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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Hi, Schleuse ist nicht wirklich schwierig, macht nur den Eindruck. Bei meinem ersten schleusen hab ich auch bissel Bammel gehabt, aber das war alles easy.
Nur nicht das Boot festmachen gerade mit dem Schlauchi geht da nix schief...... ich wünsche Euch viel Spaß Gruß, Thomas
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Wer nicht ständig besser wird, hört auf gut zu sein. |
#52
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Lach hatte ein Video auf Youtube gesehen beim heben
wo einer festgemacht hatte. NEEEEIN binde da nichts fest . TRozdem ist irgendwie komisch bin letztes mal extra vorher umgedreht Zitat:
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Gesundheit schätzt man erst, wenn man sie verloren hat. |
#53
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Da sind auch, zumindest an der Mecklenburgischen Seenplatte, in fast jedem Schleusenwärter-Häuschen Fotos an der Wand....
Aber es ist wirklich nichts tragisches, am Besten an so einer Leiter festhalten, ist für den Anfang am angenehmsten. Voraussetzung ist, dass man dort Platz findet. Gruß, Thomas
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#54
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und wen kein platz ist ? Motor aus oder an lassen
Zitat:
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#55
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Ich würde ihn an lassen, falls man mal bei irgendwelchen Strömungen gegensteuern muss, oder man entfernt sich von der Schleusenwand. Bei der Motoryacht hab ich ihn immer an gelassen.
Falls Du nicht an so eine Leiter kommst, dann sind meistens noch Nischenpoller, das wäre die nächst beste Alternative. Da kannst Du auch schön mit der Auf.- oder Abbewegung nachführen. Gruß, Thomas
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#56
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Zitat:
sei froh, dass du das Boot zurück geben konntest. Ich hatte mal das gleiche und die sind mit der Zeit einfach durch. Der Spiegel von dem Schlauchi war auch schon nachgeklebt. Der wäre dir wieder ausgerissen. Also nicht ärgern!!
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Viele Grüße aus dem tiefen Westen TomBow
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#57
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Ja aber da versucht man was möglich zu machen und es war nur noch größere schei..e aber zum glück hat alles geklappt
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Zitat:
aber wir reden doch hier von einem Schlauchboot, oder ? Da kann ich mir kaum eine Situation vorstellen, in der man das Ding nicht von Hand an der Schleusenwand halten kann ... 'Motor anlassen' kann manchmal Ärger geben, wenn der Zweitakter während des Schleusenvorganges die Kammer vollqualmt. Das würde ich nur dann machen wenn ich mir nicht sicher bin, ob er wieder anspringt Bei einer größeren Motoryacht kann das anders sein, da habe ich in der Schleuse auch schon den Motor laufen lassen. Das ist dann situationsabhängig ... @Joe : wenn Du das erste Mal schleust dann schau Dir doch vorher mal einen 'Durchgang' von der Landseite aus an. Das nimmt schon den ersten Schwung der Unsicherheit. Alles in allem ist schleusen kein Hexenwerk ... Du schaffst das ! LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#59
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Stimmt auf jeden Fall, wenn man die Routine hat, sollte es auch ohne Motor funktionieren, aber beim ersten Mal zur Sicherheit....kann nicht schaden, wenn sich kein anderer daran stört...
Gruß, Thomas
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einen 'Zustimmung'-Button gibt`s ja leider (noch) nicht
LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
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@joe,
wenn du in eine Schleuse fahren willst, schreib einfach mal 1-2 Tage davor hier ins Forum. Vielleicht kann ja ein Bootsfahrer vom Forum euch zur Seite stehen und gemeinsam die erste Schleusung meistern.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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So kleines update : hatte mit ja das yam 380s neu gekauft. Tja was soll ich sagen wir sind fürs leben bestraft. Die Überlappungen lösen sich, das sitzbrett Quellt auf war jetzt schon x fach beim Händler der klebte jetzt schon 3 mal mach und schon wieder sind 4 stellen die sich lösen. Auf Anfrage bei yamaha kommt keine Antwort oder nur gehen Sie zum Verkäufer. Verkäufer sagt immer nur müssen wir beobachten. Habe jetzt ein anderen Vertragspartner von yamaha aufgesucht der wollte das Boot reklamieren aber yam sagte auch gleich die können das nicht entscheiden das muss der Hersteller polyplast machen aus Frankreich.
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#63
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Huhu
Bilder von den stellen Foto vom Brett habe ich Aufen PC
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@joe => das Boot ist von 2017, und war neu? versuche, dir Hilfe zu besorgen - hier aus dem BF, oder privat. Du hast das RECHT auf "Wandlung", weil der Verkäufer 3 Nachbesserungen erfolglos vorgenommen hat. Wandlung heisst = Geld zurück. Ob Geld einbehalten werden kann für das Benutzen weiss ich nicht. Der Händler muss erkennen, dass du nicht ein Opfer bist, welches er ver..schen kann. Lass Dich nicht auf irgendwas mit einem Hersteller in Frankreich ein - mit denen hast Du keinerlei Vertrag.
Viel Glück dabei, Reinhard - kein Rechtsanwalt, und hoffentlich nix verkehrt. Mein Honda Boot aus Korea oder Taiwan ist nach 9 Jahren noch voll ok.
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Also bei yamaha ist der Kunden Support unter aller sau. Der Verkäufer hatte mich mehrmals abgewiesen mit müssen wir beobachten hatte mehrmals nachgeklebt . Hatte mit absprache von yamaha mich an ein anderen Vertragspartner gewannt dieser fragte an und yamaha antworte dem Händler das ich doch bitte zum Verkäufer fahren soll um das da abzuwickeln. Dieses hatte ich gemacht und wurde wieder weggeschickt. Ich sollte doch morgen wieder kommen. Da wäre sein Bruder da, der macht das den. Danach rief ich nochmal den anderen VertagsHändler an und erzählte Ihm das und der sagte komm vorbei ehr macht das jetzt. Gesagt getan bin fast 2 std zu dem hin und er machte auch sofort ein garantie Antrag. Sagte Ihm auch gleich das ich das Boot nicht mehr will das schrieb er dazu. Der Händler der sich grade drum kümmert ist top Freundlich gewesen. Hatte ihm auch meine Lage geschildert. Er wollte auch direkt bei Poliplast anrufen. Hatte mir bei Ihm auch einige Boote zeigen lassen. Was mir zusagten waren 2 suzumar ds 390al und das DS420Al das 420 wäre sogar nur 2 Euro Teurer. Ich verstehe überhaupt auch nicht warum yamaha sagt Poliplast ist der der es bestimmen kann !? Yamaha vertreibt es unter sein Namen und importiert es ja also sind die dafür verantwortlich.
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Zitat:
Wenn der Garantieantrag des jetzigen Yamaha-Händlers nicht kurzfristig zu deiner Zufriedenheit abgewickelt wird, kann ich dir nur raten, den Tipp eines Vorschreibers zu befolgen. D. h. sofort die Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag, weil die Nacherfüllung mindestens 2 Mal gescheitert ist) schriftlich per Einschreiben zu verlangen, da die Nacherfüllung/Nachbesserung bereits mindestens 2 Mal erfolglos war. Entweder der Händler liefert dir ein neues fehlerfreies Schlauchi oder erstattet den Kaufpreis zurück. Wenn er dir ein neues Schlauchi gibt, dann lass dir von ihm die Übergabe bestätigen oder Lieferschein oder so etwas. Da u. U. Gewährleistung (24 Monate gegenüber dem Händler) und/oder Garantie (falls es eine vom Herstelle auf das Schlauchi gibt) dann von neuem beginnen. Rechtsgrundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen, 2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und 3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (08.02.2018 um 17:42 Uhr) |
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Da wird wohl das Problem liegen .
Ich verfolge übrigens diesen Thread nur wegen der lustigen Texte des TO. Die Industrie vor allem in China braucht mehr solche Kunden.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
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@Emma: Wenn Du alles gelesen hättest, dann wüsstest Du auch Bescheid und würdest Dich nicht über den TO lustig machen!
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Gruß Fabian |
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Also Yamaha ist auch schriftlich infomiert das ich zurück treten will vom Kauf. Ich warte noch paar tage ab auf die Antwort von Yamaha und Poliplast sollten die es ablehnen wird der Rechtschutz zum glück einspringen. Der alte Händler sage ja immer nur wir beobachten und kleben nach zu was anderem war er ja nicht bereit also hatte ich den weg zu ein anderem Yamaha Händler gesucht der mir helfen will.
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hast Du direkt bei Yamaha gekauft oder bei einem Händler? Ausschließlich der Verkäufer bei dem Du gekauft hast ist für die Gewährleistung verantwortlich. Darum geht es ja hier. alle anderen Interessiert dein Kauf und auch die Gewährleistungsabwicklung nicht die Bohne. Auch mit dem Hersteller hast Du keinen Vertrag abgeschlossen. Wenn der mit dir kommuniziert ist das sein guter Wille. Auch eine Garantie vom Hersteller ist ein freiwillige Leistung, bei der der Hersteller die Bedingungen frei bestimmen kann.
Der einzige der Dir hier wirklich helfen kann, ist der Verkäufer, der dein Boot zurücknimmt, oder ein Anwalt, der die Rücknahme gerichtlich durchsetzt. und noch ein Hinweis, den Thomas dir oben nicht gegeben hat: Bis zu 6 Monaten nach dem Kauf muß der Händler dir nachweisen, daß der Schaden kein Produktionsfehler ist. Nach dem 6. Monat mußt Du nachweisen, daß der Fehler/Mangel schon beim Kauf bestanden hat. Wenn Du dich hier mit deinem Anwalt an den Hersteller oder an einen anderen Händler wendest, wirst Du sehr schlechte Karten haben. Ein anderer Händler kann nur alle Kosten die ihm durch die Reparatur entstehen an dich weitergeben - sprich, er wird dir ne Rechnung stellen, die Du zu bezahlen hast. Du hast aber das Recht, dir die Kosten von dem Händler notfalls auf dem Rechtsweg zurückholen, bei dem Du das Boot gekauft hast. Ich würde den Hersteller und jeden anderen Händler aus der Geschichte raus lassen, dem Verkäufer das Wrack auf den Thresen werfen und mir das Geld zurückgeben lassen. ... und anschließend ein Boot von nem ordentlichen chinesischen Hersteller kaufen
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MfG, Frank. Geändert von iXware (09.02.2018 um 10:27 Uhr) |
#71
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Wenn du dann doch alles gelesen hast würde eine Entschuldigung in Richtung des TO doch von ein bisschen Hintern in der Hose zeugen und ich könnte aufhören mich fremdzuschämen.....
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Gruß Martin |
#72
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Also am 20 Juli 2017 wurde es gekauft und am 08.August 2017 habe ich das erste mal Yamaha Geschrieben weil der Händler meinte man müsse es Beobachten und er macht da noch nichts. So nach dem ich paar mal da war wegen den Mängel hatte er es nachgeklebt und so ging es immer wieder weiter nächste Stelle müssen wir beobachten usw. Hatte immer wider Kontakt zu Yamaha deswegen (Über Facebook ).
Dann hatte mir Yamaha ein anderen Partner vorgeschlagen wo ich hin könnte und der würde alles Klären. Dieser Händler hatte sich dann an Yamaha gewendet mit meinen Bildern und die sagten zu Ihm, ich sollte doch mich an mein Verkäufer wenden Yamaha hatte schon mit dem Telefoniert und er kümmert sich sofort drum. Bin dann zu dem wieder hingefahren und was kam raus. Ich sollte nochmal mit allem wieder kommen, er macht das nicht das macht sein Bruder den mit dem sollte ich das den mal aushandeln und man müsste das nochmal beobachten. Darauf hin rief ich sofort den anderen Händler an und wie schon geschrieben der Kümmert sich den jetzt drum ( der Händler hat auch schon das Boot vor Ort ). Natürlich habe ich Yamaha auch geschrieben das es jetzt reicht und Ich das Boot nicht mehr will da jetzt der Verkäufer mehr Mals die Gelegenheit hatte nachzubessern. ( Hatte da auch ein GEBRAUCHTEN 15 PS gekauft. diesen hatte ich alleine schon 10 mal zum nachbessern da, einige male schickte er mich auch mit weg und sagte man müsste das beobachten. Ging ständig bei vollgas aus und dauerte eine Zeit lang biss er wieder an ging zum Schluss bei dem Motor hatte er nochmal alles gereinigt und neue Zündkerzen gewechselt. Seid dem lief wenigstens der Motor)
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#73
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Ach brauchst du nicht manche müssen einfach irgendwo Ihren Senf zu geben und kapieren nicht worum es geht.
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#74
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com ... schriftlich per Einschreiben zu verlangen, ... Das ist kein Problem. Es ist keine Form vorgeschrieben! Es reicht aus, wenn man es dem Verkäufer sagt. Am besten natürlich ZEUGEN mitnehmen, damit diese das notfalls vor Gericht bezeugen können. Man kann auch ein Einwurf-Einschreiben senden (ohne Rückschein) und in der Sendungsverfolgung nachsehen, ob und wann es zugestellt wurde und davon ein Screenshot machen. @ joe21m: Den Motor würde ich auch gleich wandeln. Geh einfach nochmal hin und nimm Boot und Motor sowie 2 Zeugen mit. Dazu 2 Schreiben. In dem ersten trittst du von beiden Kaufverträgen (Boot und Motor) zurück und schreibst deine Bankverbindung rein, auf die er die Kaufpreise erstatten soll. Ebenfalls ein Erledigungsdatum für die Kaufpreisrückzahlung (i. d. R. 14 Tage). Das 2. Schreiben ist eine Empfangsbestätigung. Darin lässt du dir den Empfang von Boot und Motor nebst Zubehör quittieren. Führe dort alles auf (z. B. auch Bedienungs-Reparaturanleitungen, Flickset, Paddel, Sitzbank, externer Tank,...). Kannst ihm gleich sagen, dass die Deckungszusage deiner Rechtschutzversicherung vorliegt und du direkt zum Anwalt gehst, wenn er jetzt nicht unterschreibt und bezahlt. P. S. 1) falls er mit einer evtl. Abgeltung für die bisherige Nutzung kommt, sagst du ihm, dass diese geringer war als dein Zeitaufwand sowie dein Kilometergeld für die unzähligen Nachbesserungsversuche an Motor und Boot. Sollte es zu einem Verfahren kommen, kannst du eine Aufstellung machen, wieviel das Boot genutzt wurde und wieviel Zeit und Kilometergeld du für die Nachbesserungsversuche aufgewendet hast P. S. 2) Yamaha hat es dir ja auch geschrieben. "Dein Vertragspartner ist der Händler und an den wenden Sie sich bitte"
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Viele Grüße Thomas |
#75
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Jetzt habe ich alles gelesen und habe durchaus den Hintern in der Hose: Sorry, es tut mir leid. Ich entschuldige mich für meinen Angriff auf die Orthografie des TO.
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