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könntest du mir bitte das urteil/ pdf mailen ? mhentschler@me.com danke & gruss matthias Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro |
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Wer das Urteil haben möchte schickt mir bitte eine Mail. Übrigens ist u.a. mit dem Spandauer Urteil begründet worden. Es gab einen runden Tisch am 19.03.2018 in der Messe in Berlin. Die Verbände Segler motorbootler vercharterer Hersteller stammt Anwälten und Presse da essen in grosser Runde am Tisch und sehen einstimmig grösste Gefahr. In den kommenden Tagen ist darüber in der Fachpresse zu lesen. Ralf5@Web.de grüsse
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#53
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Wir erfahren ja nun leider nur sehr wenig über das Urteil, der Tenor scheint aber dieses "ortsfest" zu sein und der Vergleich mit der Feldküche.
Ein Vergleich, der kaum Substanz haben dürfte und eher von der Unfähigkeit,bzw. Unlust des Richters getragen sein dürfte. Im Gegensatz zur Feldküche, für die die Bundeswehr nach diesem Urteil ja nach jedem Verbringen eine Baugenehmigung bräuchte, verfügt ein Sportboot über einen eigenen Antrieb. Mein Auto wird ja auch nicht zum Gebäude, wenn ich es eine gewisse Zeit stehen lasse.
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Gruss Andre Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig. |
#54
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Es sind derzeit 9 weitere Fälle bekannt wo es immer um wasserfahrzeuge nach der kleinfahrzeugrichtlinie geht. Und das nach zugelassenen serienherstellern in den Bundesländern Mc komm s. Holstein Berlin und Brandenburg. Also kein einzelnes Thema mehr u. A. Auch eine linsenyacht ist dabei! Das hier beschriebene sportboot würde ausschliesslich auf dem Wasser und nicht am Steg genutzt, da der Eigner auf seinem Grundstück selber mehrere Häuser hat und durch das boot auch keinen Blick versperren kann. Es geht hier um neider. Die steganlage bauliche Anlage ist genehmigt. Das boot um welches es geht hat nicht einmal eine Küche oder sanitäre Anlagen das würde auch zweifelsfrei so festgestellt. Es handelt sich hier um einen werftbau also nichts zusammengeschustert. Wert der Zeit von allen Bekannten Fällen über 100.000€ Das Bauamt darf hier zu keiner Zuständigkeit kommen was sie immer versuchen! Wenn Sie das bekommen was das Urteil ihnen zuspricht dann kann damit jedes boot ab 2.5m durch sie als bauliche Anlage definiert werden und wenn es dem Nachbarn oder Passanten nicht passt als schwarzbau entfernt werden. Weil dafür gibt es auf dem Wasser mit nur sehr wenigen Ausnahmen in Hamburg keine Genehmigung. Ich kenne den Fall und die örtlichkeit sowie die Unterlagen der Nachbar betreibt selber ein Hausboot nur soviel dazu. |
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"Neuer Nachbar den das Boot in der Einfahrt stört" und solche Sachen.
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Ich bin aus Ungarn weggezogen, ich beneide sie nicht. Hier kannst du wenigstens Rechtsmittel einlegen das kann sich dort ganz anders darstellen. Sorry für das o.t.. Viel Erfolg im Verfahren.
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Auch uns würde dieses Thema sehr interessieren und wären für Quellenangaben/links sehr dankbar. Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#58
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Welche Fachpresse wäre hier zu lesen ? Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#59
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leider betrifft dies derzeit auch die Länder Schleswig Hollstein, MC Pomm und Berlin aus all denn sind die Gelichen Verfügungen mir vorliegend und das gegen Sportboote der Serienhersteller
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Die Presse bereitet es gerade auf aber alle Großen waren da und berichten auch kurz nach Ostern darüber.. sobald es abgedruckt ist kann ich es gerne zur Verfügung stellen. Derzeit bei Float Magazin und Hausboot Kompass zu lesen
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Glaub ich nicht.
Gerade in den neuen Bundesländern sieht man doch überall diese schwimmenden Garagen. Es geht auch nicht darum, ob es Werftbauten oder selbst zusammen gezimmerte Sachen sind. Hier wird einfach versucht sich über den Umweg Kleinfahrzeug einen preiswerten Wohnraum auf dem Wasser zu schaffen, der die Landschaft verschandelt. Ich bin froh über jedes Gerichtsurteil, das so etwas blockiert. Der Gesetzgeber sollte durch die Änderung der Vorschriften für Kleinfahrzeuge diese Art "Wasserfahrzeuge" nicht zulassungsfähig machen. Dann hat sich das ganze schnell erledigt.
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Es geht um Bungalowboote und die gehören nach meiner Meinung nicht in einen Hafen für Sportboote. Ich finde es gut, wenn Gerichte dagegen vorgehen. Um die Gerichte aber nicht ständig mit diesen Sachen zu belasten, sollte es der Gesetzgeber verhindern, das diese schwimmenden Häuser als Kleinfahrzeug überhaupt zulassungsfähig sind.
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#65
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falsch es geht hier derzeit um Boote, die das übernachten ermöglichen u.a. einer Linsen Yacht. Um Alle Sportboote mit Übernachtungsmöglichkeit. Derzeit liegen 9 Ordnungsverfügungen über die BRD verteilt vor. Das gilt es zu klären erlangt hier der erste Beschluss Rechtskraft, so kann die Baubehörde die derzeit dafür nicht zuständig ist über Jedes Wasserfahrzeug befinden. das sollte so nicht gewollt sein, denn dann brauche ich auch für ein 2,5m Wasserfahrzeug eine Baugenehmigung, die ich auf dem Wasser= Außenbereich nicht bekommen kann. keiner von uns! Da sprechen alle Verbände und deren Anwälte eine Sprache und sind sich einig.
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...der Micha grüßt Ich trinke nicht....aber manchmal verkloppe ich Damen!
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Und du bist der Meinung, das du zu bestimmen hast was eine kleingeistige Gesetzgeberei ist? Ich lach mich schlapp. Träum weiter.
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Das ist zu kurz gedacht. Liegt das Kind erst mal im Brunnen, ist es ungleich schwieriger, es dort verlustfrei rauszuholen anstatt den Brunnen rechtzeitig abzudecken.
Auf derlei Behördennonsens muß man schnell, umfassend und zielgerichtet reagieren.
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Gruß Ewald
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#70
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Das wäre doch das komplette aus für den Wassersport so wie wir ihn kennen. Dann wären ja nurnoch slipbare Boote und Ruderboote / Kajaks zulässig. Das ist dann Schilda wie es im Buche steht. Vielleicht sollte der Richter auch mal erhellt werden.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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Wo denn da... ?
Eine entsprechende link-Angabe wäre hier sehr hilfreich um sich im Detail (z.B. über die Urteilsbegründung) zu informieren, Danke.
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Ehrlich gesagt finde ich dass das dem Eigentümer der jeweiligen Steganlage vorbehalten sein sollte. So Dinger nehmen ja auch Platz für 2 normale Boote weg, der bezahlt werden will.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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RICHTIG. Das wäre der Tod sämtlicher Charterunternehmen in Deutschland.
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Die wären doch am wenigsten betroffen, da dauernd unterwegs.
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Dem stimme ich nicht zu. Beispielwiese meine Steg.
Da hat sehr wohl z.B des Grünflächenamt der Stadt Berlin die Entscheidung, ob dort ein Steg gebaut wird oder stehen darf. Obwohl er auf dem Bundesgebiet erstellt wird. Sagen die nein, weil z.B das Schilfwachstum behindern werden könnte, war es das. Das gleiche gilt jetzt schon für ein Hausboot. Auch wenn das eine Bundeswassertraße ist. Gürße Frank |
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