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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#51
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Gruß Olli |
#52
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Die Empfehlung der Oberfinazdirektion lautet: Es ist ein Nachweiß zu bringen das 50% geschäftlich genutzt werden. Ein Möglichkeit ist über ein Fahrtenbuch über einen Zeitraum von 3 Monaten. Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#53
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Gruß Jörg |
#54
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Und was hat das nun mit dem Gleichheitsgrundsatz zu tun vom Anfang der Seite. Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#55
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Gruß Jörg |
#56
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Thema war doch Pendlerpauschale wird gekürzt, und für die Selbständigen bleibt alles beim alten. Das haben wir ja nun klargestellt, das das nicht so ist. Wer bisher seinen Dienstwagen mehr als 50 % privat nutzt, kann diesen nicht mehr absetzen und das rückwirkend . Das wird einige ganz schön treffen. Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#57
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Gruß Jörg |
#58
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Für die selbständigen kann ich nur das Travel Control empfehlen !!! Automatisches Fahrtenbuch !! Bei uns ist das in jedem Firmen PKW eingebaut . 1. Habe ich nen genauen Stunden Nachweis und 2. sind alle Fahrten belegbar !!
Ist sogar im SL meines Chef´s eingebaut da er ihn nicht mit 1 % versteuert muß er sowiso nen Fahrtenbuch führen
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Gruß Sven |
#59
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das ist kein gewagter Gedankensprung, sondern ergibt sich aus dem Gesetz. Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind." Das beinhaltet alle Aufwendungen, und nicht nur die für seine Mitarbeiter. Sonst könnte ein 1 Mann Betrieb keine Kosten absetzen. Per dieser Definition sind auch die Aufwendungen eines Firmeninhabers für seine Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb Betriebsausgaben. Dies sieht man auch daran, dass in § 4 Abs 5 Nr 6 EStG der Abzug dieser Aufwendungen explicit eingeschränkt wird. "Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:...6. Aufwendungen für die Wege des Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und Betriebsstätte." Werbungskosten sind nach § 9 EStG "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." Also: jede Betriebsausgabe zielt darauf ab Einnahmen zu erzielen. Aber: Jeder Werbungskostenbetrag zielt auch darauf ab Einnahmen zu erzielen. Meines Erachtens ist daher die Gleichsetzung von Betriebsausgaben und Werbungskosten nicht gewagt. Im übrigen findet auch der Bundesfinanzhof, das das das gleiche ist. In dutzenden Urteilen in denen z.B ein Urteil zu Betriebsausgaben erlassen wurde, wird auf Werbungskosten-Urteile verwiesen, und umgekehrt. Mit freundlichen Grüßen Volker |
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