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  #51  
Alt 09.09.2014, 16:13
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ab 6 km/h eine Ordnungswidrigkeit?
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Ingo
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  #52  
Alt 09.09.2014, 16:53
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Eure vorhaben mit dem RA werden aber nicht wirklich viel günstiger werden als wenn der TO die von ihm genannten 150 Öcken artig und wie ein Mann bezahlt.
Es wäre ja durchaus möglich, dass er eine Rechtsschutzversicherung hat .......
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Gruß Fred
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  #53  
Alt 09.09.2014, 17:00
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Es wäre ja durchaus möglich, dass er eine Rechtsschutzversicherung hat .......
Hab ich nicht, spielt in meinen Überlegungen keine Rolle.
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  #54  
Alt 09.09.2014, 17:05
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Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen
Okay. Und was ist mit der Bullerei, wonach richtet die sich?
Die Rennleitung kann sich nur nach Geschwindigkeit über Grund richten, da sie ja sonst die genaue zu dem Zeitpunkt herschende Fließgeschwindigkeit addieren oder abziehen müssten.

Ist jetzt meine Meinung. Ob es so ist?
Kann es mir aber nicht anders vorstellen.

Gruß Uwe
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  #55  
Alt 09.09.2014, 17:09
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Hab ich nicht, spielt in meinen Überlegungen keine Rolle.
Ich habe nicht Dich, sondern den "Täter kohuwabohu " gemeint .....
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  #56  
Alt 09.09.2014, 17:55
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Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen
Okay. Und was ist mit der Bullerei, wonach richtet die sich?

Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist immer Fahrt über Grund. Steht auch so in der Verordnung. Diese sollte man sich mal zur Bettlektüre machen.

Ein Staudruckmesser ist im unteren Bereich immer ungenau und genua da sind ja die Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Daher hab ich ein GPS an bord. Bzw. Ne App

kann man aucxh hier schön nachlesen.

http://www.boote-forum.de/showpost.p...54&postcount=4

In der Verordnung steht "geschwindigkeit gegenüber dem Ufer"
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  #57  
Alt 09.09.2014, 18:26
kohuwabohu kohuwabohu ist offline
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hab leider keine Rechtsschutz, kam bis dato unbeschadet durchs leben. ich warte mal ab und gucke was sie als nächstes schreiben. vielleicht war ich ja nicht an bord, dann hat es sich ja eh erledigt. 150, falls es tatsächlich so teuer sein sollte, ist halt ärgerlich, aber bei den spritkosten auch nur ein tropfen auf den heissen Stein.

es kann ja eigentlich nur die geschwindigkeit gegenüber dem ufer sein, was anderes kann ein laser ja nicht ermitteln.
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  #58  
Alt 10.09.2014, 09:52
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von kohuwabohu Beitrag anzeigen
vielleicht war ich ja nicht an bord, dann hat es sich ja eh erledigt.

hallole,

etwas Vorsicht schadet evtl. nicht. Wenn die Geschwindigkeitsübertretung keine Lappalie mehr ist, dann besteht erhöhtes Ermittlungsinteresse hinsichtlich des Fahrers, da gibt es keine Unterschiede zum Strassenverkehr.

Du kannst zwar die Aussage verweigern, wenn du dich unmittelbar selbst oder einen nahen Verwandten belasten würdest. Aber auch so Sachen wie Vorladungen oder die Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen für Halter, die sich nicht erinnern können sind vorgesehen.
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  #59  
Alt 10.09.2014, 10:15
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Du kannst zwar die Aussage verweigern, wenn du dich unmittelbar selbst oder einen nahen Verwandten belasten würdest. Aber auch so Sachen wie Vorladungen oder die Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen für Halter, die sich nicht erinnern können sind vorgesehen.
Das mit dem Fahrtenbuch hatten wir ja schon. Wie soll dies beim Boot realisiert werden wenn das boot über keinerlei Messinstrumente verfügt welches die Fahrstrecke aufzeichnet. Einen Kilometerzähler wie beim Auto gibt es ja nicht. Einen Betriebstundenzähler hat nicht jedes Boot oder lässt sich leicht demontieren bei den meisten älteren.
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  #60  
Alt 10.09.2014, 11:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das mit dem Fahrtenbuch hatten wir ja schon. Wie soll dies beim Boot realisiert
Für wie blöd haltet Ihr Beamte?
Halt analog zu einem Logbuch: Zeit, Datum, Fahrstrecke, Schiffsführer, Rudergänger. Das ganze soll ja nur dazu dienen, damit der Halter sich erinnern kann. Ist gar nicht so spassig: http://www.verkehrslexikon.de/Module/FahrtenBuch.php

Ob das für Boote schon mal gemacht wurde: k.A.?
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  #61  
Alt 10.09.2014, 11:52
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Für wie blöd haltet Ihr Beamte?
Halt analog zu einem Logbuch: Zeit, Datum, Fahrstrecke, Schiffsführer, Rudergänger. Das ganze soll ja nur dazu dienen, damit der Halter sich erinnern kann. Ist gar nicht so spassig: http://www.verkehrslexikon.de/Module/FahrtenBuch.php

Ob das für Boote schon mal gemacht wurde: k.A.?
und wenn dort keine Einträge sind ? Bei uns im Hafen gibts Boote, die bewegen sich kaum oder teilweise gar nicht. Wenn das boot auf dem Rhein bewegt wird wo keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt wird wohl auch kaum rauskommen, dass es überhaupt bewegt wurde. Ebenfalls gilt dies für Fahrten in Kroatien.

Wenn ich also keine Einträge im Logbuch habe. bin ich auch nicht gefahren.
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  #62  
Alt 10.09.2014, 12:35
horstj horstj ist offline
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Hä? Wenn Dein Boot wegen Geschwindigkeitsübertretung gefilmt/fotografiert wird kannst Du gerne behaupten, dass es nicht gefahren ist. Und wenn du eine Fahrtenbuchauflage hast und dann nichts vorlegen kannst gibts noch mehr Ärger.
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  #63  
Alt 10.09.2014, 12:49
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Berni Berni ist offline
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....zumal ein Fahrtenbuch in regelmäßigen Abständen UNAUFGEFORDERT vorgelegt werden muss, ob da nun Einträge sind oder nicht. Wird's vergessen kostet das zusätzlich und nicht wenig...
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Gruß

Berni
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  #64  
Alt 10.09.2014, 12:56
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Hä? Wenn Dein Boot wegen Geschwindigkeitsübertretung gefilmt/fotografiert wird kannst Du gerne behaupten, dass es nicht gefahren ist. Und wenn du eine Fahrtenbuchauflage hast und dann nichts vorlegen kannst gibts noch mehr Ärger.
Der TO wurde gefilmt und bekommt dafür eine Strafe. (wenn er zugibt das er SChiffsführer war oder zu erkennen ist als Schiffsführer)
wenn der Fahrer nicht ermittelt wird könnte ein Fahrtenbuch kommen was ich nicht glaube. (er hat bisher keines und das führen eines Logbuches ist keine Pflicht).

Dieses Fahrtenbuch muss bei jeder fahrt ausgefüllt werden. wird nicht gefahren, ist nichts drinnen. Wird man bei einer Fahrt kontrolliert, dann muss diese fahrt halt eingetragen werden. Wird dies nicht gemacht wäre es dumm. Das selbe gilt für den Fall, dass eine neue anhörung kommt. Dann werden halt 3-4 fahrten ins Buch eingetragen und gut ist.
Wird nach ablauf der Frist ein leeres Fahrtenbuch abgegeben ist man halt in der Frist nicht gefahren. Wie wollen die beamten also kontrollieren ob und wann man gefahren ist.

in 11 Jahren Bootsfahren bin ich bisher nicht ein einziges mal mit meinem Boot kontroliiert worden.

wenn ich in einem solchen Fall ein Fahrtenbuch führen müsste könnte ich dies ausgefüllt mit vielen Fahrten und ohne konsequenzen zu befürchten im darauffolgenden Jahr abgeben. Dann bleibe ich hal in dem besagten Jahr auf dem Rhein. Da kann ich kaum wegen geschwindigkeitsüberschreitung angehalten werden.
Auch wenn ich das ganze Jahr dann als Schiffsführer und rudergänger drinnensteht, könnte kein Rückschluss auf einen Vorgang gemacht werden, welcher vom Vorjahr ist.
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Geändert von billi (10.09.2014 um 13:06 Uhr)
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  #65  
Alt 10.09.2014, 12:58
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Ich sehe noch die Möglichkeit, irgendwelchen Bescheiden zu widersprechen, da die zu ahndende Geschwindigkeit falsch berechnet wurde:

Durchführung der Messung

Bedienung des Gerätes grds. durch zwei beschulte Beamtinnen / Beamte
Feststellung des verantwortlichen Schiffs-/ Bootsführers grds. vor Ort
Führen eines Mess- und Kontrollprotokolls
Abzug von Toleranzen:
Gemessene Geschwindigkeit
minus Verkehrsfehlergrenzen des Messgerätes
minus 2 km/h Schätztoleranz bei Kleinfahrzeugen gemäß Erlass BMVBW
= Geschwindigkeitüberschreitung für Ahndungsmaßnahmen.

Evtl waren auch nicht beide Beamte geschult - das würde ich mir nachweisen lassen.

Ggfs sind auch noch Formfehler bei der Durchführung der Kontrolle zu beanstanden, da die Schiffsführung nicht, wie angewiesen, vor Ort durchgeführt wurde.
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Grüße aus Eltville am Rhein,
Stephan
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  #66  
Alt 10.09.2014, 13:04
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
... Aber auch so Sachen wie Vorladungen oder die Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen für Halter, die sich nicht erinnern können sind vorgesehen.
Wo ist das denn für die Schifffahrt geregelt
Der § 31a der StVZO ist ja "auf dem Wasser" wohl nicht anwendbar.

Gruß Lutz
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  #67  
Alt 10.09.2014, 13:44
kohuwabohu kohuwabohu ist offline
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Fahrtenbuch ist ja auch immer Halterbezogen und nicht Personengebunden. Das das ummelden eines Schiffes auf Bruder Vater Tante Freund eine Sache von 20 Minuten ist und nur ein paar Taler kostet und nicht ansatzweise so aufwendig ist wie bei einem KFZ, weiss auch das WSA. Farhrtenbuch für SBF Menschen macht einfach 0 Sinn.

Des weiteren findet man dazu keinen § wie in der StVO.
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  #68  
Alt 10.09.2014, 15:38
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JOS JOS ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der TO wurde gefilmt und bekommt dafür eine Strafe. (wenn er zugibt das er SChiffsführer war oder zu erkennen ist als Schiffsführer)
wenn der Fahrer nicht ermittelt wird könnte ein Fahrtenbuch kommen was ich nicht glaube. (er hat bisher keines und das führen eines Logbuches ist keine Pflicht).

Dieses Fahrtenbuch muss bei jeder fahrt ausgefüllt werden. wird nicht gefahren, ist nichts drinnen.
Eben nicht. Dann muß eingetragen werden dass auch nicht gefahren wurde.
Zumindest wurde das so letztes Jahr verlangt von jemandem den ich kenne
und ein Fahrtenbuch fürs KFZ auferlegt bekam.
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Gruß Jürgen
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  #69  
Alt 10.09.2014, 15:48
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wo ist das denn für die Schifffahrt geregelt
Der § 31a der StVZO ist ja "auf dem Wasser" wohl nicht anwendbar.
Hallole,
Fahrtenbuchpflicht gibts in verschiedenen Bereichen "auf dem Wasser" bspw. temporäre Zulassungen. Ob das schon mal bei Geschwindigkeitsübertretungen angewandt wurde, wie gesagt: k.A. Aber sicher wird man im Fall der Fälle ebenso wie in anderen Bereichen einfach analog zum Strassenverkehr verfahren. Je mehr sich wegen einer Geschwindigkeitsübertretung winden, desto eher. Der Amtsschimmel ist viel zu behäbig, um sich neues auszudenken.
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  #70  
Alt 10.09.2014, 17:33
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Ohne Schiffsverkehr darf er 60 km fahren. Mit Schiffsverkehr 30 und mit Skifahrer auch 60 km.
Wenn er alleine auf dem Bild ist wäre er aus dem Schneider, mit Skifahrer auch.
Was ist wenn mehrere Boote auf dem Bild/Film sind und die Laserpistole hat ein ganz anderes Boot gelasert?
Ist im Straßenverkehr doch auch so, wenn zwei Fahrzeuge auf dem Bild sind ist die Messung ungültig.
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Gruß Uli07

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  #71  
Alt 10.09.2014, 17:42
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Ohne Schiffsverkehr darf er 60 km fahren. Mit Schiffsverkehr 30 und mit Skifahrer auch 60 km.
Wenn er alleine auf dem Bild ist wäre er aus dem Schneider, mit Skifahrer auch.
Was ist wenn mehrere Boote auf dem Bild/Film sind und die Laserpistole hat ein ganz anderes Boot gelasert?
Ist im Straßenverkehr doch auch so, wenn zwei Fahrzeuge auf dem Bild sind ist die Messung ungültig.
Die Laserpistole macht keine Bilder das wurde scho geklärt ebenfalls wurde geklärt wie schnell er sein darf. Es wurde gleichzeitig ein Video gedreht und auch mit diesm kann eine Geschwindigkeit ermittelt werden.
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Gruß Volker
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  #72  
Alt 10.09.2014, 18:05
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Du scheinst mich nicht verstanden zu haben, macht aber nichts.
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  #73  
Alt 10.09.2014, 18:19
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Zu dem Video gibt es ja auch noch die Zeugenaussage des Beamten. Wobei bei so einer Messung wirklich wichtig wäre das Video zu sehen. Wenn andere Boote da gewesen sind müssen die vor ihm gewesen sein. Zwei Boote nebeneinander dürfen auch 60 km/h fahre (so meine Auslegung). Vielleicht konnte auch der Filmer mehr Boote sehen als der Skipper selbst, müsste man sich anschauen.


Gruß
Chris
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  #74  
Alt 10.09.2014, 21:17
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
... Der Amtsschimmel ist viel zu behäbig, um sich neues auszudenken.
Der Amtsschimmel kann nur anordnen, was gesetzlich geregelt ist.
Ohne StVZO §31a kein Fahrtenbuch, weil die Ermittlung des Fahrzeugführers im Straßenverkehr nicht möglich war.

Also, welcher § welcher Verordnung/ welches Gesetzes sieht das Fahrtenbuch auf Binnenschifffahrtstraßen im geschilderten Fall vor

Gruß Lutz
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  #75  
Alt 10.09.2014, 21:38
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Hallo Lutz,

da könnte jetzt die prinzipielle Frage aufkommen ob nicht sowieso Schiffstagebücher geführt werden müssen:

https://www.elwis.de/Freizeitschifff...eetagebuecher/

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Viele Grüße vom Bodensee
Tom

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Bei Interesse gerne Infos per PN!
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