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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 16.03.2016, 17:29
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Ich weiß gar nicht warum Du Dir weh tun willst. In einem Forum prallen nun mal Meinungen aufeinander und man kriegt nicht immer das zu hören was man sich vielleicht vorgestellt hat. Gewisse Dinge setzt man dann auch einfach mal voraus, z.B. auf Mittenlochdurchmesser und Einpresstiefe zu achten. Bücher schreibt man ja nicht in ein Forum und Tipps sind auch nicht bindend.
Ich will mir nicht weh tun, man muss den Smiley nur richtig deuten
Eine andere Meinung zu haben, ist vollkommen legitim, aber sie unaufgefordert anderen aufzudrängeln und das auch noch mit Ratschlägen die fachlich nicht korrekt sind ist schon ein anderer Schuh (hätte nämlich durchaus sein können, dass just in diesem Moment dem TE Felgen von einem Golf zufällig angeboten werden und er die gekauft hätte ...was soll das also ??).
Und im konkreten Fall, hat der TE eine eindeutige Frage gestellt, die durch die meisten Kommentare mitnichten geklärt wurde. Da nützt mir ein Forum dann auch nicht so viel, wenn ich von allen Seiten Ratschläge bekomme, die mit meinem konkreten Problem nichts zu tun haben. Hier ging es genau darum :

Zitat:
Hallo, ich habe folgendes Problem ich habe einen Bootstrailer der Firma Karl Rossknecht K300 und der braucht eine Neuabnahe beim Tüv da ich keine Papiere dafür habe, nun möchte der Ingenieur gern einen Nachweis das die Reifen auf den Trailer dürfen. Meine Frage hat einer von euch so einen Trailer
mit Papieren und könnte mir eine Kopie geben. Die Reifegröße ist 4.00-8 / 4.80-8 würde auch von einem anderen Anhänger gehen der die Reifengröße
drauf hat.


Gruss Timo Raasch
Weiß übrigens nicht, warum Du das jetzt noch einmal "aufwärmst". Dem TE konnte jetzt doch geholfen werden mit der Kopie des Fzg.-Scheins, also alles gut ...
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Gruß Jörg
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Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
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  #52  
Alt 17.03.2016, 09:55
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Zitat:
Zitat von Northsight Beitrag anzeigen
zwei kleine Fragen noch:

Auf dem Reifen ist leider keine Angebe zur Reifenhöhe angegeben. Also nur 155 R13. Ich würde jetzt mal 155/70 R13 nehmen, weil der Radkasten relativ ausgefüllt aussieht. Bin ich da durch die neuzulassung frei inder Wahl des Reifens?

Und dann noch die Frage, wie bekomme ich den Hänger zum TüV. Kann ich mit einer Deckungskarte ohne Nummernschild fahren? Und kann ich das Boot drauf lassen, denn ich bekomme es nicht so einfach auf den Hof gestellt?

Danke!
155 R 13 entspricht 155/80 R13....

Gruß
Martin
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  #53  
Alt 17.03.2016, 12:41
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  #54  
Alt 17.03.2016, 16:56
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Ich will mir nicht weh tun, man muss den Smiley nur richtig deuten
Das ist wahrscheinlich der Grund, warum ich genau den nie benutzen würde.

Zitat:
Weiß übrigens nicht, warum Du das jetzt noch einmal "aufwärmst".
Manche Leute gucken nicht im Stundentakt nach ob es eine Antwort gab.

Ist ja gut, wenn alles gut geworden ist. Trotzdem behalte ich mir die Meinung vor dass ich es definitiv anders gelöst hätte!
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  #55  
Alt 18.03.2016, 00:27
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Zitat:
Zitat von Northsight Beitrag anzeigen
....

Und dann noch die Frage, wie bekomme ich den Hänger zum TüV. Kann ich mit einer Deckungskarte ohne Nummernschild fahren? Und kann ich das Boot drauf lassen, denn ich bekomme es nicht so einfach auf den Hof gestellt?

Danke!
Du brauchst für die Fahrt zur TÜV-Prüfstelle in deinem Zulassungsbezirk keine Deckungskarte und kein Kurzzeitkennzeichen (vgl. stvzo, z. B. http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/fzv_a1.htm).

Mit dem Boot drauf lassen ist ein Problem. Normalerweise muss der TÜV-Prüfer den leeren Trailer wiegen und dieses Gewicht als Leergewicht eintragen.


§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen

(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn

1. es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,

2. eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und

3. es ein Kurzzeitkennzeichen führt.

Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 1 nicht vor, dürfen abweichend von Satz 1 nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden. Liegt der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Satz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug gemäß Nummer 3.1.4.3 oder 3.2.3.2 der Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bei der Untersuchung und Prüfung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend von den Sätzen 1 und 3 auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Auf Fahrzeuge, die gemäß Nummer 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 der Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als verkehrsunsicher eingestuft wurden, findet Satz 4 keine Anwendung. Die Beschränkungen nach den Sätzen 2 und 3 sind in dem Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen zu vermerken.
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Thomas
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  #56  
Alt 18.03.2016, 09:59
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Das Gewicht und Zuladung würden ja notfalls auf der Typenplakette stehen?
Notfalls eine Idee, wie ich das Boot auf meiner Einfahrt am besten so ablege, dass ich es auch wieder aufnehmen kann, ohne unsummern für irgendwelche Konstruktionen auszugeben?
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  #57  
Alt 18.03.2016, 10:28
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Du brauchst für die Fahrt zur TÜV-Prüfstelle in deinem Zulassungsbezirk keine Deckungskarte und kein Kurzzeitkennzeichen
Ohne Versicherung und ohne jegliches Nummernschild kann man nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Das kann für TÜV-Fahrten auch ein altes Nummernschild sein, aber ohne Kennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit nach Katalog Nr. 179a. Ohne VS zu fahren ist dagegen eine Straftat, hier sogar mit Vorsatz.
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Geändert von onkelrocco (18.03.2016 um 13:20 Uhr)
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  #58  
Alt 18.03.2016, 11:24
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So ist es! Und man kann auch nur das alte Kennzeichen nehmen, wenn das Teil schon mal in Deutschland (mit selbigem Kennzeichen) angemeldet war.

http://www.tuev-nord.de/de/tuning-an...e-kfz-2759.htm
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  #59  
Alt 18.03.2016, 14:54
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Ohne Versicherung und ohne jegliches Nummernschild kann man nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Das kann für TÜV-Fahrten auch ein altes Nummernschild sein, aber ohne Kennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit nach Katalog Nr. 179a. Ohne VS zu fahren ist dagegen eine Straftat, hier sogar mit Vorsatz.
Blödsinn. Es besteht Versicherungsschutz über das Zugfahrzeug

und es ist auch keine OWI, da ja noch kein Kennzeichen dafür erteilt wurde.

Aber macht doch was ihr wollt
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  #60  
Alt 18.03.2016, 17:09
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Leute Ich muss mal was loswerden!

Ich muss jetzt echt eine Lanze für PEGA Trailers brechen. Ich habe gerade eine neu auf meine Fahrzeugnummer ausgestellte gestempelte und unterschriebene Betriebserlaubnis per Post erhalten!!

Ich bin begeistert!! Das ist echt toller Service für einen Trailer Baujahr 2000!!
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Alt 18.03.2016, 21:53
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Du brauchst für die Fahrt zur TÜV-Prüfstelle in deinem Zulassungsbezirk keine Deckungskarte und kein Kurzzeitkennzeichen ...

§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen

(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn

1. es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
2. eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und
3. es ein Kurzzeitkennzeichen führt.

Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 1 nicht vor, dürfen abweichend von Satz 1 nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden. ...
Das hast Du leider nicht richtig interpretiert. Der Satz ist so zu verstehen, dass Du ausnahmsweise auch ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt bekommst, wenn Du keine Betriebserlaubnis vorlegen kannst. Aber nur um die fehlende Betriebserlaubnis zu erlangen. Dazu darfst Du dann mit dem Kurzzeitkennzeichen nur zur nächsten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc) fahren.


Zurück zur Ausgangsfrage von Northsight, ob der Trailer ohne Kennzeichen zu einer Prüfstelle für die fällige Hauptuntersuchung gebracht werden darf:

Nein, denn Voraussetzung für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Anhängers ist ein amtl. Kennzeichen (§ 4 Abs. 2 Nr.3 FZV). Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 48 Nr.3 FZV)

Genau für diese Fälle, d.h. für das Verbringen zur Prüfstelle ohne gültige HU und vorhandenes eigenes Kennzeichen wurde ja gerade die Ausnahme im § 16a Abs.1 Satz 3 FZV geschaffen. Danach erhältst Du auch ein Kurzzeitkennzeichen ...
"... wenn der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens liegt, dann dürfen abweichend von Satz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden".

Geändert von Mercurius (19.03.2016 um 09:55 Uhr)
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  #62  
Alt 19.03.2016, 10:49
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Zitat:
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Leute Ich muss mal was loswerden!

Ich muss jetzt echt eine Lanze für PEGA Trailers brechen. Ich habe gerade eine neu auf meine Fahrzeugnummer ausgestellte gestempelte und unterschriebene Betriebserlaubnis per Post erhalten!!

Ich bin begeistert!! Das ist echt toller Service für einen Trailer Baujahr 2000!!
Was ist da jetzt so ungewöhnlich dran?
Ich habe einen Heinemann-Anhänger von 1980. Für den brauchte ich Ersatzteile. Die konnten mir sogar den ersten Besitzer nennen. Alle verbauten Teile waren aufgelistet.
Habe einen Ohlmeier-Trailer von 1990. Teile und Zertifikate sind kein Problem.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #63  
Alt 19.03.2016, 13:23
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Hey ihr lieben, schlechte Nachrichten mein Trailer ist noch nicht durch den TÜV. Diesmal war ein anderer Prüfer da und der meinte er dürfte den nicht abnehmen. Ich müsste zur TÜV-Nord Stelle nach Leer. 😡
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  #64  
Alt 19.03.2016, 22:33
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Mit Boot drauf oder ohne drauf dagewesen? (nur interessehalber, weil ich Montag mit Boot drauf losziehe..
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  #65  
Alt 20.03.2016, 06:50
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Zitat von Northsight Beitrag anzeigen
Mit Boot drauf oder ohne drauf dagewesen? (nur interessehalber, weil ich Montag mit Boot drauf losziehe..
Ohne Boot!
Gruß Timo
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Alt 20.03.2016, 08:50
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Wenn's eine Einzelabnahme sein soll z.B. für die Umschreibung eines vorher im Ausland zugelassenen Trailers, brauchst Du u. U. eine Wiegung ohne Boot, weil das Leergewicht eingetragen werden muss. Falls es nur um.die Hauptuntersuchung geht, kannst Du mit Boot hinfahren. Beladung spielt bei einer HU keine Rolle, kannst auch Dein Auto knall voll packen und mit Dachbox hinfahren
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Alt 20.03.2016, 18:02
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Wenn's eine Einzelabnahme sein soll z.B. für die Umschreibung eines vorher im Ausland zugelassenen Trailers, brauchst Du u. U. eine Wiegung ohne Boot, weil das Leergewicht eingetragen werden muss. Falls es nur um.die Hauptuntersuchung geht, kannst Du mit Boot hinfahren. Beladung spielt bei einer HU keine Rolle, kannst auch Dein Auto knall voll packen und mit Dachbox hinfahren
Ja das Teil ist aus dem Ausland.
Eigengewicht steht auf der Typenplakette und auf der Betriebserlaubnis. Reicht das?
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  #68  
Alt 20.03.2016, 20:33
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Zitat:
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Das hast Du leider nicht richtig interpretiert. Der Satz ist so zu verstehen, dass Du ausnahmsweise auch ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt bekommst, wenn Du keine Betriebserlaubnis vorlegen kannst. Aber nur um die fehlende Betriebserlaubnis zu erlangen. Dazu darfst Du dann mit dem Kurzzeitkennzeichen nur zur nächsten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc) fahren.


Zurück zur Ausgangsfrage von Northsight, ob der Trailer ohne Kennzeichen zu einer Prüfstelle für die fällige Hauptuntersuchung gebracht werden darf:

Nein, denn Voraussetzung für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Anhängers ist ein amtl. Kennzeichen (§ 4 Abs. 2 Nr.3 FZV). Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 48 Nr.3 FZV)

Genau für diese Fälle, d.h. für das Verbringen zur Prüfstelle ohne gültige HU und vorhandenes eigenes Kennzeichen wurde ja gerade die Ausnahme im § 16a Abs.1 Satz 3 FZV geschaffen. Danach erhältst Du auch ein Kurzzeitkennzeichen ...
"... wenn der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens liegt, dann dürfen abweichend von Satz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden".

Hör doch mal bitte auf, hier so einen Unsinn zu verbreiten. Nicht immer nur irgendwo, irgendwelche Sätze zusammenlesen, deren Auslegungsbestimmungen nicht kennen und dann hier so einen Müll posten!

Ich habe es schon gemacht und bin von der Polizei sogar kontrolliert worden. Da ich zur TÜV-Stelle in meinem Zulassungsbezirk gefahren bin, alles korrekt! Ich brauchte KEINE Kurzzeitkennzeichen und KEIN Kennzeichen!!!
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  #69  
Alt 20.03.2016, 20:38
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Zitat:
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Mit Boot drauf oder ohne drauf dagewesen? (nur interessehalber, weil ich Montag mit Boot drauf losziehe..

Warum fragst du das noch

Du hast doch angeblich:

Zitat:
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Ich bin begeistert!! Das ist echt toller Service für einen Trailer Baujahr 2000!!

Aber ich kann dir jetzt schon eins sagen. Nein, du hast KEINE gültige BE bekommen

Du hast eine DIN-A4 Seite bekommen, wo die mal mit der Schreibmaschine Betriebserlaubnis drüber geschrieben haben und die Fahrzeugdaten aufgelistet sind. Das ist nach deutschem Recht aber KEINE Betriebserlaubnis

Aber hör nur weiter auf die ahnungslosen Besserwisser hier
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  #70  
Alt 20.03.2016, 21:31
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Zitat:
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...

Aber hör nur weiter auf die ahnungslosen Besserwisser hier
So macht man sich Freunde ...

Manchen empfehle ich diese Betrachtungsweise :

https://www.youtube.com/watch?v=lrh32N7G3ag
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  #71  
Alt 20.03.2016, 21:36
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Zitat:
Aber hör nur weiter auf die ahnungslosen Besserwisser hier
Nun mal halblang.. Bisher habe ich mich genau an die Gesetze gehalten. Und das habe ich auch weiter vor.

Als nächstes gehts zur Zulassungsstelle. Mit EVB und dem Zettel der mir zugestellt wurde. Die werden mir dann erzählen ob das als BE reicht oder nicht. Ändern wird das eh nichts nur ggf. vereinfachen, da ja eh eine Vollabnahme gemacht werden muss.
Jedenfalls bekomme ich dann dort, so der Plan, ein Kurzzeitkennzeichen mit dem ich mich dann zur Zulassungsstelle im Landkreis bewegen darf.
Dort bekomme ich dann hoffentlich eine Positive Abnahme und dann gehts zur offiziellen Zulassung.

Knackpunkt ist eben das Boot, dass ich nicht herunterbekomme, bzw. nicht weiss wie ich mir das auf die Einfahrt legen soll.. Deswegen hoffe ich dass der TüV mir das Teil mit Boot drauf abnimmt. Und wasser gibts hier im Landkreis keines wo ich ein Boot reinschmeissen und liegenlassen kann, abgesehen davon dürfte ich das ja auch gar nirgends hintransportieren, weil ja ohne TüV.. und dann gehts wieder von vorne los..
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  #72  
Alt 20.03.2016, 22:04
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Zitat:
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Ich brauchte KEINE Kurzzeitkennzeichen und KEIN Kennzeichen!!!
Nein, Du hast ja bestimmt eine Ausnahmestellung in diesem Staat.
Warum ignorierst Du permanent die Ordnungswidrigkeit "Ohne amtlich vorgeschriebenes Kennzeichen gefahren"? Das macht in 2016 mal eben 60 € laut Bußgeldkatalog!

Du brauchst übrigens auch keine "Deckungskarte" mehr sondern eine EVB-Nummer Deiner Versicherung. Und die darf in dem Fall nicht erst ab der Zulassung gelten.
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  #73  
Alt 21.03.2016, 06:59
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Ja das Teil ist aus dem Ausland.
Eigengewicht steht auf der Typenplakette und auf der Betriebserlaubnis. Reicht das?
Hängt vom Wohlwollen der Zulassungsstelle ab. Dort wird eigentlich nur von der BE abgeschrieben. Lass es Dir bei der HU noch vermerken. Wenn Du eine EG-BE hast brauchst Du ohnehin nicht mehr als eine HU.
Ich habe vor ein paar Jahren ein Boot mit Trailer aus Italien importiert. Ich hatte zwar eine EG-BE aber das Leergewicht wird in Italien nicht eingetragen. Die EG-BE ergibt sich übrigens schon aus der E-Nr. in Deinen ausländischen Zulassungspapieren. Das Boot musste jedenfalls runter und der Trailer gewogen werden. Bei mir stand das Leergewicht allerdings auch nicht auf dem Typschild des Satellite-Trailers.
Da hat es auch nicht geholfen, dass ich Uniformträger und auf der Zulassungsstelle bekannt bin. Und das ist auch in Ordnung so.

Geändert von Mercurius (21.03.2016 um 07:53 Uhr)
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  #74  
Alt 21.03.2016, 13:43
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Ne, leider keine EG BE.. Ich hoffe ich habe Glück.. Muss nur noch die Reifen Wechseln, dann geht es morgen los
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  #75  
Alt 22.03.2016, 15:30
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habe heute persönlich beim Tüv vorgesprochen. Da das Leergewicht auf der Typenplakette angegeben ist geht das mit Boot.
Hab dann demnächst nen Termin.
__________________
Danke und Gruß
Florian

My biggest worry is that my wife (when I’m dead) will sell my fishing gear for what I said I paid for it.
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