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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#51
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nicht erwischen lassen mit eingeschaltetem Radar
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#52
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Moin moin,
Zitat:
Ich grübele auch die ganze Zeit schon, warum das so eng gefaßt ist - das Einzige, was ich mir vorstellen kann bisher wäre, daß eine nach ES-TRIN zugelassene Anlage ja neben der Baumusterprüfung auch eine Abnahme des fachgerechten Einbaus vorraussetzt und man aufgrund der binnen ja deutlich engeren Verhältnisse unter allen Umständen Störeinflüsse durch nicht zugelassene bzw. nicht fachgerecht eingebaute Anlagen verhindern will. Ob das aber wirklich der Fall ist... müßte man mal in den Begründungen zu dem entsprechenden Paragraphen der BinSchStrO suchen, ich fürchte nur, den wird's nicht online geben... lg, justme |
#53
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Aufklärung von der Messe :
Zunächst was ich immer wieder sage, trennt euch von Begriffen, wie Berufler, .......... . Ja, leider oft verwirrend, Fahrzeuge sind auch Kleinfahrzeuge, aber nicht immer ! Man muss wirklich wissen, wo was steht u. welche Definition dann gilt . Wirklich Vorsicht. Das Thema Radar betrifft binnen alle Fahrzeuge . Wo es Sinn macht, Wunsch ist, ob privat oder beruflich, Sportboot oder nicht spielt keine Rolle . Jetzt hier Binnenfahrt unter Sichtbedingungen, kein zugelassenes Radargerät an Bord : Antwort : Es darf tatsächlich leider nicht angeschaltet sein ! Und die gilt leider auch in NL , zumindest auch auf dem Rhein - Waal . Die NL- Beamten haben recht . RheinSchPV & 6.30 u. .32 sowie 4.06 Gleich in BinSchStrO Wir haben zunächst keine Antwort gefunden warum es so ist, eine Erklärung wurde gesagt, dass besonders alte sehr leistungsstarke Radaranlagen für See, im binnen Bereich stören könnten . Hallo Thomas, AIS binnen : BinSchStrO & 4.07 Nr.4 a und d und in Nr. 7 Grüße vom Behördenstand, Messe Düsseldorf : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! Geändert von T-Technik (23.01.2020 um 14:18 Uhr) |
#54
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Ich würde mal ganz hart behaupten eine Yachtradaranlage ist keine Radaranlage im Sinne der Verordnung!
Die Verordnung kennt und bezieht sich nur auf zulassungsfähige Anlagen für Radarfahrt (Radarfahrt heißt Fahrt nur nach Radar, ohne Ausguck). Da die Yachtradaranlagen nicht zulassungsfähig sind braucht man für sie auch kein Patent, darf aber auch nicht auf Radarfahrt gehen. Natürlich darf eine Yachtradaranlage mit CE betrieben werden, genauso wie eine Microwelle oder ein modernes Auto mit Abstandstempomat!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#55
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#56
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Nein liebe Bootsfreunde,
damit kommt ihr nicht durch !!! Auch das haben wir auf dem Messestand besprochen, eine Radaranlage bleibt eine Radaranlage ! Egal ob klein, groß, gut oder Spielzeug . Grüße : TOMMI
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#57
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Das
"Nicht sicherstellen, dass auf dem Fahrzeug Radar nur nach den genannten Anforderungen benutzt wird (ohne vorschriftsmäßige Ausrüstung)" kommt ja aus Bußgeldkatalog. Nach Deinen Recherchen @Tommi reicht dann also der An/Aus-Knopf? fragt und grüßt der Rainer |
#58
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Die starke Störung durch die Sendeenergie ist ja normalerweise kein Argument mehr, dann dürften am Rhein und in der Umgebung auch keine Handys betrieben werden. Die haben mehr Sendeleistung als moderne Yachtradargeräte.
Die brauchen da wirklich dringend mal eine Modernisierung der Vorschriften. Bei den Domgeräten ist es von außen ja kaum zu erkennen ob das Radar läuft.
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Gruß Jörg |
#59
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Hallo Tommi, vielen Dank für die Infos aus 1. Hand!!
Da bleibt wohl, bevor man was abbauen müsste, nur der Hinweis auf ein Seeschiff und der Gültigkeit der Anlage für den Bereich dort. Wenigstens bleibt unser AIS, das ist schon viel wert. Freue mich auf die Vertiefung am Stammtisch.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#60
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Ihr macht mich echt fertig!
Muss ich jetzt mein gerade installiertes Simrad 4G Random wieder abbauen? Ich habe weder ein Radarpatent, noch hab ich das Gerät irgendwie "zugelassen" (außer bei der Bundesnetzagentur angemeldet). Bin ich ein illegaler Bootsfahrer, wenn ich damit Binnen oder Buten unterwegs bin? Darf ich damit nie wieder nach Holland fahren? Kann es nicht glauben. Im Handbuch von Simrad steht kein Wort darüber. Ich sehe auch jedes zweite hochseegängige Segelboot mit so einem Topf am Mast rumfahren. Alles illegale? Klaus, der mit seinem kleinfahrzeugigen Seeschiff bei Tag und Nacht mit Radar zur eigenen Sicherheit und zum "Spielen" rumfährt |
#61
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Moin moin,
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lg, justme |
#62
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Zitat:
Darf nur nicht in Betrieb sein . Von stilllegen oder gar demontieren, ist u. war keine Rede . Wer also mit einen drehenden Balken auffällig wird, kann es kaum anders bei einer Kontrolle glaubhaft machen . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#63
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Zitat:
Klaus, schon wieder auf Blutdruck 130/80 runter |
#64
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Haben dann die Kümos die den Rhein hoch kommen zwei getrennte Anlagen? Eine für See und eine für Binnen?
Ich habe mal ein Radartrainig im Hamburger Hafen mitgemacht. Sportboot, schon hart an die 15m. Da gab es zwei Radargeräte und ein Wendeanzeiger am Bord. Das eine war ein modernes Yacht Gerät. Das andere ein älterer Balken, schon recht groß, aber noch nicht groß genug und ohne Zulassung. Ging das da weil das ja so ein Binnen See Mischgebiet ist? Ich muss mir wohl mal einen Plastikbalken basteln den ich immer auf dem Boot rotieren lasse Ist ja nicht verboten, ist ja kein Radar
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Gruß Jörg |
#65
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#66
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Zitat:
weiter über irgendwelche Verordnungen und Aussagen von Leuten auf Messeständen philosophieren . Klaus, der von solchen Kontrollen noch nie was gehört hat |
#67
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Moin moin,
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Zitat:
lg, justme Geändert von justme (23.01.2020 um 15:26 Uhr) |
#68
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Also ich bin schon unter Radar mit einem Binnenschiff in den Hamburger Hafen
eingefahren und auch umgekehrt mit einem Seeschiff vom NOK kommend in den Hamburger Hafen eingelaufen. In beiden Fällen wurde nur ein Radar an Bord der Schiffe genutzt. Klaus, der das nicht für einen Einzelfall hält |
#69
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kann nur ein Radar erkennen - hab aber heute auch "müde Augen"
https://www.maritime-services.rhenus...tte/rms-baerl/ bis denne, Rainer |
#70
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Zitat:
Antenne im Topf verrät einen ja auch nicht, soweit entspannter . Hierzu ein Nachtrag : Wir alle ( Beamte BMI, WSV, BSH, WSP ) u. ich waren, sind ganz klar der Meinung, das der Gewinn an Sicherheit, z.B. bei Nachtfahrt , durch zusätzliche Nutzung einer nicht SUK zugelassenen Radaranlage, deutlich wertvoller ist . Aber diese nicht zeitgemäßen, dummen Vorschriften haben andere gemacht. . Ich war anschließend auch bei Furuno, die ja bekanntlich auch die ganz großen ausstatten . Technische Sorgen wegen Störungen waren hier nicht bekannt . Selbst wenn sich zwei Antennen sehr nah begegnen . Grüße : TOMMI
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#71
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Zitat:
Genauso hab ich das bisher auch verstanden oder zumindest geglaubt dass es so ist . Ich habe nicht gedacht eine derartige Lawine mit meinem Beitrag auszulösen aber ;;; schlauer bin ich leider immer noch nicht Muß die Anlage weg ? Muß ich wenn sie an Board ist ein Patent haben ??? |
#72
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Hi zusammen
Habe heute auf der Boot mal bei der der WSP nachgefragt. War eher weitestgehende Ahnungslosigkeit bez. Sportbootradar. Die Auskunft der Beamten war: "Wenn Sie ein Radar betreiben, haben Sie ja auch ein Funkgerät. Dann haben Sie auch die entsprechenden Scheine und Zulassungen. Diese kleinen Dinger sind sowieso nicht zugelassen." Was hat hat Funk mit Radar zu tun? Bei den bekannten Anbietern der "Yachtradaranlagen" wollte sich auch niemand konkret äußern bez. Zulassung und Anwendung/Befähigungsnachweis. Fazit: Nichts genaues weiß man nicht. |
#73
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Wer das Radarpatent erwerben möchte benötigt mindestens sbf binnen und das Funkzeugnis Ubi. Sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen.
Das Radarpatent benötigt man wenn das Schiff binnen und mit einem sogenannten Flussradar ausgerüstet unterwegs ist. Wer mit einem Radar binnen unterwegs ist und keinen Radarschein hat, wird vermutlich behandelt wie jemand der ein Funkgerät aber kein Ubi hat. So zumindest wäre es logisch. Geändert von Susiq (23.01.2020 um 20:58 Uhr) |
#74
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Genau das ist das Problem Jürgen
Aus all den Antworten bin ich bisher kein bisschen schlauer geworden . Natürlich wäre es schön wenn hier jemand nicht nur Vermutungen oder seine eigene Meinung kundtut sondern es absolut sicher weiß und noch schöner wenn er es dann für jedermann verständlich erklären könnte . Ich bin sicher es sind hier mehr Amateure als Profis unterwegs und nicht alle können mit den ganzen Fachbegriffen etwas anfangen , Wie ich schon gesagt habe das ist nicht das erste Boot von uns wo ein Radar von Raymarine verbaut ist .Ich habe mir bis jetzt noch nie Gedanken darüber gemacht,es auch noch nie verwendet und kontrolliert wurde ich auch noch nie . War halt mal so ein Gedankenblitz beim bummeln über die Messe die leute daraufhin anzusprechen . Hätte ich es besser nicht gemacht ,wüßte ich zwar jetzt auch nicht mehr ,aber müßte mir deswegen auch keinen Kopf machen . Helmut |
#75
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Helmut, genau das.
Unwissenheit und Ahnungslosigkeit sind für mich das beste Ruhekissen. Wissen strengt zu sehr an und vermiest das Wassersport- Hobby.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
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