Viano-Besitzern auf dem Typenschild oder dem entsprechenden Aufkleber nachsehen? Dieser müsste sich entweder im Motorraum oder an den Holmen hinter der geöffneten Fahrertür befinden. In den Papieren steht es nicht, muss es auch nicht.

Auf dem Schild stehen 4 Gewichte in festgelegter Reihenfolge untereinander: Zulässiges Gesamtgewicht, Gesamtzuggewicht, Achslast vorn, Achslast hinten. Siehe Beispielbild.

Geändert von 123 (10.07.2015 um 14:09 Uhr)
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  #71  
Alt 18.03.2014, 19:03
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Gesamtzuggewicht ist lt. Schild die Summe aus max. Anhängelast (2000) und max. Fahrzeugmasse:
2940
4940
1550
1550

Im Gutachten für die Anhängelast 2500 steht für die zweite Zahl 5440.


Also keine Beschränkung durch Gespanngesamtgewicht.
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Beste Grüße

John
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  #72  
Alt 18.03.2014, 20:19
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Im Gutachten für die Anhängelast 2500 steht für die zweite Zahl 5440.
Demnach ließe sich doch das Gesamtzuggewicht durch Gutachten abweichend von der Typgenehmigung erhöhen. Mein Kenntnisstand war, dass das nicht geht ohne erneute Bremsprüfung. Was für ein Gutachten ist das?
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  #73  
Alt 18.03.2014, 22:34
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Von Scholz. Vielleicht liegt das daran, dass es den Viano ab Werk optional mit 2500 Anhängelast und dem höheren Gesamtgespanngewicht gibt.
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John
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  #74  
Alt 18.03.2014, 23:11
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Von Scholz. Vielleicht liegt das daran, dass es den Viano ab Werk optional mit 2500 Anhängelast und dem höheren Gesamtgespanngewicht gibt.
Hm, ein bemerkenswertes Gutachten. Die Exemplare mit 2500 kg Anhängelast ab Werk haben meinen Unterlagen (Stand 2011) zufolge kein höheres Gesamtzuggewicht. Wurde das Typenschild dem Gutachten angepasst?
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  #75  
Alt 19.03.2014, 08:17
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Hm, ein bemerkenswertes Gutachten. Die Exemplare mit 2500 kg Anhängelast ab Werk haben meinen Unterlagen (Stand 2011) zufolge kein höheres Gesamtzuggewicht. Wurde das Typenschild dem Gutachten angepasst?
Nein, siehe Beitrag 68.

Der Viano ist von 2007, und in den mir vorliegenden Unterlagen steht keine Beschränkung durch ein Gesamtgespanngewicht, auch nicht bei 2500er Anhängelast.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (19.03.2014 um 08:25 Uhr)
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