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  #51  
Alt 12.05.2015, 12:52
Benutzerbild von Kalli-Klick
Kalli-Klick Kalli-Klick ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.10.2010
Ort: Edewecht
Beiträge: 32
14 Danke in 9 Beiträgen
Standard Wir hatten Glück, denke ich

Moin moin.

Bei uns war es wie folgt. Wir kauften uns auf der Hanse-Boot unser neues Spaßmobil.
Die alte Emma haben wir dann mit Inzahlung gegeben. Bei der Übergabe und Empfang des neuen Bootes habe ich alle Papiere (Einschließlich des grauen Scheins ) mit übergeben . Der Händler aus Aachen würde sich drum kümmern. ( Ja wir waren zu leichtgläubig grr. Egal!:wa ll:)

Nachdem ich dann bei WSA Meppen ( Aussenstelle Nachbarschaft) mein neues Bootanmelden wollte, meinte man zu mir das ich dann ja zwei hätte. Hmm ich konnte klären das wir das Boot abgegeben haben aber eben den Schein nicht mehr besitzen würden. Daraufhin habe ich mit dem netten Herrn aus Meppen telefoniert und wir haben eine tolle Lösung gefunden

Das Kennzeichen wurde vom alten auf das neue Boot überschrieben und wir haben dem WSA den Beleg der Gutschrift für unser altes Boot gesendet. Dem Händler habe ich mitgeteilt das er den Schein dem WSA zuzusenden hat. (per Mail und mit dem WSA Sachbearbeiter im CC )

Das neue Boot ist angemeldet und das alte ist abgemeldet. Zeitaufwand keine 2 Stunden inkl. Telefonate und Formblätter ausfüllen.

Was wollen wir mehr!

Gruß Kalli-Klick
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  #52  
Alt 18.05.2015, 09:35
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.882
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.921 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Alex306 Beitrag anzeigen
... In einem Telefonat mit den WSA Koblenz u. a. um den aktuellen Anmeldestatus zu klären, klärte man mich auf, das das Aushändigen des Scheines sogar eine Ordnungswidrigkeit wäre und der Vorbesitzer mit einer Geldbuße rechnen könnte. ...
Auf welcher Grundlage
Im §9 der KlFzKV-BinSch heißt es:
(1) Der Eigentümer hat den ausstellenden Stellen unverzüglich mitzuteilen, wenn sich
3. die Eigentumsverhältnisse
geändert haben. In diesen Fällen ist der Ausweis zur Berichtigung vorzulegen.

Haben sich die Eigentumsverhältnisss durch Verkauf/ Kauf geändert, dann ist der Käufer doch ab dem Kaufdatum der Eigentümer der diese Verpflichtung erfüllen muss.
Um den Ausweis zur Berichtigung vorlegen zu können ist es aber zwingend erforderlich, dass er diesen vom Verkäufer ausgehändigt bekommt.

"Sicherheitshalber" könnte der Verkäufer dem WSA ja den Verkauf sowie Name und Adresse des Käufers mitteilen.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #53  
Alt 27.05.2015, 14:44
Benutzerbild von Markus Nbg
Markus Nbg Markus Nbg ist offline
Vice Admiral
 
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Ort: Toscana Deutschlands, da wo Andere Urlaub machen
Beiträge: 1.016
Boot: im Winterlager ;-)
Rufzeichen oder MMSI: Du los e mol .....
2.499 Danke in 1.022 Beiträgen
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.... hier aktuelle Infos vom WSA-Freiburg

auf die Frage was zu tun ist, bekomme ich diese Info

Guten Tag Herr Markus Nbg ,

bitte senden Sie den Schein im Original hierher zu Abmeldung.
Dem Käufer können Sie eine Kopie vom Schein mitgeben.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxxxxx

Schifffahrtspolizei
Telefon +0049 (0) 761-xxxxxx
Telefax +0049 (0) 761-xxxxxx
xxxxxx@wsv.bund.de

Wasser- und Schifffahrtsamt Freiburg
Stefan-Meier-Straße 4 - 6
79104 Freiburg
(Postfach 79095 Freiburg)
wsa-freiburg@wsv.bund.de



__________________
Markus

es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit
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  #54  
Alt 27.05.2015, 15:33
Benutzerbild von Monreve
Monreve Monreve ist offline
Commander
 
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Beiträge: 323
342 Danke in 182 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
....
Haben sich die Eigentumsverhältnisss durch Verkauf/ Kauf geändert, dann ist der Käufer doch ab dem Kaufdatum der Eigentümer der diese Verpflichtung erfüllen muss.
Um den Ausweis zur Berichtigung vorlegen zu können ist es aber zwingend erforderlich, dass er diesen vom Verkäufer ausgehändigt bekommt.

"Sicherheitshalber" könnte der Verkäufer dem WSA ja den Verkauf sowie Name und Adresse des Käufers mitteilen.

Gruß Lutz
So habe ich es bislang gemacht und das war auch so in Ordnung !
Lediglich beim DMYV gab es damit ein Problem.
__________________
die besten Grüße von Uschi
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